Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Herausforderung für die Sparkasse Vorpommern und ihre Kunden
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- Gerhardt Hafner
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1 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Herausforderung für die Sparkasse Vorpommern und ihre Kunden
2 Was ist SEPA? SEPA- Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum Grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsverfahren und Standards Bargeldlose Überweisungen und Lastschriften sind damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient wie die heutigen Inlandszahlungen Seite 2
3 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3
4 SEPA-Migrationsverordnung Ab 1. Februar 2014 werden die nationalen Zahlverfahren abgeschaltet und sind durch die neuen SEPA-Zahlverfahren zu ersetzen Neues Datenformat: Kunden und Zahlungsdienstleister müssen bei der beleglosen Einreichung von Überweisungen und Lastschriften den ISO20022 XML-Standard nutzen Ausnahme: Lastschriften aus Kartenzahlungen dürfen bis zum weiterhin im nationalen Verfahren (DTA-Format) abgewickelt werden Seite 4
5 IBAN und BIC Die neue Kontokennung Seite 5
6 Die SEPA-Produkte SEPA-Überweisung SEPA Lastschriftverfahren* SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren *Abschluss einer neuen SEPA-Lastschriftvereinbarung erforderlich Seite 6
7 SEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung immer EURO Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS 4 x 35 Stellen Verwendungszweck (bislang 14x27 Zeichen) Seite 7
8 SEPA Basis-Lastschrift-Verfahren SEPA-Basis-Lastschrift Rechtsgrundlage ist das SEPA-Lastschriftmandat Ausschließlich beleglos, XML-Datenformat Kontokennung IBAN / BIC Folgende Angaben sind neu im Datensatz mitzuliefern: Gläubiger-ID Mandatsreferenz Fälligkeitstag für die Belastung Kennzeichnung, ob Erst- oder Folgelastschrift Differenzierte Vorlagefristen (Erstlastschrift D-5, Folgelastschrift D-2) sind einzuhalten Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat vorliegt Seite 8
9 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SEPA-Firmen-Lastschrift Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungspflichtigen muss das Vorhandensein des Mandats prüfen Verkürzte Vorlagefristen (D-1) Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abschluss eines neuen Firmen-Lastschriftmandates erforderlich (bestehende Abbuchungsaufträge können nicht migriert werden) Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es anbieten Seite 9
10 Gläubiger-Identifikation Gäubiger-ID Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA-Lastschriftmandats Aufbau der GläubigerID Beantragung der Gläuber-ID ausschließlich elektronisch bei der Deutschen Bundesbank Seite 10
11 SEPA-Mandat SEPA-Mandat Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes Ermächtigung Zahlungen einzuziehen Weisung an KI, SEPA-Lastschrift einzulösen Angaben des SEPA-Lastschriftmandats Name, Adresse und Gläubiger-ID Mandatsreferenz Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige Zahlung Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich entsprechen nicht den Formerfordernissen Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert 13 Monate Rückgabemöglichkeit Seite 11
12 Mandatsreferenz Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben z.b. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden Länge maximal 35 Stellen Seite 12
13 Fristen der SEPA-Lastschriften Fristen in den SEPA-Lastschriftverfahren Vorankündigung (Pre-Notification) Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA- Lastschrift Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart werden. Vorlagefrist SEPA-Basis-Lastschrift 6 Tage (D-5) für Erstlastschrift 3 Tage (D-2) für Folgelastschrift Vorlagefrist für SEPA-Firmen-Lastschrift 2 Tage (D-1) Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Seite 13
14 Migration auf SEPA-Basis-Lastschrift Mandatsmigration Bestehende Einzugsermächtigungen können unter folgenden Bedingungen weitergenutzt werden: Erster Einzug SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst- Lastschrift (D-5) Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz muss schriftlich erfolgen (z.b. mit Rechnung, ) kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten Einzugsermächtigungs-Lastschrift erfolgen Seite 14
15 Anzeigepflicht von Mandatsänderungen Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift? Mandatsreferenz GläubigerID Name bzw. Rechtsform des Gläubigers (Kreditor) z.b. Fusion, Umfirmierung Adresse des Gläubigers IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor) BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor) Seite 15
16 Auswirkungen auf Kunden Privatkunden Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Firmenkunden ohne Lastschriften Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Firmenkunden mit Lastschriften (Einzugsermächtig.) Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Firmenkunden mit Lastschriften (Abbuchungsauftrag) Neue Mandate von Bestandskunden einholen Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Seite 16
17 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Sparkasse Vorpommern Konvertierungstools zur Verfügung Seite 17
18 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)! Alle Informationen zum Thema SEPA erhalten Sie in unserer Internetfiliale, unter der Kategorie Firmenkunden. Seite 18
19 Unterstützung der Kunden durch die Sparkasse Vorpommern SEPA-Account-Converter Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI auf IBAN und BIC SEPA-File-Konverter (kostenpflichtig) Konvertierung von DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien in SEPA-Überweisungsdateien Konvertierung von DTAUS-Lastschriftdateien in SEPA- Lastschriftdateien SEPA-XML-Checker (kostenpflichtig) Überprüfung von SEPA XML-Dateien auf Fehler stehen als Link in unserer Internetfiliale bereit Seite 19
20 Weitere Entwicklungen Einführung der COR1-Lastschrift, voraussichtlich Nov Einreicherfristen bei Erst- und Folgelastschriften nur noch D-1 (Einreichungsfrist bei Sparkasse Vorpommern D-2) Erweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf??? (elektronische Rechnung) Einführung eines e-mandats Seite 20
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