SEPA Der grenzenlose Zahlungsverkehr
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- Herbert Auttenberg
- vor 8 Jahren
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1 SEPA Der grenzenlose Zahlungsverkehr Kunden- und Vertriebskommunikation der Central Krankenversicherung AG
2 2 Mit dem Start der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie der Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde der Grundstein für die Single Euro Payments Area (SEPA) gelegt. Die Vision von SEPA verfolgt das ambitionierte Ziel, eine integrierte europäische Zahlungsverkehrslandschaft zu schaffen.
3 Inhalt SEPA für Kunden in aller Kürze 4 SEPA kommt! 5 Die SEPA-Instrumente Internationale Bankverbindung 6 SEPA-Überweisung 7 SEPA-Lastschrift 8 SEPA-Mandat 9 Gläubiger-Identifikationsnummer 9 Vorabinformation ( Pre-Notification ) 9 SEPA für Kunden und Versicherer 10 Fragen und Antworten 11 3
4 SEPA für Kunden in aller Kürze Seit Anfang 2008 werden europaweit einheitliche Standards für den Zahlungsverkehr umgesetzt. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden dadurch einfacher und schneller. Durch SEPA unterscheiden wir bald schon nicht mehr zwischen dem inländischen und dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Mehr als 95 % aller Central-Kunden nutzen die Vorteile des Lastschriftverfahrens. Sie lassen ihre Beiträge per Einzugsermächtigung regelmäßig von ihrem Konto einziehen. Durch eine EU-Verordnung wird der Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) zum Vorteil der Verbraucher vereinheitlicht. Die Central stellt deshalb im Laufe des Jahres 2013 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis- Lastschriftverfahren um. Was bedeutet die SEPA-Umstellung für Sie als Kunde der Central? Sie müssen sich um nichts kümmern! Wenn Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, nutzen wir diese künftig als SEPA-Lastschriftmandat weiter. Für Sie ändert sich am gewohnten Lastschriftverfahren nichts. Jede Kontobewegung wird durch eine Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet. Ab Oktober 2013 finden Sie diese beiden Nummern auf Ihren Kontoauszügen. Die Umstellung erfolgt für Sie automatisch. Die Beiträge zu Ihrem Vertrag ziehen wir im Lastschriftverfahren weiterhin von Ihrem Konto ein. Termin und Höhe des Einzugs teilen wir Ihnen regelmäßig mit. Durch SEPA bekommen Sie die neue internationale Kontonummer IBAN und neue Bankleitzahl BIC, die aus Ihrer bisherigen Kontoverbindung ermittelt wird. Die neuen Nummern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und künftig auch auf Ihrer Bankkarte Ihres Kreditinstitutes. Alles Wissenswerte zu SEPA, Antworten auf viele Ihrer Fragen sowie allgemeine Hinweise zum veränderten Euro-Zahlungsverkehrsraum haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt. 4
5 SEPA kommt! Der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa steht vor großen Veränderungen. Bislang ist er für jedes Land größtenteils national strukturiert, mit eigenen technischen Standards. Das ändert sich durch SEPA. Die Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden in den Euroländern zum 1. Februar 2014 durch das einheitliche SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Künftig unterscheiden wir in den 27 Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz bei Geld-Transaktionen in Euro nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen. Alles muss nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area kurz: SEPA abgewickelt werden. Für alle Beteiligten im In- und Ausland gelten dann dieselben grundlegenden Bedingungen, Rechte und Pflichten. Internationale Geldtransfers werden durch SEPA so einfach, effizient und sicher abgewickelt, wie wir es bisher von den inländischen Zahlungen gewohnt sind. Die Auswirkungen von SEPA betreffen alle, die ein Konto führen also Privatpersonen genauso wie Unternehmen. Ab 1. Februar 2014 entfallen die bisherigen nationalen Kontokennungen (Kontonummer und Bankleitzahl). Sie werden ersetzt durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer). Für Privatkunden gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bis zum 1. Februar 2016 können von Privatkunden noch die althergebrachten Kontonummern verwendet werden. Bei Auslandszahlungen muss man zusätzlich die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) angeben. Wer regelmäßig Geld z. B. in ein Nachbarland im Euroraum überweist, kann die Beträge nun von seinem Inlandszahlungskonto als SEPA- Zahlung überweisen oder als SEPA-Lastschrift einziehen lassen. Ab spätestens Februar 2014 löst die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern ab. Für Sie als Kunde der Central ändert sich also der bargeldlose Zahlungsverkehr. Sie müssen jedoch nichts unternehmen, wenn Sie heute schon per Lastschrift Ihre Beiträge von der Central einziehen lassen. Ihre Einzugsermächtigung passen wir automatisch auf das neue SEPA- Lastschriftverfahren an. Auch die Umstellung Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl auf Ihre IBAN und BIC übernehmen wir. Sie sind an ausführlichen Informationen zu SEPA interessiert? Dann lesen Sie hier weiter. 5
6 Die SEPA-Instrumente IBAN und BIC: So setzen sich die neuen Konto- und Bankkennzahlen zusammen Internationale Bankverbindung IBAN und BIC Ihre bisherige Kontonummer wird durch die IBAN ( International Bank Account Number ) ersetzt. Sie existiert nur einmal. Jedes Girokonto hat damit seine eigene europäische Kontokennung. Die IBAN besteht aus Ziffern und Buchstaben. Ihre Länge ist für jedes Land festgelegt; in Deutschland sind dies 22 Stellen. Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Ländercode DE einer zweistelligen Prüfziffer der achtstelligen Bankleitzahl einer zehnstelligen Kontonummer Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden meist durch die Bank linksbündig mit Nullen aufgefüllt. Den Datenaustausch zwischen Banken regelt die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications kurz: SWIFT. Jede teilnehmende Bank hat in dem weltweiten Bankennetz eine eindeutige Kennung, den Business Identifier Code (BIC). Er hat acht oder elf Stellen und besteht aus einem vierstelligen Bank-Code einem zweistelligen Länder-Code einem zweistelligen Orts-Code und einem dreistelligen Code für eine Filiale Für den inländischen Zahlungsverkehr spielt der BIC ab Februar 2014 keine Rolle. Lediglich für grenzüberschreitende Zahlungen muss er noch bis 2016 angegeben werden danach reicht auch hier die IBAN als Identifizierung aus. Ihre IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Außerdem drucken die Banken diese auf ihren neuen Kundenkarten ab. 6
7 SEPA-Überweisung Bereits seit 2008 können SEPA-Überweisungen einfach und einheitlich innerhalb Deutschlands sowie im SEPA-Raum durchgeführt werden. Ab 1. Februar 2014 dürfen Unternehmen nur noch nach SEPA-Standard und mit IBAN überweisen. Die SEPA-Überweisung ähnelt einer klassischen Inlandsüberweisung. Folgende Angaben sind Bestandteil der SEPA-Überweisung: Name und Vorname, ggf. Firma IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstitutes Betrag Verwendungszweck eigener Name und Vorname eigene IBAN Als Privatperson können Sie auch noch bis Februar 2016 Ihre bislang üblichen Bankverbindungsdaten angeben, wenn Ihre Bank kostenlose Konvertierungsleistungen anbietet. 7
8 SEPA-Lastschrift Neben der Umstellung der Kontodaten auf IBAN und BIC ändert sich vor allem das Lastschriftverfahren. Unternehmen können auch künftig vom Konto ihrer Kunden Geldbeträge einziehen. Allerdings muss der Kontoinhaber nun ein sogenanntes Mandat erteilen. Jeder, der Lastschriften vorlegt, benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger- Identifikationsnummer. Das SEPA-Lastschriftverfahren unterscheidet zwei Formen: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit), die von der Central ausschließlich genutzt wird, und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), die speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden ausgerichtet ist. Für die SEPA-Basislastschrift gelten folgende Fristen: Erstmalige Lastschriften müssen spätestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlers (Zahlstelle) vorliegen, alle darauf folgenden mindestens zwei Tage, bevor der Rechnungsbetrag fällig wird. Ist ein Kontoinhaber mit einer SEPA-Lastschrift trotz erteiltem SEPA-Mandat nicht einverstanden, kann er ohne Angabe von Gründen gegenüber der Bank innerhalb von acht Wochen, ab dem Tag der Buchung, widersprechen. Wenn eine SEPA-Lastschrift ohne gültiges SEPA-Mandat erfolgt ist (unautorisierte Lastschrift), kann ab dem Tag der Buchung innerhalb von 13 Monaten ein Widerspruch gegenüber der Bank erfolgen. 8
9 SEPA-Mandat Nur wer ein Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben hat, kann von seinem Konto per SEPA-Lastschrift einziehen lassen. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Wenn folgende Bestandteile enthalten sind, ist das Mandat gültig: Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Der Kontoinhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen. Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder, der eine SEPA-Lastschrift einziehen möchte, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Mit dieser Kennung und der Mandatsreferenz des Lastschriftmandats kann man jede Abbuchung von einem Konto genau nachvollziehen. Unsere Gläubiger- Identifikationsnummer ist: Außerdem müssen folgende Angaben gemacht werden: Name des Empfängers Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers Angabe zu einmaliger oder wiederkehrenden Zahlungen Name und Adresse des Zahlungspflichtigen Name der Bank des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Datum und Unterschrift des Zahlers Das Mandat kann Bestandteil eines Vertrages, z. B. eines Antrags auf Versicherungsschutz, oder ein separates Formular sein. Was passiert mit bestehenden Einzugsermächtigungen? Weil die Banken ihre Geschäftsbedingungen geändert haben, kann eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat umgewandelt werden. Ihre aktuellen Einzugsermächtigungen bleiben deshalb auch nach der SEPA-Einführung gültig und dürfen als SEPA-Mandat genutzt werden. Sie müssen also nichts unternehmen. Vorabinformation ( Pre-Notification ) Die Pre-Notification stellt eine weitere Besonderheit des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens dar. Spätestens 14 Tage vor dem Einzug teilt Ihnen die Central künftig den Betrag und den Termin mit. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug. Central Krankenversicherung AG DE11ZZZ Die Central informiert Sie schriftlich, bevor erstmals eine SEPA-Lastschrift erfolgt. Bestandteil dieser Erstinformation sind die Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz. Durch diese Nummern können Sie und Ihre Bank die Abbuchungen genau zuordnen. 9
10 SEPA für Kunden und Versicherer Durch SEPA ändert sich der persönliche Zahlungsverkehr: Spürbar sind für Sie im Wesentlichen die Umstellung Ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC sowie das neue SEPA-Lastschriftverfahren. Die Bankdaten stellen wir für alle Central- Kunden maschinell um. Das SEPA-Lastschriftverfahren wenden wir zukünftig bei Teilnahme am bisherigen Lastschriftverfahren an. Wir benötigen also für bestehende Verträge kein eigenes, neues SEPA- Mandat. Über diese maschinelle Umstellung informieren wir Sie erstmals mit der so genannten Erstinformation. Darin erfahren Sie unter anderem, ab wann wir Ihren Vertrag auf SEPA-Lastschrift umstellen. Bei Neukunden erfragen wir innerhalb des Antrages die Bankdaten im Mandatsformular. Statt Kontonummer und Bankleitzahl erfassen wir hier künftig von Anfang an die IBAN und die BIC. Wenn die Zahlungen bei Neuverträgen im Lastschriftverfahren erfolgen sollen, holen wir statt der Einzugsermächtigung direkt ein SEPA- Mandat ein. Dies ist dann Teil des Antrages. Für alle Kunden ist die Pre-Notification eine weitere wichtige Neuerung. Für diese Vorabinformation nutzen wir in der Regel die bestehenden Schreiben. 10
11 Fragen & Antworten Was bedeutet SEPA? SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area also für den einheitlichen Binnenmarkt im Euro-Zahlungsverkehr. Damit können Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend mit Überweisungen, Lastschriften und Karten bezahlen genauso einfach wie im Inland. Welche Länder gehören zum SEPA-Raum? Der SEPA-Raum umfasst die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Wen betrifft SEPA? Jeder Kontoinhaber egal ob Privatperson oder Unternehmen ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Wann kommt SEPA? SEPA ist seit 2008 eingeführt. SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften können bereits jetzt über nahezu alle Banken europaweit eingesetzt werden. Am löst SEPA endgültig alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab. Die Central stellt schon im Oktober 2013 auf das SEPA-Verfahren um. Bei welchen Zahlungen sind IBAN und BIC zu verwenden? IBAN und BIC benötigen Sie nicht nur für Zahlungen ins Ausland. Auch im Inland lösen sie BLZ und Kontonummer ab. Eine Überweisung z. B. nach Italien unterscheidet sich dann nicht mehr von einer Inlandszahlung. Wie kann ich eine SEPA-Überweisung tätigen? Für SEPA-Überweisungen benötigen Sie neue Zahlungsverkehrsvordrucke, die Ihnen z. B. die Banken zur Verfügung stellen. Auch im Online-Banking sind entsprechende Eingabemasken für SEPA-Überweisungen eingerichtet. Die alten Überweisungsvordrucke können Sie aber noch bis Februar 2014 nutzen. Was ist eine SEPA-Basislastschrift? Wie bei dem jetzigen Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung können mit der SEPA-Basislastschrift Beiträge eingezogen werden. Neu ist, dass man damit nicht nur national, sondern im gesamten SEPA-Raum Beitragseinzüge in Euro tätigen kann. Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat? Dies ist die europäische Einzugsermächtigung. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie der Central, Geld von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich beauftragen Sie damit Ihre Bank, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen und auf das Konto der Central weiterzureichen. Muss ich als Kunde für das SEPA-Basislastschriftverfahren bei der Central eine neue Einzugsermächtigung erteilen? Nein. Weil alle Banken in Deutschland ihre Geschäftsbedingungen geändert haben, können bereits erteilte Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Die Central kann Ihre Beiträge weiter auf Grundlage Ihrer bisher erteilten, schriftlichen Einzugsermächtigung auch im SEPA- Basislastschriftverfahren einziehen. Kann ich als Kunde einem Lastschrifteinzug widersprechen? Ja, innerhalb von acht Wochen können Sie einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank widersprechen. Das gilt sowohl für die bisherige Einzugsermächtigung als auch für die zukünftige SEPA-Basislastschrift. Die Bank wird den Betrag dann auf Ihrem Konto wieder ausgleichen. Uns entstehende Kosten werden wir an Sie weitergeben. Was ist eine Pre-Notification? Die Vorabinformation (Pre-Notification) ist Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens. Wir benachrichtigen Sie als Kunde rechtzeitig vor dem Zahlungstermin, welchen Betrag wir zu welchem Termin von Ihrem Konto einziehen. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht es aus, wenn wir Sie einmalig über die Zahlungstermine informieren. Wozu dient eine Gläubiger-Identifikationsnummer? Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie Lastschriftgläubiger eindeutig identifizieren, z. B. die Central. Diese Nummer wurde für das neue SEPA- Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Sie finden diese Nummer im Mandat und in Ihren Kontoauszügen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Central lautet: Central Krankenversicherung AG DE11ZZZ Was ist eine Mandatsreferenznummer? Die Mandatsreferenznummer vergibt die Central, damit Sie einen Einzug in Verbindung mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer genau zuordnen können. Uns hilft diese Nummer, den Zahler eindeutig zu identifizieren. Wann wird SEPA bei der Central eingeführt? Die Maßnahmen zur SEPA-Einführung sind bereits gestartet. Die endgültige Umstellung ist für Oktober 2013 geplant. Wir informieren alle Kunden der Central rechtzeitig mit einer Erstinformation zu SEPA. 11
12 Central Krankenversicherung AG Hansaring Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)
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