Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance. Informationen für Vereine

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1 Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Informationen für Vereine Mario Giel Transaction Banking - Stand April

2 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis -2-

3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, WertpapierAbwicklungssysteme -3-

4 -4- Gültigkeitsbereich SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZVRichtlinie

5 SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren -5-

6 Generelle Vorteile Vereinheitlichung von Ausführungsfristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr -6-

7 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis -7-

8 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) Einführung Januar 2008 beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist 1 Bankarbeitstag (seit ) -8-

9 IBAN und BIC* IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 51 WW1 (Westerwald Bank eg) Der Kontoauszug Ihrer Westerwald Bank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben. Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld. * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code -9-

10 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ). Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Die Anpassungen von Belegen, Softwareprodukten und des Internet-Banking befinden sich in der Umsetzung

11 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis

12 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID Jede Lastschrift muss vorab angekündigt werden (Prenotifikation) Für jeden Lastschrifteinzug ist ein Mandat erforderlich Einreichung nur noch beleglos möglich Keine Diskettenverarbeitung mehr

13 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer DE 78 ZZZ ISO-Ländercode Prüfziffer Individuell nutzbar Nationales Identifikationsmerkmal

14 Vorabankündigung (Prenotifikation) Information des Zahlungsempfängers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift (verpflichtend!) Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nicht anders vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax, MitgliederZeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung

15 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis

16 SEPA-Basis-Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Zahlungsempfängers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen

17 Die Mandatsreferenz Eindeutige Kennzeichnung eines SEPA-Lastschriftmandats Wird vom Zahlungsempfänger vergeben Erlaubt sind folgende Zeichen: A-Z, a-z, 0-9, +?/-:().,' z. Bsp. Kundennummer oder Mitgliedsnummer Muss für den Zahlungsempfänger eindeutig sein

18 Praktischer Umgang mit Mandaten Zahlungsempfänger erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den Zahlungspflichtigen unterschreiben Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen - fremdsprachige Mandate prüf- und abrufbar unter: - Beschreibbare Mandatsvordrucke in deutsch abrufbar unter: - Das Mandat muss vom Zahlungsempfänger im Original aufbewahrt werden Mandatsverwaltung Aufbewahrungspflicht: 14 Monate nach letzter Nutzung Verfall: 36 Monate nach letzter Nutzung Zahlungspflichtiger behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen

19 SEPA-Basis-Lastschrift: Fristen Jede SEPA-Lastschrift ist eine Terminlastschrift! Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren (Prenotifikation) Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage* Rückgaben bis 8 Wochen nach Fälligkeit durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisierten Mandaten bis 13 Monate möglich *Target2-Tage: alle Kalendertage, ausser 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 24./25./26./31. Dezember, Wochenenden

20 SEPA-Basis-Lastschrift 1. Mandatseinholung Zahlungspflichtiger 2. Mandat Zahlungsempfänger 3. Vorabinformation 4. LastschriftEinreichung 6. Belastungsbuchung 8. Gutschrift Clearing und Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen 7. Gutschrift Bank des Zahlungsempfängers

21 Umdeutungslösung Grundsätzlich benötigt jeder Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ermöglicht durch Änderung der Lastschriftbedingungen per Umdeutung muss allen Zahlungspflichtigen per Serienbrief mitgeteilt werden Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Wichtig: Nur gültige Einzugsermächtigungen können in SEPA-Mandate umgedeutet werden! Gültig ist eine Einzugsermächtigung nur in Schriftform mit Original-Unterschrift des Zahlungspflichtigen!

22 Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPAMandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung. Alle Zahlungspflichtigen, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Kunden-Nummer) welche Beträge (z.b. offene Forderungen) eingezogen werden Wenn bei Vereinen nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation (Prenotifikation) gemäß den SEPA-Regularien

23 Fehlende Einzugsermächtigungen / neue Mitglieder Liegt keine umdeutungsfähige Einzugsermächtigung vor, muss der Zahlungspflichtige ein Mandat unterschreiben, das den Zahlungsempfänger ermächtigt, mittels SEPA-Basis-Lastschriften Beträge einzuziehen

24 Stolperstein 1: Abweichender Zahler Mandatseinholung: Zahler muss angeschrieben werden! Umdeutungslösung: Zahler muss angeschrieben werden! Prenotifikation: Zahler muss angeschrieben werden! In der Regel ist nur die Adresse des Kunden / des Mitglieds vorhanden

25 Stolperstein 2: A/B-Vollmachten Wenn die Satzung eines Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.b. durch zwei Unterschriften auf dem DiskettenBegleitzettel), so muss hier eine Änderung erfolgen. Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an (z. B. VR-NetWorld-Software). Lösung 1: Nutzung von PROFI cash mit HBCI Lösung 2 Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung + Änderung Bankvollmachten

26 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis

27 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)

28 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen Beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen Die Umdeutung von Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich!

29 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Muster-Mandat (SDD B2B) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 1. Daten des Zahlungsempfängers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen

30 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst-Lastschrift / Einmal-Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit

31 SEPA-Firmen-Lastschrift 1. Mandatseinholung Zahlungspflichtiger 2. Mandat Zahlungsempfänger 4. Vorabinformation 8. Belastungsbuchung 5. LastschriftEinreichung 3. Kopie des Mandates 10. Gutschrift 7. Prüfung der Mandatsdaten Clearing und Verrechnung 6. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen 9. Gutschrift Bank des Zahlungsempfängers

32 Ausblick: SEPA-Eil-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürztem Vorlauf: 1 Tag Derzeit in Vorbereitung, Realisierung frühestens Mitte 2014 Keine Alternative für Vereine Es entstehen (voraussichtlich) zusätzliche Kosten Keine garantierte Erreichbarkeit

33 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Hinweise für Vereine: Umgang in der Praxis

34 ToDo-Liste: SEPA-Verantwortlichen bestimmen IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken IBAN & BIC von Mitgliedern einholen Gläubiger-ID beantragen und weiterleiten an: Vereinbarung mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung) Technische Voraussetzungen prüfen und anpassen: - Software zur Online-Einreichung, Diskettenverarbeitung nicht mehr möglich! - Update Vereinssoftware

35 ToDo-Liste: Aufbau der Mandatsreferenz festlegen (z.b. Mitgliedsnummer) Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren Mandatsverwaltung organisieren / Archiv aufbauen Ablauforganisation anpassen Prüfung auf weitere Schnittstellen: Steuerbüro, Buchhaltungs-Software,

36 Erfassung in PROFI cash bisher:

37 PROFI cash: Verwaltung Gläubiger-ID

38 PROFI cash: Verwaltung Mandate

39 Erfassung in PROFI cash NEU:

40 Erfassung in PROFI cash NEU: Termininformationen SEPA-Zusatzinformationen

41 Weitere Informationen... Auf unserer Internetseite: In unserer neuen Broschüre: SEPA Herausforderung und Chance Auf der Internetseite des EPC: Auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank:

42 Ihre Fragen?

43 Wir unterstützen Sie gerne sprechen Sie Ihren Berater an! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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