TSV 1892 Wiernsheim Abt. Fußball, Christbaumsammlung

Ähnliche Dokumente
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss

STADT BALINGEN. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von. Gutachten durch den Gutachterausschuss. (Gutachterausschussgebührensatzung)

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Satzung. 1 Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Albstadt erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 24 Gutachterausschussgebührensatzung

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

Woche 52 Freitag, 30. Dezember Diese Ausgabe erscheint auch online

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stand: G 3. Satzung

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

- GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG -

Feuerwehr Wiernsheim Hocketse. Bitte beachten! Distriktsgottesdienst auf der Platte. Die beste Zeit im Jahr ist mein. 20. August 2017, 10 Uhr

vom 15. Dezember 2015

und seiner Geschäftsstelle

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Woche 34 Freitag, 26. August Diese Ausgabe erscheint auch online

Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn. S a t z u n g

Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

Herzliche Einladung ng zum. Hoffest mit Sternritt. am am Vate Vatertag - - Himmelfahrt Mai 2012 Wo: Reiterhof Hohes Kreuz

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Woche 40 Freitag, 2. Oktober Diese Ausgabe erscheint auch online

Einladung zum gemeinsamen Seniorennachmittag

5 Jahre Kaffeemühlenmuseum. Trio Palazzo Aber bitte mit Sahne. Jubiläumskonzert im Museumsgarten

95-jährigen Jubiläum. Musikalische Feierstunde zum. In der St. Margarethen-Kirche Iptingen. Sonntag, 17. Juli 2016, 18:30 Uhr. Herzliche Einladung

Weltgebetstag Kuba. Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf. Frauen aller Konfessionen laden ein. Freitag, 4. März 2016

Neufassung. 1 Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Nagold erhebt für die Leistungen des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle Gebühren.

2. Kugel-Cup - LK-Turnier

Turnverein Pinache. Herzliche Einladung zur Jahresfeier

Woche 19 Freitag, 12. Mai Waldfest. auf dem Festplatz am Vereinsheim gegenüber dem Sportplatz :30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst

Die Freiwillige Feuerwehr Pinache lädt ein:

Die junge Zukunft in Wiernsheim Ein Bildungszentrum besonderer Art

Sonntag 17. Sept ab 10 Uhr

Eingegangen am: Gutachterausschuss der Gemeinde Graben-Neudorf Herrn Degen Hauptstr Graben-Neudorf. Gutachten Nr.

Waldenser- Museumsstüble

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg

Vorweihnachtliche Feierstunde

Woche 13 Donnerstag, 28. März Jahrgang 2013

Woche 10 Freitag, 9. März Jahrgang 2012

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses, seiner Geschäftsstelle und der städtischen Bewertungsstelle

ERNTEBITT- GOTTESDIENST. Gartentreff. Herzliche Einladung. Sonntag, 23. Juni 2013, 10 Uhr. zum. Am Sonntag 23. Juni 2013

Woche 12 Donnerstag, 24. März Ostereiersuchen

Theaterabend Die (k)nackigen Landfrauen. Freitag, Samstag, Bürgersaal, Saalöffnung Uhr, Beginn 20.

Woche 29 Freitag, 21. Juli Diese Ausgabe erscheint auch online

Freiwillige Feuerwehr Pinache

Goldene Konfirmation in Wiernsheim

Stadtentwicklung und Bau 6.16

5 Jahre Kaffeemühlenmuseum. Trio Palazzo Aber bitte mit Sahne. Jubiläumskonzert im Museumsgarten

Woche 7 Freitag, 15. Februar Jahrgang 2013

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_

Verein für Deutsche Schäferhunde ( SV) e. V. Ortsgruppe Platte Sitz Wiernsheim (Gemeinnützig)

Samstag , Uhr Kreuzbachhalle Iptingen

Woche 17 Freitag, 30. April Jahrgang 2010

Woche 45 Freitag, 8. November Jahrgang 2012

Grußwort zum Jahresende

Woche 41 Freitag, 15. Oktober Jahrgang 2010

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

3. 2 Abs.1 S.2 wird gestrichen.

Nach der Kirche vor der Kirche

S t a d t I l s h o f e n. Landkreis Schwäbisch Hall. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ilshofen

Woche 40 Freitag, 7. Oktober Landfrauenverein Wiernsheim. Kirwekaffee

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Herbolzheim

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe

Satzung. über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Ettlingen in der Fassung vom 8. Dezember 2010 *) (Hundesteuersatzung) Inhaltsverzeichnis

1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer

Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

veröffentlicht im Mittelsachsenkurier am

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ammerbuch

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtsammlung - Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. Redaktionelle Fassung. vom

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Stadt Chemnitz. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt

GEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM. einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen. Stand: 15.

Gemeinde Gschwend Ostalbkreis

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME

Transkript:

Woche 1/2 Freitag, 12. Januar 2018 Diese Ausgabe erscheint auch online TSV 1892 Wiernsheim Abt. Fußball, Christbaumsammlung für die Ortsteile Wiernsheim, Pinache und Serres Wir holen ihn bei Ihnen zu Hause gegen eine kleine Spende ab und zwar am 13. Januar 2018 ab 9.30 Uhr

Seite 2 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 12. Januar 2018 LOKALSCHAU der Kleintierzüchter Wiernsheim am 13. und 14. Januar 2018 im Vereinsheim Wiesental Samstag ab 16.00Uhr Sonntag ab 11.00 Uhr Am 29.12.2017 Ab 17.00 Uhr Vor dem Rathaus Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Warme Bauernbrat und Saitenwürstchen mit Brötchen Leckere Maultaschen in der Brühe Für Kinder gibt es Kinderpunsch! Unsere Küche wird bestens für Ihr leibliches Wohl sorgen. Es gibt wieder frisch gezapftes Adlerbräu, Weine aus der Region und Alkoholfreies. Zum Kaffee bieten wir selbst gebackene Kuchen an. lädt ein zur 5. WWW Samstag 13.01.2018 Start 16.00 Uhr bei luphis Marktplatz 27 Wiernsheim Wiernsheimer Winter Wanderung Wandern Sie mit! Zur besseren Planung bitte mit Personenzahl und Alter anmelden unter info@wiernsheimer-gewerbeforum.de Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Spendenkasse für einen guten Zweck steht bereit. Bitte denken Sie an festes Schuhwerk und warme Kleidung. Die Strecke ist für Kinderwagen geeignet. Zwischenstop Ingrid Diez Beschriftungen Glühwein und Fackelausgabe Ausklang Paselino Wiernsheimer Gewerbeforum e.v. 1. Vorsitzender Florian Gölz Mühlacker- Str. 19 75446 Wiernsheim info@wiernsheimer-gewerbeforum.de

Freitag, 12. Januar 2018 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 1/2 / Seite 3 Arbeitskreis Energie Einladung zur Ausschusssitzung Der Arbeitskreis Energie lädt herzlich zur nächsten Ausschusssitzung ein. Die findet am Montag, den 15. Januar 2018 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Wiernsheim statt. Die Tagesordnungspunkte sind: 1. Rückblick Projekte 2017 2. Kommunaler Energiebericht 3. Kalte Nahwärme beim Neubaugebiet Kohlplatte III 4. Möglicher Wärmepumpentausch Kindergarten Serres 5. Konzept für Heizungstausch Mehrzweckhallen 6. Projekte für das Jahr 2018 7. Verschiedenes Zur Sitzung sind natürlich nicht nur die Mitglieder des Arbeitskreises Energie, sondern alle interessierten Bürger/innen der Gesamtgemeinde herzlich willkommen. Der TSV 1892 Wiernsheim Jugendfußball präsentiert den KERTU-CUP 2018 Liebe sportbegeisterte Mitglieder der Gemeinde Wiernsheim und Nachbargemeinden Am kommenden Wochenende ist es wieder so weit. Die Jugendabteilung Fußball des TSV 1892 veranstaltet wieder den KERTU-Cup in der Lindenhalle in Wiernsheim. An beiden Tagen treten mehr als 50 Mannschaften aus dem nahen und weiteren Umfeld in verschiedenen Altersklassen zu insgesamt 4 Turnieren an. Damit zählt der KERTU-Cup, wie die letzten Jahre auch, mit zu den größten Hallenturnieren in der Region. Am Samstag, den 13.1.2018 sind morgens ab 9 Uhr die Mannschaften der E-Jugend dran. Nachmittags startet dann das D-Jugend Turnier, welches gegen 19.30 Uhr enden wird. Sonntagmorgen 14.1. sind ab 9 Uhr die Kleinsten dran. Die Bambinis spielen ihr eigenes Turnier, bevor nachmittags die etwas größeren Mädels und Jungs sich in der F-Jugend gegeneinander messen. Wir haben volles Haus und wie jedes Jahr sicherlich sehr schöne und spannende Spiele in der Lindenhalle zu bieten. Und wie immer ist für Speis und Trank bestens gesorgt. Kommen Sie vorbei und schauen Sie sich an 2 vollen Tagen die begeisterten Nachwuchskicker an. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihre Jugendabteilung des TSV 1892 Wiernsheim e.v. TSV 1892 Wiernsheim e.v. Lindenstraße 60 75446 Wiernsheim www.tsv1892wiernsheim.de Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 Gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBL. I Seite 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2017 an die Gemeinde Wiernsheim zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2018 zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2018 ist zu den üblichen Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen, sofern kein Jahreszahler zum 01.07. beantragt wurde. Sofern eine Ermächtigung zum Abbuchungsverfahren erteilt worden ist, werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe gemäß 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Steueramt der Gemeinde Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim, oder beim Landratsamt Enzkreis, 75177 Pforzheim, Zähringer Allee 3, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten. Gemeinde Wiernsheim Steueramt S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebühren-Satzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie der 2 und 8a des Kommunalabgabengesetzes Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührenpflicht (1) Die Gemeinde Wiernsheim erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren. (2) Für die Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für Auskünfte nach 143 b Abs. 5 BBauG sowie für die Gewährung von Einsicht in die Kaufpreissammlungen gemäß 7 Abs. 3 Satz 2 Gutachterausschussverordnungen werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Wiernsheim erhoben. 2 Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

Seite 4 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 12. Januar 2018 3 Gebührenmaßstab (1) Die Gebühren werden nach dem ermittelten Wert der Sachen und Rechte erhoben. (2) Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines Gebiets durchschnittliche Lagewerte zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Verkehrswert des gebiets- bzw. lagetypischen Grundstücks. (3) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. (4) Wird in einem Gutachten über den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks gemäß 142 Abs. 3 BBauG neben dem Gesamtwert des Grundstücks der Wert von Grund und Boden mit dem Wert angegeben, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre, so wird für die zusätzliche Angabe dieses Werts keine Gebühr erhoben. (5) Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte auf unterschiedliche Stichtage durchzuführen, so ist die Gebühr aus der Summe des höchsten ermittelten und der Hälfte der auf die übrigen Stichtage ermittelten Werte zu berechnen. (6) Sind dieselben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so wird bei der Bemessung der Gebühr der halbe Wert zugrundegelegt. 4 Gebührenhöhe (1) Bei der Wertermittlung von Sachen oder Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert bis 100.000,00 4, mindestens 500,00 bis 250.000,00 750,00, zuzügl. 3 aus dem Betrag über 100.000,00 bis 500.000,00 1.300,00, zuzügl. 2,5 aus dem Betrag über 250.000,00 bis 5.000.000,00 3.000,00, zuzügl. 0,6 aus dem Betrag über 500.000,00 über 5.000.000,00 6.000,00, zuzügl. 0,4 aus dem Betrag über 5.000.000,00 (2) Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr nach Abs. 1, mindestens jedoch 250,00. (3) Ist das Gutachten auf Antrag entsprechend 5 Abs. 4 Satz 2 Gutachterausschussverordnung unter Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der angewandten Methoden auszuarbeiten, erhöht sich die Gebühr um 50 v. H. 5 Rücknahme, Ablehnung eines Antrags Wird ein Antrag auf Feststellung eines Gutachtens zurückgenommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, oder wird ein Antrag abgelehnt, so wird eine Gebühr von 15,00 bis 500,00 erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenommen, so entsteht die volle Gebühr. 6 Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen (1) Werden besondere Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten. (2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen. (3) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. 7 Entstehung der Fälligkeit Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung, in den Fällen des 5 mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. 8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gutachterausschussgebühren-Satzung vom 16. Jan. 1980 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Ausgefertigt! Wiernsheim, den 28.09.2017 Gez. Karlheinz Oehler Bürgermeister Die Gemeindeverwaltung informiert Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl 07044 Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172 Hauptamt (6)* 23-122 Ordnungsamt 23-136 Meldeamt (2)* 23-155 Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135 Gemeindekasse (7)* 23-132 Steuerabteilung 23-133 Bauamt (4)* 23-142 Bauanträge (3)* 23-164 Bauhof 23-144 Wassermeister 23-142 * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim - keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben - Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wiernsheim.de nachfragen. Fax-Nr. 23-130 Gemeindejugendpfleger 0171 5801729 Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker 07041 8118930 Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim 8930 "Waldenserhalle" Pinache 07041 84950 "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach 07042 98190 Feuerwehr 112 Revierförster Hailer 07044 48110 Kindergärten: Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220 Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt -

Freitag, 12. Januar 2018 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 1/2 / Seite 5 Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel. 07044 23-0 Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Wiernsheim Gemeindebücherei Montag Donnerstag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, 75179 Pforzheim Tel. 0700 32903290 Öffnungszeiten: donnerstags von 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung www.ebz-pforzheim.de Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen 19222 Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant 0173-3248403 Feuerwehr Wiernsheim 0151 64970209 Feuerwehr Pinache 07041 862548 Feuerwehr Serres 07044 7803 Feuerwehr Iptingen 07044 8640 Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel. 0172-7341436, oder sein Stellvertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172-7627523, zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, 75446 Wiernsheim- Pinache, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 9168657 Büro: Marktplatz 30/1, Wiernsheim Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen Mobil: 0160 909 360 56 E-Mail: info@rosenfeger.de Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, 75446 Wiernsheim-Iptingen, Tel. 07044 5569, Fax: 07044 5686 Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080 Sprechzeiten Montag 8.00-12.30 Uhr Dienstag 8.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00-14.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen 07243 180-0 Störungsstelle - Strom 0800 3629477 Störungsstelle - Gas 0800 3629447 Bezirkszentrum Enzberg 07041 9610330 Gas - Herr Köhler 07032 13445 Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel. 07044 8686 Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um 16.00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und 16.00 Uhr abgehört. Weihnachtsgeschenke von der Gemeinde verteilten in der vergangenen Woche Santina Unterweger, Bürgermeister Karlheinz Oehler sowie Hauptamtsleiter Norman Liebing (hinten von links) in Wiernsheim, Pinache und Iptingen an die derzeit dort lebenden Flüchtlingskinder. Alle Kinder freuen sich über Geschenke, egal wo und zu welchem Anlass, sagte Bürgermeister Oehler. Und Geschenke sind eine universelle Sprache, um in Kontakt zu kommen, ergänzte Norman Liebing. Appell an alle Hundebesitzer In letzter Zeit häufen sich wieder Beschwerden über Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen. Es wurde mehrmals beobachtet wie Hunde Gehwege, Sport- und Kinderspielplätze, öffentliche Grünanlagen, Friedhöfe oder auch Privatgrundstücke mit Hundekothäufen verunreinigten. Laut Polizeiverordnung der Gemeinde Wiernsheim haben Hundehalter darauf zu achten, dass ihre Hunde keine Notdurften auf den genannten Flächen verrichten. Wer als Verantwortlicher seiner Beaufsichtigung in diesem Punkt nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach 18 Abs. 2 Polizeigesetz und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Des Weiteren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Hunde ihre Notdurften weder in privaten Vorgärten, noch auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen für Mensch und Natur ausgehen. An alle Hundebesitzer appellieren wir daher, die Hinterlassenschaften der Hunde einzusammeln und über den Hausmüll oder die Hundetoiletten im Gemeindegebiet zu entsorgen und möchten darauf aufmerksam machen, dass im Rathaus kostenlos Hundekot-Entsorgungsbeutel bereitgehalten werden. Des Weiteren wurden an mehreren Orten im Gemeindegebiet bereits Hundebeutelspender mitsamt Entsorgungsbehältnissen ( Hundetoiletten ) aufgestellt. Bitte verwenden Sie diese zukünftig, um Konflikte zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern zu vermeiden und das Gemeindegebiet sauber zu halten. Ihr Ordnungsamt Kater vermisst! Seit Weihnachten vermissen wir Smokey, unseren 7-jährigen, dunkelgrauen Kater. Er ist sehr zutraulich und ihm fehlt unten im Gebiss ein Reißzahn. Er muss dringend zum Tierarzt! Bei Hinweisen bitte bei Familie Burgert melden. ' Telefon: 07044 / 4407

Seite 6 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 12. Januar 2018 WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.v. Mitgliederversammlung des WIPS Bürger-Bus Verein Sehr geehrte Damen und Herren, zur Mitgliederversammlung des WIPS Bürger-Bus Verein Wiernsheim e.v. möchten wir alle Vereinsmitglieder und Interessierte recht herzlich einladen. Freitag, den 26. Januar 2018, 19.30 Uhr Gasthaus zur Kreuzbachhalle Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden, Geschäftsjahr 2017 3. Bericht des Finanzvorstandes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht des Schriftführers 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen: 2. Vorstand Fahreinsatzleiter Schriftführer 1. Beisitzer Kassenprüfer 8. Anträge 9. Verschiedenes Anträge sind schriftlich, bis spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung beim Vorstand einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Idziok 1. Vorsitzender Ebert, Sabine: Schwert und Krone - Der junge Falke: Roman Das große Friedrich-Barbarossa-Epos von der Bestseller- Autorin Sabine Ebert geht weiter! Band 2 der großen Mittelalter-Saga Anfang 1147 sorgen Hungersnot und Weltuntergangspropheten in deutschen Landen für Verzweiflung. Fast alle großen Adelshäuser rüsten für zwei Kreuzzüge. Unter König Konrad wollen Zehntausende ins Heilige Land, während die östlichen Fürsten planen, mit ihrem Wendenkreuzzug slawische Gebiete an Elbe, Havel und Küste zu erobern. Bevor sie aufbrechen, werden strategische Ehen geschlossen. Friedrich von Staufen, der Neffe des Königs und künftige Barbarossa, heiratet die von ihm ungeliebte Adela von Vohburg, der Meißner Markgrafensohn Dietrich eine gefühlskalte polnische Herzogstochter. Fast alle Männer ziehen in den Krieg und die Frauen müssen allein mit Hungersnot, Missernten und Angriffen fertig werden. Auf dem Weg ins Heilige Land macht sich der junge Friedrich einen Namen als militärischer Anführer. Doch der Kreuzzug scheitert katastrophal. Nur wenige kehren heim. Zu den Heimkehrenden gehört der schwer erkrankte König Konrad von Staufen. Die nie erloschenen Machtkämpfe entflammen von neuem. Konrad stirbt wenige Tage vor der Wahl und Krönung seines erst achtjährigen Sohnes zum Mitregenten. Das ist der Moment, in dem Friedrich von Staufen entschlossen nach der Krone greift. Er will das Reich umgestalten - und eine neue Frau, eine bessere Partie als Adela. Die Gemeindekasse informiert Zählerstände für Wasser- und Abwasser Bis zum 03.01.2018 waren die Zählerstände für die Jahresrechnung 2017 mitzuteilen. Diejenigen die den Zählerstand noch nicht mitgeteilt haben bitten wir um unverzügliche Meldung unter Tel. 23-175. Sollte kein Zählerstand von Ihnen eingehen, wird der Verbrauch anhand der Vorjahreswerte geschätzt, was zu Ungenauigkeiten der Abrechnung führen wird. Nachträgliche Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wiernsheimer Sperrmüllbörse: Diverse Festplatten Western Digital, 3,5 Zoll intern, geprüft und 100% in Ordnung, an Schüler oder Studenten zu verschenken. Telefon 07044-5795 Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag Donnerstag 16.00 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim E-Medien unter: www.onleihe.de/ebib Wie jedes Jahr zum Jahresanfang geben wir den vorherigen Zeitschriften-Jahrgang kostenlos ab! Im Angebot sind viele interessante Zeitschriften wie Essen und Trinken, Schöner Wohnen, Schöner Garten, Art, National Geografic, Psychologie heute und viele weitere... Altersjubilare Geburtstag Wiernsheim: 12.01.2018 70 Jahre Glos Barbara, Im Krügele 12/1 13.01.2018 70 Jahre Stümpfig Gerhard Anton, Im Kazenloch 9 18.01.2018 75 Jahre Dörfler Karl-Heinz, Boschstr. 23 Serres: 15.01.2018 85 Jahre Maier Hans Fritz, Schwabstr. 4 - Nach dem Bundesmeldegesetz vom 1. November 2015 -

Freitag, 12. Januar 2018 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 1/2 / Seite 7 Standesamt Landesfamilienpass 2018 Die Gutscheinkarten zu den Landesfamilienpässen für das Jahr 2018 können ab sofort wieder beim Bürgermeisteramt, Zimmer 101 sowie den Außenstellen der Ortsteile abgeholt werden. Antragsberechtigt für den Landesfamilienpass sind: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem kindergeldberechtigenden, schwerbehinderten Kind Familien, die SGBII oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben Familien, die bereits einen Landesfamilienpass erhalten haben, müssen diesen bei Abholung der Gutscheinkarten vorlegen. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2018 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Der Gutschein Wilhelma berechtigt in der Zeit vom 01.03. 31.10.2018 zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif. Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaber in der Zeit vom 16.03. 04.11.2018 eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 17 Euro. Mit dem Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 13.05.2018 oder am 09.09.2018 zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tag 5,-. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 09.09.2018. An diesem Tag wird pro Person ebenfalls eine Ermäßigung von 5 gewährt. Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Jahr einen kostenfreien Eintritt an. Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar oder November 2018 einen kostenfreien Eintritt an. Das SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen bietet vom 01.05. 31.07.2018 allen Passinhabern einen um 5 ermäßigten Eintritt pro Person an. Neu hinzugekommen sind das Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen sowie das Technische Museum der Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung (www.sozialministerium-bw.de) sind unter Soziales - Familie - Leistungen - Landesfamilienpass eine Liste aller Schlösser, Gärten und Museen in Baden Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Müllabfuhr 2018 Januar Restmüll / Bioabfall Grüne Tonne Flach Rund Recyclinghof Wurmberg 1 Mo Neujahr 2 Di I 3 Mi I 9:00-12:30 4 Do W 9:00-12:30 5 Fr W 9:00-12:30 9:00-12:30 6 Sa Heilige Drei Könige 7 So 8 Mo P/S 9 Di P/S 14:00-17:30 Recyclinghof Lomersheim 1. KW 2. KW 10 Mi W/I/S 14:00-17:30 E-Geräte* 11 Do P 14:00-17:30 12 Fr 14:00-17:30 14:00-17:30 13 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 14 So 3. KW 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 9:00-12:30 9:00-12:30 19 Fr 9:00-12:30 20 Sa 8:30-11:30 8:30-11:30 21 So 4. KW 22 Mo W/I/S 23 Di P 14:00-17:30 24 Mi 14:00-17:30 25 Do 14:00-17:30 14:00-17:30 26 Fr I 14:00-17:30 27 Sa 13:00-16:00 13:00-16:00 28 So 5. KW 29 Mo I 30 Di W 31 Mi W 9:00-12:30 Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte Sonstiges Februar der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern- Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker ab sofort kostenfrei aus allen Netzen: Tel. 116 117 Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um 18.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 01806/072311 Mi.13.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sa., So., Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa., So., Feiertag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Seite 8 / Nummer 1/2 Amtsblatt Wiernsheim Freitag, 12. Januar 2018 Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67a, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa., So., Feiertag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst Tierarzt 13.-14.1.2018 Dr.Treiber, 71735 Eberdingen-Nußdorf Telefon: 0172-6286629 Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel. 07044 8686 Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Rufnummer 0621 38000816 erfragt werden. Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr: Tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110 Bereitschaftsdienst der Apotheken Samstag, 13. Januar 2018 Schloss Apotheke Vaisana, 71665 Vaihingen an der Enz, Andreaestr. 16/1, Tel: 07042/ 3768100 Sonntag, 14. Januar 2018 Apotheke am Bergle Kleinglattbach, Schillerstr. 46, Tel: 07042/ 5063 Mobiler Dienst Pflege & Mehr Ambulanter Pflegedienst 75223 N.-Öschelbronn, Hauptstraße 351 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr Tel. 07233 / 944678 Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar. Notrufnummer wie oben 07233 / 944678 Von Mensch zu Mensch.