Fit für SEPA. Realität

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1 Fit für SEPA Der Euro-Zahlungsverkehrsraum wird Realität Mannheim, Armin Schindler

2 Fit für SEPA Seite 2 Grundlagen zu SEPA SEPA steht für Single Euro Payments Area Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums als Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Inlands- und grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr im SEPA Raum verschmelzen Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs Einheitliches Format (XML) Transparente Preise Festgelegte Fristen / Laufzeiten Einheitlicher Rechtsrahmen Einheitliche grenzüberschreitende Lastschrift in Europa

3 Fit für SEPA Seite 3 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient

4 Fit für SEPA Seite 4 Handelnde Akteure und Umfeld SEPA als Teil der sog. Lissabon-Agenda

5 Fit für SEPA Seite 5 Teilnehmerländer Alle 28 EU-Mitglieder + Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz*, Monaco* * Teilnahme an SEPA, aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie (PSD)

6 Fit für SEPA Seite 6 Rechtliche Rahmenbedingungen Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012 Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten Ablösung der nationalen Zahlverfahren zum mit optionalen Übergangsregelungen bis Februar Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten

7 Fit für SEPA Seite 7 SEPA Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der Banken-AGB s (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) 8. November Februar Februar 2016 Das SEPA-Begleitgesetz wurde am im Bundestag verabschiedet. Die Umsetzungsfristen werden nicht verändert. Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren Verbraucher dürfen bis zum noch Kontonummer und BLZ verwenden Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

8 Fit für SEPA Seite 8 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag SEPA- Basis-Lastschriftverfahren SEPA- Firmenlastschriftverfahren

9 Fit für SEPA Seite 9 Alles ändert sich Aktuelles Verfahren Inlandsüberweisung zukünftiges Verfahren SEPA Credit Transfer (SCT) SEPA-Überweisung

10 Fit für SEPA Seite 10 Der Vordruck für die Euro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

11 Fit für SEPA Seite 11 IBAN und BIC - Kontonummer und BLZ werden international Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen) DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENODE61WNM für Volksbank Weinheim eg IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die effiziente, automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen

12 Fit für SEPA Seite 12 Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* SEPA-Überweisung Anwendungsbereich Deutschland Betragsgrenze keine keine Basisdaten *noch bis 1. Februar 2014 Kontonummer / Bankleitzahl Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers 28 EU-Länder + Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz, Monaco IBAN des Zahlungsempfängers Belege Überweisung (BS 20) EURO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

13 Fit für SEPA Seite 13 Verwendung von IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmenkunden, Kommunen etc.) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN (+ BIC) IBAN (+ BIC) ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN

14 Fit für SEPA Seite 14 Alles Alles ändert ändert sich sich Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SEPA Direct Debit Core (SDD Core) SEPA Basis-Lastschrift

15 Fit für SEPA Seite 15 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) NEU NEU NEU NEU Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar Grundlage der SEPA-Lastschrift ist ein sog. Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D = Due Date) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorabinformation (sog. Pre-Notification) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor Fälligkeit vorliegt

16 Fit für SEPA Seite 16 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Das SEPA-Lastschrift-Mandat Das Mandat ist deutlich zu überschreiben mit SEPA-Lastschriftmandat Der Mandatstext ist verpflichtend vorgegeben Folgende Angaben müssen zwingend enthalten sein: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Art der Zahlung (einmalig bzw. wiederkehrend) Unterschrift des Zahlungspflichtigen mit Ort und Datum

17 Fit für SEPA Seite 17 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat NEU

18 Fit für SEPA Seite 18 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Gläubiger-ID (Creditor Identifier) und Mandatsreferenz DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) Voraussetzung für die Teilnahme an den europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) feste Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben (max. 35 Stellen) In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats

19 Fit für SEPA Seite 19 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigung 1) SEPA-Basis-Lastschrift Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabe Zahlungspflichtiger: Zahlungspflichtiger: wegen 8 Wochen nach Belastungsdatum bei autorisierten Lastschriften: Widerspruch 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) beleghaft, Datenträger online bei nicht-autorisierten Lastschriften: 13 Monate nach Belastungsdatum XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

20 Fit für SEPA Seite 20 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigung 1) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nach Regelwerk nicht erforderlich nicht vorhanden / nicht notwendig nach Regelwerk nicht erforderlich vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

21 Fit für SEPA Seite 21 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Pre-Notification Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der exakte Abbuchungsbetrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet

22 Fit für SEPA Seite 22 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Pre-Notification Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag) Die Bank ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Bei Einzügen mit wechselnden Beträgen ist jedesmal eine erneute Pre-Notification erforderlich

23 Fit für SEPA Seite 23 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core) Pre-Notification Beispiel für eine einzelne Pre-Notification pro Einzug: Telefonrechnung vom : "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto IBAN DE bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM ein. Beispiel für eine einmalige Pre-Notification: Mietvertrag: "Die Miete von 500,00 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE jeweils zum 1. des Monats, beginnend mit dem , von Ihrem Konto IBAN DE bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

24 Fit für SEPA Seite 24 Die Migration : seit 9. Juli 2012 alles möglich seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger- Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen.

25 Fit für SEPA Seite 25 Die Migration Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA- Basis-Lastschriftmandate

26 Fit für SEPA Seite 26 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des der Abbuchung zugrundeliegenden Vertrages oder 2- sprachig (zusätzlich in Englisch). Für alle Sprachen des SEPA-Raumes stehen im Internetauftritt des EPC entsprechende Übersetzungen des Mandatstextes zur Verfügung: alations ranslations Für den Gläubiger besteht eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 14 Monaten nach dem letzten Einzug Der Zahlungspflichtige hat einen Anspruch auf Anforderung des Mandates über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten Einzug

27 Fit für SEPA Seite 27 Alles ändert sich Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Abbuchungslastschriftverfahren SEPA Direct Debit B2B (SDD B2B) SEPA Firmen-Lastschrift

28 Fit für SEPA Seite 28 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit B2B) Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern (Firmen, Kommunen etc.) Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

29 Fit für SEPA Seite 29 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit B2B) Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat NEU

30 Fit für SEPA Seite 30 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit B2B) Abbuchungsauftrag SEPA-Firmen-Lastschrift Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen bei Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B )

31 Fit für SEPA Seite 31 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit B2B) Mandat Abbuchungsauftrag Abbuchungsauftrag SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung des Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig

32 Fit für SEPA Seite 32 Alles Alles ändert ändert sich sich Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Buchungsinformationen in den Formaten MT 9xx bzw. DTI Buchungsinformationen im Format XML

33 Fit für SEPA Seite 33 Elektronische Buchungsinformationen Unter SEPA werden Buchungsinformationen in Form von Cash Management Nachrichten (camt) zur Verfügung gestellt Hierbei entspricht MT 942 (Vormerkposten) camt.052 MT 940 (Kontoauszug) camt.053 DTI (Einzelposten zu Sammlern) camt.054 Die bisherigen SWIFT-MT-Formate werden weiterhin angeboten Aufgrund der unterschiedlichen Feldinhalte von DTA- und SEPA-Zahlungen empfehlen wir, nach Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA auch für die Buchungsinformationen die neuen Formate zu nutzen

34 Fit für SEPA Seite 34 Elektronische Buchungsinformationen Unterschiede DTAUS/SEPA-XML Purpose Codes Unter SEPA gibt es den Begriff Textschlüssel nicht Statt dessen wird mit sog. Purpose Codes gearbeitet Unterscheidung zwischen category purpose (grobe Einteilung, z. B. SALA für Gehaltszahlung) und purpose codes (feinere Klassifizierung, z. B. CBFF für Vermögenswirksame Leistungen) Bestimmte Codes werden bereits heute auf DTA-Text-SL gemappt Die Liste der gültigen Codes wird von ISO verwaltet, derzeit gibt es ca. 125 verschiedene

35 Fit für SEPA Seite 35 Elektronische Buchungsinformationen Unterschiede DTAUS/SEPA-XML Verwendungszweck Begrenzung des Verwendungszwecks auf maximal 140 Zeichen Dies entspricht, verglichen mit der bisherigen Vorgabe von 14 Zeilen á 27 Zeichen, ca. 5 Zeilen Verwendungszweck Es kann ein unstrukturierter oder strukturierter Verwendungszweck genutzt werden Standard ist der unstrukturierte Verwendungszweck Für spezielle Auftragsformen wird der strukturierte Verwendungszweck genutzt z.b. Zahlscheine

36 Fit für SEPA Seite 36 Worauf sollte ein Unternehmen bei der Vorbereitung auf SEPA achten?

37 Fit für SEPA Seite 37 Worauf sollte ein Unternehmen bei der Vorbereitung auf SEPA achten? Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Benennen und analysieren Sie betroffene Unternehmensbereiche Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus Stellen Sie Ihre Kundenstammdaten auf IBAN und BIC um (z.b. mit dem VR- IBAN-Konverter) Prüfen Sie technische Systeme und Software auf deren SEPA-Fähigkeit (Lohn-/Finanzbuchhaltung, Banking-Software etc.) Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Gegebenheiten an

38 Fit für SEPA Seite 38 Worauf sollte ein Unternehmen bei der Vorbereitung auf SEPA achten? Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorankündigung beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen!

39 Fit für SEPA Seite 39 Worauf sollte ein Unternehmen bei der Vorbereitung auf SEPA achten? Zusätzlich zu den bereits angeführten Punkten gilt für Immobilienverwaltungen folgendes zu beachten Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Jede rechtlich selbständig handelnde Rechtsperson (hier: WEG) benötigt eine eigene Gläubiger-ID. Bei der Antragsstellung ist als Personengruppe Personenvereinigungen und als Rechtsform sonstige Personenvereinigung anzugeben Kurz: Kontoinhaber = Inhaber des Inkassovertrages = Inhaber des Lastschriftmandates = Inhaber der Gläubiger-ID Verwaltervertrag auf evtl. Angaben zu Zahlungsarten / Fälligkeiten prüfen (SEPA-Lastschrift-Mandat in Vertrag integrieren)

40 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Fit für SEPA Seite 40

41 Fit für SEPA Seite 41 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Die Banking-Produkte des genossenschaftlichen FinanzVerbundes Unter der Überschrift Mandats-Services bietet der genossenschaftliche FinanzVerbund seinen Kunden ein breites Spektrum an flexiblen Lösungen an Alle GENO-Softwareprodukte unterstützen bereits heute die Erfassung und Verwaltung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften Alle GENO-Softwareprodukte wurden darüber hinaus um eine Mandatsverwaltung zur Erfassung bzw. Pflege von Mandaten und zur Erstellung von Mandatsformularen erweitert Für Kunden, die übergangsweise noch keine SEPA-Lastschriften im XML-Format in ihren Systemen erzeugen können, bieten alle Softwareprodukte eine integrierte Lösung zur Konvertierung von Lastschriften und Überweisungen vom DTA-Format in das XML-Format einschließlich der Ergänzung der notwendigen Mandatsinformationen bei Lastschriften

42 Fit für SEPA Seite 42 Ausblick SEPA wie geht s weiter? Euro-Eil-Lastschrift Die SEPA COR1-LS (SEPA Basis-Lastschrift mit nur noch einem Tag Vorlaufzeit) wird ab November 2013 in Deutschland umgesetzt werden Die Vorlagefrist für Basis-Lastschriften kann auf die einer Firmen-Lastschrift verkürzt werden (D-1), wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Zahlstelle und 1. Inkassostelle besteht Kein neues Mandat erforderlich Fristen für Vorankündigung gelten jedoch weiterhin Als Lastschriftart ist dann neben CORE und B2B auch COR1 zulässig Zusammenfassen von CORE und COR1 in einer Datei ist nicht zulässig

43 Fit für SEPA Seite 43 Ausblick SEPA wie geht s weiter? Euro-Eil-Überweisung kommt ebenfalls ab November 2013 derzeit als flächendeckendes Angebot aller Banken geplant wird die heutigen Zahlungsarten DTE und EUE ablösen Einreichung mit SLA URGP

44 Fir für SEPA Seite 44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Armin Schindler Stellvertretender Abteilungsdirektor Kundenmanagement / Vertrieb Transaction Banking DZ BANK AG Heilbronner Str Stuttgart Telefon Telefax Mobil armin.schindler@dzbank.de

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