Die Bank aus der Region für die Region. Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

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1 Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

2 Europäische Lastschriften Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift

3 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID Einreichung nur noch beleglos möglich

4 Gläubiger-Identifikationsnummer Creditor Identifier (CI) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Business Area Code (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank kostenfrei unter

5 Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA- Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann. Die Mandatsreferenznummer ist frei wählbar z.b. Kundennummer, Lieferantennummer

6 Mandate Der Gläubiger benötigt vom Schuldner schriftlich und nachweislich die Genehmigung für die Abbuchung / den Einzug des geschuldeten Rechnungsbetrags; das so genannte Mandat. Die Mandate sind vom Gläubiger zu verwalten, entweder papierhaft oder elektronisch.

7 Das SEPA-Lastschriftmandat

8 Umgang mit Mandaten in der Praxis (1/2) Mandatshandling Erstellung eines Mandatsvordruck mit Angaben des Zahlungsempfängers der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein Mandatstexte (für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften) in allen Sprachen des SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPC Unterschrift des Zahlungspflichtigen Einbehaltung einer Kopie des Mandats für pers. Unterlagen das Mandat wird beim Gläubiger erfasst oder gescannt (Mandatsverwaltung) bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandats einreichen

9 Umgang mit Mandaten in der Praxis (2/2) Aufbewahrungspflicht / Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung Der Gläubiger ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschrift- Mandat einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten!) wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank das Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten nach Belastung) Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig nach jedem Lastschrift-Einzug beginnt diese Frist erneut Weitere Fragen / Antworten zu SEPA-Lastschriften, Mandaten etc.

10 Umdeutungslösung Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat bei vorliegen der unterschriebenen Einzugsermächtigung schriftliche Information an den Zahlungspflichtigen über die Wandlung der Einzugsermächtigungslastschrift auf die SEPA-Basis-Lastschrift eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht

11 Test AG, IRWO 31. Mai 2013 Gläubiger-Identifikationsnummer DE , Mandatsreferenz 567RDF346 Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte/r Frau/Herr, bislang wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) stellen wir ab dem [DATUM] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - die oben genannte Mandatsreferenz und - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden, gekennzeichnet. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts weiter unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE BIC: GENODEF1SLW (Schleswiger Volksbank eg) Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z.b. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Test AG

12 Pre-Notification (Vorabankündigung) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift und bedarf der Schriftform. 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. 3. Bestandteile: Betrag, Belastungstermin(e), Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und Mandatsreferenz 4. Versand spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden.

13 Pre-Notification (Vorabankündigung) - Beispiele Beispiel für eine einzelne Pre-Notification pro Einzug: Telefonrechnung von : Die Forderung von 69,99 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4321 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum Fälligkeitstag ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen. Beispiel für eine einmalige Pre-Notification bei wiederkehrender Lastschrift: Mietvertrag: Die Miete von 500 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4322 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE123 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.

14 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 Tage vor Fälligkeit

15 Lastschrift-Rückgabe Basis-Lastschrift autorisierte Lastschrift: unautorisierte Lastschrift: 8 Wochen ohne Grund bis zu 13 Monate Firmen-Lastschrift autorisierte Lastschrift: unautorisierte Lastschrift: kein Widerspruchsrecht bis zu 13 Monate

16 Fragen? Wenden Sie sich an unsere SEPA-Spezialisten:

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