SEPA Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

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1 SEPA Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance Stand: Februar 2013 Information für Firmenkunden Volksbank Neckartal eg

2 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2

3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle! Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen 3

4 Generelle Vorteile Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Europaweiter Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschrift-Verfahren Senkung der Prozesskosten für die Zahlungsverkehrsabwicklung aufgrund von europaweiten Standards im SEPA-Raum Einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen (Payment Service Directive) Einheitliche Fristen, Termine, Einreichungs- und Rückgabeprozesse Einheitliche Formate (XML-Format) Europaweit transparente Preise Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen 4

5 Generelle Vorteile Möglichkeit zur Reduktion von Bank- und Kontoverbindungen im Ausland (Zentralisierung des Zahlungsverkehrs und der Liquiditätssteuerung) Steigerung der Effektivität beim europaweiten Liquiditätsmanagement: Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften ermöglicht eine exakte Disposition und Liquiditätsplanung Verkürzte Ausführungsfristen für Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Raum (seit dem ein bzw. zwei Geschäftstage) 5

6 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient 6

7 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 7

8 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). 8

9 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DE 61 NGD BIC der Volksbank Neckartal eg IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC Download auf unserer Internetseite, Passwort über Kundenberater 9

10 Wo findet man IBAN und BIC? 10

11 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) - dies gilt für alle Kundengruppen. Empfehlung: Nach Möglichkeit IBAN und BIC übergangsweise angeben. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. Empfehlung: Führen Sie Ihre Zahlungen baldmöglichst als SEPA-Aufträge mit IBAN und BIC aus. 11

12 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 12

13 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 Hat die EU-Standardüberweisung abgelöst Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Disketten, USB-Sticks, CDs dürfen und können ab 01. Februar 2014 nicht mehr verarbeitet werden Ausführungsfrist für beleglose Zahlungen max. 1 Bankarbeitstag (seit ) Keine Betragsgrenze IBAN und BIC ersetzen Konto-Nr. und BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) Grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als (z.b. wenn kein Warengeschäft zugrunde liegt) 13

14 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 14

15 Unterschiede Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Inlandsüberweisung uro-überweisung (SEPA-Überweisung) Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl -Name des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Verwendungszweck 14 x 27 Zeichen 4 x 35 Zeichen** Belege/Formulare Beleg: Überweisung (BS*20) Beleg: URO-Überweisung (BS*16) Belegschlüssel Textschlüssel ZKA-weit Verschlüsselter Verwendungszweck SEPA-weit (Purpose Code**) Datenformat DTAUS XML-Format ISO Zeichensatz Umlaute erlaubt Keine Umlaute erlaubt** (automatische Umsetzung) * BS = Belegschlüssel ** = gilt auch für SEPA Basis- und Firmenlastschrift 15

16 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 16

17 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Was ändert sich? 17

18 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Was ändert sich? Einreichungen sind grundsätzlich nur noch elektronisch möglich (keine Belege, Disketten, USB-Sticks, CDs) Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter Neue Inkassovereinbarung mit Ihrer Volksbank Neckartal erforderlich 18

19 Gläubiger-Identifikationsnummer Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Geschäftsbereichskennung Individuell nutzbar (Firmeninterne Vergabe, z.b. mehrere Filialen) 19

20 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 20

21 Ohne Mandat geht s nicht SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger 6. Belastungsbuchung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 21

22 Ohne Mandat geht s nicht SEPA-Basis-Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen Datum, Ort und Unterschrift(en), ggf. Firmenstempel 22

23 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Einreichungs- und Rückgabefristen Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Vorgegebene Einreichungsfristen bei Ihrer Bank bei Erst- und Einmallastschriften spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d.h. Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. 23

24 Umdeutungslösung seit dem 09. Juli 2012 möglich Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Zahlungsempfänger die Möglichkeit, ihre Kunden vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift schriftlich über die Umwandlung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren unter Nennung von Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Umstellungstermin Umdeutung in Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich Das Umdeutungsschreiben und die Einzugsermächtigung sind im Original aufzubewahren 24

25 Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und SEPA-Basis-Lastschriften Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD CORE SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk ZKA-Lastschriftabkommen EPC-Regelwerk SDD CORE Start aktiv innerhalb Deutschlands seit aktiv Einreichung/ Ausführung bei Sicht (D = Fälligkeitstag) Erstmaliger oder einmaliger LS-Einzug spätestens 6 Target-Tage vor Fälligkeitstag (D-6). Wiederkehrender oder letztmaliger LS-Einzug spätestens 3 Target-Tage vor Fälligkeitstag (D-3). An einigen Tagen im Jahr (europaweiten Feiertagen) ist das TARGET- System in allen Teilnehmerstaaten geschlossen. Diese Feiertage sind: Neujahr (01.Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01.Mai), Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) Anmerkung: Das TARGET-System ist außerdem an Samstagen und Sonntagen geschlossen. Rückgabefristen mangels Deckung 2 Tage nach Buchungsdatum Kundenbereich: für Zahlungspflichtige grundsätzlich unbefristet, aber nach geltender Rechtsprechung i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses Interbankenbereich: aus bankfachlichen Gründen von Zahlstellen bis 5 Tage nach D Kundenbereich: für den Zahlungspflichtigen - bis acht Wochen nach D für autorisierte LS - bis 13 Monate nach D für unautorisierte LS Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als CORE ) Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Einzugsermächtigung Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger nicht erforderlich SEPA-Lastschrift-Mandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Kreditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig (neu) 25

26 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 26

27 Ohne Mandat geht s nicht SEPA-Firmen-Lastschrift Zahlungspflichtiger (Nicht-Verbraucher) 1. Mandatseinholung 2. Mandat 3. Vorabinformation Zahlungsempfänger (Nicht-Verbraucher) 2a. Mandat 6a. Belastungsbuchung 6. Mandatsprüfung 4. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung Bank des Zahlungspflichtigen 5. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers 27

28 Ohne Mandat geht s nicht SEPA-Firmen-Lastschrift Muster-Mandat (SDD B2B) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Firmen-Lastschriftmandat 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Name & Anschrift 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift(en) und Firmenstempel 4. Daten des Zahlungspflichtigen 28

29 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich! Bei der Nutzung des heutigen Abbuchungsverfahrens müssen Sie sich je nach Zielgruppe mit Ihrem Zahlungspflichtigen auf die Nutzung des SEPA-Basis- beziehungsweise SEPA-Firmenlastschriftverfahrens verständigen. Abbuchungsaufträge können nicht in Lastschriftmandate eines anderen SEPA-Lastschriftverfahrens überführt werden. Unter Nicht-Verbrauchern neue SEPA-Firmen-Lastschriftmandate einholen 29

30 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Definition nach 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Zahlungspflichtiger muss seiner Bank spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats mit Original-Unterschrift einreichen beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Bankarbeitstagen erfolgen möglich! 30

31 Unterschiede zwischen Abbuchungsauftrag und SEPA-Firmen-Lastschriften Abbuchungsauftragslastschriftverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk ZKA-Lastschriftabkommen EPC-Regelwerk SDD B2B + LS-Abkommen Beteiligte Einzüge erfolgen zwischen Verbrauchern u. Nicht- Verbrauchern / Firmen Einzüge erfolgen zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Start aktiv innerhalb Deutschlands seit aktiv Einreichung/Ausführung bei Sicht (D) (D = Fälligkeitstag) Spätestens 2 Target-Tage vor Fälligkeitstag (D-2) An einigen Tagen im Jahr (europaweiten Feiertagen) ist das TARGET-System in allen Teilnehmerstaaten geschlossen. Diese Feiertage sind: Neujahr (01. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01. Mai), Weihnachtsfeiertage (25. u.26. Dezember) Anmerkung: Das TARGET-System ist außerdem an Samstagen und Sonntagen geschlossen. Rückgabefristen Interbank: aus bankfachlichen Gründen bis 2 Tage Kunden: keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen Interbanken: aus bankfachlichen Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kunden: keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Abbuchungsauftrag Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und bei jeder Vorlage geprüft werden SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Kreditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und bei jeder Vorlage geprüft werden Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig (neu) 31

32 SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick 32

33 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor à damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar à Abruf unter: CORE: à Abruf unter: B2B: Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 33

34 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Deckung sorgen Inhalt der Vorabankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Frist spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Mitteilung (erste Fälligkeit beachten) Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, , Fax 34

35 Übersicht Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 35

36 Welcher Handlungsbedarf besteht? Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen Drucken Sie IBAN und BIC auf Ihre Briefbögen, Rechnungen etc. Erfragen Sie IBAN und BIC bei Ihren Geschäftspartnern Musteranschreiben in diversen Sprachen stellen wir gerne zur Verfügung Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um (z.b. mit dem IBAN-Konverter) Beantragen Sie die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung mit Ihrer Volksbank Neckartal 36

37 Welcher Handlungsbedarf besteht? Legen Sie die Organisation der Mandatsverwaltung fest Bestimmen Sie die Mandatsreferenz, die Mandatsnummer ist frei wählbar. alphanumerisch max. 35 Stellen z.b. Kundennummer vergeben Sie zusätzlich noch eine Variable wird ein neues Mandat benötigt (z.b. Änderung der Bankverbindung des Kunden), ändern Sie nur die Variable und haben immer noch einen Bezug zur Kundennummer Beispiel: Kunden-Nr Mandatsreferenz : XY 37

38 Welcher Handlungsbedarf besteht? Stellen Sie sicher, dass die Archivierung der Mandate gewährleistet ist Legen Sie einen Termin fest, wann Sie Ihre Kunden über die Umdeutung informieren bzw. neue Mandate austauschen Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Umdeutungstermin und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit Der erste Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift erfolgt mit der Sequenz First. ( First / Final / Recurrent / OneOff) Für das Datum der Mandatsunterschrift wird das Datum der Umstellungs-Pre- Notification verwendet Passen Sie die Prozesse auf die neuen Vorlauffristen an 38

39 Welcher Handlungsbedarf besteht? Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.) Analysieren Sie betroffene Unternehmensbereiche Leiten Sie seitens Ihrer IT die Anpassung der technischen Voraussetzungen in die Wege (z.b. Finanzbuchhaltung / ZV-Software) Probeläufe mit ausgewählten Kunden Ihres Hauses sind sinnvoll 39

40 Wir machen den Weg frei! Regelmäßige Informationen auf unserer Internetseite Bereitstellung von SEPA-Navigator, Checklisten und Musteranschreiben IBAN-Konverter Wir beraten Sie gerne bei der Analyse der Umstellungsanforderungen bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrssoftware zu neuen Dienstleistungen 40

41 Sollten Sie im Tagesgeschäft Fragen haben, sprechen Sie bitte Ihre/n Kundenberater/in an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 41

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