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Transkript:

Deutsche heiraten in Israel Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

Israel Stand: Februar 2018 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen Ihrer Eheschließung in Israel unterstützen. Sollten Sie feststellen, dass für Sie wichtige Fragen nicht gestellt und somit nicht beantwortet wurden, teilen Sie uns dies bitte mit. Nur so sind wir in der Lage, wirklichkeitsnahe Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür bedanken wir uns schon jetzt. HERAUSGEBER Bundesverwaltungsamt Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 50728 Köln Telefon: 022899358-4998 Telefax: 022899-103585108 E-Mail: auswandern@bva.bund.de Internet: www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de Rechtlicher Hinweis Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt oder die Nutzung von Internetseiten Dritter wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Nachdruck ist nur bei deutlicher Quellenangabe und ohne Vornahme von Änderungen zulässig. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwingend erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Sprache verzichtet haben. Foto: Alvimann (Montevideo, Uruguay), www.morguefile.com Bundesverwaltungsamt Februar 2018

Wie kann geheiratet werden? In Israel gibt es keine standesamtliche Trauung, sondern nur die religiöse Eheschließung. Grundlage der religiösen Eheschließung ist das religiöse Recht der jeweiligen Religion. Folgende Religionen mit religiösem Recht sind in Israel anerkannt und können somit Eheschließungen nach Ortsrecht durchführen: Das Judentum, der sunnitische Islam sowie die folgenden christlichen Konfessionen: die östliche (orthodoxe), die lateinische (römisch-katholische), die armenisch-gregorianische, die armenisch-katholische, die syrisch-katholische, die chaldäisch-katholische, die griechisch-katholische (malekitische), die maronitische, die syrisch-orthodoxe und die evangelische Episkopalkirche in Israel. Dazu kommen als nichtchristliche Religionen die drusische Religionsgemeinschaft und die Gemeinschaft der Bahai-Gläubigen. Protestanten sind keine anerkannte Religionsgemeinschaft, weil sie kein eigenes religiöses Recht und daher auch keine religiöse Gerichtsbarkeit besitzen. Ehepartner jüdischen Glaubens unterstehen in Eheangelegenheiten dem Rabbinat. Rabbiner dürfen keine Ehen zwischen Juden und Nichtjuden schließen. Da die römisch-katholische Kirche zu den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften gehört, ist eine Eheschließung vor einem entsprechenden Priester möglich. Dies gilt nicht in gleicher Weise für alle Protestanten. Trotzdem können auch Heiratswillige einer solchen Religionsgemeinschaft vor dem Geistlichen ihrer religiösen Gemeinschaft gemäß ihrem religiösen Recht heiraten. Die Eheschließung wird von Israel staatlich anerkannt. Wie lange muss man sich im Land aufgehalten haben? Eine Mindestaufenthaltszeit im Land ist nicht vorgeschrieben. Wer kann die Eheschließung vornehmen? Die Eheschließung wird von einem Geistlichen vorgenommen. Welche Kirche ist zuständig? Die Eheschließung ist z.b. in der Evangelisch-Lutherischen Erlöser-Kirche oder der Katholischen Dormition-Kirche (beide in Jerusalem) möglich. Beide Einrichtungen können Kontakte zu weiteren katholischen oder protestantischen Kirchen innerhalb Israels vermitteln. 3

Erlöser-Kirche Church of the Redeemer POB 140763 Muristan Rd. Jerusalem 91140 Telefon: +972-(0)2-627611 Dormitio-Kirche Dormition Abbey POB 22 Mount Zion Jerusalem 91000 Telefon: +972-(0)2-6719927 Wie lange ist die Aufgebotsfrist? Ein Aufgebot kennt das israelische Recht nicht. Wann hat die Trauung zu erfolgen? Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Trauung zum vereinbarten Termin erfolgen. Welche Unterlagen müssen Heiratswillige vorlegen? Bitte setzen Sie sich wegen der vorzulegenden Unterlagen direkt mit den Religionsgemeinschaften in Verbindung. In der Regel sind dies: Geburtsurkunden Gültige Reisepässe Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls einer der Heiratswilligen geschieden ist. Sterbeurkunde, falls einer der Heiratswilligen verwitwet ist. 4

Ggf. Taufbescheinigung Ggf. demissoriale Bescheinigung des zuständigen Pfarramtes Ehefähigkeitszeugnis: Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes. Sollte nie oder nur vorübergehend ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (www.berlin.de/standesamt1). Auf dieser Internetseite kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin. Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Wie viele Trauzeugen müssen bei der Trauung zugegen sein Bei der Trauung müssen keine Trauzeugen zugegen sein. Ist ein Dolmetscher erforderlich? Bei unzureichenden Sprachkenntnissen ist die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Welches Verfahren ist nach der Eheschließung einzuhalten? Besondere Formvorschriften sind nicht bekannt. Wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt? Eine in Israel geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig, wenn die Heiratswilligen die Eheschließungsvoraussetzungen nach deutschem Recht erfüllen und die Ehe formwirksam nach israelischem Recht geschlossen wurde. 5

Ist eine Legalisation der Heiratsurkunde erforderlich? Alle in Israel geschlossenen Ehen werden auf einem einheitlichen, vom Innenministerium herausgegebenen Formular bestätigt. Bei Ausländern ist die Beglaubigung durch eine Apostille nötig, damit die Eheschließung vom deutschen Standesbeamten anerkannt werden kann. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund zwischenstaatlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die Haager Apostille ersetzt. Die Haager Apostille ist ebenso wie die Legalisation die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch anders als bei der Legalisation von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Quelle: Auswärtiges Amt Weitere Informationen des Auswärtigen Amtes finden Sie unter www.konsularinfo.diplo.de, Stichwort: Urkunden und Beglaubigungen. Welches Namensrecht gilt? Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB). Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird. Sollte bei Eheschließung im Ausland eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben worden sein, ist diese unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich bereits wirksam, wenn die Erklärung deutschem Recht entspricht und sich alle beteiligten Rechte (Heimatrechte beider Ehegatten, Recht am Ort der Eheschließung) insoweit entsprechen. Aufgrund der Vielzahl aller denkbaren Konstellationen kann an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, beim Wohnsitzstandesamt bzw. beim Standesamt I in Berlin. Wirkt sich die Eheschließung auf die Staatsangehörigkeit aus? Eine Eheschließung ist nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weder ein Erwerbs- noch ein Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Informationen über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bietet das Bundesverwaltungsamt unter www.bundesverwaltungsamt.de, Stichwort: Deutsche Staatsangehörigkeit, an. 6

Was machen Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben? Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland haben die Möglichkeit, Nachbeurkundungen sämtlicher Personenstandsfälle beim Standesamt I in Berlin gegen eine Gebühr vornehmen zu lassen. Auf der Internetseite des Standesamtes I unter www.berlin.de/standesamt1 sind weitere Auskünfte erhältlich. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland können die Nachbeurkundung der Eheschließung beim jeweiligen inländischen Wohnsitzstandesamt beantragen. Quelle: Standesamt I, Berlin Bekommt man durch Eheschließung ein automatisches Aufenthaltsrecht? Durch Eheschließung bekommt man als Ausländer in Israel nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich verankert? Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist in Israel derzeit nicht möglich. Welche Gebühren fallen an? Die anfallenden Gebühren erfragen Sie bitte bei den zuständigen Standesämtern für Ihren Wohnsitz und für Ihren Eheschließungsort. Offene Fragen? Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt oder an die israelische Botschaft in Berlin. Ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ist sinnvoll, da Schriften naturgemäß nicht alle Antworten auf den jeweiligen Einzelfall geben können. Das Beratungsstellenverzeichnis finden Sie unter: www.auswandern.bund.de, Stichwort Auswandererschutz. 7