S-Sparkasse Amberg-Sulzbach. Amberg-Sulzbach. SEPA für Vereine Seite 1
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- Bastian Richter
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1 S-Sparkasse S-Sparkasse Amberg-Sulzbach Amberg-Sulzbach SEPA für Vereine Seite 1
2 SEPA (Single European Payments Area) Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung umfasst derzeit insgesamt 32 europäische Länder. (27 Länder der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz) Seite 2
3 Wichtiger Termin: 01. Februar 2014!! Ab 01.Februar 2014 wird es sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen nur noch das SEPA-Verfahren geben. Die nationalen Zahlverfahren werden abgeschaltet. Im Zahlungsverkehr gelten dann neue Bezeichnungen: IBAN = International Bank Account Number (Kontonummer) BIC = Bank Identifier Code (Bankleitzahl) Seite 3
4 IBAN (International Bank Account Number) In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: aus dem zweistelligen einer zweistelligen der achtstelligen der zehnstelligen Länderkennzeichen DE, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. z.b. DE Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgeführt. Seite 4
5 BIC (Business Indentifier Code) Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. BIC der Sparkasse Amberg-Sulzbach = BYLADEM1ABG Seite 5
6 SEPA-Basis-Lastschrift Die SEPA-Basis-Lastschrift ersetzt künftig die bisherige Einzugsermächtigungslastschrift. Die wesentlichen Unterschiede sind: ausschließlich Online-Lastschriften möglich Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 6
7 Gläubiger-ID (Link zur Internetseite der Dt. Bundesbank) Seite 7
8 Gläubiger-ID Die Gläubiger-ID kann ausschließlich online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Dazu benötigen Sie folgende Angaben: Name und Anschrift des Vereins Bei eingetragenen Vereinen die Nummer des Vereinsregisterauszugs und den Ort des Registergerichts Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, - Adresse Seite 8
9 Gläubiger-ID Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 9
10 Gläubiger-ID - Beispiel Seite 10
11 Gläubiger-ID - Beispiel Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so verwenden: DE 02 ZZZ Die Geschäftsbereichsbezeichnung kann vom Verein mehrfach z.b. für verschiedene Sparten genutzt werden: DE 02 FUS Fußball DE 02 TUR Turnen DE 02 GYD Gymnastik Die Geschäftsbereichsbezeichnung wird von der Sparkasse nicht gespeichert. Auch bei der Vergabe von mehreren Geschäftsbereichsbezeichnungen ist immer nur eine Lastschriftvereinbarung pro Konto erforderlich Seite 11
12 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften. Bitte bringen Sie dazu eine Kopie des Mitteilungsschreibens der Deutschen Bundesbank mit. Seite 12
13 SEPA Lastschriftmandat - Formerfordernisse Ein SEPA-Mandat ist papierhaft zu erteilen. Die händische Unterschrift des Zahlungspflichtigen ist erforderlich Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift Im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet Seite 13
14 SEPA Lastschriftmandat - Formerfordernisse Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA- Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt Angaben des Zahlungspflichtigen: Name des Kontoinhabers seine Anschrift IBAN und BIC eigenhändige Unterschrift Unterschriftsdatum Seite 14
15 SEPA Lastschriftmandat - Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer Seite 15
16 SEPA Lastschriftmandat Umwidmung der Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden. Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 16
17 SEPA Lastschriftmandat Umwidmung der Einzugsermächtigung Beispiel: Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck im Rahmen der Beitragsbelastung 2013 Beitrag 2013 Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis- Lastschrift jährlich am TT.MM. vor. Unsere Gläubiger-ID DE37TSV Ihre Mandatsreferenz XXXX vom TT.MM.JJ Seite 17
18 SEPA-Lastschrift - Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer Seite 18
19 SEPA-Lastschrift - Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrifteinzug,...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Die Vorankündigung (= Pre-Notification) enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 19
20 SEPA-Lastschrift - Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 20
21 SEPA-Lastschrift - Fristen Vorankündigung Erst- und Einmallastschrift Folgelastschriften Rückgabefristen Rückgabefristen Rückgabefristen Mandatsgültigkeit Archivierung des Mandats spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag 5 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate - wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit mindestens 14 Monate nach dem letztmaligem Lastschrifteinzug Seite 21
22 SEPA-Umstellung 1. Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- oder Vereinsprogramm 2. Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat 3. Gestaltung neuer SEPA-Mandats-Vordrucke, Berücksichtigung der IBAN/BIC im Schriftverkehr, Mandatsverwaltung 4. Einzugsermächtigungen vollständig vorhanden? Wenn nicht empfehlen wir Ihnen, diese nachzuholen. 5. Abschluß der neuen Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften bei der Sparkasse 6. Ist Ihre Software SEPA-fähig? Falls nicht, bitte aktualisieren Seite 22
23 SEPA-Umstellung 7. Ablauf der technischen SEPA-Umstellung: 8. Support Gläubiger-ID in den Vereinsdaten hinterlegen Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer und BLZ) in IBAN und BIC veranlassen Mandatsreferenz hinterlegen Schriftliche Vorankündigung der SEPA-Umstellung an die Mitglieder (evtl.vwz) Umstellung von DTA-Lastschrift auf SEPA-Lastschrift Unsere Service-Hotline 09621/ unterstützt Sie werktags von Uhr bis Uhr bei der technischen Umstellung unserer Zahlungsverkehrs-/Vereinssoftware S-Firm, SPG-Verein und Starmoney Seite 23
24 SEPA-Umstellung Weitere wichtige Informationen zum Thema SEPA erhalten Sie im Internet: / SEPA Hier steht Ihnen auch eine Video-Info-Tour zur Verfügung. In mehreren kurzen Filmbeiträgen werden zielgerichtete SEPA-Informationen für Privatkunden, Vereine und Firmen zur Verfügung gestellt. Seite 24
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