Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.v. Betreuungsvertrag

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Transkript:

Förderverein Bildung in Kindergarten und Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein Bildung in Kindergarten und und Name der Eltern des Kindes, ggf. Sorgeberechtigten: Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: über die Betreuung des Kindes Das Kind nimmt ab dem an der Betreuung wie folgt teil: Ermittlung des Gesamtbeitrages: Anzahl der Tage bis 14:00 Uhr x Kostensatz: x = Anzahl der Tage bis 15:00 Uhr x Kostensatz: x = Anzahl der Tage bis 16:00 Uhr x Kostensatz: x = Summe: Der Beitrag für die Betreuung ist insgesamt zehn Monate im Jahr zu entrichten. Die Bezahlung des gemeinsamen Mittagessens wird separat mit dem Betreuungspersonal abgerechnet. Die Betreuungsbedingungen sind im Anhang beigefügt. Die Betreuungsbedingungen sind Bestandteil dieses Betreuungsvertrages. Mit Ihrer Unterschrift unter den Vertrag akzeptieren sie diesen. Barienrode, den Wochentag bis 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag (für den Förderverein) (Eltern bzw. Sorgeberechtigter)

Betreuungsbedingungen 1. Betreuung von Schulkindern Der Förderverein Bildung in Kindergarten und ist Träger der Betreuung von Schulkindern in der Grundschule Barienrode. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag an Unterrichtstagen statt. Es handelt sich um eine nachschulische Betreuung, die um 13.00 Uhr mit Ende der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule beginnt und Montag bis Freitag um 16.00 Uhr endet. Die Betreuung erfolgt altersübergreifend und steht Kindern aller Schulklassen offen. Die Kinderbetreuung findet in den Räumen und auf dem Gelände der Grundschule in Barienrode statt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kinder hier an einem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen können. 2. Aufnahme Es werden nur Kinder aus Schulklassen der Grundschule Barienrode aufgenommen. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Mitgliedschaft im Förderverein Bildung in Kindergarten und Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Betreuung. Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages zwischen dem Träger und den Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Kindes. Diese Betreuungsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Für Schulkinder, die nicht regelmäßig betreut werden, besteht die Möglichkeit einer Tagesbetreuung. Beiträge Anzahl der Wochentage Kosten in pro Monat Betreuung bis 14:00 Uhr Betreuung bis 15:00 Uhr Betreuung bis 16:00 Uhr 1 Tag 12,00 20,00 25,00 2 Tage 24,00 40,00 50,00 3 Tage 36,00 60,00 75,00 4 Tage 48,00 72,00 90,00 5 Tage 60,00 80,00 100,00 Im Schuljahr sind grundsätzlich zehn Monatsbeiträge zu entrichten. Der Beitrag wird monatlich im Voraus spätestens bis zum 5. Werktag des Monats per Lastschriftverfahren eingezogen.

Der Beitrag ist auch dann zu entrichten, wenn das Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht und deshalb auch nicht an der Betreuung teilnehmen kann. 3. Kosten für das gemeinsame Mittagessen Es werden separat z. Zt. 2,50 pro Tag berechnet und monatlich von Frau Behnke-Wiechens eingezogen. 4. Tagesbetreuung Die Kosten betragen in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr 5,00 / Tag zzgl. Kosten für das Mittagessen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr 7,00 / Tag. zzgl. Kosten für das Mittagessen in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr 9,00 / Tag. zzgl. Kosten für das Mittagessen Der Betrag ist bei Abgabe der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung im Voraus zu entrichten. 5. Aufsicht Die Aufsichtspflicht des Personals erstreckt sich auf die gesamte Betreuungszeit und ist unabhängig vom Aufenthaltsort während der Betreuung (z.b. Spaziergänge ). Sie beginnt mit der Meldung des Kindes beim Personal und endet mit dem Verlassen des Schulgeländes zum Ende der Betreuungszeit. 6. Versicherungsschutz Die zu betreuenden Kinder sind über die GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung) versichert. Das gilt für die Zeit der Betreuung in der Einrichtung und für den Heimweg. Der Unfallversicherungsschutz besteht nur für die Kinder, für die die Einrichtung die Aufsichtspflicht übernommen hat. Er beginnt mit der Meldung des Kindes beim Personal gemäß Ziffer 6. Der Träger der Betreuung haftet nicht für Verluste oder Sachschäden, es sei denn, ihm oder dem Personal kann vorsätzliches Verschulden nachgewiesen werden. 7. Verhalten in Krankheitsfällen Kann ein Kind wegen Krankheit die nachschulische Betreuung nicht besuchen, ist ein Abbestellen des Mittagessens bis 8.00 Uhr morgens möglich. Dieses hat direkt bei der Betreuungsperson Frau Behnke-Wiechens unter der Handynummer 0151 67636364 zu erfolgen. Ohne Abbestellung muss das Mittagessen bezahlt werden. 8. Beendigung des Betreuungsvertrages Der Betreuungsvertrag ist grundsätzlich für das laufende Schuljahr gültig. Die Laufzeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung der nachschulischen Betreuung. Die Finanzierung hängt auch von der Zahl der betreuten Kinder ab. Verringert sich die Zahl der betreuten Kinder im Laufe des Schuljahres mit der Folge, dass die Beiträge gemäß Ziffer 3 nicht mehr kostendeckend sind, kann der Träger die nachschulische Betreuung einstellen, sofern nicht mit allen Eltern der betreuten Kinder einvernehmlich eine abweichende finanzielle Regelung (höhere Beiträge) vereinbart wird. Eine Einstellung der Betreuung hat der Träger mit einer Frist von einem Monat schriftlich den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der betreuten Kinder mitzuteilen. Während des laufenden Schuljahres kann der Betreuungsvertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwölf Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule e.v. (Stand Juni 2016)

Förderverein Bildung in Kindergarten und Anlage zum Betreuungsvertrag mit dem Förderverein Bildung in Kindergarten und (Eichendorffstraße 1, 31199 Diekholzen) für das Kind (Name, Vorname) Gläubiger-Identifikationsnummer DE65ZZZ00000800019 Mandatsreferenz SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Förderverein Bildung in Kindergarten und, die Beiträge für die nachschulische Betreuung mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut DE IBAN Datum, Ort und Unterschrift

Anlage Essengeld Förderverein Bildung in Kindergarten und mit dem Förderverein Bildung in Kindergarten und (Eichendorffstraße 1, 31199 Diekholzen) für das Kind (Name, Vorname) Gläubiger-Identifikationsnummer DE65ZZZ00000800019 Mandatsreferenz SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Förderverein Bildung in Kindergarten und, die Beiträge für das Essengeld mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein Bildung in Kindergarten und Grundschule Barienrode e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut DE IBAN Datum, Ort und Unterschrift