Vorsorge und Absicherung für Selbständige Christina Böker 04.12.2008 Christina Böker. Elke Weiskittel. GbR
Inhalte Betriebsversicherungen Betriebshaftpflichtversicherungen Geschäftsinhaltsversicherungen Personenversicherungen Krankenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Risikolebensversicherung Rentenversicherung
Haftpflichtversicherungen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen leisten bei Sach- oder Personenschäden, die bei der Ausübung der beruflichen / betrieblichen Tätigkeit entstehen. Umweltschadenhaftpflichtversicherungen leisten, wenn durch die Ausübung der berufl. Tätigkeit ein Umweltschaden entsteht Produkthaftpflichtversicherungen leisten bei Sach- oder Personenschäden, die durch das selbst hergestellte Produkt entstehen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen leisten z.b., wenn beratende Personen falsche Auskünfte geben, falsche Verträge vermitteln oder fehlerhafte Gutachten erstellen
Haftpflichtversicherungen Diese Haftpflichtversicherungen umfassen neben dem eigentlichen Betriebsrisiko noch folgenden Versicherungsschutz: Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden Schäden an gemieteten Räumen Be- und Endladeschäden Privathaftpflichtversicherungen für die Selbständigen und deren Familien Abwehr unberechtigter Forderungen von Geschädigten
Haftpflichtversicherungen Die Versicherungsprämien berechnen sich nach: Deckungssummen (üblich hier mind. 3 Mio. Euro) Art und Umfang des Unternehmens Anzahl der Beschäftigten bzw. der Höhe der Gehaltsummen Beispiele: Bürobetrieb bis 3 Personen 119,00 Blumenhandel 218,00 Krankengymnastin 178,00 Unternehmensberaterin 595,00 Freiberufl. Grafikerin 360,00 Werbeagentur 1.725,00
Geschäftsinhaltsversicherung Die Geschäftsinhaltsversicherung dient dem Schutz der betrieblichen Sachwerte. Sie ist die Hausratversicherung für den Betrieb und leistet bei Feuer, Blitzschlag, Explosion Einbruch, Diebstahl (nach Einbruch), Raub und Vandalismus Leitungswasserschäden Sturm- und Hagelschäden Glasbruch Betriebsunterbrechung als Folge oben genannter Ereignisse
Geschäftsinhaltsversicherung Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf: die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung den gesamten Warenbestand Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien Bargeld, Urkunden, Wertpapiere (mit Entschädigungsgrenzen)
Geschäftsinhaltsversicherung Die Versicherungsprämie berechnet sich nach: der Art des Betriebes Standort des Unternehmens Wert des Betriebsinhalts Beispiele (Standort Hannover) Krankengymnastikpraxis VS 25.000,00 70,00 Blumenhandel VS 15.000,00 225,00 Architekturbüro VS 25.000,00 200,00 Tagescafé VS 125.000,00 780,00
Private Vorsorge für Selbständige Krankheit Unfall Altersversorgung Krankenversicherung Krankentagegeld Krankenhaustagegeld Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgenossenschaft private Unfall- versicherung Gesetzliche Rentenversicherung Risikolebensversicherungen Rentenversicherungen Kapitalanlagen
Krankenversicherung In Deutschland gibt es das Gesetzliche und das Private Krankenversicherungssystem Beitragsberechnungsgrundlage für die gesetzl. Krankenversicherung die Höhe des Einkommens Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert! für die private Krankenversicherung das Eintrittsalter der Gesundheitszustand das Geschlecht Jedes Familienmitglied wird beitragspflichtig versichert
Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherungen leisten ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und dienen der Absicherung von: Darlehen GeschäftspartnerInnen Familienangehörigen Beispiel: Frau, 36 Jahre alt, Nichtraucherin, keine Übergewicht, keine Motorradfahrerin, Laufzeit 20 Jahre Versicherungssumme Zahlbeitrag 250.000,00 19,76 (32,04 Raucherin) 100.000,00 8,15 (13,11 Raucherin)
Berufsunfähigkeitsversicherungen Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden für alle nach 1962 Geborenen abgeschafft. Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten werden gezahlt in voller Höhe wenn ein Arzt bescheinigt, dass man täglich zwischen 0 und 3 Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann in halber Höhe, wenn ein Arzt bestätigt, dass man täglich noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. Hierbei geht es nicht darum, den eigenen, sondern irgendeinen Beruf noch ausüben zu können!!
Berufsunfähigkeitsversicherungen Private Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen leisten, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zur Hälfte ausüben kann. Sie dienen der Absicherung von Verbindlichkeiten Aufrechterhaltung des Lebensstandards
Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen Die Beiträge berechnen sich nach dem Geschlecht und dem Einstiegsalter der Höhe der zu versichernden Rente der Laufzeit der Rente dem Gesundheitszustand dem Beruf Beispiele: Frau, 36 Jahre alt, 1.000,00 Rente bis Alter 65 Architektin 51,42 Ergotherapeutin 80,46 Tischlerin 210,72
Altersversorgung Selbständige sind grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig Ausnahmen Krankengymnastinnen Hebammen freiberufliche Lehrerinnen (Dozentinnen) Handwerkerinnen
Altersversorgung Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unter bestimmten Umständen möglich: Krankengymnastinnen, Hebammen, Lehrerinnen, wenn Sie mind. eine sozialversicherungspflichtige Angestellte haben Handwerkerinnen, wenn sie 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Altersversorgung Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche entnehmen Sie der aktuellen Renteninformation. Stand der bisher erworbenen Erwerbsminderungsansprüche (diese entfallen in der Regel nach zwei Jahren, wenn keine weiteren Pflichtbeiträge geleistet werden) Stand der bisher erworbenen Altersrentenansprüche (Entgeltpunkte sind unverfallbar)
Altersversorgung Schicht III Eigenvorsorge Private Rentenversicherungen Kapitalanlageprodukte Schicht II Zusatzversorgung Betriebl. Altersversorgung Riester-Rente Schicht I Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Basis-Rente (Rürup-Rente)
Altersversorgung Basis- Rente (Rürup-Rente) Kennzeichen der Basis-Rentenversicherung frühester Rentebeginn mit Alter 60 keine Kapitalauszahlung möglich nur an Ehepartner u. unterhaltsberechtigte Kinder vererbbar pfändungssicher, Hartz - IV - Sicher Beiträge zu 66% (2008) absetzbar Rente zu versteuern
So funktioniert eine Kapitalversicherung Prämienzahlung der Kundin Sparanteil Kalkulierter Kostenanteil Kalkulierter Risikoanteil Garantiezins 2,25 % Kapitalzins - Garantiezins tatsächl. Kosten tatsächl. Risikokst. Garantierte Leistungen Überschüsse (Zinsüberschuss, Kostenersparnis, Risikogewinn) Auszahlung an die Kundin oder deren Erben
Auf Wiedersehen Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen erfolgreichen Tag! Christina Böker www.frauenfinanzservice.de
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