SEPA - der neue europäische Zahlungsverkehr München, 06. Juni 2013 Doris Aumiller, DZ BANK AG. Information für Firmenkunden. VR Bank München Land eg

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1 SEPA - der neue europäische Zahlungsverkehr München, 06. Juni 2013 Doris Aumiller, DZ BANK AG Information für Firmenkunden Wir sind Ihre Bank. VR Bank München Land eg

2 Hinweis: Diese Präsentation wird Ihnen als Download zu Ihrer Verfügung gestellt! Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 2 von 40

3 Was ist S PA? S PA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU- Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier-Abwicklungssysteme Seite 3 von 40

4 Gültigkeitsbereich S PA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV- Richtlinie Seite 4 von 40

5 Hintergrundinfo S PA Stand Heute: Ziel 2014: Ziel: Einführung des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraumes als Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Seite 5 von 40

6 S PA Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren Seite 6 von 40

7 Auswirkungen auf heute Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen (EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012) Termin SEPA-Einreicher-Pflicht für alle Nichtverbraucher (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren) Jetzt ist Zeit zum handeln! Noch 150 Arbeitstage Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!! Seite 7 von 40

8 Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr Seite 8 von 40

9 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 9 von 40

10 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Seite 10 von 40 Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als

11 IBAN* und BIC* IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der Kontoauszug Ihrer enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben. Auf Ihrer BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. BIC: GENO DE F1 M08 IBAN* = International Bank Account Number BIC* = Bank Identifier Code Seite 11 von 40

12 IBAN only für DE-an-DE Zahlungen Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) - dies gilt für alle Kundengruppen. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Seite 12 von 40

13 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 13 von 40

14 S PA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID* SEPA-Basis-Lastschrift* statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift* statt Abbuchungsauftrag Einreichung nur noch beleglos möglich *Details auf den folgenden Seiten Seite 14 von 40

15 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Individuell nutzbar Seite 15 von 40

16 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 16 von 40

17 S PA Lastschrift (Direct Debit) Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Seite 17 von 40

18 S PA Basis - Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 5. Gutschriftsbuchung 3. transaktions- und mandatsbezogene Daten Clearing und Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers Seite 18 von 40

19 S PA Basis Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE _ BIC: 4. Daten des Zahlungspflichtigen Datum, Ort und Unterschrift Seite 19 von 40

20 S PA Basis - Lastschrift Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage vor Ausführung der Lastschrift due Day (D) = Fälligkeitstag Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich Seite 20 von 40 Eine Umdeutung von bestehenden Einzugsermächtigung in ein S PA Basis-Lastschriftmandat ist möglich

21 S PA Basis - Lastschrift Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als S PA-Basis-Lastschriftmandat Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Unternehmen die Möglichkeit, Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf S PA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Gläubiger-ID Mandatsreferenz Umstellungstermin Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Seite 21 von 40

22 Wie nutzt man die Möglichkeiten der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung Alle Kunden, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer der Firma wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Kd.-Nr.) welche Beträge (Rechnungsbeträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden Seite 22 von 40

23 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen ( z. B. monatlich zum 15.) reicht eine einmalige Pre-Notification Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag, Belastungstermin, Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax,. Seite 23 von 40

24 S PA Basis Lastschrift Zusammenfassung Interbankenregeln Einzugsermächtigungsverfahren Einzugsermächtigung (nur gültig bis ) Beleghaft und beleglos Kontonummer und Bankleitzahl Inkassovertrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Nur beleglos IBAN und BIC Neuer Inkassovertrag Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Widerspruch Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - 8 Wochen nach Belastungsdatum - bis zu 13 Monate nach Belastung bei unautorisierten Zahlungen Ausnahmeprozess Anforderung Mandatskopie, muss vorab durchlaufen werden Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 24 von 40 Gläubiger-ID nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

25 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 25 von 40

26 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Muster-Mandat Seite 26 von 40 Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen

27 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen beleglose Einreichung bei der Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!! Seite 27 von 40

28 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat Mandat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen XML (Kennzeichnung als B2B ) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Seite 28 von 40 Mandatsprüfung Zahlstelle erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig vorhanden /notwendig erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

29 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen Ihre Fragen Seite 29 von 40

30 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Seite 30 von 40

31 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Internetadresse: Seite 31 von 40

32 Praktischer Umgang mit Mandaten Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen den Zahlungspflichtigen unterschreiben Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar CORE: B2B: Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung) Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug Seite 32 von 40

33 Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann s los gehen aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich! Treffen Sie mit Ihrer Bank ggf. eine neue Vereinbarung über die elektronische Anlieferung der Zahlungsverkehrsdateien. Hier helfen Ihnen ihre Berater der RB München Nord eg gerne weiter! Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand, z.b. unsere VR-NetWorld-Software Seite 33 von 40

34 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Seite 34 von 40 Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

35 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkasso-Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen! Seite 35 von 40

36 Haben Sie noch Fragen! Seite 36 von 40

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir wünschen Ihnen einen schönen Abend und anregende Gespräche! Wir sind Ihre Bank. VR Bank München Land eg

38 r ü f k n a D n e l e Vie R e v i t i s o die p! z n a n so Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Rund 200 Gäste informierten sich am 04. und 06. Juni bei den SEPA-Veranstaltungen der im Feldmochinger Hof. 03. Februar 2011 Peter Reischmann

SEPA - der neue europäische Zahlungsverkehr München, 04. Juni 2013 Doris Aumiller (DZ BANK AG) Information für Vereine. Raiffeisenbank München-Nord eg

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