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1 Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung & Chance Workshop für Vereine Märkische Bank eg Thomas Hesse. Telefon 02331/

2 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2

3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU- Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen 3

4 Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung SEPA-Zeitplan November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren 4

5 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 5

6 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr (ab national) 6

7 IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE M1 HGN = Märkische Bank eg IBAN und BIC * Der Kontoauszug Ihrer VR-Bank enthält schon seit Jahren diese Angaben. Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld. * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code 7

8 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 8

9 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID Jeder Einzug erhält eine Mandatsreferenz Einreichung nur noch beleglos möglich 9

10 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 10

11 Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung SEPA-Basis-Lastschrift 3. transaktions- & mandatsbezogene Daten Bank des Zahlungspflichtigen Clearing & Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 11

12 Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name & Anschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 12

13 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich, nach Durchlauf von Ausnahmeprozessen 13

14 Besteht Handlungsbedarf? Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein? NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitgliedsbeiträge zukünftig per Lastschrift einziehen JA dann muss dieses Verfahren spätestens zum auf das SEPA- Verfahren umgestellt werden! Was muss berücksichtigt werden? Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID. Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig. Die Vergabe erfolgt über das Internet, näheres auf der nächsten Folie. Vergabe einer Mandatsreferenz (z.b. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig). 14

15 Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID (bis Ende Oktober 2012 sind nur Gläubiger-ID s beantragt worden, bei 3,6 Millionen Unternehmen und Vereinen in Deutschland) Quelle: Die Welt Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter oder suche Gläubigeridentifikationsnummer Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Geschäftsbereichskennung (Individuell nutzbar z.b. VOL = Volleyballabteilung FUS = Fußballabteilung) Nationales Identifikationsmerkmal 15

16 Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun? Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Verein) vom Bezogenen (Mitglied) ein SEPA-Lastschriftmandat. Am ist die sogenannte Umdeutungslösung in Kraft getreten, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln. Wichtig ist, dass man nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umwandeln kann. Daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Ermächtigung nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen). 16

17 Umdeutungslösung SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat Anstelle der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren unter Nennung von Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Umstellungstermin Umdeutung in das SEPA-Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit uns muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten! 17

18 Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung. Alle Mitglieder, von denen eine gültige Ermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird. von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird. die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds-Nummer). Das Anschreiben für die Umdeutung kann - wenn Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen - gleichzeitig als erste Vorabinformation (Pre Notification gemäß SEPA-Rules) genutzt werden. 18

19 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Information im Antrag auf Mitgliedschaft aus Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag und -termin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Aufnahmeantrag , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Schaukasten Einladung zur Jahreshauptversammlung. 19

20 Neue Mitglieder Bis zum von Ihnen festgelegten Umdeutungstermin sollten Sie sich auch von neuen Mitgliedern eine Einzugsermächtigung erteilen lassen. Die anstehende Umdeutung ist dann für alle Ermäxhtigungen in einem Arbeitsschritt zu erledigen. Bei der Formulierung der SEPA-Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung (siehe Verschiedene Zahlungsverkehrssoftware unterstützen Sie auch hier mit integrierten Musteranschreiben etc. 20

21 Muster eines SEPA-Lastschriftmandats integriert in ein Beitrittsformular eines Vereins Wichtige Neuerung: Beitritt und Mandat müssen separat unterschrieben werden. 21

22 Achtung bitte beachten: Prüfen Sie die Satzung Ihres Vereins, ob Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.b. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an. Lösung 1: Nutzung einer Software mit 4-Augen-Prinzip Lösung 2 Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung 22

23 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 23

24 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen Beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich! 24

25 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit 25

26 Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 26

27 Praktischer Umgang mit Mandaten Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben. Mandatstext in Deutsch oder der Sprache des Zahlungspflichtigen (aus anderen SEPA-Mitgliedsländern) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor. CORE: Das Original ist für Sie, Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen. Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung). Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung). 27

28 Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann s los gehen aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an uns zu übermitteln. Ihre Möglichkeiten, Lastschriften bei uns einzureichen: Ihre Vereinsverwaltungssoftware generiert eine SEPA-LA-Datei... Sie nutzen die Möglichkeit des Uploads im OnlineBanking Sie nutzen ein Zahlungsverkehrsprogramm. wir unterstützen alle Legitimationsverfahren und Datenformate. Sie haben eine überschaubare Anzahl und selten Veränderungen... wir bieten Ihnen die Auftragserfassung und verwaltung im Internet. Sie haben selten Veränderungen und wenige Lastschriftnutzer... Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Einzüge per Dauerauftrag. 28

29 Was ist zu tun? SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.b. Kassierer). IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken. IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen (oder Tool der Märkischen Bank eg) nutzen. Beantragung der Gläubiger-ID Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.b. ZV-Software) Vereinbarungen mit uns aktualisieren (neue Lastschriftinkassovereinbarung wurden Ihnen Ende 2012 zugesandt.) 29

30 Was ist zu tun? Festlegung einer Mandatsreferenz (z.b. Mitgliedsnummer) Vorhandensein der Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit prüfen Über Umdeutung informieren und künftig SEPA-Mandate einholen Mandatsverwaltung organisieren Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig bei uns eingereicht. werden Sicherstellung der Archivierung der Mandate 30

31 Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an: Ihr persönlicher Berater bei der Märkischen Bank eg oder Ihre Zahlungsverkehrsexperten unter Tel / Fax 02331/ www,maerkische-bank.de/sepa Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31

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