Weiterentwicklung vorhandener Kapazitätsmechanismen und Verantwortlichkeiten

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Transkript:

Weiterentwicklung vorhandener Kapazitätsmechanismen und Verantwortlichkeiten Impulsvortrag zum BEE-Workshop Kapazitätsmechanismen aus Sicht der Erneuerbaren Berlin, den 18. September 2014 Uwe Leprich Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES)

Was ist Versorgungssicherheit eigentlich für ein Gut? 2 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Zur Güterklassifizierung Rivalität beim Konsum / Rivalitätsgrad 1 keine Rivalität beim Konsum / Rivalitätsgrad 0 Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / Ausschlussgrad 1 privates Gut, z.b. van Gogh-Gemälde Klub- bzw. Kollektivgut, z.b. Pay TV keine Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / Ausschlussgrad 0 Allmendegut, z.b. öffentlicher Park rein öffentliches Gut, z.b. Deich Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / AG 1 kein politischer Ausschlusswille vom Konsum keine Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / AG 0 Rivalität beim Konsum / Rivalitätsgrad 1 Rivalität beim Konsum erst ab bestimmter Nutzungsdichte keine Rivalität beim Konsum / RG 0 z.b. Arbeitsvermittlung z. B. Autobahnnutzung für PKW z.b. innere Sicherheit 3 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Rivalität beim Konsum / Rivalitätsgrad 1 Rivalität beim Konsum erst ab bestimmter Nutzungsdichte keine Rivalität beim Konsum / Rivalitätsgrad 0 4 [Leprich, Berlin, 18. September 2014] Versorgungssicherheit als meritorisches Gut Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / AG 1 kein politischer Ausschlusswille vom Konsum Vorhaltung von Versorgungssicherheit auf einem definierten Niveau keine Ausschlussmöglichkeit vom Konsum / AG 0 Ein solches Gut kann per Definition nicht allein durch Märkte bereit gestellt werden!

Kann es der Markt doch richten? 5 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Der Markt muss sich anpassen! Quelle: Energy Brainpool 2014 6 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Keine Preisobergrenze! Ø Bei 180 h/a 400 /MWh und 15 GW abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken: 1 Mrd. Extra-Profit /a Frontier/Consentec 7 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Flexibilisierung der Nachfrage? Quelle: Energy Brainpool 2014 8 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Der Markt muss sich anpassen! Ø Politik muss Preisdiskussion ertragen! Verbraucher müssen rationaler werden! Die Realität muss sich deutlich stärker an die Theorie anpassen! 9 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Der Markt als Abstraktum vollständige Abstrahierung von realen Märkten, Ausblendung aller realen Probleme der tatsächlichen Märkte (Marktmacht, Umweltgefährdung, Gerechtigkeitsfragen etc. ) Ausklammerung aller institutionellen Einbettungen der Wirtschaft Ausklammerung der gesamten sozialen Sphäre einer Gesellschaft der Markt als blutleeres und realitätsfernes Abstraktum muss endlich den Elfenbeinturm verlassen! Quelle: Ötsch 2009, S.126 10 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Wir brauchen dringend eine akzeptierte mehrdimensionale Diskussionskultur Dennis J. Snower, 2014 11 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

These 1: Wir benötigen auf unabsehbare Zeit im Hinblick auf die Sicherung der Versorgung zusätzliche Instrumente und Regelungen; der EOM der realen Welt wird es nicht richten 12 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Aktuelle Gefahren durch dauerhafte Kapazitätsmechanismen Stabilisierung bestehender Kohlekraftwerke Umfassende oder selektive Kapazitätsmechanismen Windfall-Profite durch Einheitspreise für Leistung Gefährdung der Langfristziele (Klimaschutz, EE) Überforderung der Politik 13 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

These 2: Es spricht viel dafür, nicht den großen Wurf zu riskieren, sondern die bestehenden Instrumente und Regelungen zielgerichtet weiter zu entwickeln und auszuschöpfen 14 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Weiterentwicklung vorhandener Kapazitätsmechanismen Vorhandene Kapazitätsmechanismen Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz EEG Lastabschaltverordnung Marktanreizprogramm Pentalaterales Forum / Central Western Europe Weiterentwicklungen a) Zubau von stromorientierten KWK-Anlagen zur Erreichung des 25%-Ziels bis 2025 b) Flexibilisierung des Bestandes Flexibilisierung des Bestandes an Biomasse-/ Biogas-KWK-Anlagen Lockerung der Präqualifikationsanforderungen (auch für die Regelenergiemärkte) Förderung des Ersatzes von Nachtspeicherheizungen und flächendeckende Steuerung von elektrischen Wärmepumpen Weitergehende Vereinbarungen zur gegenseitigen Sicherung der Versorgung 15 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

These 3: Es spricht viel dafür, zusätzlich bei den spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Akteure anzusetzen und diese inkrementell weiter zu entwickeln 16 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

a) Verteilnetzbetreiber Akteur Neue Verantwortlichkeit Regelung Verteilnetzbetreiber Erschließung von Beiträgen zum dezentralen Angebots-/ Nachfrageausgleich; neue Aufgabenverteilung zwischen VNB und ÜNB EnWG 14 Abs. 2: Bei der Planung des Verteilernetzausbaus haben Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen die Möglichkeiten von Energieeffizienz- und Nachfragesteuerungsmaßnah men und dezentralen Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates allgemeine Grundsätze für die Berücksichtigung der in Satz 1 genannten Belange bei Planungen festzulegen. 17 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

b) Übertragungsnetzbetreiber Akteur Neue Verantwortlichkeit Regelung Übertragungsnetzbetreiber Aktivierung von Netzersatzanlagen; Ausschreibung von Netzkraftwerken, die an definierten Stellen im Netz errichtet werden sollen EnWG 13 Abs. 4b: Die Bundesregierung kann die Betreiber von Übertragungsnetzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages verpflichten, Ausschreibungen nach Absatz 4a Satz 1 für wirtschaftlich und technisch sinnvolle Angebote wiederholend oder für einen bestimmten Zeitraum durchzuführen und auf Grund der Ausschreibungen eingegangene Angebote zum Erwerb von Ab- oder Zuschaltleistung aus ab- oder zuschaltbaren Lasten bis zu einer Gesamtab- oder Zuschaltleistung von jeweils 3.500 Megawatt anzunehmen; die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. 18 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

c) Vertriebe als BKV Akteur Neue Verantwortlichkeit Regelung Vertriebe als Bilanzkreisverantwortliche Abdeckung der Residuallast auch durch dezentrale Flexibilitätsoptionen EEG 95: Die Bundesregierung wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 6. ein System zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien an Letztverbraucher einzuführen, bei der dieser Strom als Strom aus erneuerbaren Energien gekennzeichnet werden kann, Die Vertriebe sollten sehr viel stärker mit der Erschließung von Flexibilitätsoptionen betraut werden! 19 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Ansätze jenseits dauerhafter Kapazitätsmechanismen: Reichen sie aus? 20 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Worüber sollte man auch noch nachdenken? Engere Verzahnung von Strom- und Wärmesektor zur Vermeidung der Abregelung von FEE-Anlagen Kapazitätszertifikatehandelsmarkt als Marktplatz für Flexibilitätsoptionen in Ergänzung zur zentralen Kontrolle der Versorgungssicherheit Weiterentwicklung der Direktvermarktung von EE-Anlagen zum umfassenden Portfolio-Ansatz. 21 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) Altenkesselerstr. 17, Gebäude A1 66115 Saarbrücken Tel. 0681 9762 840 Fax 0681 9762 850 email: leprich@izes.de Homepage www.izes.de 22 [Leprich, Berlin, 18. September 2014]