Die Änderungen bei Überweisungen und Lastschriften RA Dr. Ines Karper

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1 Die Änderungen bei Überweisungen und Lastschriften RA Dr. Ines Karper 1

2 Übersicht» Ziele und Beteiligte» Der SEPA-Raum Zeitplan» IBAN und BIC» Die europäische Überweisung» Die europäischen Lastschriftverfahren - 4 Lastschriftverfahren - Bisherige Rechtslage - Die Änderungen zum Zahlerseite / Inkassoseite - SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente - Gläubiger-Identifikationsnummer - Das Lastschriftmandat» Ihre Vorteile» Was ist zu tun?

3 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen» von einem Konto» national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr:» einfach» sicher» effizient

4 Hintergründe und Ziele» Weiterer Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrs-Instrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs» Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

5 Beteiligte und Umfeld

6 Der SEPA-Raum im Überblick 6

7 Der Zeitplan zur Umsetzung Start der Entwicklung der einheitlichen Zahlungsinstrumente Verabschiedung der EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie Anpassung der nationalen Gesetzgebungen Abschaltung der nationalen Verfahren Lissabon-Agenda Verabschiedung der Verfahrensbeschreibungen Einführung der europäischen Überweisung Einführung der europäischen Lastschriften

8 Wichtige Daten im Überblick -Inhalte der EU-Migrationsverordnung- Generelle End-Daten: für nationale Überweisungen ab für nationale Lastschriften ab BIC entfällt im Kunde-Bank-Verhältnis national ab grenzüberschreitend ab Optionale Übergangsregelungen (Nationale Regelungen zusätzlich möglich: Nach Art.17 bis festzulegen = SEPA-Begleitgesetz) Nationale BIC-Nutzung im Kunde-Bank-Verhältnis bis Nutzung nationale Kontonummer durch Verbraucher bis Lastschrift auf Basis Zahlungskarte bis

9 IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer: max. 34 alpha-numerische Zeichen, in Deutschland sind es 22 Stellen DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten. Entweder 8 oder 11 Stellen; Beispiel: GENODES1VBP èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen

10 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten Kontonummer / Bankleitzahl, Name des Kreditinstituts IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

11 Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers / Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16

12 4 Lastschriftverfahren» Einzugsermächtigungslastschrift» Abbuchungsauftragsverfahren» SEPA-Basislastschrift» SEPA-Firmenlastschrift

13 Einzugsermächtigungslastschrift 4. Weiterleitung an Zahlstelle bei Einreichung durch ZE 1. Inkassostelle Zahlstelle 6. Geldfluss zwischen Bank an D 1. Inkassovereinbarung 3. Einzug LS bei Sicht 7. Gutschrift auf Konto Zahlungsempfänger 5. Einzug und Belastung bei Sicht Zahlungs- Empfänger 2. Mandatsvereinbarung/ Einzugsermächtigung Zahler/Zahlungspflichtiger D = Due Day, Fälligkeitstag

14 Abbuchungsauftragsverfahren 5. Weiterleitung an Zahlstelle bei Sicht 1. Inkassostelle Zahlstelle 7. Geldfluss zwischen Bank 1. Inkassovereinbarung 4. Einzug LS bei Sicht 8. Gutschrift auf Konto Zahlungsempfänger 6. Einzug und Belastung bei Sicht 3. Abbuchungsauftrag an Zahlstelle Zahlungs- Empfänger 2. Abbuchungsauftrag Zahler/Zahlungspflichtiger D = Due Day, Fälligkeitstag

15 Bisherige Rechtslage Einzugsermächtigungslastschrift» Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung enthielt die dem Gläubiger/Zahlungsempfänger erteilte Einzugsermächtigung keine Befugnis, das Weisungsrecht des Schuldners gegenüber seiner Bank auszuüben. Es war nur die Gestattung gegenüber dem Gläubiger, dass das technische Verfahren des Lastschrifteinzugs benutzt werden darf.» Rechtsfolge: Die Belastung des Schuldnerkontos wurde erst mit der Genehmigung der Belastungsbuchung durch den Schuldner wirksam.

16 Bisherige Rechtslage Einzugsermächtigungslastschrift» Formen der Genehmigung Ausdrückliche Genehmigung Genehmigungsfiktion: Regelung früher in AGB- Banken, dann in den Lastschriftsonderbedingungen à 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Konkludente Genehmigung: mehrere Abbuchungen ohne Widerspruch

17 Bisherige Rechtslage Einzugsermächtigungslastschrift» BGH-Urteil vom (AZ.: XI ZR 236/07) Einzugsermächtigungslastschrift ist nicht insolvenzfest Einzugsermächtigungen enthalten bis dato keine Autorisierung im Sinne des 675 j Abs. 1, S. 1 BGB

18 Die Änderungen zum Zahlerseite (1)» Durch die Sonderbedingungen ist die Einzugsermächtigung zugleich die Autorisierung der Zahlstelle, die Lastschriften einzulösen» Vorautorisierung gilt rückwirkend für bereits in der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigungen» Widerruf erteilter Einzugsermächtigungen ist gegenüber dem Zahlungsempfänger und gegenüber der Zahlstelle möglich

19 Die Änderungen zum Zahlerseite (2)» Erstattungsanspruch ohne Begründung bis acht Wochen nach Belastungsbuchung» Ansprüche wegen fehlender Autorisierung (schriftliches Mandat) bis dreizehn Monate nach Belastungsbuchung» Vereinbarung durch Sonderbedingungen: Einzugsermächtigungen (auch bereits bestehende) gelten als SEPA-Lastschriftmandate

20 Die Änderungen zum Inkassoseite (1)» Neue Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug und neue Inkassovereinbarung Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften notwendig» Rückgabegrund 3 keine Einzugsermächtigung bedeutet, dass keine weitere Lastschrift eingezogen werden darf» Einzugsermächtigung/Mandat muss bei Anforderung durch die Bank innerhalb von 7 Tagen im Original vorgelegt werden» Aufbewahrungspflicht: Einzugsermächtigung/SEPA- Mandat Vierzehn Monate (gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift) im Original

21 Die Änderungen zum Inkassoseite (2)» Die Nutzung einer bestehenden Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat (nicht Abbuchungsauftrag!) ist möglich, wenn: Schriftliche Einzugsermächtigung vorhanden Bezeichnung des Zahlungsempfängers vorhanden Bezeichnung des Zahlers vorhanden IBAN/BIC oder Kontonummer/Bankleitzahl notiert der Zahlungsempfänger den Zahler vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug in Textform unterrichtet (Wechsel, Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz)

22 DOLOREM AG, IRWO Gläubiger-Identifikationsnummer DE , Mandatsreferenz 567RDF346 Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [DATUM] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis- Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA- Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - die oben genannte Mandatsreferenz und -unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE BIC: CILLDEBW (Bankhaus Cillum, Bad Wiesenwald) Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Dolorem AG, Irwo 22

23 Gläubiger-Identifikationsnummer ( Creditor Identifier) - CI DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)» Notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren» Fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)» In Deutschland neu entwickelt: Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter

24 Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) - CI Wie bekommt man eine Gläubiger-Identifikationsnummer? Die Deutsche Bundesbank vergibt zentral die ID-Nummern. Einen Antrag stellen können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben und Stellen der öffentlichen Verwaltung. Eine Bevollmächtigung bei der Antragstellung ist möglich. Die Vergabe erfolgt unabhängig von der rechtlichen Eigenschaft und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Der Antrag kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank ( gestellt werden. Jeder Antragsteller kann nur eine ID-Nummer beantragen. Die Mitteilung der Nummer seitens der Deutschen Bundesbank erfolgt per Mail. Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer ist entgeltfrei. 24

25 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

26 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basislastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

27 SEPA-Basislastschrift 5. Weiterleitung an Zahlstelle vor Fälligkeit D-5/D-2 1. Inkassostelle Zahlstelle 7. Geldfluss an D 1. Neue Inkassovereinbarung 4. Einzug D-6/ D-3 8. Gutschrift auf Konto Zahlungsempfänger an D 6. Einzug und Belastung an D Zahlungs- Empfänger 3. Vorabinfo D-14 Pflicht bei Ersteinzug Zahler/Zahlungspflichtiger 2. Mandatsvereinbarung D = Due Day, Fälligkeitstag

28 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

29 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmenlastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

30 SEPA-Firmenlastschrift 6. Weiterleitung an Zahlstelle vor Fälligkeit D-1 1. Inkassostelle Zahlstelle 8. Geldfluss an D 1. Neue Inkassovereinbarung 5. Einzug D-2 9. Gutschrift auf Konto Zahlungsempfänger an D 7. Einzug und Belastung an D 4. Mandatserteilung an Zahlstelle Zahlungs- Empfänger 3. Vorabinfo D-14 Pflicht bei Ersteinzug Zahler/Zahlungspflichtiger 2. Mandatsvereinbarung D = Due Day, Fälligkeitstag

31 Ihre Vorteile» Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns» Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen» Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst» Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen» IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen» Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung

32 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen I» Betroffene Abteilungen analysieren» Technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit prüfen» Eigene IBAN und BIC auf Briefbogen ausweisen» Eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC umstellen» Nutzung eines IBAN-Konverters» SEPA-Verantwortlichen benennen» IBAN und BIC von Kunden/Mitgliedern und Lieferanten erfragen

33 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen II» IBAN und BIC im EDV-System speichern/anreichern» Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank» Neue Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen, bei mehreren Bankverbindungen mit allen Banken eine neue Vereinbarung treffen» SEPA-Zahlungen nur noch im XML-Format Software prüfen

34 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen III» Vergabe einer Mandatsreferenznummer (Kundennummer?!)» Verpflichtende Unterrichtung des Zahlers über Umstellung auf SEPA-Lastschrift in Textform (mit Angabe der Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandatsreferenz)» Prozesse hinsichtlich des Lastschrifteinzuges neu regeln» Informationspflichten beachten, mindestens D-14, bilaterale Vereinbarungen sind möglich AGBs, Bedingungen, Verträge, Mitgliedsanträge anpassen

35 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen IV» Beispiele für die einmalige Informationspflicht Mitgliedsbeiträge werden immer zum 01. Februar eingezogen Mitgliedsbeiträge werden zum , , , , usw. eingezogen Ankreuzfeld für unterjährigen Einzug auf Mitgliedsantrag Beitritt Februar Einzug Mitgliedsbeitrag zum Beitritt März Einzug Mitgliedsbeitrag zum Beitritt April Einzug Mitgliedsbeitrag zum

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36

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