Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich. Stand:
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- Franziska Maurer
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1 Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich I. Abwasserbeseitigung Stand: a) Beitrag: je qm Grundstücksfläche 2,66 Vollanschluss je qm Grundstücksfläche 2,35 Teilanschluss + Zuschlag je nach Ausnutzung von v. H. + Zuschlag für Gewerbeflächen 30 v. H. b) Gebühr: je m² bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,39 je m³ Brauchwasser 3,57 (umgerechnet auf Frischwassermaßstab = 4,61 /m³) Grundgebühr p. a. 114,00 bei landwirtschaftlichen Betrieben Abzug von 10 m³/jahr für eine Großvieheinheit c) Grundstücksentwässerungsanlagen 29,00 je angefangenen m³ (Entsorgungsgebühr Kleinkläranlagen) II. Wasserversorgung a) Beitrag: je qm Grundstücksfläche 1,75 + Zuschlag je nach Ausnutzung von v. H. + Zuschlag für Gewerbefläche 10 v. H. Höchstfläche m² (wenn kein Bebauungsplan besteht, ansonsten tatsächliche Größe) Beitrag für Weideanschlüsse pauschal 260,00 b) Gebühr: 1. Bereitstellungsgebühr je Hauptzähler 7,88 /Monat / 94,60 /Jahr bei Zählern NW 50 mm 10,92 /Monat / 131,00 /Jahr bei Zählern NW 80 mm 19,42 /Monat / 233,00 /Jahr bei Zählern NW 100 mm 26,83 /Monat / 322,00 /Jahr für Weideanschlüsse 37,00 /Jahr 2. Verbrauchsgebühr je cbm 1,78 Bauwasser je cbm 1,75 ø cbm Preis für 4 Pers.Haushalt und Abnahme von 160 cbm/jahr 2,54 incl. 7 % MwSt.
2 III. Straßenreinigungsgebühren 0,35 je Meter Grundstücksseite nur für Winterdienst (ab dem ) In den Jahren 2015 und 2016 wurde keine Straßenreinigungsgebühr erhoben. IV. Friedhofsgebühren (alle Stadtbezirke) I. Bestattungsgebühren 1.1 Für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 89,00 Euro 1.2 Für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 278,00 Euro 1.3 Für die Beisetzung einer Tot-/Fehlgeburt 50,00 Euro 2. Für die Beisetzung einer Urne 50,00 Euro 3. Bei Bestattungen in Wahlgrabstätten erhöhen sich die Gebühren um 15,00 Euro von der zweiten Bestattung an. Mit der Zahlung der Bestattungsgebühr sind folgende Leistungen abgegolten: Zuweisung, Ausheben und Wiederverfüllen der Grabstätte, Entfernen der dabei übrigen Erde und Auflegen der Kränze. II. Grabstättengebühren 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für die Dauer von 30 Jahren 350,00 Euro 1.2 Reihengrabstätte für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr ab für die Dauer von 30 Jahren 746,00 Euro 1.3 Anonyme Erdgrabstätte für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr ab für die Dauer von 30 Jahren 787,00 Euro 1.4 Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten für die Dauer von 10 Jahren 67,00 Euro 2.1 Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren 438,00 Euro 2.2 Anonyme Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 30 Jahren 222,00 Euro 2.3 Urnengrabstätte in einem Kolumbarium für die Dauer von 30 Jahren 1.395,00 Euro 2.31 Verlängerung des Nutzungsrechts einer Urnengrabstätte in einem Kolumbarium zur Angleichung an die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen je Jahr 46,00 Euro 2.4 Hälftige Urnengrabstätte in einem Kolumbarium für die Dauer von 30 Jahren 697,50 Euro 3.1 Wahlgrabstätten je Grabstelle für die Dauer von 30 Jahren 746,00 Euro 3.2 Verlängerung des Nutzungsrechts einer Wahlgrabstätte zur Angleichung an die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen je Jahr und je Grabstelle 25,00 Euro 4.1 Urnenwahlgrabstätten für die Dauer von 30 Jahren 438,00 Euro 4.2 Verlängerung des Nutzungsrechts einer Urnenwahl- grabstätte zur Angleichung an die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen je Jahr 15,00 Euro
3 III. Benutzung der Leichenhalle für Erdbestattungen für Urnenbestattungen 170,00 Euro 50,00 Euro V. Steuerhebesätze Hebesatz Grundsteuer A 314 v. H. Grundsteuer B 423 v. H. Gewerbesteuer 415 v. H. VI. Hundesteuer für 1 Hund 65,00 jährlich für 2 Hunde, je Hund 82,00 jährlich für 3 Hunde oder mehr, je Hund 97,00 jährlich für 1 Kampfhund 440,00 jährlich für 2 Kampfhunde oder mehr je Hund 590,00 jährlich VII. Vergnügungssteuersätze Geräte ohne Gewinnmöglichkeit Geräte mit Gewinnmöglichkeit Einspielergebnis in Gaststätten mtl. Stückzahlmaßstab Einspielergebnis in Spielhallen mtl. Stückzahlmaßstab 25,00 35,00 10 v. H. 10 v. H. VIII. Grundstücksverkaufpreise a) Bauland je m² Borgentreich 18,00 (Baugebiet Am Burgfeld ) Borgholz 10,50 Bühne 9,00 Großeneder 10,50 Körbecke 7,50 Lütgeneder 7,50 Manrode 7,50 Muddenhagen 7,50 Natingen 7,50 Natzungen 7,50 Rösebeck 7,50 b) Gewerbegrundstücke Borgholz Am Spiegelberg 7,50 /m²
4 IX. Benutzungsgebühren Bäder Erwachsene Kinder Einzelkarte 3,00 1,50 10er-Karte 26,00 13,00 30er-Karte 75,00 35,00 nur für Freibad: Erwachsene Kinder Jahreskarte 60,00 30,00 Familienjahreskarte - bis 3 Personen 85,00 - ab 4 Personen 90,00 - Alleinerziehende mit bis zu 2 Kindern 65,00 X. Richtpachtpreise Ab dem gelten gem. Ratsbeschluss vom die nachstehenden Richtpachtpreise: Sockelbetrag von 200,00 Euro je Hektar und zusätzlich: Ackerlandflächen 1,60 /Bodenwertpunkt/Morgen Grünlandflächen 0,60 /Bodenwertpunkt/Morgen. Für Gartenland gelten die folgenden Pachtpreise (Ratsbeschlüsse vom // ): Gartenlandflächen ohne Einzäunung Gartenlandflächen mit Einzäunung (Zaun, Hecke udgl.) 0,03 /qm 0,04 /qm
5 XI. Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Anlage zu 2 der Satzung über die Erhebung von monatlichen Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter (gültig ab ) Elternbeiträge pro Monat für Kinder im Alter von unter 2 Jahren Jahres- bei wöchentlichen Betreuungsumfang von bis zu Stufe einkommen 5 Std. 10 Std. 15 Std. 20 Std. 25 Std. 30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std. 1 bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Elternbeiträge pro Monat für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren Jahres- bei wöchentlichen Betreuungsumfang von bis zu Stufe einkommen 5 Std. 10 Std. 15 Std. 20 Std. 25 Std. 30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std. 1 bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Elternbeiträge pro Monat für Kinder im Alter von über 3 Jahren Jahres- bei wöchentlichen Betreuungsumfang von bis zu Stufe einkommen 5 Std. 10 Std. 15 Std. 20 Std. 25 Std. 30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std. 1 bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab
6 XII. Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule in Borgentreich Anlage zu 3 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule in Borgentreich (gültig ab dem ) Jahresbruttoeinkommen Jahresbeitrag/mtl. Beitrag bis / 10 ab / 15 ab / 20 ab / 25 ab / 30 ab / 40 ab / 60 ab / 80 ab / 110 ab / 140
7 XIII. Eintrittspreise Orgelmuseum Eintrittspreise und die Entgelte für die Führungen im Orgelmuseum (ab ): Erwachsene 4,00 Ermäßigt: Kinder, Schüler, 2,00 Auszubildende und Studenten Familienkarte 10,00 (2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern) Führungen: Bei Führungen zahlen alle Besucher (jede Altersklasse) 4,00 pro Person. Eine zusätzliche Führungsgebühr wird nicht erhoben. Kleinere Gruppen bis 10 Personen entrichten bei einer Führung pauschal 40,00. Schulklassen und Kindergartengruppen aus dem Stadtgebiet Borgentreich haben freien Eintritt. Auswärtige Schulklassen und Kindergartengruppen zahlen den Schulklassentarif: Pro Person 2,00, bei Führungen mindestens 30,00.
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