Förderung unternehmerischen Know-hows

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Transkript:

MERKBLATT Förderung unternehmerischen Know-hows Teil II: Bestandsunternehmen für Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt sind Stand: Januar 2016 Ansprechpartner: siehe Seite 4! Hinweis: Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Besucheranschrift: Königstraße 18-20, 59821 Arnsberg, Postanschrift: Postfach 53 45, 59818 Arnsberg Telefon: 02931 878-0, Telefax: 02931 878-100, Internet: www.ihk-arnsberg.de

Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt. Dessen ungeachtet können wir keine Gewähr übernehmen und schließen deshalb jede Haftung in Zusammenhang mit der Nutzung des Merkblattes aus. Evtl. Verweise und Links stellen keine Empfehlung der IHK dar. 2/5

Das Programm mit dem Namen Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet haben. Zuständig für die Förderprogramme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ab dem 3. Jahr nach Gründung, für die sogenannten Bestandsunternehmen, soll bei der Ergänzung und Vertiefung des Unternehmerpotenzials und der Handlungskompetenzen helfen. Informationen und Antragstellung online über www.bafa.de Das Wichtigste zur Förderung für Jungunternehmer von A-Z (vereinfacht dargestellt): Ansprechpartner IHK-Mitarbeiter in den regionalen Stellen (vgl. S. 4); Antragstellung Berater Beraterhonorar Beratungstage De-minimis- Regelung Eigenbeteiligung 20 % des Beraterhonorars (netto) und ggf. die Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme Förderausschlüsse Die Antragstellung erfolgt online unter www.bafa.de. Den antragstellenden Unternehmen ist es freigestellt, ein kostenfreies Beratungsgespräch bei der IHK in Anspruch zu nehmen. Auswahl durch den Unternehmer derzeit noch aus dem Beraterpool der KfW-Mittelstandsbank unter www.kfw-beraterboerse.de; Beachten Sie bitte, dass der Berater spätestens mit Einreichen des Verwendungsnachweises einen Qualitätsnachweis gegenüber der BAFA erbracht haben muss. förderfähig bei einer max. Bemessungsgrundlage von 3.000 EUR Die Beratung darf pro Beratungsart eine maximale Dauer von 5 Tagen nicht überschreiten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, jedoch innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Erteilung des Informationsschreibens der Leitstelle abgerechnet werden. Die Ausreichung der Förderung unterliegt der Beihilfe Regel. Jeder Unternehmer muss bestätigen, in den letzten 3 Jahren nicht mehr als 200.000 EUR an De-minimis -Beihilfen einschließlich der Förderung für Bestandsunternehmen erhalten zu haben. Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden; Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Berater/innen selbst vertrieben werden; gutachterliche Stellungnahmen; Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten; der Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärzten/-innen oder Zahnärzten/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Heilpraktiker/-innen und deren Mitarbeiter/-innen; 3/5

Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben; Förderhöhe Gegenstand der Förderung Kosten Unterlagen Verfahren 80 % des Beraterhonorars (netto) Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung kostenlose Beratung/Betreuung durch den Regionalpartner (IHK) wenn gewünscht Online-Antragsstellung erfolgt unter www.bafa.de Der Unternehmer kann ein Einzelgespräch an allen IHK-Standorten des Kammerbezirks in Anspruch nehmen. Dort können Sie ihr Vorhaben präsentieren und erhalten Hinweise zum Ablauf des Programms. Mit Antragstellung bestimmen Sie ihre/n Berater/in aus der derzeit bestehenden KfW-Börse (www.kfw-beraterboerse.de) und stellen den Antrag online auf der BAFA-Plattform. Anschließend erhalten Sie direkt von der Leitstelle (z. B. DIHK oder ZDH) ein Schreiben über die unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung. Nach Empfang dieses Schreibens schließen Sie mit Ihrem/r Berater/in einen schriftlichen Beratungsvertrag ab, in dem mindestens die Inhalte des Coachings, die Höhe des Honorars und der Beratungszeitraum geregelt sind. Verwendungsnachweis ausgefülltes und von Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular De-minimis-Erklärung Beratungsbericht des Beraters Rechnung Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Eigenanteils bzw. Honorars Zeit Zielgruppe Coaching muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein (ab Ausstellung des Informationsschreibens von der Leitstelle) kleine und mittelständische Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung; 4/5

Ansprechpartner der IHK Arnsberg Die IHK-Mitarbeiter sind Ihnen standortnah bei Fragen zur Existenzsicherung/-erweiterung gern behilflich. IHK Ansprechpartner Kontaktdaten Arnsberg, Hellweg-Sauerland Michael Rammrath 02931 878-172 rammrath@arnsberg.ihk.de André Berude 02931 878-142 berude@arnsberg.ihk.de 5/5