Achtung: Übergangsfrist bis zum !
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- Günther Berger
- vor 8 Jahren
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1 FAQ zu Fragen rund um SEPA und zu den Änderungen der Sonderbedingungen zum Lastschriftverkehr und zum Lastschrifteinzug Achtung: Übergangsfrist bis zum ! 1. Allgemeine Fragen rund um SEPA SEPA - was ist das? SEPA steht für Single Euro Payments Area. SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. In welchen Ländern gibt es SEPA? SEPA gilt nicht nur für die 17 Euro-Staaten, sondern für alle 30 EWR-Staaten sowie Monaco und die Schweiz. Was beinhaltet SEPA? SEPA betrifft den Überweisungs- und Lastschriftverkehr, nicht aber den Scheckverkehr. Was ändert sich bei der Überweisung? Nicht viel. Statt wie bisher im Inlands-Zahlungsverkehr Konto-Nr. und Bankleitzahl des Empfängers und Auftraggebers anzugeben, wird künftig IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) angegeben. Der Vorteil von SEPA für alle ist: Die Ausführungsfrist ist für alle 32 SEPA-Staaten gleich, also eine Gutschrift ist genauso schnell in Island, Zypern, Portugal oder Estland wie bei einer Bank in Deutschland. Wie sieht eine IBAN aus? Von Land zu Land unterschiedlich, immer beginnend mit zwei Buchstaben als Länderkürzel, Gesamtlänge 15 bis 31 Zeichen. In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Zeichen: dem Länderkürzel DE, einer 2-stelligen Prüfziffer, der 8-stelligen BLZ und der 10-stelligen Konto-Nummer (ggf. mit führenden Nullen). Beispiel: DE (So würde die IBAN für die Kto.Nr bei der Raiba MSP, BLZ , aussehen) Zur besseren Lesbarkeit soll die IBAN immer in 4er-Blöcken angegeben werden. Übrigens - die IBAN zu jedem Konto finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Und was ist der BIC? Der BIC ist quasi eine international gültige Bankleitzahl", der schon bisher für den Auslandszahlungsverkehr verwendet wurde. Er ist auch bekannt als SWIFT-Code. Der BIC für die Raiba MSP lautet GENODEF1GEM. Was ändert sich eigentlich nun tatsächlich vor allem bei Lastschriften? Grundsätzlich muss jeder Beteiligte die Umstellung auf das SEPA-Verfahren bis spätestens zum vorgenommen haben - ansonsten ist eine Teilnahme am Zahlungsverkehr nicht möglich! Die grössten Auswirkungen gibt es hierbei beim Laschrifteinzug. Die Änderung der Sonderbedingungen vom ermöglichen es beispielsweise bestehende Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Verfahren umzuwandeln und somit weiter zu nutzen, d.h. Sie müssen die bestehenden Einzugsermächtigungen (heisst zukünftig Mandat ) nicht neu erteilen. Zudem können Sie zukünftig gegen Lastschriftbelastungen Widerspruch einlegen bis zu 8 Wochen ab Buchungstag (statt heute 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses). Was ist ein Mandat? Ein Mandat ist vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung bzw. dem Abbuchungsauftrag. Der Unterschied liegt darin, dass ein Mandat zusätzliche Informationen enthält wie z.b. Mandats-Referenz, Gläubiger- ID, IBAN und BIC.
2 Ich bekomme von Unternehmen neue Mandate zugeschickt, muss ich darauf reagieren? Haben Sie diesem Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung erteilt, so können Sie das Mandat nach Prüfung der Daten bedenkenlos unterschreiben. Andere Firmen werden Sie anschreiben und über eine Umwandlung der bestehende Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat informieren. Die Entscheidung hierüber liegt beim Zahlungsempfänger. Ab wann muss ich meine Zahlungsaufträge mit IBAN erteilen? Bisher wird die IBAN hauptsächlich für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr genutzt. Mit SEPA können Sie dies nun auch innerhalb Deutschlands für Überweisungen und Lastschriften tun. Ab dem 01. August 2014 wird die Nutzung der IBAN generell verpflichtend. 2. Fragen der Lastschrift-Einreicher Ich ziehe doch gar keine Lastschriften ein? Dann besteht aktuell für Sie kein Handlungsbedarf. Haben Sie an jemand anderen einen Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung erteilt, muss dieser als Zahlungsempfänger auf Sie zukommen um die Zahlung mit SEPA weiterzuführen. Wenn Sie mit uns früher eine Lastschriftvereinbarung getroffen haben und diese jetzt nicht mehr benötigen, informieren Sie uns bitte. Was ändert sich konkret? Spätestens zum dürfen Sie keine Lastschriften im bisherigen Format mehr einziehen. Es können dann nur noch die beiden SEPA-Lastschriftverfahren Basis-Lastschrift und Firmen-Lastschrift genutzt werden. Die Einreichung bei der Bank kann zudem nur noch elektronisch erfolgen. Aufgrund der in vielen Fällen erforderlichen und sehr unterschiedlichen Vorbereitungen empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt mit der Umstellung auf SEPA zu beschäftigen. Übrigens: Als Zahlungsempfänger können Sie den Umstellungszeitpunkt vor dem selbst steuern und festlegen. Was ist eine SEPA Basis-Lastschrift (SDD-Core)? Sie ist vergleichbar mit der in Deutschland weit verbreiteten Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Neu mit SEPA ist, dass hierzu ein sogenanntes "Mandat" benötigt wird - das Pendant zur bisherigen Einzugsermächtigung. Bisher gültige Einzugsermächtigungen verlieren jedoch nicht ihre Gültigkeit, sondern können in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden. Ebenso neu ist, dass der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen vorab genau ankündigen muss, an welchem Tag welcher Betrag belastet wird (= Vorankündigung, sogenannte Pre- Notifikation). Die Lastschrift muss mindestens 3 bis 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum bei der Bank des Zahlungsempfängers eingereicht werden. Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt neu acht Wochen ab Belastungsdatum bzw. im Fall einer unautorisierten Lastschrift (z.b. Mandat fehlt oder fehlerhaft) bis zu 13 Monate. Die SEPA-Basislastschrift kann von Privat- und Firmenkunden verwendet werden. Was ist eine SEPA Firmen-Lastschrift (B2B)? Sie ist der Nachfolger des in Deutschland üblichen Abbuchungsauftrages. Allerdings muss das für diese Art der Lastschrift notwendige SEPA-Firmenlastschrift-Mandat neu eingeholt werden, da alle bisherigen Abbuchungsaufträge ihre Gültigkeit verlieren! Wie schon beim Abbuchungsauftrag muss auch hier der Bank des Zahlungspflichtigen das Mandat vorgelegt werden. Eine Rückgabe der SEPA-Firmenlastschrift wegen Widerspruch ist nicht möglich, jedoch könnte es auch bei dieser Form der Lastschrift zu einer Rückgabe innerhalb von 13 Monaten kommen, wenn das Mandat fehlerhaft war. Die SEPA-Firmenlastschrift ist auf die Bedürfnisse von Firmen abgestimmt und kann daher auch nur von
3 Firmenkunden genutzt werden - sowohl der Zahlungsempfänger als auch der Zahlungspflichtige müssen Firmenkunde sein. Was ist eine Gläubiger ID? Die Gläubiger-ID ist eine Kennung, die es ermöglichen soll, den Einreicher einer SEPA-Lastschrift eindeutig zu identifizieren. Die Gläubiger-ID erhalten Sie kostenlos von der Deutschen Bundesbank. Die Beantragung ist formlos ausschließlich im Internet unter: möglich. Im Zusammenhang mit der Mandats-Referenz ist jede Lastschrifteinreichung hierdurch eindeutig identifizierbar. Was muss ich tun, wenn ich die Gläubiger-ID beantragt habe? Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Geschäftstagen eine von der Deutschen Bundesbank, worin Ihnen Ihre Gläubiger-ID mitgeteilt wird. Diese leiten Sie bitte zur Erfassung in der EDV an uns weiter. Was ist eine Mandats-Referenz? Das ist eine eindeutige Kennzeichnung des Mandats bei Ihnen als Zahlungsempfänger, unter der Sie Ihre Kunden/Mitglieder organisieren. Diese Kennung ist frei definierbar und kann sowohl Buchstaben und/oder Zahlen beinhalten. Sinnvoll kann z.b. die Verwendung der Kunden- oder Mitgliedsnummer sein. Ich bin Kassenwart eines Vereins, was muss ich tun? Im Folgenden nur eine kleine Auswahl von anstehenden Änderungen: Prüfen Sie Ihre Vereins-Software auf SEPA-Fähigkeit und besorgen Sie sich ein evtl. notwendiges Update von Ihrem Hersteller. Wir bieten Ihnen zur Unterstützung Ihres elektronischen Zahlungsverkehrs verschiedene Software-Lösungen an. Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, er leitet alle nötigen Schritte für Sie in die Wege. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift sind alle Zahlungspflichtigen anzuschreiben. Künftig wird jede Lastschrift mit Fälligkeitstag angekündigt. Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für Vereine Fit für SEPA. Unser Verein hat die Lastschrift-Einzüge bisher über die Raiffeisenbank Main-Spessart verwaltet. Werden diese Lastschriften auch künftig ausgeführt? Ab 2014 können diese Lastschriften nicht mehr von uns ausgeführt werden, da die zukünftig erforderliche Mandatsverwaltung und die bei der Lastschriftbuchung mitzuliefernden Daten (Mandatsreferenz) für den Verein nicht von einer Bank übernommen werden können. Um eine reibungslose Umstellung auf SEPA sicherzustellen, sollen diese Aufträge bis spätestens von den Vereinen selbst verwaltet werden. Wir bieten Ihnen zur Unterstützung verschiedene Software-Lösungen an. Sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater an, er wird alle nötigen Schritte mit Ihnen absprechen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift sind alle Zahlungspflichtigen anzuschreiben. Künftig wird jede Lastschrift mit Fälligkeitstag angekündigt. Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für Vereine Fit für SEPA. Kann ich nach dem überhaupt noch mit Einzugsermächtigungen arbeiten? Ja, diese können Sie wenn sie schriftlich und im Original vorliegen zu Mandaten umwandeln. Für neue Zahlungspflichtige sollten Sie jedoch ab sofort nur noch mit den neuen SEPA-Mandaten arbeiten. Ich habe gelesen, dass Lastschriften künftig nicht mehr beleghaft eingereicht werden können? Es gibt tatsächlich keine Lastschriftbelege für SEPA-Lastschriften, diese können nur Online über ebanking oder per Datenträgereinreichung eingezogen werden. Bei Fragen sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater an, er wird alle nötigen Schritte für Sie in die Wege leiten. Ich habe von Ihnen ein EC-Karten-Terminal an meiner Ladenkasse stehen und reiche sonst keine Lastschriften ein. Was habe ich zu tun? Bis auf weiteres können Sie Kartenzahlungen ohne Einschränkungen weiter nutzen.
4 3. Fragen zur Lastschrift allgemein Ist eine SEPA-Lastschrift ohne Vorab-Ankündigung (Pre-Notification) autorisiert? Eine SEPA-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Lastschrift ohne Vorab-Ankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorab- Ankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen Vorab-Ankündigung (z. B. Rückgabe der Lastschrift, da der Zahlungspflichtige den Termin nicht kannte und nicht für ausreichende Kontodeckung sorgen konnte) müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden. Was ist ein Mandat im rechtlichen Sinne? Im Verhältnis zum Zahlungsempfänger ist das Mandat die Weisung, Beträge von dem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Im Verhältnis zur Bank des Zahlungspflichtigen ist das Mandat die Anweisung, die Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Darf ein SEPA-Lastschriftmandat vordatiert werden? Nein. Ein deutscher Zahlungspflichtiger mit Wohnsitz im Ausland, beispielsweise in Frankreich, stellt ein SEPA-Lastschriftmandat unter Angabe seiner deutschen Kontoverbindung aus. In welcher Sprache muss ein Mandat verfasst werden? In einer Sprache des EWR, die der Zahlungspflichtige beherrscht bzw. ihm als Vertragssprache dient. In allen anderen Fällen ist die englische Sprache zu verwenden. Ist Englisch als Sprache für ein Mandat immer gültig? Ja, dennoch sollte immer die Sprache verwendet werden, die der Zahlungspflichtige spricht bzw. die als Vertragssprache dient. Ist ein Mandat erforderlich, wenn Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger identisch sind z. B. bei einer Kontoauflösung, bei der der Saldo von einem anderen Konto eingezogen wird? Ja, wenn das Belastungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird. Muss sich ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften immer auf einen konkreten Vertrag beziehen? Können mehrere Verträge angegeben werden? Ein Mandat kann für einen oder mehrere Verträge erteilt werden, sofern das Belastungskonto identisch ist. Eine Versicherung gestaltet das Mandat als Teil des Versicherungsantrags der mit Hilfe eines Unterschriftenpads unterschrieben wird. Entsteht so ein gültiges Mandat? Nein, jedes Mandat ist papierhaft mit der eigenhändigen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Alternativ kann das E-Mandat verwendet werden, sobald dies angeboten wird. Zivilrechtlich sind in Deutschland auch s mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich, zur Zeit sehen jedoch die SEPA- Verfahrensbeschreibungen lediglich papierhafte Mandate sowie E-Mandate vor. Kann ein Mandat durch den Zahlungsempfänger geändert werden? Ja, beispielsweise die Mandats-Referenz in Form der Kunden- oder Mitgliedsnummer. Kann eine Mandatsänderung durch einen Vertragspartner z. B. Änderung der Gläubiger-ID, vom anderen Beteiligten abgelehnt werden?
5 Nein, da man davon ausgehen kann, dass es sich um begründbare und damit notwendige Änderungen handelt, um Zahlungen korrekt ausführen zu können. Bedarf eine Mandatsänderung der Schrift- bzw. Textform? Ja, da ansonsten der Zahlungsempfänger den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen kann. Dies gilt auch für eine Mandatsverlängerung. Wie wird die 36-Monatsfrist, nach deren Ablauf ein Mandat ungültig wird, bestimmt? Von Fälligkeitstermin (Due Date) zu Fälligkeitstermin aufeinanderfolgende Lastschriften, beginnend mit dem Fälligkeitsdatum der Erstlastschrift und dann erneut mit dem Fälligkeitsdatum jeder Folgelastschrift. Das Datum der Mandatserteilung (Tag der Unterzeichnung durch den Zahlungspflichtigen) spielt hier keine Rolle. Beispiel: Unterschrift auf dem Mandat am , erste Fälligkeit der Lastschrift am Wenn nichts weiter passiert wird das Mandat am (36 Monat nach Erstfälligkeit) ungültig. Wird eine Folgelastschrift auf Grundlage des gleichen Mandats am eingezogen, ergibt sich daraus eine neue Laufzeit des Mandats bis zum (+36 Monate), usw. Wird die 36-Monatsfrist durch Mandatsänderungen unterbrochen? Nein. Welche Mandats-Version ist für eine SEPA-Lastschrift gültig? Die Version, die zum Fälligkeitstermin gültig ist. Muss die Vorab-Ankündigung den Fälligkeitszeitpunkt enthalten? Ja. Muss die Vorab-Ankündigung neu erstellt werden, wenn sich z.b. auf Grund von technischen Schwierigkeiten der Fälligkeitszeitpunkt ändert? Ja. Die Vorab-Ankündigung dient wie der Name besagt zur Vorankündigung von Zahlungen (wer, wann, welchen Betrag vom Konto des Zahlers abbucht). Muss die Vorab-Ankündigung den genauen Betrag enthalten? Ja. Muss die Vorab-Ankündigung neu erstellt werden, wenn sich z. B. auf Grund einer Teilrückgabe der Warensendung, der Betrag der Folgelastschrift ändert? Ja. Der geänderte Betrag ist dem Zahler mitzuteilen. Wie wird eine Vorab-Ankündigung eindeutig einer SEPA-Lastschrift zugeordnet? Die Vorab-Ankündigung enthält die Gläubiger-ID und die Mandats-Referenz. Wie weit im Voraus muss eine Lastschrift vorab angekündigt werden? Es richtet sich nach den üblichen Geschäftspraktiken. Die Vorankündigung muss jedoch spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen versandt werden. Es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen den beiden über eine kürzere Frist. Muss sich der Zahlungsempfänger vor Einreichung der Lastschrift vergewissern, dass seine Vorab- Ankündigung vom Zahlungspflichtigen empfangen wurde? Nein.
6 Kann die 14-tägige Frist für die Versendung der Vorab-Ankündigung durch die AGB s des Zahlungsempfängers verkürzt werden? Ja, wenn es eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist gibt. Wer ist zu benachrichtigen, wenn ein Gemeinschaftskonto mit mehreren Inhabern belastet werden soll? Falls im Mandat beispielsweise Herr und Frau Müller als Kontoinhaber eingetragen wurden, sind dann auch Herr und Frau Müller gesondert zu benachrichtigen? Die Vorab-Ankündigung geht an den im Mandat genannten Kontoinhaber/Vertragspartner. Haben Sie noch Fragen? Allgemeines: Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kundenberater in Verbindung oder kontaktieren Sie unser KundenServiceTeam unter Fragen zur Software/Zahlungsverkehrsprogramme: Unsere Spezialisten stehen Ihnen per ebl@raiba-msp.de zur Verfügung
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