Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Herausforderung und Chance - Information für Vereine

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Bernd Münzer / Matthias Förtsch Stand: April 2013 Herausforderung und Chance - Information für Vereine

2 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

3 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

4 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des bargeldlosen Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier-Abwicklungssysteme

5 Die Migration Gültigkeit von SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie

6 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren

7 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012, diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden Für Nicht-Verbraucher (= Verein) besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Auch Verbraucher nutzen ausschließlich die IBAN Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr innerhalb von Deutschland und/oder in SEPA-Länder abwickeln.

8 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN / BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren

9 Generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DE61 VS1

11 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.

12 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN

13 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung SEPA-Informationen auf der Homepage

14 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung SEPA-Informationen auf der Homepage

15 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter BLZ + Kontonummer Kontonummer und BLZ IBAN (+ BIC) IBAN und BIC Banking-Softwares/eBanking sind bereits mit einem Konverter ausgestattet!

16 Agenda Allgemeine Informationen und aktueller Stand SEPA-Überweisung SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen

17 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als

18 Der Vordruck SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

19 das neue Lastschriftverfahren SDD Core SEPA Basis-Lastschrift Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift

20 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU NEU NEU NEU Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar Grundlage ist ein SEPA-Lastschriftmandat (Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle) Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (Pre-Notification) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger muss die Lastschrift(en) mit folgenden Fristen bei der Bank einreichen: bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor der vereinbarten Fälligkeit (D)

21 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU Geltungsdauer des Mandats: Unbefristet, aber Verfall nach 36 Monaten Nichtnutzung

22 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).

23 Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. transaktions- & mandatsbezogene Daten Clearing & Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers

24 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabe wegen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift D-6 (Erst- und Einmallastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) (D) = Belastungsdatum / vereinbarter Fälligkeitstag Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) papierhafter Beleg Diskette USB-Stick online Mandat Einzugsermächtigung 1) XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! SEPA-Lastschriftmandat 2) Mandatsprüfung Zahlstelle Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

25 Pre-Notification (Vorabinformation) Die Vorabinformation (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Inhalt der Vorabinformation: Betrag der/die Belastungstermin(e) Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) Mandatsreferenz Der Gläubiger muss die Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

26 Pre-Notification (Vorabankündigung) Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Vorabinformation (Pre-Notification) werden gerechnet zum Fälligkeitstag). Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabinformation (Pre- Notification) vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Das Medium für die Vorabinformation (Pre-Notification) ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. - Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet, Schaukasten

27 Pre-Notification - Beispiele Beispiel für eine einzelne Vorabinformation (Pre-Notification) pro Einzug: Platzumlage 2012: "Die Platzumlage in Höhe von 80,00 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE32xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der Volksbank Irgendwo zum Fälligkeitstag ein." Beispiel für eine einmalige Vorabinformation (Pre-Notification): Jahresbeitrag: "Den Jahresbeitrag in Höhe von 100 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE321xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der Volksbank Irgendwo zum jeweils 1.4. des Kalenderjahres, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

28 Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene gültige Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Der Verein als Lastschrifteinreicher muss seine Mitglieder vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel schriftlich informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Vereine sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen.

29 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Musterschreiben Umdeutung

30 Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID IBAN und BIC müssen vorliegen Lastschrift- Inkassovereinbarung* mit der Bank vereinbaren. Sprechen Sie mit Ihrem Berater. Aktuell bestehende gültige Einzugsermächtigungen können durch eine Umdeutung ab dem zu einem SEPA-Mandat werden Empfehlung: bis zur vereinsindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung * Reichen Sie die Gläubiger ID zusammen mit der Lastschriftinkassovereinbarung ein!

31 Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (SDD-CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit bei Ihrer Bank *TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage, das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

32 Einreichungsbeispiel SEPA-Basis-Lastschrift fällig per 7. eines Monats

33 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I Wer kümmert sich im Verein um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie die Mitglieder nach deren IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar?) Wie kommen Ihre Lastschriften zur Bank? Planen Sie, welche Informationen und Beschlussfassungen in der kommenden Mitglieder- / Generalversammlung erfolgen sollen

34 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: Umdeutung gültiger Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer) die Vorabinformation erfolgt auf der Homepage des Vereins oder z.b. über das Vereinsblättle die Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug wird auf 1 Tag verkürzt Satzungsänderung!

35 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine III bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (1 pro Verein ) Lastschrift-Inkassovereinbarungen mit der Bank erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten ( 6 / 3 Tage!) wie kommen die Daten zur Bank? (Online-Zugang mit der Berechtigung zum Lastschrifteinzug für das Vereinskonto einrichten)

36 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine IV Nutzung von Onlinebanking: Empfehlung: Verwendung des E-banking Business Portals auf unserer Webseite zur Einreichung von Lastschriftdateien (xml) oder zur Verwaltung von Zahlungsaufträgen bis ca. 100 Personen Vorteile: Keine Softwareinstallation notwendig (zentrale Datenhaltung) Integriertes Berechtigungssystem (Vier-Augen-Prinzip möglich) Zur Verwaltung von Zahlungsaufträgen ab 100 Personen ist eine individuelle Beratung notwendig. Bereitstellung der Softwareanwendungen ist für Vereine aktuell kostenfrei.

37 Unsere Unterstützung für Sie! Checklisten Informationsmaterial Bereitstellung unseres Bankingportals oder von ZV-Programmen Formulare und Hilfestellungen unter /sepa VR-IBAN-Konverter Beratungskompetenz

38 Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Vielen Dank dafür. Für Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater Telefon: sowie unser SEPA-Team gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns unter /sepa

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