Protokoll Mitgliederversammlung 2/2016

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Transkript:

Protokoll Mitgliederversammlung 2/2016 Datum, Zeit Ort Teilnehmende Entschuldigte 17. November 2016, 18:00 20.00 Uhr Seniorenzentrum Rosengarten, Laufen s. Anwesenheitsliste s. Liste der Entschuldigten 1. Eröffnung der Mitgliederversammlung 1.1 Begrüssung durch Sandro Zamengo Sandro Zamengo begrüsst die anwesenden Mitglieder und als Gast Tobias Pflugshaupt, Spitexverband Baselland. 1.2 Begrüssung durch Cécile Jenzer, Stiftungsrätin Seniorenzentrum Rosengarten Cécile Jenzer begrüsst im Namen des Stiftungsrats des Seniorenzentrums Rosengarten und fasst die Entstehungsgeschichte der Institution kurz zusammen. 1.3 Wahl der Stimmenzähler Daniel Winzenried, Therwil Blumenrain, und Ueli Furrer, Reinach Aumatt, werden als Stimmenzählern gewählt. 1.4 Ordnungsanträge zur Traktandenliste Es sind keine Ordnungsanträge eingegangen. 2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22.06.2016 Das Protokoll wurde versandt und auf der Homepage publiziert. Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22.6.2016 wird einstimmig genehmigt und verdankt. 3. Verbandsausrichtung und Budget 3.1 Information zum Auftrag, Entwicklungsplan und Budget 2017 (Mitgliederbeiträge) s. Beilage Auszüge aus der Präsentation Fichtenhagstrasse 4 4132 Muttenz Telefon +41 (0)61 461 57 80 info@curaviva-bl.ch www.curaviva-bl.ch

3.2 Diskussion Sandro Zamengo informiert über die an der letzten Mitgliederversammlung in Aussicht gestellte neue Verbandausrichtung (s. Beilagen zur Traktandenliste) und beantwortet Fragen. 3.3 Beschlussfassung Antrag: Mandatierung Vorstand und Geschäftsleitung durch Genehmigung des vorliegenden Auftrags Die Mitgliederversammlung mandatiert den Vorstand und die Geschäftsleitung einstimmig mit dem vorliegenden Auftrag (s. Beilage zur Traktandenliste). Kenntnisnahme der Entwicklungsplanung CVBL Die Mitgliederversammlung nimmt den Entwicklungsplan (s. Beilage Trktandenliste) einstimmig zur Kenntnis. Kenntnisnahme des redigierten Pflichtenheftes der Geschäftsstelle Die Mitgliederversammlung nimmt das redigiertet Pflichtenheft der Geschäftsstelle (s. Beilage Traktandenliste) einstimmig zur Kenntnis. Genehmigung des Budgets 2017 mit einem Netto-Zusatzaufwand von CHF 60'000 und daraus folgend Festsetzung (Erhöhung) des Mitgliederbeitrags von bisher CHF 128.00 auf neu CHF 148.00 Die Mitgliederversammlung genehmigt das Budget 2017 mit einem Netto-Zusatzaufwand von CHF 60'000.- sowie die Erhöhung des Mitgliederbeitrags auf CHF 148.- pro Heimplatz und Jahr einstimmig. 4. Marketing und Kommunikation Barbara Peterli Wolf informiert über den aktuellen Stand (s. Beilage Auszüge aus der Präsentation). Ergänzung: Der VAP signalisiert ein starkes Interesse für eine Zusammenarbeit mit CURAVI- VA Baselland in Sachen Kommunikation und Marketing, dies ist v.a. für die stadtnahen Institutionen wichtig. 5. Qualität und Qualitätskontrollen Beat Brunner berichtet über die Entwicklung im 2016, die aktuelle Situation und das geplante Vorgehen. Schon während des 2. Prüfungszyklus hatte der Kontakt mit dem VBLG stattgefunden, um die Vereinbarung und das Reglement nach erfolgter Evaluation zu ändern (paritätische Kostenaufteilung, Rektifikationen an den Dokumenten, etc.). Der VBLG wollte diese Änderungen nicht während dem laufenden 2. Zyklus vornehmen. Ende Mai 2016 fand eine Sitzung VBLG, und der VGD statt, mit den Resultaten, dass 1. die Kosten der Qualitätsarbeit zwischen VBLG und künftig hälftig geteilt und 2. die administrativen Arbeiten durch den VBLG übernommen würden. Daraufhin wurden von die Vereinbarung und das Reglement gekündet, um die neue Vereinbarung in einem neuen Dokument ordnungsgemäss fest zu halten. Gleichzeitig wurden die neue Vereinbarung und das neue Reglement vorunterzeichnet mit der Kündigung mitgereicht. Die Kündigung stiess auf Unverständnis beim VBLG, wel- Seite 2 / 5

cher lieber eine Zusatzvereinbarung gehabt hätte. Der VBLG verzichtete daraufhin, die neuen Dokument zu unterzeichnen. Da Reglement und Vereinbarung per 31.12.2016 auslaufen, wird die Qualitätskommission automatisch aufgelöst. CVBL hat um ein erneutes Gespräch im Januar 2017 mit dem VBLG gebeten, um die weitere Qualitätsarbeit zu besprechen und einen 3. Zyklus auf zu gleisen. Den Institutionen wird empfohlen, 2017 eine Selbstdeklaration nach «qualivista» Ausgabe 2016 durchzuführen. Es wird die Frage gestellt, wie es zu der Diskrepanz zwischen VBLG und kam. Der VBLG wollte keine Kündigung der Verträge, sondern eine niederschwellige Übergangslösung. Dies wurde von nicht akzeptiert, da die Verlässlichkeit des Partners aus vergangenen Diskussionen und Geschehnissen als nicht gegeben interpretiert wird. Zudem hat der VBLG entgegen geltenden Verträgen unilateral ein neues Präsidium der Qualitätskommission gewählt. ist trotz der Probleme an einer weiteren Zusammenarbeit gemäss den im 2014 und im Mai vereinbarten Abmachungen interessiert. 6. Berufsbildung: Ausbildungspotentialanalyse Beat Brunner informiert darüber, dass im neuen APG alle Institutionen, die KVG-pflichtige Leistungen erbringen, verpflichtet werden, auszubilden. Es soll ein Bonus-Malus-System eingeführt werden. Die für dieses Vorhaben von den Verbänden CVBL und VAP gemeinsam geplante Ausbildungspotentialanalyse (s. Beilage) läuft unter dem Patronat der OdA Gesundheit beider Basel. Sie wurde von den Spitälern BS und BL bereits gemacht, von den beiden Kantonen auch finanziell mitgetragen und auch in den Kantonen Bern und Aargau durchgeführt. Für die Durchführung der Analyse im Langzeitbereich müssen die Parameter z.b. betr. AGS-, FaGe- und HF-Ausbildungen festgelegt werden. Dazu braucht es eine paritätische Arbeitsgruppe mit Fachleuten Berufsbildung, Heimleitern und Pflegedienstleitungen. Daneben wird es eine paritätische Steuergruppe (Verbände) geben. Die Steuergruppe und die Arbeitsgruppe beginnen ihre Arbeit im 2017, damit man für das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz per 01.01.2018 bereit ist. Das Projekt ist für und VAP kostenlos. Die Projektführung liegt bei der OdA, welche auch die Kosten trägt. Unklar sind noch die Verbindlichkeiten sowie die genauen Modalitäten betreffend das Bonus-Malus-System. Daniel Bollinger weist daraufhin, den Arbeitsaufwand möglichst gering zu halten, da es auch viele Ressourcen in den Betrieben braucht. Andi Meyer weist drauf hin: Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden, damit den Lead hat und nicht via Verordnung vom Kanton zu einem aus unserer Sicht weniger geeigneten Vorgehen verpflichtet wird. 7. Gesetzliche Rahmenbedingungen 7.1 Ergänzungsleistungen Stand EL-Obergrenze (s. Beilage Auszüge aus der Präsentation) 7.2 Altersbetreuungs- und Pflege-Gesetz Aktueller Stand (s. Beilage Auszüge aus der Präsentation) Seite 3 / 5

8. Information der Geschäftsstelle 8.1 Ombudsstelle Im ersten Halbjahr 2016 gab es 4 Beschwerden aus dem Heimbereich und 5 Anfragen, die ohne Beschwerdeverfahren erledigt werden konnten (Themen waren Einstufungen, Kündigung, Essenspauschale bei Sondennahrung, Rechnung Ferienplatz). Der Bericht der Ombudsstelle für 2016 wird im 1. Quartal 2017 erwartet. Ein Gespräch mit der Ombudsstelle, SVBL, VBLG und VGD über die Weiterführung der Ombudsstelle unter dem neuen APG ist geplant. Es braucht aus Sicht CVBL einige Änderungen im neuen APG. Im Budget 2017 wurde für die Ombudsstelle weniger eingestellt, da bisher weniger Beschwerden als angenommen behandelt werden mussten. 8.2 Tarifverträge mit den Krankenversicherern Es gibt nichts wesentlich Neues. Der neue RAI Index 2016 wird von den Versicherern bestritten. Ein Treffen mit den betroffenen Heimen und dem Kanton ist geplant, um die Situation zu klären. MiGeL: Das Bundesgerichtsurteil ist immer noch ausstehend. Der Vorstand empfiehlt den Mitgliedern, die MiGeL-Teilpauschalen den Versicherern weiterhin in Rechnung zu stellen, quartalsweise einen Kontoauszug der betroffenen Krankenversicherer zu erstellen und diesen jeweils per Post zuzustellen sowie Ende Jahr eine Gesamtaufstellung (Kontoauszug) per Einschreiben an die jeweiligen Versicherer zu senden. 8.3 Elektronisches Patientendossier (ehealth) EHealth fasst alles zusammen, was das elektronische Patientendossier beinhalten soll (siehe Beilage Präsentation). Das Gesetz tritt nächsten Frühling in Kraft, die grundsätzlichen Fragen sind schon geklärt. Primär sind nun die Spitäler gefordert, der Heim-Verband muss aber am Thema dranbleiben, damit von Anfang an mitdiskutiert- und entschieden werden kann und nicht letztlich fertige Lösungen akzeptiert werden müssen. Entsprechende Diskussionsgefässe exisiteren bereits, CVBL ist dort dabei. 8.4 Weitere Informationen und Termine Finanzierung übergeordneter Projekte: Der Kanton weist bei den meisten Themen und Projekten darauf hin, dass für die Finanzierung der Projekte kein Geld vorhanden ist. Die Finanzierung diverser Aufträge aus der Politik (z.b. Strategie Demenz, Palliative Care, ehealth, usw.) soll aus Sicht des Kantons zumindest teilweise durch die Leistungserbringer erfolgen. ist mit einer Finanzierung über die Leistungserbringer nur dann einverstanden, wenn der Kanton den Heimen via Gemeinden die nötigen finanziellen Mittel über eine Erhöhung der Pflegenormkosten oder eine Erhöhung der EL-Obergrenze zur Verfügung stellt. Dies wird dem Regierungsrat in einem Schreiben mitgeteilt. CURAVIVA Schweiz: Die Vernetzung national und regional läuft sehr gut. In der nationalen Arbeitsgruppe «Betriebswirtschaftliche Instrumente» sind Sandro Zamengo und Egon Müller vom Kanton BL dabei. Per 01.01.2018 werden die grundlegend überarbeiteten Instrumente zum Einsatz kommen. Medien: Andi Meyer bittet darum, dass die Heime sich bei ihm melden, falls etwas Wellen schlagen könnte, bevor es von den Medien aufgenommen wird. Bitte auch Medienmitteilungen an die Geschäftsstelle senden. Seite 4 / 5

9. Verschiedenes Die drei Veranstaltungen «Fit fürs Heim» mussten aufgrund mangelnder Anmeldungen abgesagt werden. Daten der Mitgliederversammlungen 2017: MV1/2017 22.06.2017 Senevita Pratteln MV2/2017 23.11.2017 Zum Eibach Gelterkinden Muttenz, den 1.12.2016 Für das Protokoll Isabelle Kunzelmann Beilagen: Traktandenliste mit Beilagen Liste der Entschuldigungen/Abmeldungen Teilnehmerliste Information zum Projekt Ausbildungspotentialanalyse in den Spitälern (VNS): AUSBILDUNGSPOTENTIAL-BERECHNUNG FÜR NICHT-UNIVERSITÄRE GESUND- HEITSBERUFE, EIN PROJEKT VON ODA UND VNS, AUGUST 15 Auszüge aus der PowerPoint-Präsentation zur MV 2/2016 Seite 5 / 5