Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA per
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- Simon Otto
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1 Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA per
2 Vorstellung Mark Gohmert Bereichsleiter Firmenkunden Sarah Walter Beraterin für elektronische Bankdienstleistungen
3 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013 3
4 SEPA - Produkte SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) seit 28. Januar 2008 SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 02. November 2009 Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF) Erste Version 1.0 des technischen Formats SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet Voraussichtlich ab 2016 Stand 10/2013 4
5 IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 51 RUS = Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld Stand 10/2013 5
6 Purpose Codes - Die neuen Textschlüssel für SEPA Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck) Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften => SALA Vermögenswirksame Leistungen => CBFF Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter: Verwendungszweck Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 Zeichen NEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen Stand 10/2013 6
7 Der SEPA Zeichensatz Stand 10/2013 7
8 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen Stand 10/2013 8
9 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT) Ab ausschließlich mit IBAN und BIC IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch SEPA-weit ) Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) +1 Tag bei Belegen Stand 10/2013 9
10 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen Stand 10/
11 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direkt Debit SDD) Lastschriftarten: SEPA-Basislastschrift (CORE) statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag Besonderheiten: SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge Buchung zu einem Fälligkeitstag ( D ) Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine Gläubiger-ID und vergibt eine Mandatsreferenz Einreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich. Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern keine Belege Vorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig Stand 10/
12 Gläubiger-Identifikationsnummer für Lastschrifteinreicher Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine Gläubiger- Identifikationsnummer Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter Gläubiger-ID kommt per von der Bundesbank. Diese Mail bitte weiterleiten an Aufbau der Gläubiger-ID ZZZ Stand 10/
13 Mandatsreferenz Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch) Kennzeichnet das Mandat Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer zzgl. einer Variablen (4711.1) Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung) muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden Beispiel: Stand 10/
14 Pre-Notification (Vorabankündigung) 1/2 Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind: Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet, Vereinsnachrichten Mitgeteilt werden: Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung) Betrag Mandatsreferenz Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers Stand 10/
15 Pre-Notification (Vorabankündigung) 2/2 Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen. Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich. Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.b. auf 2 Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in Rechnung stellen. Stand 10/
16 Die SEPA-Basis-Lastschrift SDD-CORE Stand 10/
17 Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift Wiederkehrende Zahlung Doppelweisung Stand 10/
18 Umdeutungslösung Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA- Basis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind: Gläubiger-ID Mandatsreferenz exakter Umstellungstermin errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll) Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im Original vorliegen. Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Stand 10/
19 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens Keine beleghafte Einreichung möglich Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift ( Due Date = D) Vorlaufzeit der Lastschrift bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag maximal 45 Tage vor Fälligkeit Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards) Neue Rückgabefristen: 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften Stand 10/
20 Agenda Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen Stand 10/
21 Was ist jetzt zu tun? Erforderliche und mögliche Maßnahmen Stand 10/
22 Was ist jetzt zu tun? 1/2 IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben Verwendete Software SEPA-fähig machen Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei Gehaltszahlungen Vermögenswirksamen Leistungen usw. Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf Online-Banking Stand 10/
23 Was ist jetzt zu tun? 2/2 Betrifft Lastschrifteinreicher: Gläubiger-ID beantragen Bei der Bundesbank beantragen Kopie an Bank Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.b. Mitgliedsnummer + lfd. Nummer Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem Zahlungspflichtigen vereinbaren Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3) Ggf. neue SEPA-Mandate einholen mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden sonst Mandate einholen Stand 10/
24 Übersicht der Fristen - 14 Kalendertage Pre-Notification, falls nicht anders vereinbart - 3 Bankarbeitstage Späteste Einreichung für wiederkehrende Basis-Lastschriften (vor 15:00 Uhr) Fälligkeitstag = Belastungstag + 8 Wochen Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen - 6 Bankarbeitstage Späteste Einreichung erstmalige Basis- Lastschrift (vor 15:00 Uhr) + 13 Monate Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen bei nicht autorisierten Lastschriften Stand 10/
25 Kontaktdaten Telefon: 0800 / ebl@r-volksbank.de Weitere Informationen Musterformulare, Musteranschreiben, Checklisten Internet: Stand 10/
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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