Berater FAQ im Rahmen des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv Baden-Württemberg

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1 Berater FAQ im Rahmen des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv Baden-Württemberg 1. Welche Berufsgruppen können den EXI-Gründungsgutschein Intensiv beantragen? Das IFB ist zuständig für Gründungen von Freiberuflern. Anträge von Gewerbetreibenden können leider nicht bearbeitet werden. Im Fall von Gründungsvorhaben mit freiberuflichen und gewerblichen Komponenten ist die Entscheidung vom Einzelfall abhängig. 2. Kann jeder als Berater 1 am EXI-Gründungsgutschein Intensiv teilnehmen? Interessierte Berater müssen sich beim IFB akkreditieren lassen. Eine Akkreditierung ist jederzeit möglich. Zwingend ist jedoch, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt im Besonderen für die Referenzen aus den Freien Berufen. Der Verweis auf die KfW-Beraterbörse ist nicht ausreichend. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite. Bitte beachten Sie, dass eine Listung bei Dritten, wie etwa der KfW, eine Akkreditierung beim IFB nicht entbehrlich macht. 3. Welche Beratungsinhalte können gefördert werden? Beratungsinhalt können alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Themen der Existenzgründung sein. Nicht gefördert werden folgende Beratungen: Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben; Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyern, Broschüren, Plakaten, Mailings etc. sowie im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts stehen; Qualitätsprüfungen und technische, chemische und ähnliche Untersuchungen; Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis beinhalten und /oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Finanzierungen ausgerichtet sind, die vom Projektträger oder dem Berater selbst vertrieben werden (Neutralität); die Beschaffung, Erstellung und Einführung von IKT; Beratungen, die durch Angehörige in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten bis dritten Grades oder eine Ehepartnerin / einen Ehepartner bzw. eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in durchgeführt werden. 1 Ausschließlich zum Zwecke der Erleichterung wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung verwendet. 1

2 4. Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit von Anträgen auf den EXI-Gründungsgutschein Intensiv? Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 14 Werktage. Die Bearbeitungszeit ist zum einen vom Arbeitsaufkommen des IFB im Zeitpunkt der Antragstellung und zum anderen davon abhängig, ob der Antragsteller 2 die Antragsunterlagen vollständig eingereicht hat. Sind die Antragsunterlagen unvollständig oder sind noch Informationen notwendig, nimmt das IFB per Kontakt zum Antragsteller auf und gibt einen Hinweis auf die fehlenden Unterlagen/Informationen. Über diesen Vorgang wird der Berater 3 nicht informiert. Von der erfolgreichen Antragstellung wird der Berater erst in Kenntnis gesetzt, wenn ihm der EXI-Gründungsgutschein Intensiv per übersandt wird. 5. Mein Klient möchte so schnell wie möglich mit der Beratung beginnen. Können die Antragsunterlagen per oder Fax übersandt werden? Nein. Die Antragsunterlagen müssen zwingend per Post eingereicht werden. Lediglich nachträgliche Ergänzungen, die sich nicht auf die Formulare beziehen, können per oder Fax eingereicht werden. Der Antragsteller hat die erforderliche Bearbeitungszeit bei der Gründung einzuplanen. 6. Wie erfahre ich als Berater von der Bewilligung des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv? Der EXI-Gründungsgutschein Intensiv wird an den Antragsteller per Post und vorab per E- Mail übersandt. Der Berater wird per von der Bewilligung des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv informiert. Der Berater bestätigt den Erhalt des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv per Erfolgt seitens des IFB eine separate Freigabe, dass nun mit der Beratung begonnen werden darf? Eine Kontoprüfung von Seiten des IFB dahingehend, ob der Eigenanteil überwiesen wurde, erfolgt ca. alle 1,5 Wochen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass sowohl die Antragsteller als auch die Berater, schnellstmöglich mit der Beratung beginnen wollen. Ein Abwarten auf eine separate Freigabe, ist häufig nicht erwünscht. Um diesen Interessen gerecht zu werden, hat sich das IFB entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Antragsteller gegenüber ihrem Berater die Zahlung des Eigenanteils durch entsprechende Belege (Überweisungsbeleg, Kontoauszug o.ä.) nachweisen. Von dem Beleg fertigt der Berater eine Kopie an, die im Bedarfsfall dem IFB vorgelegt wird. Eine Übersendung des Belegs an das IFB soll nur auf Wunsch erfolgen. 2 Ausschließlich zum Zwecke der Erleichterung wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung verwendet. 3 Ausschließlich zum Zwecke der Erleichterung wird im Folgenden nur die männliche Bezeichnung verwendet. 2

3 Stellt sich nachträglich heraus, dass der Eigenanteil entgegen den Angaben des Antragstellers tatsächlich nicht überwiesen wurde, bleibt hiervon der Vergütungsanspruch des Beraters unberührt. Das IFB wird rechtliche Schritte gegen den Antragsteller einleiten. Wurde mit der Beratung vor Zugang des Beratungsauftrages begonnen, besteht gegenüber dem IFB kein Vergütungsanspruch. In diesem Fall hat der Berater den Vergütungsanspruch gegenüber dem Antragsteller geltend zu machen. 8. Darf ich meine Mitarbeiter oder Dritte mit der Durchführung der Beratung beauftragen? Nein. Die Beratung darf ausschließlich durch den vom IFB akkreditierten Berater durchgeführt werden. Die Akkreditierung erfolgt bezogen auf den jeweiligen Berater (personenbezogen), nicht bezogen auf das Unternehmen als solches. Eine andere Vorgehensweise widerspricht dem Qualitätsmanagement des IFB. 9. Wie verhalten sich der Eigenanteil und das Beraterhonorar zueinander? Der Eigenanteil und das Beraterhonorar sind voneinander unabhängig. Es folgt insbesondere keine Anrechnung. Der Eigenanteil betrifft das Verhältnis Antragsteller IFB und wird zzgl. 7% Umsatzsteuer berechnet (der Steuersatz wurde durch die Steuerberater des IFB geprüft). Das Beraterhonorar betrifft das Verhältnis Berater IFB. Das Beraterhonorar ist zzgl. 19 % Umsatzsteuer abzurechnen. 10. Wie lange beträgt die Geltungsdauer des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv? Die Bewilligungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Monate. Abweichungen sind möglich, etwa zum Ende eines Kalenderjahres. Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist die Beratung durchzuführen und es sind die Abschlussunterlagen per Post an das IFB zu übersenden. Die Einreichung der Abschlussunterlagen per oder Fax ist nicht möglich. 11. Was ist zu tun, wenn ich merke, dass die Beratung / Übersendung der Abschlussunterlagen nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen kann? Der Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich verbindlich. Nur in Ausnahmefällen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann im Einzelfall der Bewilligungszeitraum verlängert werden. Hierzu muss umgehend eine plausible schriftliche Begründung an das IFB gesandt werden. 12. Was passiert, wenn weniger Beratungstage in Anspruch genommen werden müssen als im EXI-Gründungsgutschein Intensiv bewilligt? In diesem Fall erhält der Antragsteller einen entsprechenden Teil des Eigenanteils zurückerstattet. Zu diesem Zweck hat der Antragsteller dem IFB seine Kontodaten (Kontoinhaber, Bankinstitut, IBAN, BIC) zu übermitteln. 3

4 13. Was passiert, wenn unvorhergesehen weitere Beratungstage benötigt werden? In diesem Fall muss der Antragsteller einen Folgeantrag stellen. Bei dem Folgeantrag handelt es sich um einen neuen Vorgang. Daher müssen auch für den Folgeantrag alle Unterlagen wie beim Erstantrag eingereicht werden (Beratungsinhalte, Lebenslauf, Unternehmenskonzept etc.). Der Verweis auf die Unterlagen vom Erstantrag genügt nicht. Zudem ist dem Folgeantrag eine Begründung beizulegen, weshalb weitere Beratungstage in Anspruch genommen werden müssen. 14. Was ist zu tun, wenn die Beratung abgeschlossen ist? a) Nach Abschluss der Beratung erhält der Antragsteller vom Berater einen Abschlussbericht. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Abschlussberichts auf dem Evaluationsbogen. Der Evaluationsbogen steht auf der Internetseite des IFB zum Download zur Verfügung. b) Gegenüber dem IFB erfolgt die Abrechnung mittels vollständiger Abschlussunterlagen. Die Abschlussunterlagen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums beim IFB eingereicht werden. Die Abschlussunterlagen sind per Post zu übersenden. Eine Einreichung per oder Fax genügt nicht. Was gehört zu den Abschlussunterlagen? Der Inhalt und Umfang der Abschlussunterlagen sind der Internetseite des IFB zu entnehmen. Die Formulare können sich ändern. Informieren Sie sich daher vor der Abrechnung Ihrer Beratungsleistung auf der Internetseite über die Aktualität der einzureichenden Abschlussunterlagen. Zu den Abschlussunterlagen gehören insbesondere: - Rechnung über die erbrachte Beratung Notieren Sie auf der Beraterrechnung den Name des Antragstellers und die Rechnungsnummer des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv, z.b. IFB EXI BW G14/0XX (siehe S. 2 des EXI-Gründungsgutscheins Intensiv). - Beratungsprotokoll (siehe Internetseite des IFB). Vorlagen anderer Regionalpartner können nicht akzeptiert werden. - Eigenständiger Abschlussbericht des Beraters. Es gilt pro Beratungstag mindestens 1 DIN-A4 Seite. Ein pauschaler Verweis etwa auf den Businessplan genügt nicht. - Businessplan in Kopie, sofern dessen Erstellung Gegenstand der Beratung war. 4

5 15. Wie lange dauert es, bis das Beraterhonorar überwiesen wird? Das IFB hat größtes Interesse daran, dass das Beraterhonorar zügig überwiesen wird. Da es sich beim EXI-Gründungsgutschein Intensiv um ein staatliches Förderprogramm handelt, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, auf die das IFB keinen Einfluss hat. Das IFB behält sich daher das Recht vor, sich für die Überweisung des Beraterhonorars eine Frist von bis zu vier Wochen einzuräumen. Frühere Fälligkeitstermine können leider nicht berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Überweisung des Beraterhonorars ist die Übersendung nachvollziehbarer und vollständiger Abschlussunterlagen. Wir hoffen, Ihnen die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben. Sollten noch Fragen offen sein, schreiben Sie uns am besten eine . Freundliche Grüße Chanell Eidmüller, Mag. rer. publ. - Rechtsanwältin - chanell.eidmueller@ifb.uni-erlangen.de Telefon: Zentrale gruendung@ifb.uni-erlangen.de Telefon:

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