Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand

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1 Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand I. Steuern 1. Grundsteuer A (seit ) 390 v.h. 2. Grundsteuer B (seit ) 445 v.h. 3. Gewerbesteuer (seit ) 350 v.h. 4. Hundesteuer ( ab ) Stadtgebiet sowie Ortschaften Schwaibach, Bermersbach und Reichenbach für den 1. Hund 84,00 für jeden weiteren Hund 168,00 für den 1. Kampfhund 600,00 für jeden weiteren Kampfhund 720,00 5. Vergnügungssteuer (ab ) 6 Abs. 2: Für das Bereithalten eines Gerätes 1. mit Gewinnmöglichkeiten - aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnl. Unternehmen 127,82 - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 86,92 2. ohne Gewinnmöglichkeit - aufgestellt in einer Spielhalle oder ähnl. Unternehmen 51,13 - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 40,90 6 Abs. 3: Steuersatz für das Bereithalten einer Spieleinrichtung ( 2 Abs. 2) je zugelassenem Spielerplatz bei gleichzeitiger Spielmöglichkeit. 15,34 II. Beiträge 1. Erschließungsbeiträge (ab ) Grundstücks- und Geschossfläche 5% Selbstbehalt 2. Entwässerungsbeiträge je m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche (ab ) Abwasserbeitrag 2,81 1,02 3. Wasserversorgungsbeiträge je m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche (ab ) 1,28 0,56 Hauswasseranschlussbeitrag (Satzung vom ) nach jeweiligem Aufwand (Herstellung, Änderung, Verbesserungen)

2 III. Gebühren 1. Freibadgebühren (ab ) Für die Benutzung und Besichtigung des Freizeitzentrums Auf der Insel sind folgende Gebühren zu entrichten: Tages- Dutzend- Saisonkarten karten karten 1. Jugendliche ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs 1,50 15,00 30,00 2. Erwachsene a) ohne Gästekarte 3,70 37,00 75,00 b) ab 17 Uhr (Abendtarif) i.d.z. vom von Montag bis Freitag 2,30 --,-- --,-- c) mit Gästekarte 3,40 34,00 --,-- 3. Familienkarte Für Ehepaare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres --,-- --,-- 85,00 4. Wertmarken im Wert von I 15,00 13,00 II 30,00 25,00 III 40,00 32,00 IV 50,00 35,00 Mit den Wertmarken können nur Tageskarten für das Bad gelöst werden. 2. Abwassergebühren (ab ) Gebühr je cbm a) Abwasser 2,58 b) Schlamm aus Hauskläranlagen und übriges Wasser 25,80 c) Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,58 3. Wochen- und Jahrmärkte 1. Wochenmarktgebühren a) Gebühr je Quadratmeter inkl. Strom 0,80 Soweit Kosten für Wasser und Abwasser entstehen, werden diese gesondert erhoben (Kostenersatz) 2. Jahrmarktgebühren a) Grundgebühr einschl. Stromlieferung für eine Verbrauchsstelle für einen Stand bis 3 lfdm. 41,20 b) Zuschlag für einfacher Platz über 3 m Länge pro lfdm. 9,70 c) für jede weitere Verbrauchstelle und jedes elektrische Gerät bis zu 500 Watt 5,20 d) für jedes weitere elektrische Gerät v. 500 bis Watt 13,70 e) für jedes elektrische Gerät über Watt 27,50

3 4. Friedhofsgebühren (ab ) 1. Verwaltungsgebühren 1.1 Für die mit der Zuteilung von Grabstätten (auch Urnen) verbundene Tätigkeit der Verwaltung für Personen im Alter von 10 Jahren und älter Für die mit der Zuteilung von Grabstätten verbundene Tätigkeit der Verwaltung von Personen unter 10 Jahren Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals Für die Verlängerung von Nutzungsrechten auf Antrag Für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen Benutzungsgebühren 2.1 Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 Jahren und älter Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter 10 Jahren Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes Für die Überlassung eines anonymen Urnengrabes Für die Verleihung eines besonderen Grabnutzungsrechts für ein 910 Wahlgrab 2.6 Für die Verleihung eines besonderen Grabnutzungsrechts für ein Wahlgrab für Personen unter 10 Jahren Für die Verleihung eines besonderen Grabnutzungsrechts für ein Wahldoppelgrab Tiefengrabzuschlag Für die Verleihung eines besonderen Grabnutzungsrechts für ein Urnenwahlgrab Für die Überlassung einer Urnenkammer in einer Urnenmauer Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungsperiode sh Für die davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Monate werden voll gerechnet sh Gemeinschaftsanlagen Viehwaage (lt. Satzung vom /Änderungssatzung v ) 1. Für jedes Stück Vieh bzw. jeden Wiegevorgang 3,07 2. Zuschlag für Sonn- und Feiertage 3,07 3. Zuschlag für Nachtstunden (21.00 Uhr Uhr) 3,07 6. Sondernutzungsgebühren (ab ) Anbieten von Leistungen / andere gewerbliche Zwecke a) Verkaufs- und Imbissstände, Kioske, Verkaufswagen u.ä. mtl. 5,11-102,26 b) Sonstiger Straßenverkauf mtl. 2,56-153,39 c) Warenauslagen, Schaukästen und Automaten, sofern sie mehr als 30 cm in den Straßenraum ragen oder sich freistehend im Straßenraum befinden, je qm Grundfläche jrl. 10,23-51,13 d) Warenauslagen mit Verkaufstätigkeit je qm Grundfläche wö. 5,11-20,45 jrl. 20,45-61,36 e) Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten u.ä. für die Dauer der Freischanksaison je qm Grundfläche 20,45-61,36 f) Tribünen bei Veranstaltungen je qm tgl. 0,1-0,36

4 g) Informationsstände etc. g1) Informationsstände und sonstige Werbeanlagen für gewerbliche Zwecke je qm Grundfläche von Montag bis Samstag wö. 10,23-40,90 je Sonntag pauschal 5,11-25,56 g2) Angebotstafeln jrl. 20,45-102,26 h) Zeitungsständer jrl. 2,56-25,56 i) Keller- Warenschächte je qm Grundfläche jrl. 5,11-25,56 j) Sonstige Benutzung der Straße zu gewerbl. Zwecken wö. 2,56-51,13 Anlagen und Einrichtungen a) Lagerung von Gegenständen aller Art je qm Grundfläche mtl. 5,11-51,13 wö. 2,56-25,56 b) Einlagerung von Tankanlagen u.ä. jrl. 5,11-102,26 c) Informationsstände u.ä. (nicht für gewerbliche Zwecke) je qm Grundfläche wö. 0,51-5,11 d) Schaubuden wö. 2,56-25,56 tgl. 1,53-2,56 e) Sonstige Benutzung d. Straße über d. Gemeingebrauch hinaus wö. 2,56-51,13 Sonstige Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus a) Motorsportliche Veranstaltungen, Versuchsfahrten i.s. von 29 StVO, wenn Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden. tgl. 10,23-511,29 b) Sonstige Veranstaltungen einmalig 1,53-25,56 c) Sonstige Sondernutzung jrl. 5,11-255,65 mtl. 5,11-25,56 wö. 5,11-15,34 tgl. 2,56-7,67 7. Stadtwerke Wassergebühren (zuzüglich 7% Mehrwertsteuer) Nach gemessenem Verbrauch ( 39) ab ,39 /cbm Frischwasser Zählergebühr: QN 2, /mtl. 0,89 1,05 1,82 11,86 13,91 17,00 25,87 31,16 IV. Privatrechtliche Entgelte 1. Stadtbücherei (ab ) 1. Lesejahresentgelt 7,00 je Einzelperson 7,00 je Familie 2. Gästekarte (gilt 6 Wochen) 3,50 pro Benutzer 3. Mahnungen für die 1. Mahnung 0,50 je Medieneinheit zzgl. 1,00 Bearbeitungsentgelt für die 2. Mahnung 0,50 je Medieneinheit zzgl. 1,00 Bearbeitungsentgelt jede weitere Mahnung 1,00 je Medieneinheit zzgl. 1,00 Bearbeitungsentgelt

5 2. Kindergärten a) Der monatliche Elternbeitrag beträgt für jedes Kind ab 3 Jahren: I) bei Inanspruchnahme der Regelöffnungszeiten (bis zu 7 Stunden) oder von verlängerten Öffnungszeiten (bis zu 6,5 Stunden durchgehend) 88,00 Euro, II) bei Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung 190,00 Euro. b) Der monatliche Elternbeitrag beträgt für jedes Kind unter 3 Jahren: I) bei Inanspruchnahme der Regelöffnungszeiten (bis zu 7 Stunden) 155,00 Euro, II) bei Inanspruchnahme einer Halbtagesbetreuung bis zu 5,5 Stunden 88,00 Euro, III) bei Inanspruchnahme von verlängerten Öffnungszeiten 121,00 Euro, IV) bei Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung 271,00 Euro Wenn drei oder mehr Kinder die Einrichtung gleichzeitig besuchen, wird ab dem 3. Kind kein Entgelt erhoben. 3. Stadthalle (ab ) a) Grundmiete pro Tag incl. Reinigung 230,00 b) jeder weitere Tag 153,00 c) Miete für Tag des Aufbaus vor Uhr/ je Tag 51,00 nach Uhr/ je Tag 26,00 d) Zuschlag für die Benutzung der Küche incl. Reinigung 92,00 e) Zuschlag für die Heizung 51,00 f) Zuschlag für die Lautsprecheranlage 26,00 g) Zuschlag für die Scheinwerfer 15,00 h) Zuschlag für Reinigung bei starker (nicht üblicher) Verschmutzung je nach Aufwand i) Geschirr und Einrichtungsgegenstände Küche pauschal 31,00 Für Vereine aus Gengenbach und für schulische Veranstaltungen ermäßigen sich die Gebühren nach Buchstabe a) auf 153,00 ; Buchstabe b) auf 102,00. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 4. Bezugsentgelt f. Amtsblatt der Stadt Gengenbach (ab ) jrl. 9,50 5. Stromtarif und Gastarif Jeweiliger aktueller Tarif kann bei den Stadtwerken erfragt werden. V. sonstige Abgaben 1. Fremdenverkehrsbeitrag (ab ) 6 % des Messbetrages, mindestens 5,00 Private Zimmervermieter je Übernachtung 0,12 2. Kurtaxe (ab ) Die Kurtaxe beträgt a) in der Hauptsaison ( und ) je Person und Aufenthaltstag im Hauptort 2,00 in den Ortschaften 1,85 b) in der Vor- und Nachsaison ( und ) je Person und Aufenthaltstag im gesamten Stadtgebiet 1,30

6 3. Stundungszinsen ( 234 ff AO) gesetzlicher Satz 0,5 v.h. je Monat (nicht für Kleinbeträge unter 10 )

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