Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Vereine

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Vereine

2 Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Was ist zu tun? Ihre Vorteile

3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) bisher: 25 verschiedene nationale Systeme

4 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

5 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick Seit inkl. Kroatien: 33 SEPA-Länder!

6 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

7 Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

8 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag SEPA-Basis Basis- und Firmenlastschriftverfahren

9 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN

11 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 33 SEPA-Länder Betragsgrenze keine ,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO *noch bis 1. Februar 2014

12 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DES1ABR èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

13 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift

14 Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift Richtig! Es gibt keinen Vordruck.

15 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Datenformat bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum DTAUS (Kennzeichnung 05 ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Mandatsprüfung Zahlstelle Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum XML (Kennzeichnung als core ) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

16 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

17 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

18 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

19 Umdeutungslösung Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen! Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Abtsgmünder Bank eg! Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es seine Gültigkeit!

20 Wie nutzt man die Umdeutungsmöglichkeit sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung Alle Kunden/Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins/ des Unternehmens wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds/ Kunden-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation

21 SEPA-Umstellung leicht gemacht: Musterschreiben Umdeutung

22 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).

23 Vorabanzeige Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung.

24 SEPA-Umstellung leicht gemacht: Beispiele Vorabanzeige Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug: Rechnung vom : "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE bei der Abtsgmünder Bank eg, GENODES1ABR zum Fälligkeitstag ein. Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige: Miete/Mitgliedsbeitrag: Die Miete/Mitgliedsbeitrag in Höhe von 350 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE bei der Abtsgmünder Bank eg, GENODES1ABR zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

25 Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID IBAN und BIC müssen vorliegen neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich

26 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

27 SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

28 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig

29 29 SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)

30 Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

31 Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Kartenzahlungen Die Übergangsfrist bis ist zu beachten

32 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein Geben Sie auf allen relevanten Formularen zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Mitglieder nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Vereins-Software auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

33 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

34 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine III Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: Umdeutung der Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer + Zusatztext) Vorabinformation definieren (z.b. Anschreiben, Homepage des Vereins, Vereinsblättle ) Verkürzen der Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug auf 1 Tag

35 Viel Erfolg bei der Umsetzung! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater gerne zur Verfügung! Auch ein Online-Besuch lohnt sich!

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