HINWEIS AN ALLE MITGLIEDER DES FÖRDERVEREINS Änderung im Zuge des einheitlichen europaweiten Euro-Zahlungsraums bei den Einzugsermächtigungen
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- Erna Ackermann
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1 Liebe Mitglieder, das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2013 finden Sie ab Seite 3 dieses Dokuments. Wir sind als Vorstand verpflichtet, Sie über nachfolgende Änderungen im Zahlungsverkehr bei Lastschriften zu informieren. Mit freundlichem Gruß Der Vorstand HINWEIS AN ALLE MITGLIEDER DES FÖRDERVEREINS Änderung im Zuge des einheitlichen europaweiten Euro-Zahlungsraums bei den Einzugsermächtigungen Der Verein der Freunde des Georg-Büchner-Gymnasiums, Seelze, ist verpflichtet, Sie als Mitglieder von den Änderungen im Zahlungsverkehr (z. B. beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen) zu informieren. Wir haben versucht, die neuen Nummern etwas zu erläutern. Es ändert sich aber nichts Grundsätzliches beim Lastschrifteinzug, mit der Ausnahme, dass wir bei Ihrer Hausbank eine Zulassung für diesen Einzug benötigen. Bei Altmitgliedern ist dies nicht nötig, da diese grundlegende Information für die Zulassung des Lastschrifteinzugs ausreicht. Bestehende Einzugsermächtigungen können somit als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Bei Neumitgliedern wird die Ermächtigung nach SEPA mit der Beitrittserklärung erteilt. Die Identifizierung unseres Vereins findet im europäischen Zahlungsraum wie folgt statt: Verein der Freunde des Georg-Büchner-Gymnasiums e.v. Hirtenweg 22, Seelze Gläubiger-Identifikationsnummer DE56ZZZ IBAN DE BIC SPKHDE2HXXX, Mandatsreferenznummer verschieden für jeden Lastschrifteinzug Für Interessierte einige Erläuterungen: SEPA-Umstellung Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird zukünftig der Euro-Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Ab 1. Februar 2014 werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.
2 IBAN und BIC Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger künftig durch die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC(Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben und findet sich z. B. auf dem Kontoauszug einer Bank. SEPA-Lastschrift Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss der Zahlungsempfänger (z.b. Verein) von seinem Zahlungsdienstleister zum Lastschriftverfahren zugelassen werden. Dies geschieht durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der die Hausbank des Mitglieds in unserer Beitrittserklärung. Das SEPA-Basislastschriftverfahren weist gegenüber früher folgende Unterschiede auf: Gläubiger-Identifikationsnummer: Sie identifiziert den Förderverein als den zum Einzug des Beitrags berechtigten Lastschrifteinreicher. SEPA-Lastschriftmandat, das dem Förderverein erlaubt, den mit Ihnen in der Beitrittserklärung vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu einem ebenfalls in der Beitrittserklärung vereinbarten Fälligkeitstermin von ihrer Bank einzuziehen. Mandatsreferenznummer: Ist eine Nummer, die die Lastschrift identifiziert. Sie können Sie dem Verwendungszweck unseres Lastschrifteinzuges entnehmen. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Der Vorstand
3 Protokoll der Mitgliederversammlung des Vereins der Freunde des Georg-Büchner-Gymnasiums Seelze vom 29. Mai 2013 Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Anlage 1) Dauer: bis Uhr Ort: Raum 081 des GBG TOP 1 Begrüßung Herr Reuter eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit besteht (Einladung mit Tagesordnung siehe Anlage 2). TOP 2 Genehmigung des letzten Protokolls Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 06. Juni 2012 wurde einstimmig genehmigt. TOP 3 Berichte 3.1 Frau Ramin-Glasewald erläuterte die Einnahmen und Ausgaben des Jahres Der Kassenbericht liegt dem Protokoll als Anlage 3 bei. Besondere Erwähnung fanden die Anschaffungen für die Schulküche i. H. v. ca und die Unterstützung für Mathematik forscht i. H. v Frau Drewes und Frau Wüst haben die Kasse am 21. Mai 2013 ohne Beanstandung geprüft. (Anlage 4) TOP 4 Entlastung 4.1 Herr Müller stellte den Antrag auf Entlastung der Schatzmeisterin Frau Ramin-Glasewald. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4.2 Herr Müller stellte den Antrag auf Entlastung des Vorstandes. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. TOP 5 Wahlen Zur Wahl standen die Positionen des 1. Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und der Schriftführerin. 5.1 Vorschlag durch Herrn Müller: Herr Martin Reuter als 1. Vorsitzender. Die Wahl erfolgte offen und einstimmig. Der Kandidat nahm die Wahl an.
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Die wichtigsten Begriffe
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