BÜRGERAMT STANDESAMT STADT TRIBERG IM SCHWARZWALD - STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE - Stand: Seite 1. seit

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1 Stand: STADT TRIBERG IM SCHWARZWALD - STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE - seit BÜRGERAMT Reisepass (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs) 32 Seiten... 37,50 Reisepass (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs) 48 Seiten... 59,50 Reisepass (nach Vollendung des 24. Lebensjahrs) 32 Seiten... 59,00 Reisepass (nach Vollendung des 24. Lebensjahrs) 48 Seiten... 81,00 Vorläufiger Reisepass... 26,00 Expresspass (32 Seiten) (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs)... 69,50 Expresspass (48 Seiten) (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs)... 91,00 Expresspass (32 Seiten) (vor Vollendung des 26. Lebensjahrs)... 91,50 Expresspass (48 Seiten) (vor Vollendung des 26. Lebensjahrs) ,00 Kinderreisepass... 13,00 Kinderreisepass Verlängerung... 6,00 Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs)... 22,80 Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahrs)... 28,80 Vorläufiger Personalausweis... 10,00 Nachträgliches Aktivieren der e-id-funktion... 6,00 Aufenthaltsbescheinigung... 5,00 Auskunft aus dem Melderegister, einfach... 7,00 Auskunft aus dem Melderegister, erweitert... 10,00 Auskunft aus dem Gewerberegister, einfach... 7,00 Auskunft aus dem Gewerberegister, erweitert... 10,00 Marktgebühren; Standgeld je Markttag pro Stand... 5,00 Verkauf von Restmüllsäcken, Stück... 5,60 Verkauf von Biomüllsäcken, Stück... 1,80 Parkplakette... 20,00 Anwohnerparkausweise... 10,00 Gewerbean-, ab-, Ummeldung... 15,00 Polizeiliches Führungszeugnis... 13,00 Auszug aus dem Gewerbezentralregister... 13,00 Plakatierungserlaubnis... 15,00 seit STANDESAMT Geburts- Ehe- oder Sterbeurkunde... 12,00 Beglaubigt Ablichtung aus dem Geburts- Ehe- oder Sterberegister... 12,00 Prüfung der Ehefähigkeit... 40,00 Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausländerbeteiligung... 80,00 Bescheinigung für Feuerbestattung... 5,00 Seite 1

2 Bescheinigung für Urnenbestattung... 5,00 Beglaubigung einer Unterschrift... 7,50 Kirchenaustritt... 15,00 BESTATTUNGSWESEN Bestattungsgebühren seit Verwaltungsgebühren 1.1. Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales... 30, Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern Einzelfall... 17,00 Befristete Zulassung... 55, Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege... 25, Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen... 30, Aushang der Todesanzeige... 8,00 2. Benutzungsgebühren 2.1. Leichenbesorgung, erfolgt durch das Bestattungsinstitut 2.2. Bestattung (Grabherstellung) von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren ,00 von Personen unter 10 Jahren ,00 von Tot- und Fehlgeburten ,00 Urnenbeisetzung ,00 Leichenträger je Mann... 65,00 Friedhofaufseher... 65,00 Zuschlag für Leistungen zu 2.2 für Beisetzungen an Samstagen für Träger und Aufseher... 30,00% 2.3. Überlassung eines Reihengrabes... für Personen im Ater von 10 und mehr Jahren ,00 für Personen unter 10 Jahren ,00 Urnenreihengrab , Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten... Gebühr Wahlgrab, je Einzelgrabfläche; Wahlgrab einfach ,00 Wahlgrab zweifach ,00 Wahlgrab dreifach ,00 Urnenwahlgrab ,00 Urnennische einschl. Abdeckplatte ,00 Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes anteilmäßig für jedes angefangene Jahr 1/25 der jeweiligen 2.5. Benutzung der Aussegnungshalle ,00 Benutzung der Leichenzelle je Tag... 50,00 Urnenaufbewahrung je Tag... 18,00 Seite 2

3 Friedhofskapelle 2.6. Auswärtigenzuschlag zu ,00% 3. Sonstige Leistungen 3.1. Umbettungen Umbettungsgebühr ,00 Bei Ausgrabung (Überführung) einfache Grabherstellungsgebühr, bei Ausgrabung und Wiederbeisetzung doppelte Grabfertigungsgebühr nach Ziff Leistungen die von der Gemeinde erbracht werden, in der Friedhofsgebührenordnung aber nicht vorgesehen sind, werden nach dem tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand berechnet STEUERN Gewerbesteuer seit Gewerbesteuermessbetrag v. H. Grundsteuer Grundsteuer A seit Grundsteuermessbetrag v. H. Grundsteuer B seit Grundsteuermessbetrag v. H. Hundesteuer seit Ersthund... 75,00 Zweithund und jeder weitere Hund ,00 Zwingersteuer ,00 Vergnügungssteuer seit Geräte in Gaststätten u. dergleichen ohne Gewinnmöglichkeit (je angefangenem.monat)... 35,00 mit Gewinnmöglichkeit (je angefangenem Monat)... 75,00 Geräte in Spielhallen u. dergleichen ohne Gewinnmöglichkeit (je angefangenem Monat)... 65,00 mit Gewinnmöglichkeit (je angefangenem Monat) ,00 KINDERGARTEN GREMMELSBACH Elternbeitrag für Halbtagskindergarten seit Seite 3

4 Für das Kind über 3 Jahre... unter 3 Jahre aus einer Familie mit 1 Kind... 72, ,00 aus einer Familie mit 2 Kindern... 55, ,00 aus einer Familie mit 3 Kindern... 36, ,00 aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern... 12, ,00 WASSER & ABWASSER Abwasserbeitrag seit Für den öffentlichen Abwasserkanal... Je qm Geschossfläche 2,90 Für den mechanischen u. biologischen Teil des Klärwerkes... Je qm Geschossfläche 1,90 Abwassergebühr seit für die Schmutzwasserbeseitigung... 2,68 /m³ für die Niederschlagswasserbeseitigung... 0,37 /m² Wassergebühr seit Wasserverbrauch... je cbm 2,44 Grundgebühr... Nach Zählergröße (zuzüglich 7 % MWSt.) Wasserversorgungsbeitrag Je qm Geschossfläche (zuzüglich 19 % MWSt.)... 3,80 Kleineinleiterabgabe seit je Einwohner am des Jahres... 29,14 HALLEN & BÄDER Benutzungsgebühren Kurhaus seit Saalmieten bei Tagungen: Veranstaltungen... Veranstaltungen ohne Verkauf... mit Verkauf Kursaal , ,00 Lazarus v. Schwendi , ,00 Robert Gerwig , ,00 Obervogt-Huber , ,00 Frejus... 66, ,00 Schnitzer-Sepp... 66, ,00 Alle Räume zusammen , ,00 Die Nutzung des großen Kurhaussaales versteht sich einschließlich der Bühne. Seite 4

5 Mietdauer: Art der Veranstaltungen: Die Gebührensätze gelten für einen Tag. Werden die Räume vom selben Veranstalter mehrere Tage nacheinander benutzt, wird der Mietsatz um 25 % ermäßigt. Die Saalmieten werden in folgenden Fällen berechnet: Tagungen, Kongresse, Seminare, Schulungen, Sitzungen, Werbeveranstaltungen, Betriebsfeiern von Firmen und Organisationen. Bei regelmäßigen Veranstaltungen oder Kursen werden die Mieten im Einzelfall festgelegt. Dies gilt auch für Abgrenzungsfragen. Bei Ausstellungen, die im Zusammenhang mit Tagesveranstaltungen stattfinden, wird pro qm Ausstellungsfläche ein Tagessatz von 23,- berechnet. Garderobe:... Pro Person 0,50 Besondere Dienstleistungen: Mehrwertsteuer: Hausmeister (außerhalb der üblichen Dienststunden nach 18:00 Uhr), Bereitstellung von Material, Fahrt- und Transportkosten, Anbringen von Dekoration etc., werden gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Benutzungsentgelten wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmung hinzugerechnet. Eintrittspreise Waldsportbad seit Karten... Euro Einzelkarte Erwachsene ab 18 Jahren... 3,00 Abendkarte ab 16:30 Uhr... 2,50 12er Karte Erwachsene (ab 18 Jahren) *... 30,00 Jahreskarte Erwachsene (ab 18 Jahren) *... 75,00 Einzelkarte Kinder (vollendetes 6. bis 18. Lebensjahr) *... 1,50 12er Karte Kinder (vollendetes 6. bis 18. Lebensjahr) *... 15,00 Jahreskarte Kinder (vollendetes 6. bis 18.Lebensjahr) *... 35,00 Jahreskarte Schüler/Studenten/Wehrdienst... 35,00 Familienkarte (Eltern sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) * ,00 * den Tarif "Kinder / Jugendliche" erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis zum 18. Lebensjahr. Bei der Berechung des Lebensalters wird der Tag der Geburt mitgerechnet ( 187 Abs. 2 BGB) Bsp.: Wer am 13. Dezember 1990 geboren ist, hat am 13. Dezember 2008 rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Maßgeblich ist das Alter am Eröffnungstag bzw. Tag des Kartenkaufs. Definition Familie: Ehepaare und Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind gelten als Familie. Eine eheähnliche Gemeinschaft / Patchwork-Familie mit Kind gilt nicht als Familie. Ehepaare oder eine eheähnliche Gemeinschaft ohne Kinder sind keine Familie. Definition Kinder: Kinder unter 6 Jahre haben freien Eintritt. Die Eintrittszahlung wird fällig am 6. Geburtstag. Saisonkarten: Die Freischaltung der Saisonkarten erfolgt immer auf den darauffolgenden Tag des Kartenkaufs. Beachten Sie bitte bei der Überweisung auch die Zeit, bis der Betrag bei der Stadt Triberg gutgeschrieben wird. Erst nach Zahlungseingang wird der Kartenkauf bearbeitet und die Freischaltung auf den nächsten Tag vorgenommen. Seite 5

6 TOURISMUS Fremdenverkehrsbeitrag seit Übernachtungsbeitrag je Person und Übernachtung... 0,30 Unternehmen mit wirtschaftlichem Vorteil... 8 % Kurtaxe ab Kurtaxe pro Person (ab 16 J.) u. Aufenthaltstag ganzjährig (inkl. 7 % MWSt.): a) Kurbezirk I... 2,10 b) Kurbezirk II... 1,85 c) Kurbezirk III... 1,85 Kurtaxe pro Person (ab 6 J.) u. Aufenthaltstag ganzjährig (inkl. 7 % MWSt.): Jahreskurtaxe je Person: a) Kurbezirk I... 0,95 b) Kurbezirk II... 0,95 c) Kurbezirk III... 0,95 a) Kurbezirk I... 51,00 b) Kurbezirk II... 38,00 c) Kurbezirk III... 33,00 Aufenthalts- u. Abreisetag gelten zusammen als ein Aufenthaltstag. Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten sind von der Entrichtung der Kurtaxe befreit Stadtführungen seit Erwachsene... 3,50 Erwachsene mit Gästekarte... 3,00 Kinder... frei Eintrittsgebühren Wasserfall ab Eintrittspreise Sommer: Mit Ohne Schwarzwald Gästekarte* Schwarzwald Gästekarte Erwachsene 3,20 3,50 Erwachsene in Gruppen (ab 20 Personen) 2,50 3,00 Jugendliche ,00 2,00 Familienkarte (zwei Erwachsene mit mindestens zwei Jugendlichen) 7,50 8,50 Schwerbeschädigte, Zivil- und Grundwehrdienstleistende, Studenten 2,50 3,00 Familien-Kombikarte Wasserfall Museum 17,50 17,50 Kinder bis sieben Jahre, Einwohner der Raumschaft, Patienten der Asklepios Klinik Triberg, Reiseleiter von Reisegruppen über 20 Personen frei frei Seite 6

7 Eintrittspreise Winter: Mit Ohne Schwarzwald Gästekarte* Schwarzwald Gästekarte Erwachsene 1,10 1,30 Erwachsene in Gruppen (ab 20 Personen) 0,90 1,10 Jugendliche ,40 0,40 Familienkarte (zwei Erwachsene mit mindestens zwei Jugendlichen) 3,10 3,30 Schwerbeschädigte, Zivil- und Grundwehrdienstleistende, Studenten 0,90 1,10 Familien-Kombikarte Wasserfall Museum 17,50 17,50 Kinder bis sieben Jahre, Einwohner der Raumschaft, Patienten der Asklepios Klinik Triberg, Reiseleiter von Reisegruppen über 20 Personen frei frei * Gäste der Ferienlandgemeinden von Triberg, Schonach, Schönwald, Furtwangen und St. Georgen erhalten gegen Vorlage der gültigen KONUS-Gästekarte des Ferienlandes freien Eintritt zu Deutschlands höchsten Wasserfällen Seite 7

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