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Transkript:

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 101 rüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Katholische Religionslehre des Studienganges Master of Education Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen an der Bergischen Universität Wuppertal vom 14.09.2011 Auf Grund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2009 (GV. NRW. S. 516) und der rüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Studiengang Master of Education Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen in der Fassung vom 24.08.2011 (Amtl. Mittlg. Nr. 52/2011) hat die Bergische Universität Wuppertal folgende Ordnung erlassen. Inhaltsübersicht 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen 2 Umfang des Studiums, Leistungspunkte und rüfungen 3 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anhang: Modulbeschreibung 1 Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen In den Teilstudiengang Katholische Religionslehre des Studiengangs Master of Education Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die mindestens 61 L Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) weisen, davon mindestens 9 L fachdidaktische Studien. 2 Umfang des Studiums, Leistungspunkte und rüfungen Das Studium im Sinne des 4 der rüfungsordnung (Allgemeine Bestimmungen) für den Studiengang Master of Education Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Teilstudiengang Katholische Religionslehre ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungspunkte in den Modulen gemäß den Modulbeschreibungen erworben worden sind. Die Modulbeschreibung ist Bestandteil dieser rüfungsordnung. 1

3 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese rüfungsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal in Kraft. ---------------------------------------- Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften vom 06.07.2011 sowie der Zustimmung des Gemeinsamen Studienausschusses vom 08.09.2011. Wuppertal, den 14.09.2011 Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Universitätsprofessor Dr. Lambert T. Koch 2

Grundlagen religiösen Lernens Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über eine grundlegende Kenntnis elementarer Fragestellungen des ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialogs, kennen aktuelle Konzeptionen ökumenischen und interreligiösen Lernens und können zentrale Gegenstände des Themenbereichs fachdidaktisch reflektieren und umsetzen. können grundsätzliche Überlegungen zu Schöpfung und Ethik aus biblischer, systematisch-theologischer und sozialethischer erspektive reflektieren, kennen gegenwärtige ethische und sozialethische roblemzusammenhänge und können themenrelevante Unterrichtseinheiten und Lernarrangements entwickeln und analysieren. 6/120 6 L Modulabschlussprüfung Mündliche rüfung (2-mal wiederholbar) 30 min. Dauer ganzes Modul 3 L - Modulteil(e) I II 3 L I Interreligiöses Lernen Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über eine grundlegende Kenntnis elementarer Fragestellungen des ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialogs, kennen aktuelle Konzeptionen ökumenischen und interreligiösen Lernens und können zentrale Gegenstände des Themenbereichs fachdidaktisch reflektieren und umsetzen. W Seminar 2 3 L II Schöpfung und Ethik Die Absolventinnen und Absolventen können grundsätzliche Überlegungen zu Schöpfung und Ethik aus biblischer, systematischtheologischer und sozialethischer erspektive reflektieren, kennen gegenwärtige ethische und sozialethische roblemzusammenhänge und können themenrelevante Unterrichtseinheiten und Lernarrangements entwickeln und analysieren. W Seminar 2 3 L 1

7. Biblische Theologie II Die Absolventen können unter Anwendung der verschiedenen exegetischen Methoden ausgewählte Einzelschriften des AT und des NT detailliert exegetisieren, sie in ihren zeit- und religionsgeschichtlichen Kontext einordnen und auf ihre Relevanz für die Gegenwart befragen. Sie können die grundlegenden Themen und Zusammenhänge einer»biblischen Theologie«darstellen und hermeneutisch reflektieren. W 10/120 10 L Voraussetzung: Kenntnisse in Latein sind Voraussetzung.Nachweis entsprechend der rüfungsordnung. Modulabschlussprüfung Mündliche rüfung (uneingeschränkt) 20 min. Dauer ganzes Modul 1 L - Modulteil(e) I 3 L - Modulteil(e) II 3 L - Modulteil(e) III 3 L I a. Exegese AT Die Absolventen können exemplarisch eine Einzelschrift oder einen Themenkomplex des Alten Testaments unter Anwendung der exegetischen Methoden auslegen und fachdidaktisch erschließen. 2 3 L II b. Exegese NT Die Absolventen können exemplarisch eine Einzelschrift oder einen Themenkomplex des Neuen Testaments unter Anwendung der exegetischen Methoden auslegen und fachdidaktisch erschließen. 2 3 L III c. Biblische Theologie Die Absolventen können das biblische Gottes- und Menschenbild anhand einschlägiger Texte des AT und NT darstellen und zentrale Entwicklungsstadien der Theologiegeschichte des Urchristentums zeichnen. 2 3 L 2

8. Systematische Theologie 2 Die Absolventen verfügen über eine differenzierte Argumentations- und Urteilsfähigkeit hinsichtlich der praktischethischen Relevanz des Gottesglaubens. Sie erkennen die theologische Bestimmung von Freiheit und Verantwortung. W 10/120 10 L Modulabschlussprüfung Schriftliche rüfung (Klausur) (uneingeschränkt) 120 min. Dauer ganzes Modul 4 L - Modulteil(e) I 2 L - Modulteil(e) II 2 L - Modulteil(e) III 2 L I a. Theologische Anthropologie Die Absolventen verfügen über biblisch und systematisch fundierte anthropologische Konzepte. Sie können diese im interdisziplinären Diskurs verorten und mit anderen Anthropologien kritisch in Beziehung setzen. 2 2 L II b. Theologische Ethik Die Absolventen kennen Grundbegriffe und Grundkonzepte philosophischer und theologischer Ethik und vermögen diese kritisch und konstruktiv miteinander in Beziehung zu setzen. Sie können die Geltungsansprüche konkurrierender Ethiken in modernen pluralistischen Gesellschaften zu erkennen und zu beurteilen. 2 2 L III c. Fragen praktischer Ethik Die Absolventen kennen exemplarisch die Anwendung ethischer Konzepte in unterschiedlichen Lebensbereichen. Sie können das Verhältnis von fundamentalethischer und anwendungsethischer Reflexion zu bestimmen und aufgrund dessen im Dialog mit anderen Wissenschaften neue Bereiche für die theologisch-ethische Reflexion zu erschließen. 2 2 L 3

raxisbegleitung Erfahrungen mit dem Religionsunterricht Die Absolventinnen und Absolventen können grundlegende Aufgaben des Handlungsfeldes Schule vor dem Hintergrund didaktischer und insbesondere fachdidaktischer Theorieansätze analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über konzeptionell-analytische Kompetenzen, die sie zur adressatenorientierten lanung, Durchführung und Reflexion theoriegeleiteter Studien- und Unterrichtsprojekte aus fachdidaktischer Sicht befähigen. Sie erkennen die Bedeutung von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortlichkeit beim fachlichen Lernen. Sie können Unterrichtskonzepte überprüfen und reflektieren Unterrichtsansätze und -methoden unter Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse weiterentwickeln. Sie können Unterrichtsprojekte vor dem Hintergrund ausgewählter didaktischer Modelle durchführen und reflektieren. 3/120 3 L Modulabschlussprüfung Schriftliche Hausarbeit (1-mal wiederholbar) - ganzes Modul 3 L I raxisbegleitung Erfahrungen mit dem Religionsunterricht Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, theologische Inhalte schulform- und altersspezifisch für den Unterricht zu transformieren, und verfügen über erste Erfahrungen theologischer Vermittlungsarbeit, die den schulischen Erfordernissen Rechnung trägt. Seminar 2 3 L 4