Finanzielle Förderung von DVF-Vereinen und DVF-Mitgliedern im DVF Landesverband Baden-Württemberg

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Transkript:

1. Landesvorsitzender Jochen Preuß DVF Monreposstr. 9/1 D-71634 Ludwigsburg Telefon/Fax: 07141/6 88 70 59 vorsitzender@dvf-bw.de Regelung Finanzielle Förderung von DVF-Vereinen und DVF-Mitgliedern im DVF Landesverband Baden-Württemberg Gültig ab dem 01.01.2017 durch Beschluss bei der Landeskonferenz 2016 in Herbrechtingen 1. Laut der Entscheidung der Landeskonferenz am 06.07.2013 kann eine finanzielle Förderung für DVF-Aktionen (siehe Seite 3) gewährt werden: 2. Anträge für die geplanten Aktionen sind rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vor der geplanten Aktion / Ausstellungseröffnung) mit dem unten ersichtlichen Vordruck an den Landesvorsitzenden einzureichen. 3. Die Zuschüsse können jederzeit durch Beschluss des Landesvorstandes oder der Mitgliederversammlung bei der Landeskonferenz geändert werden. Auch ein Gewohnheitsrecht kann in keinem Falle geltend gemacht werden. 4. Eine Ausfallbürgschaft kann - über die auf Seite 3 genannte Prozentzahl - von Seiten des DVF nicht übernommen werden. Begründung: Gegenüber der Gemeinschaft der DVF-Mitglieder im Landesverband Baden-Württemberg ist das nicht zu vertreten. 5. Die genannten Zuschüsse können von DVF-Clubs, DVF-Direktmitgliedern oder auch von den DVF-Bezirksleitern beantragt werden. 6. Anträge zur finanziellen Unterstützung vom Landesverband Baden-Württemberg Die Erteilung einer finanziellen Unterstützung musste modifiziert werden. Bisher wurde die finanzielle Unterstützung nach der erfolgreichen Veranstaltung an den DVF Club oder DVF Mitglied ausgezahlt. Da die Anzahl der Anträge und die Auszahlung der finanziell unterstützten Veranstaltungen zugenommen hatten, wird ab 2017 zu einem gerechteren Verfahren übergegangen. Es erhalten auch diejenigen eine finanzielle Unterstützung, wenn der Gesamtbetrag von derzeit XXXX EURO pro Jahr schon früher als erst zum 30.11.2017 überschritten wurde. Zukünftige Regelung, gültig ab dem 01.01.2017: Alle Anträge für eine finanzielle Unterstützung werden vom 1. Landesvorsitzenden bis zum 28.11.2017 gesammelt. Letzte Abgabemöglichkeit für einen Antrag ist also schon der 25.11.2017!

Wird nach der Prüfung der Anträge und deren Genehmigung die Gesamtausschüttung pro Jahr von XXXX EURO nicht überschritten, dann erhalten alle Antragsteller den für ihre Veranstaltung vorgesehenen Betrag. Übersteigen aber die beantragten Beträge aller Antragsteller den Gesamtbetrag von XXXX EURO, so werden alle Zuschüsse prozentual gekürzt. Die Erstattung erfolgt dann bis 15.12.2017. Gleiches Verfahren gilt auch für die nachfolgenden Jahre, falls bei einer späteren Landeskonferenz nicht anders entschieden wird. 7. Der Vorstand ist berechtigt, eigenständig nach Bedarf den Etat, wie unter Punkt 6 genannt, zu verändern.

Ausstellungen über 1 oder mehr Ausstellungstagen für DVF-Fotoclubs: Bedingungen: 1. Der DVF ist als Sponsor auf Einladungskarten und Plakaten sowie einem größeren Plakat in der Ausstellung deutlich zu erkennen. Hierzu darf in Zukunft nur noch das Emblem mit dem Unterstützungstext (siehe Seite 5), das auf der Landeshomepage zum Heruntergeladen zu finden ist, benützt werden. Eine Veränderung des Logos ist nicht erlaubt. Präsentation mit AV Schauen (1 Tag) XXX Präsentation mit AV Schauen und zusätzlich Bilderausstellung mit mind. 50 Bildern XXX Ausstellung bis 50 Bilder XXX Ausstellung über 50-100 Bilder XXX Ausstellung über 100 Bilder XXX Workshops + Seminare: Bedingung: Hinweis bei der Ausschreibung, dass es eine DVF-Veranstaltung ist, rechtzeitige Veröffentlichung in den Landesnachrichten der südwestinfo und auf der Homepage des Landesverbandes: 1tägig bis 20 Personen XXX 1tägig über 20 Personen XXX 2tägig bis 20 Personen XXX 2tägig über 20 Personen XXX Gewährung von Ausfallbürgschaften von bis zu 20 %. Ober-Grenze XXX Wettbewerbe: Bedingung: Mindestteilnehmerzahl 30 Personen: Foto-Rally oder ähnliches auf Bezirksebene (Bei der Foto-Rally sind nur 20 Teilnehmer erforderlich. XXX Bezirksfotoschau (Digitalschau) XXX Bezirksfotomeisterschaft (ohne Digitalschau) mit Preisvergabe XXX Bezirksfotomeisterschaft (mit Digitalschau) mit Preisvergabe XXX Landesfotomeisterschaft (ohne Jurierung) XXX Süddeutsche Fotomeisterschaft XXX DVF Themenwettbewerb (Landesvorausscheidung in BW) XXX Für die Deutsche Fotomeisterschaft ist der DVF-Bund zuständig. Der DVF-Landesverband vergibt hierfür keine Zuschüsse. Werden die vorgenannten Wettbewerbe zusätzlich mit einer Bilderausstellung kombiniert, so werden zusätzlich die Zuschüsse unter Ausstellungen vergeben.

Anmerkungen 1. Sponsoring / Werbeeinnahmen Bei Sponsoring / Werbeeinnahmen der Wettbewerbe, die der ausrichtende Verein selbst eingeworben hat, erhält der Verein 50 %, der Landesverband ebenfalls 50% 2. Zuschuss-Beträge Bei allen Zuschüssen handelt es sich um Bruttobeträge (incl. MwSt) 3. Werbeträger Der DVF Landesverband Baden-Württemberg verfügt über Werbeträger (DVF- Stand, Fahnen, Plakate und Klappaufsteller), die werbewirksam außerhalb und auch innerhalb des Ausstellungsgebäudes eingesetzt werden können, um die Aufmerksamkeit für die Ausstellung zu steigern. Bitte wenden Sie sich an den 1. Landesvorsitzenden für nähere Informationen. 4. Ausgaben-Nachweise Die Vereine / Veranstalter müssen seit dem 28.10.2014 keine Rechnungen mehr als Nachweis für die Zuschuss-Beträge an den Landesvorstand einreichen. Es genügt die Bestätigung für den Erhalt des Zuschuss-Betrages mit dem unten ersichtlichen Vordruck (siehe Seite 7). 5. Auszahlung der Beträge Die Zuschüsse werden ab 2017 erst zum Jahresende, oder am Anfang des Folgejahres ausbezahlt. Wird der Betrag von XXXX EURO überschritten, so bekommen die Vereine und Einzelpersonen, die einen Antrag genehmigt bekommen haben, anteilig ihren Betrag ausbezahlt. Siehe die Ausführungen auf Seite 1 und 2! 6. Aus Sicherheitsgründen bitten wir die Antragsteller weiterhin ihren Antrag auszufüllen und per Briefpost an die Adresse des 1. Landesvorsitzenden BW zu senden. ============================================================================================

DVF LOGO's In der Vergangenheit wurde entgegen der Vereinbarung für die finanzielle Unterstützung durch den Landesverband BW nicht darauf geachtet, dass nur das nachfolgende DVF LOGO auf Einladungen, Flyer, Plakaten und sonstigen Werbeträgern verwendet werden darf, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das Logo muss auch in ausreichender Größe und gut platziert sein, z.b. auf der Titelseite eines Flyers. Ein Beispiel eines Flyers und eines Plakates als PDF Datei kann auf der Landeshomepage herunter geladen werden: www.dvf-baden-wuerttemberg.de/index.php?article_id=89 dort unter DVF Logos. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zukünftig die finanzielle Unterstützung verweigert wird, wenn ein anderes LOGO zum Einsatz für Veranstaltungen kommt. Von verschiedenen Seiten kam der Einwand, dass dieses Logo aber nicht z.b. auf Briefköpfen der Clubs oder Direktmitgliedern geeignet ist. Selbstverständlich kann hierfür das ganz normale DVF Logo verwendet werden. Dieses Logo darf auch auf Werbmaterialien ZUSÄTZLICH zum oben genannten Logo verwendet werden. Wir wünschen uns aber, dass das DVF Logo mit Beschriftung verwendet wird. Alle Logos können von der Landeshomepage www.dvf-baden-wuerttemberg.de unter Downloads www.dvf-baden-wuerttemberg.de/index.php?article_id=89 herunter geladen werden.

Wichtig: Zukünftig ist es erforderlich, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, dass die Werbematerialen (Einladungen, Flyer, Plakate usw.) mindestens 5 Wochen VOR dem Veranstaltungs- und Drucktermin an Marion Müller, Fliederweg 26, 72411 Bodelshausen, email: marion-traudel-mueller@t-online.de gesendet wird. Sie ist die 1. Vorsitzende bei den Fotofreunden Ofterdingen-Steinlachtal 1983 e.v. und 2. Bezirksvorsitzende des DVF Bezirks "Schwäbische Alb". Marion Müller wurde vom Landesvorstand BW für diese Aufgabe bevollmächtigt. Sie wird die eingereichten Dokumente überprüfen und wenn die Bedingungen erfüllt sind, diese zum Druck / Verwendung freigeben. Damit werden zukünftig Pannen vermieden (z.b. mit den o.g. Logos usw.). DVF-Stand, DVF Fahnen und Werbeaufsteller sind bei einer Veranstaltung keine Bedingung mehr für eine finanzielle Unterstützung, dürfen aber weiterhin verwendet werden.

Antrag und Nachweis des Erhalts der vereinbarten Unterstützung entspr. der Zuschuss-Tabelle vom 12.11.2016 durch den DVF-LV BW Bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an den 1. Landesvorsitzenden senden! Der Antragsteller: Fotoclub:. DVF-Club-Nr.:.. Adresse: PLZ Straße / Nr.: Ansprechpartner: Tel.: E-Mail: Bankdaten: Bankname: IBAN:. Kontoinhaber: Art der Veranstaltung: Ort: Wann: Ort:..... DE...................... von:..bis. Wie viel Personen können/werden teilnehmen (Seminare/Workshops): Wie viel Bilder/AV-Schauen werden ausgestellt / gezeigt: Dauer der Aktion / Ausstellung: von. bis: Sonstige Bemerkungen:...... (Ort / Datum) (Unterschrift des Antragstellers / Vereinsvorstand) Genehmigt durch den 1. Landesvorsitzenden: (Datum, Unterschrift)