K O N Z E R N K O N D I T I O N E N V E R T R A G

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K O N Z E R N K O N D I T I O N E N V E R T R A G zwischen (Konzernunternehmen).. (Adresse) - nachfolgend BESTELLER genannt - Vertreten durch: und... - nachfolgend LIEFERANT genannt - Seite 1 von 8

1. Geschäftsbeziehung Der BESTELLER schließt diese Vereinbarung im eigenen Namen sowie im Namen und in Vollmacht der in Anlage 1 aufgeführten Unternehmen der Otto Group. Es gelten grundsätzlich die jeweils gültigen AEB der in Anlage 1 aufgeführten Unternehmen der Otto Group. Allgemeine Geschäftsbedingungen des LIEFERANTEN finden keine Anwendung. 2. Geltungsbereich Diese Vereinbarung findet auf alle Gesamtumsätze abzüglich der jeweiligen Retouren und Gutschriften Anwendung, die mit dem LIEFERANTEN im Kalenderjahr mit dem BESTELLER und den in Anlage 1 aufgeführten Unternehmen getätigt werden. Maßgeblich für die Zuordnung der Umsätze zum Kalenderjahr ist das Rechnungseingangsdatum. Bei Ermittlung der abzurechnenden Staffelkonditionen werden die additiven Umsatzvolumina folgender Konzern-Lieferanten-Nummern zugrundegelegt: Konzern : ZLKZ... Bei umsatzabhängig gestaffelten vereinbarten Konditionen wird im ersten Jahr für die unterjährige Abrechnung die erste abrechnungsfähige Staffel, in den darauf folgenden Jahren der im Vorjahr erreichte Umsatz zugrunde gelegt. Wird im Lauf des Jahres bereits eine höhere Staffel erreicht, so wird diese angewendet. 3. Abwicklung Die Abrechnung erfolgt durch den BESTELLER oder eines der in Anlage 1 aufgeführten Unternehmen. Dabei ist für jedes Unternehmen eine gesonderte Abrechnung erforderlich. Zahlungen aus den nachfolgend genannten Konditionen werden grundsätzlich mit den laufenden Zahlungen für Lieferungen/Leistungen des LIEFERANTEN verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein und ein offener Saldo verbleiben, so ist dieser von dem LIEFERANTEN durch Banküberweisung innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung der Saldenübersicht /Belastungsanzeige auszugleichen und zwar auf das Konto: Commerzbank AG, Hamburg (BLZ 200 400 00) Nr. 61/90 300 Einwendungen gegen sofort vergütete Konditionen sind innerhalb eines Monats vom LIEFERAN- TEN geltend zu machen. Einwendungen gegen nachträgliche Vergütungen sind spätestens bis zu 3 Monaten nach Abrechnung geltend zu machen. Die Einwendungen sind geltend zu machen gegenüber der jeweils für die Abrechnung zuständige Abteilung. Mit Ablauf der Fristen gilt die Abrechnung als anerkannt. Seite 2 von 8

4. Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung tritt am.... in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Kündigung dieses Vertrages gelten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für die Abwicklung weiterhin die vereinbarten Konditionen und Zahlungen. Diese Vereinbarung ist von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den BESTELLER liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des LIEFERANTEN ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder der LIEFE- RANT seine Zahlungsunfähigkeit einräumt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt des Weiteren vor, wenn der LIEFERANT den Ruf oder Namen des BESTELLERS oder eines der in Anlage 1 aufgeführten Unternehmens und/oder in anderer Weise das Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen des BESTELLERS oder eines der in Anlage 1 aufgeführten Unternehmens schädigt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 5. Preisvereinbarung /Zahlungskonditionen Für alle Einzelaufträge zwischen den Parteien gelten vorrangig die nachfolgenden Preisvereinbarungen und Zahlungskonditionen (nachfolgend Ziffer 1 bis 9) dieses Konzern Konditionen Vertrags. Abweichende Vereinbarungen im Einzelauftrag gelten nur dann vorrangig vor den genannten Preisvereinbarungen und Zahlungskonditionen, wenn im Einzelauftrag ausdrücklich auf die von den Parteien gewünschte Abweichung hingewiesen wird. Abrechnungsgrundlage für die nachfolgend aufgeführten Ziffern 1 bis 9 ist der jeweilige Rechnungsbetrag vor Skonto. Seite 3 von 8

Währung (CUR): 1. Bonus Seite 4 von 8 Incoterms: Bisher gültige Kondition Neu vereinbarte Kondition 1.1 Bonusvergütung % 4 1.2 Bonusvergütung, fällig am: Betrag 4 1.3 Bonusstaffel auf Jahresumsatz: 1. bis Betrag/% 4 2. Zahlungskonditionen 2.1 Skonto (ab Wareneingang bzw. Eingang ordnungsgemäßer Rechnungsstellung) 2.2 Valuta (ab Wareneingang bzw. Eingang ordnungsgemäßer Rechnungsstellung) Code 2. bis Betrag/% 4 3. bis Betrag/% 4 4. bis Betrag/% 4 5. über Betrag/% 4 %/Tage 4 Netto/ Tage NT NT 4 Tage 4 2.3 Valuta Erstausstattung Tage 4 3. Vergütung für Zentralleistungen 3.1 Rechnungsabwicklung (EDI, OCR, etc.) % 4 3.2 Zentralregulierung otto group Intersport Hagebau Katag % 4 3.4 Zentrallager-Vergütung % 4 4. Werbekostenzuschuss / WKZ 4.1 WKZ-Vergütung % 4 4.2 WKZ-Vergütung, fällig am: Betrag 5. Vergütung für Entsorgung + Verpackung 5.1 Vergütung grüner Punkt oder DSD-Nr. Lieferant: 5.2 Vergütung Transportverpackung oder Interseroh -Nr.: 5.3 Elektroschrott-Register (WEEE-Nr.) 6. Retouren / Garantie % 4 % 4 6.1 Retourenverwertungsvergütung % 4 6.2 Retourenverwertungsverg., fällig am: Betrag 4 6.3 Reklamationspauschale / Garantieabwicklung % 4 6.4 Rekl.pauschale / Garantieabw., fällig am: Betrag 4 7. Weitere vertragliche Vereinbarungen 7.1 Zentrale Regulierung VPS* % 4 7.2 Zentrale Auftragsabwicklung B2B* % 4

Bisher gültige Währung (CUR): Incoterms: Kondition i *Bei Abwicklung über VPS oder mit B2B ist eine Kopie des Agreements anzuhängen! Neu vereinbarte Kondition Code 8. Sondervereinbarung Bisher gültige Vereinbarung: Neue Vereinbarung: 9. Abrechnungscodes Code Code-Bezeichnung 1 Abrechnung jährlich (31. Dezember) 2 Abrechnung halbjährlich 3 Abrechnung quartalsweise 4 Abrechnung sofort 5/1 Lieferant wird von otto group zur Abrechnung aufgefordert und erteilt jährlich eine Gutschrift. 5/2 Lieferant wird von otto group zur Abrechnung aufgefordert und erteilt halbjährlich eine Gutschrift. Ein entsprechender Hinweis ist unter dem Absatz der entsprechenden Kondition im KKV zu hinterlegen. Der Eingang der Gutschrift wird von VV-KM nachgehalten. Kein Direktabzug an der Rechnung! Seite 5 von 8

Vereinbarung besteht aus: Seiten 1-6 Anlagen: Anlage 1: Konzerngesellschaften der Otto Group Alle für die Lieferbeziehung noch relevanten Unterlagen werden dem LIEFERANTEN gesondert zugeleitet...., den......, den... Firmenstempel BESTELLER LIEFERANT Verteiler: 1 Exemplar Lieferant 1 Exemplar VV-KM-ZK Seite 6 von 8

Anlage Nr. 1 zum Konzernkonditionenvertrag Konzerngesellschaften der Otto Group 01 Alba Alba Moda GmbH Daimlerstraße 13 32108 Bad Salzuflen 02 Apart 03 Baumarkt APART International GmbH baumarkt direkt GmbH & Co KG Haldesdorfer Straße 89a 22179 Hamburg Alter Teichweg 25 22081 Hamburg 04 Baur Baur Versand (GmbH & Co KG) 05 Bonprix bon prix Handelsgesellschaft mbh 06 Creation L CREATION L Handelsgesellschaft mbh 07 discount 24 Discount24 GmbH & Co KG 08 Fashionworld Fashionworld GmbH 09 Frankonia Frankonia Handels GmbH & Co. KG 10 Heine Heinrich Heine GmbH 11 Lascana Lascana Handelsgesellschaft mbh 12 limango Limango GmbH 13 Mirapodo Mirapodo GmbH 14 Otto Otto (GmbH & Co KG) 15 Sieh an! Sieh an! Handelsgesellschaft mbh Bahnhofstraße 10 96224 Burgkunstadt Haldesdorfer Straße 61 22179 Hamburg Donaustauferstraße 172 c 93045 Regensburg Spohrstraße 2 22083 Hamburg Poßmoorweg1 22301 Hamburg Schießhausstraße 10 97228 Rottendorf Windeckstraße 15 76135 Karlsruhe Wandsbeker Straße 3-7 22172 Hamburg Landsberger Str. 6 D-80339 München Greifswalder Straße 212 10405 Berlin Wandsbeker Straße 3-7 22172 Hamburg Georgenstraße 29 92224 Amberg 16 SportScheck SportScheck GmbH Sendlinger Straße 6 80331 München Seite 7 von 8

17 Schwab SCHWAB VERSAND GmbH Kinzigheimer Weg 6 63450 Hanau 18 Witt Josef Witt GmbH Schillerstraße 4-12 92630 Weiden Seite 8 von 8