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Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 16.12.2015 " Badeunfälle im Land Bremen " Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: "Beim Schwimmen und Baden kommt es immer wieder zu Badeunfällen, die unterschiedliche Ursachen und auch nicht selten tragische Folgen haben. Es werden die Gewässer und deren Strömung unterschätzt, häufig ist aber auch die Schwimmfähigkeit der Betroffenen durch den Genuss von Alkohol oder Drogen stark herabgesetzt oder der Verunfallte hat unzureichende Schwimmfähigkeiten. Vielfach können die schlimmsten Folgen von Badeunfällen, auch durch erfolgreiche Rettungsmaßnahmen, gerade noch abgewendet werden; immer wieder kommt es aber auch zu Beeinträchtigungen oder Verlust von Leben und Gesundheit der betroffenen Opfer oder auch derjenigen, die zu retten versuchen. Viele Badeunfälle erscheinen jedoch im Nachhinein vermeidbar. Wir fragen deshalb den Senat: 1. Wie viele Badeunfälle hat es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils in Bremen und Bremerhaven gegeben? An welchen Gewässern oder Schwimmbädern sind diese Badeunfälle passiert? Welche besonderen Entwicklungen und Auffälligkeiten sind dabei für den Senat erkennbar und wie bewertet der Senat dieses? 2. Welche Art der Personenschäden (Tod, schwere Verletzung, leichte Verletzung usw.) sind durch die Badeunfälle jeweils eingetreten? 3. Waren Rettungsschwimmer, Schwimmmeister/Bademeister oder Angestellte der Bäderbetriebe während des Badeunfalls vor Ort? Durch wen erfolgten ggf. die Rettungsmaßnahmen? 4. Welche Gewässer in Bremen und Bremerhaven werden durch Rettungsschwimmer oder Schwimmmeister/Bademeister bewacht? Wie hat sich die Bewachung der Gewässer in den Jahren 2011 bis 2015 entwickelt? Welche Gewässer waren von Badeunfällen besonders betroffen und welche Ursachen und Gefährdungsmomente waren hier besonders auffällig? 5. Wie hat sich die Anzahl der Unfälle der letzten 10 Jahre insgesamt entwickelt? 6. Was waren die Gründe für die Badeunfälle (Alkohol oder Drogenkonsum, fehlende Schwimmkenntnisse, Missachtung der Baderegeln, Unterschätzung der Gewässer usw.) und welche Personengruppen waren besonders betroffen (Alter, Geschlecht usw.)? 7. Wie und in welchen zeitlichen Abfolgen wertet der Senat Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen und der Statistik aus und welche Einrichtungen werden daran wie beteiligt? Welche Erkenntnisse aus überregionalen Erfahrungen werden dabei einbezogen und wie wird zur Verbesserung von Prävention und Aufklärung ggf. zusammengearbeitet?

8. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren ergriffen, um Badeunfälle ggf. mit Blick auf besonders betroffene Gewässer zu vermeiden und welche Maßnahmen will der Senat ggf. in der Zukunft zur weiteren Verbesserung der Prävention ergreifen? Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Badeunfälle hat es in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils in Bremen und Bremerhaven gegeben? An welchen Gewässern oder Schwimmbädern sind diese Badeunfälle passiert? Welche besonderen Entwicklungen und Auffälligkeiten sind dabei für den Senat erkennbar und wie bewertet der Senat dieses? Die DLRG führt bundesweit eine Statistik für tödlich verlaufene Badeunfälle. Die Daten dazu stammen im Wesentlichen aus ausgewerteten Presseberichten. Die Statistik ist daher nicht zwingend vollständig und korrekt (bspw. vermisste Person, die nachträglich noch angetroffen wird). Die Auswertung der Ertrinkungsfälle im Land Bremen ist als Anlage 1 diesem Antwortentwurf beigefügt. Die DLRG Bremen führt weiterhin eine Statistik über Rettungen vor dem Ertrinken durch das eigene Personal sowie über die geleisteten Wachstunden und weitere Kennzahlen. Eine Aufteilung dieser Statistik auf die einzelnen Badeseen ist nachträglich nicht möglich, da die Ursprungsdaten nicht mehr vorliegen. Die Auswertung der Wachstunden im Lande Bremen ist als Anlage 2 beigefügt. Es sind für Bremen keine besonderen Entwicklungen und Auffälligkeiten erkennbar. 2. Welche Art der Personenschäden (Tod, schwere Verletzung, leichte Verletzung usw.) sind durch die Badeunfälle jeweils eingetreten? Eine Statistik über die Art der Personenschäden wird für Bremen nicht geführt. Aus Bremerhaven wurde eine Statistik der Badeunfälle vom technischen Leiter der Bädergesellschaft Bremerhaven mbh übersandt (Anlage 3). Hierbei handelt es sich um Vorfälle unterschiedlicher schwere. 3. Waren Rettungsschwimmer, Schwimmmeister/Bademeister oder Angestellte der Bäderbetriebe während des Badeunfalls vor Ort? Durch wen erfolgten ggf. die Rettungsmaßnahmen? Bei den in Anlage 1 aufgeführten tödlichen Badeunfällen im Land Bremen waren bis auf den Vorfall am 21.07.2013 keine Rettungsschwimmer vor Ort. In den Bremerhavener und Bremer Schwimmbädern ist mindestens eine Fachkraft vor Ort. Die Rettungsmaßnahmen erfolgen durch Fachkräfte und/oder Rettungsschwimmer. 1

4. Welche Gewässer in Bremen und Bremerhaven werden durch Rettungsschwimmer oder Schwimmmeister/Bademeister bewacht? Wie hat sich die Bewachung der Gewässer in den Jahren 2011 bis 2015 entwickelt? Welche Gewässer waren von Badeunfällen besonders betroffen und welche Ursachen und Gefährdungsmomente waren hier besonders auffällig? Von der DLRG werden die Badeseen Achterdieksee Bultensee Mahndorfer See Sodenmattsee Sportparksee Stadtwaldsee Waller Feldmarksee Werdersee bewacht. Darüber hinaus wird ein Wasserrettungsdienst auf der Weser durchgeführt. In Bremerhaven wird Wasserrettungsdienst ausschließlich auf der Weser geleistet. Der DLRG Bezirk Bremerhaven besetzt außerdem eine Rettungsstation in Wremen in Niedersachsen. Zur Veränderung der geleisteten Wachstunden im Land Bremen ergibt sich ebenfalls Anlage 2 eine Übersicht. Eine Aufteilung dieser Statistik auf die einzelnen Badeseen ist nachträglich nicht möglich, da keine Ursprungsdaten vorliegen. Die Hallen- und Freibäder werden durch Fachkräfte und Rettungsschwimmer überwacht. Zusätzlich unterhält und überwacht der DLRG Bezirk Bremerhaven das Weser-Strandbad. Hier ist das Baden verboten. Durch die Strandmeister erfolgt eine Überwachung der Einhaltung des Badeverbotes. Die Strandmeister sind keine Fachkräfte oder Rettungsschwimmer und würden gegebenenfalls notwendige Rettungsmaßnahmen über die Feuerwehr Bremerhaven einleiten. Hinsichtlich der Ursachen und Gefährdungsmomente siehe die Beantwortung zu Frage 6. 5. Wie hat sich die Anzahl der Unfälle der letzten 10 Jahre insgesamt entwickelt? Informationen aus dem Land Bremen liegen zu den Jahren 2009, 2010 und 2012 nicht vor. Ansonsten stellt die Anlage 2 die Entwicklung der Unfälle im Land Bremen der letzten 10 Jahre dar. 6. Was waren die Gründe für die Badeunfälle (Alkohol oder Drogenkonsum, fehlende Schwimmkenntnisse, Missachtung der Baderegeln, Unterschätzung der Gewässer usw.) und welche Personengruppen waren besonders betroffen (Alter, Geschlecht usw.)? Eine statistische Erfassung der Gründe von Badeunfällen wird nicht durchgeführt. Oft sind diese durch die eingreifenden Kräfte vor Ort auch nicht unmittelbar erkennbar. Eine nachträgliche Ermittlung erfolgt nicht. 2

Aus den präventiven Tätigkeiten im Wasserrettungsdienst an den bremischen Badeseen lässt sich generell feststellen, dass Alkohol- und Drogenkonsum eine häufige Ursache für Unfälle bzw. ein erforderliches Eingreifen durch Rettungsschwimmer darstellt. Zunehmend ist auch die verminderte Schwimmfähigkeit ein auffallendes Problem und Anlass für präventives Eingreifen. Eine Häufung von Unfällen lässt sich darüber hinaus in Zusammenhang mit Bauwerken an den Badeseen, insbesondere der Badeinseln, feststellen. Einen Überblick über die Ursachen von (tödlichen) Badeunfällen gibt die bundesweite Ertrinkungsstatistik der DLRG (http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/meldung-imdetail/neuigkeit/444/news.html). Insgesamt liegen vielerorts Missachtung der Baderegeln und Überschätzung der eigenen Kräfte vor. 7. Wie und in welchen zeitlichen Abfolgen wertet der Senat Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen und der Statistik aus und welche Einrichtungen werden daran wie beteiligt? Welche Erkenntnisse aus überregionalen Erfahrungen werden dabei einbezogen und wie wird zur Verbesserung von Prävention und Aufklärung ggf. zusammengearbeitet? Die DLRG veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik. Überregional wurde festgestellt, dass für das Statistikjahr 2014 mit 392 Ertrunkenen in Deutschland das zweitniedrigste Ergebnis seit dem Jahr 2000 darstellt. Zwecks Prävention appelliert die DLRG an alle Schwimmerinnen und Schwimmer und Surferinnen und Surfer nur an von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern gesicherten Badestellen zu baden oder Wassersport zu treiben und nie alleine zu schwimmen. Der Senat bewertet keine Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen. Die Bremer Bäder GmbH appelliert jedoch an einen verantwortlichen Umgang der Eltern, ihre Kinder bereits vor dem verpflichtenden Schwimmunterricht ab der 3. Klasse das Schwimmen zu lehren. Die Bremer Bäder GmbH und die Bremer DLRG stehen im Dialog und entwickeln Kampagnen zur Vermeidung von Ertrinkungs- und Badeunfällen. 8. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren ergriffen, um Badeunfälle ggf. mit Blick auf besonders betroffene Gewässer zu vermeiden und welche Maßnahmen will der Senat ggf. in der Zukunft zur weiteren Verbesserung der Prävention ergreifen? Seit dem Schuljahr 2004/2005 nehmen alle 3. Klassen der Bremer Grundschulen mit aktuell ca. 4000 Schülerinnen und Schüler an dem verpflichtenden Schulschwimmen, durchgeführt von den Bremer Bädern, teil. Ziele sind dabei u.a. Sammeln und Bewusstmachen von Bewegungserfahrungen im Element Wasser, Wassergewöhnung und Angstabbau, Erlernen zumindest einer Schwimmlage und Tauchen (Strecken- und Tieftauchen). Seit dem Schuljahr 2001 nimmt ein Teil der 3. Klassen der Bremerhavener Grundschulen an dem verpflichtenden Schulschwimmen, durchgeführt von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbh, teil. Im anfänglichen Pilotprojekt haben Lehrkräfte und Fachkräfte der Bädergesellschaft den Unterricht zusammen durchgeführt. Nunmehr führt dies die Bädergesellschaft Bremerhaven alleine durch. Zurzeit werden ca. 900 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. 3

Ziel des Schwimmunterrichts ist, allen Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des 3. Schuljahres das Schwimmen beizubringen. Dies bedeutet, dass alle Kinder das Jugendschwimmabzeichen Bronze bzw. mindestens das Frühschwimmerabzeichen Seepferdchen abgelegen sollen. Kinder, die bereits zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres das Jugendschwimmabzeichen Bronze erreicht haben, werden u. a. unter Einsatz von Trainingshilfen in Koordination und Ausdauer weiter gefördert. Die Abnahme der Jugendschwimmabzeichen Silber und Gold erfolgt im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten. Alle Kinder sollen sich im und unter Wasser wohl und sicher fühlen und das Schwimmen erlernen. 4