Informationen zur Förderung von Erasmus+ Lehraufenthalten (STA) Ref. IVC Internationale Studierendenmobilität und Welcome Services Gesa Heym-Halayqa Stand: November 2016
Chancen eines Erasmus+ Lehraufenthalts Einfache Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland zu unterrichten Sammeln von Lehrerfahrung und Kennenlernen anderer Lehrund Lernkulturen Gewinn neuer Perspektiven auf eigenes Forschungsfeld Aufbau internationaler Kontakte akademischer Netzwerke Interkultureller und fachlicher Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort Anwendung und Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen 2
Zielgruppen Professorinnen und Professoren und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Freien Universität Berlin Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Doktorandinnen und Doktoranden, die im Rahmen eines Promotionsprogramms der Dahlem Research School promovieren und innerhalb dieses Programms an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind Achtung, nicht über Dienstreise, sondern selbst versichert: Post-Docs (Stipendiaten), die sich für mindestens 1 Jahr an der FU Berlin aufhalten Lehrbeauftragte, die im betreffenden Semester einen Lehrauftrag an der FU Berlin haben 3
Voraussetzungen Es besteht ein Erasmus+ inter-institutional Agreement mit entsprechender Partnerhochschule und Fachbereich / Fach, in der ein Lehraufenthalt stattfinden soll > Agreements können nach Absprache auch neu für einen bestimmten Lehraufenthalt geschlossen werden Übersicht Agreements: https://fu-berlin.moveonnet.eu/moveonline/exchanges/search.php?_error=nocookie (Achtung: Stand September 2016, neuer Link folgt aufgrund der Datenbankumstellung voraussichtlich im Dezember 2016 4
Voraussetzungen Mindestdauer des Lehraufenthalts: 2 Tage Maximale Dauer des Lehraufenthalts: 2 Monate (60 Tage); Förderung in der Regel 2 Wochen Mindestens 8 Lehrstunden pro Aufenthaltswoche (7 Tage), nachgewiesen über Mobility Agreement und Certificate of Attendance Bei Aufenthalten über 7 Tage: 7 Tage / 8 Stunden = 0,875 Stunden pro zusätzlichem Tag (+ Rundung) Keine gleichzeitige Förderung aus Erasmus+ und anderen EU-Förderprogrammen, FU-Haushaltsmitteln oder Drittmitteln anderer Zuwendungsgeber 5
Beantragung / Dokumente Anträge für Erasmus+ Lehraufenthalte können fortlaufend eingereicht werden: http://www.fu-berlin.de/international/faculty-staff/mobility-researchers-out/wissout-eras/ Folgende Dokumente sind zur Beantragung bzw. Förderung einzureichen: 1. Zur Beantragung: Mobility Agreement Kontodaten 2. Vor Abreise: Ggfls. Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise 3. Nach Rückkehr: Bestätigung der Gasthochschule Reisedokumente Bericht über den Lehraufenthalt im Mobility Tool 6
Mobilitätszuschuss I Die Mobilitätszuschüsse setzen sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Berechnung der Fahrtkosten: Einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM) < 100 km Entfällt 100-499 km 180 500-1.999 km 275 2.000-2.999 km 360 3.000-3.999 km 530 4.000-7.999 km 820 > 8.000 km 1.100 Betrag (Hin- und Rückfahrt) 7
Mobilitätszuschuss II Berechnung der Aufenthaltskosten: Zielland Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien Betrag (bis zum 14. Tag) Betrag (ab dem 15. Tag) 160 112 140 98 120 84 Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 70 8
Sonderförderung Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% können im Rahmen von Erasmus+ einen Antrag auf Sondermittel stellen Anträge auf Sonderförderung müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden Anmerkung: STA-Pauschalen werden von Ref. IVC ausgezahlt 80% als Vorschuss, 20% nach Vorlage der Abschlussdokumente 9
Versicherung Unfallversicherung: Angestellte der Freien Universität Berlin sind bei genehmigten Dienstreisen kostenlos unfallversichert. Nicht angestellte, aber für die Freie Universität Berlin tätige Lehrkräfte müssen selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen Zusätzlich abschließen sind: Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz 10
Fragen & Kontakt Gesa Heym-Halayqa Ref. IVC Internationale Studierendenmobilität Studierenden-Service-Center (SSC) Iltisstr. 4 D-14195 Berlin Tel.: (++49 30) 838-73443 E-Mail: gesa.heym-halayqa@fu-berlin.de http://www.fu-berlin.de/international/faculty-staff/mobilityresearchers-out/wiss-out-eras/ 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12