Software für die ENERGIE-UND WASSERWIRTSCHAFT Interimsmodell - Einführung Marktlokation- Identifikationsnummern Sandra Weber
Agenda 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 3.Auswirkungen der Einführung von Markt-und Messlokationen 4. Marktlokation-Identifikationsnummer 5.Zeitplan 6. Ausblick auf das Zielmodell 2
Einführung Datenmodellumstellung für das Interimsmodell Ziel: Einführung neuer Begriffe zum Thema Interimsmodell Bezug zu Rechtlichen Grundlagen Warum das Interimsmodell notwendig ist Wie steht es aktuell um das Zielmodell Wie werden die Marklokation-IDs eingeführt Wie sind die Marktlokation-IDs definiert 3
Einführung: Neue Begriffe Begriffe: Interimsmodell = Übergangsmodell Zielmodell = sternförmige Datenübermittlung Messlokation = MeLo= Messstelle Marktlokation = MaLo= Lieferstelle/Verbrauchsstelle Marktlokation-ID = Marktlokation-Identifikationsnummer Lokationsbündel = Zusammenfassung aller Marktlokationen mit zugehörigen Messlokationen 4
Einführung: Abkürzungen Abkürzungen: MeLo = Messlokation MaLo = Marktlokation MaLo-ID = Marktlokation-Identifikationsnummer MaKo = Marktkommunikation ims = intelligente Messsysteme mme = moderne Messeinheit kme = konventionelle Messeinheit MP-ID = Marktpartner-Identifikationsnummer 5
Rechtliche Grundlagen GDEW - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 02.09.2016 in Kraft getreten MsbG- Messstellenbetriebsgesetz = Kernbestandteil des GDEW 1) flächendeckende Verbreitung von Intelligenten Messsystemen(iMS) und modernen Messeinrichtungen(mME) 2) direkte, d.h. sternförmige Datenübermittlung zu den berechtigten Marktteilnehmern 6
Interimsmodell 60 Abs. 2 S.2 MsbG: Die BNetzA kann in einer Festlegung nach 75 bestimmen, dass bis zum 31.12.2019, für den Bereich Gas auch dauerhaft, die Aufbereitung und Übermittlung nach Satz 1 nicht vom Smart-Meter-Gateway, sondern von berechtigten Stellen nach 49 Abs. 2 vorgenommen werden. BNetzA verantwortlich für Festlegungsverfahren für Strom und Gas 7
Rechtliche Grundlagen BNetzA Beschlusskammer BNetzA: 20.12.2016: Beschlusskammer 6 und Beschlusskammer 7 Strom: Gas: BK6-16-200 BK7-16-142 Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Beschluss zum sog. Interimsmodell 8
Rechtliche Grundlagen Wichtige Vorgaben Regelung wesentlicher Punkte: Neue einheitliche Begriffe, insbes. Markt- und Messlokation Die Rolle des Messdienstleisters (MDL) ist weggefallen Alle Marktteilnehmer sind ab 01.06.2017 zu Signatur und Verschlüsselung der EDIFACT-Nachrichten verpflichtet NB sind bis 01.02.2018 zur Identifikation der Marktlokationen anhand Marktlokation-IDs verpflichtet NB sind ab 01.10.2017 zur Bereitstellung der Zählpunkte für die Änderung in Markt- und Messlokationen verpflichtet Anpassungen von GPKE, GeLi Gas, WiM und MPES 9
Rechtliche Grundlagen Wichtige Vorgaben Weitere Festlegungen: 03.04.2017: Für die Umsetzung ab 01.10.2017 verbindliche neue Nachrichtenformate 02.05.2017: Korrigierte Fassung Anlage 3 MPES Prozesse für die Einführung der Marktlokation- Identifikationsnummern 08.06.2017: Veröffentlichung der vom BDEW erarbeiten Anwendungshilfe-MaLo-ID 10
Rechtliche Grundlagen BNetzA Aktuelle r Stand Aktuelle Beschlüsse: 11
Auswirkungen - Kommunikationsvorgaben Grundsatz ims: Messwerte werden als Viertelstundenwerte kommuniziert - nur noch Lastgänge für MaKo Messwerte aus mmewie bisher für SLP bilanzierte Messstellen bilanziert Für kme keine Änderung bei MaKo sternförmige MaKo der Messwerte für EE-Anlagen nur an ÜNB sternförmige Messwertübermittlungan weitere Marktbeteiligte zunächst nur bei bilateraler Vereinbarung Datensicherheit bei MaKo 12
Auswirkungen Neue Prozesse Marktkommunikation Neue Prozesse: Prozesse zur Änderung des Bilanzierungsverfahrens Prozesse zur Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Prozesse zu Messwertübermittlung im Fehlerfall Prozesse zum Ersteinbau ims(nur in WiM) Prozesse zur Abrechnung des Messstellenbetriebs (nur in WiM) 13
Auswirkungen Änderungen für Bilanzierung Keine Änderung der MaBiS Einspeisung: Messstellen mit ims werden automatisch mit Viertelstundenwerten bilanziert Entnahme: ab 10.000 kwh/a standardmäßig über Viertelstundenwerte zu bilanzieren (vgl. 60 MsbG) bis 10.000 kwh/a Wahlrecht des Anschlussnutzers/Lieferanten; standardmäßig keine Viertelstundenbilanzierung (vgl. 40 Abs. 5 EnWG) Arbeits-und Leistungspreis erst ab 100.000 kwh/a (vgl. 17 Abs.6 StromNEV) 14
Auswirkung - Zeitplan 2017 Zeitplan zur Einführung der MaLo-IDs: 01.06.2017: Start der MaLo-ID-Vergabe bis 30.11.2017: Beantragung und Zuordnung der neuen MaLo-IDs durch die Netzbetreiber 01.10.2017: Start der Interimsprozesse und der neuen Formate (GPKE, WiM, MPES) Ab 01.12.2017: Verteilung der MaLo-IDs an Berechtigte Marktpartner 15
Auswirkungen der Einführung von MaLo und MeLo Neue Bezeichnungen für Messstelle und Lieferstelle Messstelle wird zu Messlokation ab 01.02.2018 Identifikation von Messwerten anhand bestehender ZPB (Messlokation = ZPB) Lieferstelle wird zu Marktlokation ab 01.02.2018 Identifikation anhand MaLo-ID Änderung der Messwertübermittlung Kettenkommunikation wird zu Interimsmodell 16
Messwertübermittlung Stand HEUTE Übermittlung von Strom-Messwerten = Kettenkommunikation RLM Fernauslesung SLP Ablesung ZPB MSB VNB LF BIKO WiM Messwerte ZPB GPKE Plausibilisierung Ersatzwerte Messwerte MaBiS LF-SZR BK-SZR ZPB MaBiS 17
Interimsmodell Einführung MaLo-ID Kommunikation nach den aktuellen Vorgaben der EDI@Energy Identifikation der angefragten MaLo-IDs in Anfrage-Prozess mit der bisherigen ZPB Identifikation der Marktteilnehmer anhand der Marktpartner-ID (MP-ID) NB sind nicht verpflichtet eine Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anfragen durchzuführen Berechtigte sind für eine rechtzeitige Anfrage vor der Verwendung der MaLo-ID verantwortlich Falls ein NB-Wechsel vorliegt ist die MP-ID des Neuen NB zu übermitteln 18
Interimsmodell - Berechtigte Berechtigte: Lieferanten: aktuell oder zukünftig zugeordnete sowie in der Vergangenheit zugeordnete LF MSB: aktuell oder zukünftig zugeordnete sowie in der Vergangenheit zugeordnete MSB Netzbetreiber: nur wenn durch einen Netzbetreiberwechsel neu zugeordnet (alter NB muss 3 Jahre rückwirkend vorhalten) Registerbetreiber: Umweltbundesamt ÜNB: des jeweiligen Netzbetreibers zur Aufrechterhaltung der EEG-Prozesse 19
Messwertübermittlung INTERIMSMODELL Übermittlung von Strom-Messwerten mme 1 mme 2... mme n = Hybridkommunikation Gateway MeLo MSB VNB LF Messwerte MeLo Plausibilisierung Ersatzwerte Bildung MaLo ÜNB/ BIKO Konventionelle SLP Zähler Tägl. EEG- Einzelzeitreihen MeLo Messwerte MaLo agg. BK-SZR MaLo 20
Zeitplan Einführung in 4 Schritten Zeitplan : Schritt 1: 01.06.2017 30.11.2017: Beantragung und Zuordnung Schritt 2: 01.12.2017 30.01.2018: Verteilung der Malo-IDs Schritt 3: 31.01.2018 01.02.2018: MaKo-Pause Schritt 4: 01.02.2018 31.03.2019: Klärung von Einzelfällen 21
Messwertübermittlung ZIELMODELL Übermittlung von Strom-Messwerten = Sternförmige Kommunikation = gesicherte BSI-Kommunikation NB Intelligentes Messsystem LF BIKO BKV 22
Marktlokation-Identifikationsnummer Marktlokation-Indentifikationsnummer = 11-stellige MaLo-ID Einführung einer neuen Nummer für Strom und Gas Die Nummern werden vollständig und automatisch von der Vergabestelle berechnet und vergeben. MaLo-ID Vergabe je für Bezug und Lieferung (Einspeisung, Entnahme und Tranchen) Kaufmännisch-billanzielleGröße Nur noch die Marktlokation ist für die Bilanzierung sowie für den Lieferantenwechsel-Prozess relevant Ab 01.02.2018 nur noch Identifikation anhand der Marklokations-ID 23
Messlokation-Identifikationsnummer Messlokation-Indentifikationsnummer = 33-stellige MeLo-ID = Meteringcode bzw. Zählpunktbezeichnung ZPB erhält neuen Namen die Nummer bleibt bestehen Ländercode nach DIN ISO 3166 (2 Stellen) Verteilnetzbetreiber (6 Stellen) Postleitzahl (5 Stellen) Zählpunktnummer (20 Stellen) 24
Codevergabe der MaLo-IDs Wie läuft die Codevergabe ab? Generierung und Ausgabe der IDs erfolgt durch zentrale bundesweite Codevergabestelle Alle NB bestellen unverzüglich bei der Codevergabestelle die benötigte Anzahl an Codes Zuweisung zu den im Netz befindlichen Marktlokationen durch NB selbst Codevergabestelle erstellen automatisiert die MaLo-IDs und stellen diese in Form eine CSV-Datei (*.csv) bereit 25
Codevergabestellen Codevergabestellen: BDEW- und DVGW-Töchter Energie Codes und Services GmbH = Tochterunternehmen des BDEW www.energiecodes-services.de www.bdew-codes.de DVGW Services und ConsultGmbH = Tochterunternehmen des DVGW www.codevergabe.dvgw-sc.de/ Seit Juni 2017 Beantragung der MaLo-IDs möglich! 26
Aufbau der MaLo-ID MaLo-ID Stelle 1 2-10 11 Definition Vergabestelle Prüfziffer Vergabemodus Wird von der Vergabestelle automatisiert vergeben Inhalt 1-3 DVGW 4-9 BDEW 0-9 0-9 27
MaLo-ID - Beispiel MaLo-ID: 51249303622 5 124930362 2 Vergabestelle BDEW automatisch erzeugt Prüfziffer 28
Marktlokation und Messlokation Marktlokation: In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Das Objekt ist mit min. einer Leitung mit einem Netz verbunden. Messlokation: Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Zusatzinformation: in einer Messlokation wird jede relevante physikalische Größe zu einem Zeitpunkt maximal einmal ermittelt. (vgl. BDEW Anwendungshilfe) 29
Lokationsbündel Lokationsbündel = Beziehung Marktlokation : Messlokation 1:1 Beziehung z.b. alle Haushaltskunden ohne Einspeisung (Normalfall) 1:n Beziehung z.b. Industriestandorte mit mehreren Messlokationen, mit gleichem Bilanzkreis (= gleicher Lieferant) n:1 Beziehung i.d.r. Messkonzepte, z.b. Hausmeisterwohnung Neu zu beachten: Zweirichtungszähler bei Einspeisung 30
Lokationsbündel Marktlokation Kaufmännisch-bilanzielle Größe Entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle nach der StromNVZ Nur die MaLo ist für die Bilanzierung und LFW-Prozesse relevant Messlokation Technische Größe Entspricht der Messstelle nach 2 Nr.11 MsbG Energie wird gemessen Lokationsbündel Zusammenfassung aller Marktlokationen sowie die zur Messung der einen oder mehreren Marktlokationen notwendigen Messlokationen (Zuordnungsliste für MSB) 31
Marktlokation Auswirkung auf Abrechnungen Marktlokation-ID = Bezugspunkt für alle Abrechnungsprozesse Netznutzungsabrechnung Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Zuordnung zu Summenzeitreihen nach MaBiS Abrechnung EEG-/KWKG-Vergütung (Fehlerhafte) Neuzuordnung wirkt sich direkt auf Abrechnungsprozesse aus: Negative REMADV bei Netznutzungsabrechnung und Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Ablehnung Summenzeitreihen (-> Gefahr Deltazeitreihe) 32
Marktlokation Auswirkung Marktstammdatenregister Marktstammdatenregister MaStR-VO Verwendet z.t. andere Begriffe als die MaKo-Festlegungen Eigene Nummernsystematik Einführung der MaLo-IDs ist relevant für das Marktstammdatenregister 33
Ausblick Zielmodell Zielmodell der MaKo-Strom Sternförmige Marktkommunikation ( 60 (2) S.1) Bei Messstellen mit intelligenten Messsystemensoll die Aufbereitung der Messwerte, insbes. die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die Datenübermittlung über das Smart-Meter- Gateway direkt an die berechtigten Stellen erfolgen. Berechtigte nach 49 Abs. 2 MsbG: ÜNB, VNB, MSB, BKV, LF und DV, sonstige Stellen mit datenschutzrechtlicher Einwilligung 34
Zielmodell - Modellvorschläge 28.04.2017: Verbände und BNetzA Kick-Off Zielmodell Wesentliche Modellvorschläge: Entfall der Abmeldeanfrage im Rahmen des Prozesses Lieferbeginn Monatsbilanzierung bei SLP-Kunden mit ims ggf. manueller Austausch von Berechnungsformeln bei best. komplexen Messstellen Abrechnungsprozesse für Zusatzleistungen Umfassende Einbeziehung der Marktrollen ÜNB/BIKO in die Stammdatenprozesse Lieferantenwechsel: ÜNB wird Neuzuordnung weitergeleitet 35
Zielmodell - Modellvorschläge Wesentliche Modellvorschläge: BIKO versendet regelzonenscharfe Summenzeitreihen an BKV bei ims BIKO versendet bilanzierungsgebietsscharfe SZR an VNB bei ims Offen: Zeitreihenclearing mit BKV ÜNB und VNB jeweils Datenclearing oder nur VNB wie bisher Zeitplan der BNetzA: 10/2017 Verfahrenseröffnung für Strom Q2/2018 Festlegungsverfahren Workshop Q3/2018 Festlegung und EDI@Energy Erarb./Kons. Bis 09/2019 Umsetzung Zielmodell 10/2019 Inkrafttreten Zielmodell 36
Zeitplan Marktkommunikation 37
Zielmodell - Messwertübermittlung Messwertübermittlung bei n:m-beziehung: Die Ermittlung der Messwerte der MaLoerfolgt, wenn technisch möglich, im SMGW Wenn technisch nicht möglich, ist der MSB für die Aufbereitung der Verteilung zuständig Übermittlung der Berechnungsformel von NB an MSB für komplexe Messkonstrukte anhand eines entspr. Prozesses 38
Zielmodell - Bilanzkreisaggregation Aggregation des Bilanzkreises: Unabhängig des Bilanzierungsverfahrens des ims(slp, ZSG, RLM) ist der ÜNB für die Bilanzkreisaggregation bei ims zuständig Kein Wechsel der ÜNB/VNB Zuständigkeit bei einem Wechsel des Bilanzierungsverfahrens zukünftige Neuzuordnungen von MaLo-IDs erfolgt durch den NB Änderungen in der Zuordnung sind unverzüglich dem ÜNB mitzuteilen Frist für Wechsel Bilanzkreisaggregationszuständigkeit (BKAZ) 1. eines Monats 00:00 Uhr (analog Änderung bilanzierungsrelevanter Stammdaten) 39
Zielmodell Bilanzierung SLP-Kunden SLP-Kunden bilanzieren: Zukünftig monatliche Erfassung der Arbeitsmenge Bilanzierung der IST-Menge erfolgt monatlich auf Basis des synthetischen Lastprofils (Zuordnung durch NB) keine analytischen Profile keine MM-Abrechnung keine TLP 40
Zielmodell Weitere Änderungen Weitere Änderungen im Zielmodell: Zuordnungs- und Bestandslisten existieren im Zielmodell nicht mehr keine Kontrollmöglichkeit für NB und LF mehr! Vorlaufzeit für Änderungen bilanzierungsrelevanter Stammdaten wird auf 10 WT zum Monatsersten verkürzt Aktuelle in der Diskussion: Wegfall der Abmeldeanfrage und Änderungen des Zuordnungsmechanismus analog zu WiM Korrekturbilanzkreisabrechnung soll nach einer Übergangsfrist von ca. 1 Jahr entfallen 41
Zielmodell Weitere Änderungen Weitere Änderungen im Zielmodell: Der ÜNB wird die bestehenden Prozesse der Anfrage zur Stammdatenänderung und Stammdatenänderung mit aufgenommen Kein separater Infoprozess bei Lieferbeginn oder Beginn Grund-/ und Ersatzversorgung MSB der die aufbereiteten Messwerte aus dem imsempfängt versendet diese an alle berechtigten Marktteilnehmer MSB prüft Bereitstellung von Messwerten und gewährleistet korrekte Ersatzwertbildung des SMGW 42
Zielmodell Neue Prozesse Prozesse zur Bilanzierung/Bilanzkreisabrechnung im Zielmodell: Prozess Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB/BIKO Prozess Information über die Beendigung der Zuordnung einer Marktlokation zu Datenaggregation durch den ÜNB/BIKO Prozess Anfrage Stammdatenänderung bzw. Stammdatenänderung wurde um ÜNB/BIKO erweitert. Grundkonfiguration des imsnimmt der MSB vor, alle Änderungen werden beim MSB bestellt 43
Ausblick Zielmodell Grobplanung Zielmodell: Interimsmodell Konsultation Umsetzung Marktweites Daten-formate im Markt Inkrafttreten Zielmodell Erarbeitung Zielmodell Festlegungsverfahren Zielmodell Umsetzung im Markt Marktweites Inkrafttreten 2016 2017 2018 2019 2020/2021...? 44
Modulare Lösungen für die Energie- und Wasserwirtschaft VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit! 45