Kundmachung. Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Wirksamkeit ab

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Transkript:

Marktgemeinde Zirl Bezirk Innsbruck-Land 6170 Zirl, Bühelstraße 1 Sachbearbeiter: Gritsch Josef Es wird vom 15.12.2017 bis 29.12.2017 kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl die ab 01.01.2018 geltenden Gemeindeabgaben wie folgt beschlossen hat: Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Wirksamkeit ab 1.1.2018 1. Hebesätze der jährlich festzusetzenden Steuern: Inkl. MWSt. 1. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 2. Grundsteuer B für die übrigen Grundstücke und Liegenschaften 3. Kommunalsteuer (nach FAG 1993 und Komm.St.Ges. 1993) 2. Sonstige zu erhebende Steuern, Gebühren, Abgaben u. Beträge: 1. Vergnügungssteuer (gem.8(5) VSt.G.) Kundmachung 2. Hundesteuer vierteljährlich für den ersten Hund 19,90 vierteljährlich für jeden weiteren Hund 39,80 vierteljährlich für Schutz- und Wachhunde 4,10 3. Erschließungsbeitrag gemäß Verordnung der Marktgemeinde Zirl GR. Beschluss vom 05.02.2015. Vom festgelegten Erschließungskostenfaktor von derzeit Euro 190,00 3,75 v.h. 4. Ausgleichsabgabe gem. Tiroler Vekehrsaufschließungsabgabengesetz 5. Hinsichtlich Kostentragung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes gilt die Kostenbeitragsverordnung 2012 des Landes Tirol, LGBl. Nr. 40 in der gültigen Fassung. Seite 1

3. Gebühren und Beiträge: 1. Verwaltungsabgaben LGBl. Nr. 32/1990 in der geltenden Fassung 2. Einmalige Wasseranschlußgebühren: Die Gebühr für den Anschluß eines Grundstückes an die Gemeinde - Hochdruckwasserleitung beträgt: a) Bei Anschluß eines unbebauten Grundstückes 99,10 10% b) Pro m² Bemessungsgrundlage 3,93 10% 3. Einmalige Erweiterungsgebühren: Pro m² Bemessungsgrundlage 0,00 10% 4. Wasserbezugsgebühren: a) Pauschaltarif: 1. Haushaltstarif: Kühlhaus Pauschale jährlich 10,20 10% 2. Landwirtschaftstarif: für jeden anfangenden 1/2 ha. Wirtschaftsfläche jährlich 3,62 10% b) Zählertarif a) pro m³ verbrauchten -Wassers ab der nächsten Ablesung 0,66 10% c) Zählermiete: Hauswasserzähler-Nennbelastung 3 m3/h jährlich 11,20 10% Hauswasserzähler-Nennbelastung 7 m3/h jährlich 15,90 10% Hauswasserzähler-Nennbelastung 20 m3/h jährlich 35,30 10% Woltmannzähler-Nennweite 50 mm jährlich 133,40 10% Woltmannzähler-Nennweite 80 mm jährlich 154,20 10% Verbund-Tauschzähler DN 80 jährlich 672,00 10% Einbau Wasserzähler Für den Zählereinbau wird laut Wassergebührenordnung eine Facharbeiterstunde eines Bauhofmitarbeiters verrechnet. Seite 2

5. Kinderbetreuungseinrichtungen Die Änderung der Gebühren bei den Kinderbetreuungseinrichtungen gilt ab dem Schuljahr 2018/2019 5.1. Kinderkrippenbeiträge (Elternbeiträge) Anmeldung für bis zu 2 Tage je Woche monatlich 73,00 10% Anmeldung für 3 Tage je Woche monatlich 109,50 10% Anmeldung für 4 Tage je Woche monatlich 146,00 10% Anmeldung für 5 Tage je Woche monatlich 182,50 10% Mittagstisch täglich 3,50 10% 5.2. Kindergartenbeiträge (Elternbeiträge) Alle Kinder die vor dem 1. September des jeweiligen Kindergartenjahres das 4. Lebensjahr vollendet haben fallen unter die Graiskindergartenregelung (Verrechn. Mit Land bzw. Bund) Für alle übrigen Kinder gilt: 1. Kind monatlich 41,80 10% 2. Kind monatlich 20,90 10% 3. Kind Ganztagskindergarten 1. Kind (zusätzlich zum Elternbeitrag) täglich 1,68 10% 2. Kind (zusätzlich zum Elternbeitrag) täglich 1,25 10% 3. Kind Mittagstisch täglich 10% Mittagstisch m.betreuung bis 13:30 Uhr (lt. Gr. 12.07.2012) täglich 5,50 10% Wenn von 4 unversorgt im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern 2 Kinder den Kindergarten besuchen, ist das zweite Kind befreit. Bei fünf unversorgt im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern, sind alle Kinder frei. 5.3. Mittagstisch für Volksschüler (Elternbeiträge) Elternbeiträge monatlich 22,00 Mittagstisch mit Betreuung täglich 5,90 5.4. STB - Schulische Tagesbetreuung (Elternbeiträge) Elternbeiträge monatlich 40,80 Mittagstisch täglich 4,80 5.5. Schülerhort(Elternbeiträge) Voll Platz (ab 3x wöchentlich, 11:00 Uhr - 18:00 Uhr) monatlich 141,00 10% Split Platz (bis zu 2x wöchentlich, 11:00 Uhr - 18:00 Uhr) monatlich 78,00 10% Light Platz (11:00 Uhr - 15:00 Uhr) monatlich 88,00 10% Mittagstisch täglich 4,80 10% Seite 3

6. Öffentliche Bücherei (Bibliothek) Jahresgebühren: Kinder bis 6 Jahren sind von der Jahresgebühr befreit Kinder bis 15 Jahre jährlich 0,00 10% Jugendliche bis 18 Jahre/Studenten/Pensionisten jährlich 0,00 10% Erwachsene ab 18 Jahre jährlich 15,00 10% Familienabonnement jährlich 20,00 10% Bandgebühren: Gilt für CD-ROM und Spiele bzw. bein Nichtbegleichung der Jahresgebühr auch für Bücher und Zeitschriften CD-ROM 0,00 10% Spiele DVD 0,00 10% Bücher / Zeitschriften / Hörbücher 0,00 10% Versäumnisgebühr: Pro Medium und Woche 0,20 10% 7. Musikschulbeiträge: Das Schulgeld für den Besuch der Musikschule wird in der vom Land Tirol mit Regierungsbeschluß festgesetzten und den Gemeinden bekanntgegebenen Höhe eingehoben. Seite 4

8. Schwimmbadgebühren: 1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 2. Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Einzelkarte: 1,40 10% Saisonkarte: 15,20 10% 3. Jugendliche vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 19. Lebensjahr Einzelkarte: 2,80 10% Saisonkarte: 31,80 10% 4. Erwachsene Einzelkarte: 4,00 10% Saisonkarte: 62,50 10% Saisonkarte mit Saisonparkkarte 107,50 10% Zehnerblock: 31,20 10% Abend - Einzelkarte: 2,80 10% Abend - Saisonkarte: 21,50 10% Abend - Saisonkarte mit Saisonparkkarte 65,50 10% (Die Abendkarte kann erst ab 16:00 Uhr gelöst werden und gilt bis zum Schließen des Freibades am Abend) 5. Familienkarte Zur Familie zählen Eltern und Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 104,00 10% Familienkarte mit Saisonparkkarte 148,00 10% 6. Senioren (Frauen und Männer ab 60) Einzelkarte: 2,90 10% Saisonkarte: 43,00 10% Saisonkarte mit Saisonparkkarte 87,00 10% 7. Schulklassen: Zirler Schulklassen pro Schüler 0,50 10% Auswärtige Schulklassen pro Schüler 1,00 10% 8. Parkgebühren: Parkgebühr bis 1 Stunde 0,60 20% Parkgebühr bis 4 Stunden 2,50 20% Parkgebühr bis 8 Stunden 4,00 20% 9. Sonstiges: Kabine mit Eintritt - Einzelkarte 6,70 10% Kabine ohne Eintritt - Saisonkarte 38,00 10% Kabine mit Eintritt - Saisonkarte 93,50 10% Aufbewahrungsgebühr - pro Stück 1,40 10% Schlüsselersatz 13,00 10% Bei Kindern und Jugendlichen gilt folgende Regelung: Die Kinderkarte gilt vom vollendeten 6. Lebensjahr bis das Kind das 16. Lebensjahr vollendet. Die Jugendkarte gilt vom vollendeten 16. Lebensjahres bis der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet. Seite 5

9. BgA Sportanlagen 8.1 Kunsteisbahngebühren 1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 2. Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Einzelkarte: 1,30 20% Saisonkarte: 26,50 20% 3. Jugendliche vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Einzelkarte: 2,60 20% Saisonkarte: 36,20 20% 4. Erwachsene 5. Familienkarte: 6. Schulklassen: 7. Platzmiete: Einzelkarte: 3,50 20% Zehnerblock: 27,20 20% Saisonkarte: 45,50 20% Zur Familie zählen Eltern und Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. 87,50 20% Zirler Schulklassen pro Schüler 0,60 20% Auswärtige Schulklassen pro Schüler 1,20 20% Sportklub Zirl monatlich 1.620,00 20% Zirler Hobbymannschaften je Stunde 53,10 20% auswärtige Mannschaften je Stunde 97,00 20% auswärtige Mannschaften (vormittags) je Stunde 53,10 20% Als Stunde gilt eine Spielzeit von 50 Minuten und 10 Minuten für die Eisreinigung. Bei Kindern und Jugendlichen gilt folgende Regelung: Die Kinderkarte gilt vom vollendeten 6. Lebensjahr bis das Kind das 16. Lebensjahr vollendet. Die Jugendkarte gilt vom vollendeten 16. Lebensjahr bis der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet. Seite 6

8.2 Fussballplatzgebühren 8.3 Tennisplatzgebühren: Für Fussballverein Zirl, Pauschale jährlich 13.450,00 20% Nutzung Fussballplatz - auswärtige Mannschaften je Spiel 135,00 20% Nutzung Fussballplatz - Zirler Hobymannschaften je Spiel 27,40 20% Für Tennisklub Zirl, Pauschale jährlich 13.450,00 20% Für Nichtmitglieder (SK-Zirl, Sektion Tennis) pro Platz je Stunde 11,10 20% 8.4 Gebühren Beachvolleyballplatz Benützungsgebühr je Stunde 6,20 20% 8.5 Gebühren Turnhallen/Gymnastikräume: Benützung Turnhalle je Stunde 9,10 20% Benützung Gymnastikraum je Stunde 7,00 20% 10. Inserate Amtsblatt, Plakate 10.1 Inserate Amtsblatt 192 mm x 262 mm 740,00 20% 94 mm x 262 mm / 192 mm x 129 mm 382,00 20% 192 mm x 86 mm 260,00 20% 192 mm x 64 mm / 94 mm x 129 mm / 45 mm x 262 mm 197,00 20% 192 mm x 32 mm / 94 mm x 64 mm / 45 mm x 129 mm 110,00 20% 94 mmx 32 mm / 45 mm x 64 mm 73,50 20% Millimeterpreis pro Spalte: 1,20 20% Ermäßigungen 2 Einschaltungen im Schaufenzter - 5% 4 Einschaltungen im Schaufenzter - 10% Zu den angeführten Beträgen kommt noch die gesetzliche Werbeabgabe. Seite 7

10.2 Gebühren für Plakate (inkl. Werbesteuer) Plakat DIN A 1 (60 x 90 cm) je Woche 5,30 Plakat Großformat (90 x 250 cm) je Woche 15,80 Transparent je Woche 31,60 Plakat DIN A 1 (60 x 90 cm) Verl. Woche 2,65 Plakat Großformat (90 x 250 cm) Verl. Woche 8,00 Transparent Verl. Woche 16,30 Abo-Tarif (je Spielseison Eishockey/Fussball Plakat DIN A 1 (60 x 90 cm) je Woche 0,53 11. Marktgebühren pro Stand bis 5 Meter Länge und Tag (bei längeren Ständen das Vielfache 13,70 12. Teilwaldumlage pro ha. Teilwald 9,80 13. Friedhofgebühren a) Grabbereitstellungsgebühr Erdgrab - Einzelgrab 77,50 Erdgrab - Doppelerdgrab 187,00 Urnennischengrab 740,00 b) Grabbenützungsgebühr: Einzelgrab jährlich 14,00 Doppelgrab jährlich 28,00 Urnengrab jährlich 14,00 c) Beisetzungsgebühr Erdgrab (einschließlich Tieferlegung) 615,00 Kindergrab bis 7 Jahre: 172,00 Erd-Urnengrab 86,00 Seite 8

14. Müllabfuhrgebühren a. Grundgebühr für die Entsorgung des Restmülls Haushalt bis 2 Personen jährlich 64,00 10% Haushalt 3-5 Personen jährlich 87,80 10% Haushalt 6-8 Personen jährlich 111,00 10% Haushalt ab 9 Personen jährlich 129,00 10% Für die Entsorgung des haushaltsähnlichen Restmülls von Gastgewerbe-, Gewerbe- und Industriebetrieben. Pro vorgeschriebenen 90 l oder 120 l Restmüllbehälter. jährlich 64,00 10% Für Privatzimmervermieter bis zu einer Betriebsgröße von 10 Bettenjährlich 4,00 10% Für Frühstückspensionen ohne Küche von 10 bis 20 Betten jährlich 64,00 10% Für Gastronomiebetriebe je 100 m² Betriebsfläche oder 20 Sitzplätzejährlich 64,00 10% Sonst. Gewerbe- und Industriebetriebe für je 100 m² Betriebsfläche oder für je 20 Bedienstete jährlich 64,00 10% b. Weitere Gebühr für die Entsorgung des Restmülls 90 l od. 120 l Restmüllbehälter p. Entleerung 1,76 10% 240 l Restmüllbehälter p. Entleerung 3,52 10% 660 l Restmüllbehälter p. Entleerung 9,40 10% 1100 l Restmüllbehälter p. Entleerung 16,20 10% c. Grundgebühr für die Entsorgung des Biomülls Haushalt mit 2 Personen jährlich 52,00 10% Haushalt 3-5 Personen jährlich 74,60 10% Haushalt 6-8 Personen jährlich 98,20 10% Haushalt ab 9 Personen jährlich 103,40 10% Für die Entsorgung des haushaltsähnlichen Biomülles von Gastgewerbe-, Gewerbe- und Industriebetrieben. Pro vorgeschriebenen 80 l Biomüljährlich 52,00 10% Für Privatzimmervermieter bis zu einer Betriebsgröße von 10 Bettenjährlich 4,24 10% Für Frühstückspensionen ohne Küche von 10 bis 20 Betten jährlich 52,00 10% Für Gastronomiebetriebe je 100 m² Betriebsfläche oder 20 Sitzplätzejährlich 52,00 10% Sonst. Gewerbe- und Industriebetriebe für je 100 m² Betriebsfläche oder für je 20 Bedienstete jährlich 52,00 10% d. Weitere Gebühr für die Entsorgung des Biomülls: 80 l Biomüllbehälter p. Entleerung 1,76 10% 120 l Biomüllbehälter p. Entleerung 2,60 10% 240 l Biomüllbehälter p. Entleerung 5,00 10% 660 l Biomüllbehälter p. Entleerung 14,00 10% Seite 9

e. Sperrmüllabgabe im Recyclinghof je Kübel ( bis ca. 25 Liter) je 1/2 m3 je m3 je kg Sperrmüll 0,34 10% f. Tierkörperbeseitigung: Kleintiere und Schlachtabfälle per Stück 4,20 10% Sonstige Tierkadaver bis 150 kg per Stück 11,80 10% Tierkadaver üje kg per Stück 17,40 10% 15. Autowrackentfernung: je Autowrack 265,00 10% 16. Kanalgebühren (Abwasserentsorgung) Kanalanschlußgebühren: Kanalanschlußgebühr pro m² Bemessungsgrundlage 17,00 10% Erweiterungsgebühr: pro m² Bemessungsgrundlage 0,00 10% Kanalbenützungsgebühren: pro m³ verbrauchtes Wasser ab der nächsten Ablesung 2,26 10% 17. Gebühren Wirtschaftshof (Hoheitsverwaltung) Traktor je Stunde 34,00 UNIMOG je Stunde 44,00 Pritschenwagen (VW oder Piaggio u.ä.) je Stunde 40,00 Schmalspurfahrzeuge (Hansa o.a.) je Stunde 44,00 LKW (Roadpricing wird ohne Zuschlag weiter verrechnet) je Stunde 61,00 Zuschlag f. Zusatzgeräte (Schneefräse, Splittstreuer etc.) je Stunde 6,60 Arbeiter je Stunde 39,00 18. Parkgebühren für den Bereich Parkplatz Rettung und Umgebung (GR.-Beschluss 21.09.2017) Parkgebühr für 1 Tag 4,50 20% Parkgebühr für 2 Tage 8,00 20% Parkgebühr für 3 Tage 10,00 20% Parkgebühr für 4 bis 9 Tage 15,00 20% Angeschlagen: 15.12.2017 Der Bürgermeister: Mag. Thomas Öfner Abgenommen: 02.01.2018 Seite 10