Hinweis: Dieser Antrag ist in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Ortenaukreis vorzulegen.

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Transkript:

Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach 1960 77609 Offenburg Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach 8 und 9 WHG zur Grundwassernutzung zum Betrieb einer thermischen Anlage (Maschinenkühlung, Klimatisierung bzw. Grundwasserwärmepumpe) Hinweis: Dieser Antrag ist in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Ortenaukreis vorzulegen. 1.Projektverantwortung 1.1. Einsender 1.2. Antragsteller Name, Vorname, Firma Name, Vorname

1.3. Bohr- und Brunnenbaufirma 1.4. Fachplaner (Anlagentechnik) Firma Name, Vorname, Firma verantwortl. Bohrmeister verantwortl. Bauleiter Die ausführende Brunnenbaufirma ist im Besitz der DVGW- Bescheinigung W 120 (Nachweis in der Anlage) 1.5. Fachgutachter (Hydrogeologie) Hydrogeologisches Büro / Ing. Büro:

2. Lage des Projekts Gemeinde Ortsteil / Gemarkung Flurstücksnummer 3. Angaben zu den Brunnen Bohrverfahren: Bohrtiefe: Bohrdurchmesser: Ausbaudurchmesser: Rechtswert Entnahmebrunnen Hochwert Entnahmebrunnen Rechtswert Schluckbrunnen Hochwert Schluckbrunnen 4. Beschreibung der vorgesehenen Nutzung Art der Nutzung (Heizen/Kühlen) Wärme- bzw. Kältebedarf (kw) Betriebsweise (Betriebsstd. pro Tag und Jahr für Heizen) Betriebsweise (Betriebsstd. pro Tag und Jahr für Kühlen) Temperaturspreizung Heizung Temperaturspreizung Kühlen Max. Entnahme- und Wiedereinleitungsrate (l/s, m³/tag, m³/jahr) (Heizen) Max. Entnahme- und Wiedereinleitungsrate (l/s, m³/tag, m³/jahr) (Kühlen) Eingesetzte Betriebsmittel (Mengenangaben, Mischungsverhältnisse, Sicherheitsblatt ist beizufügen) Förderpumpe (Hersteller, Typenbezeichnung, Betriebsweise, technische Daten, Leistung bzw. Förderrate)

Thermische Anlage (Hersteller, Typenbezeichnung, Betriebsweise, technische Daten, Anzahl der Kreisläufe, Volumenstrom Grundwasserseite) Sicherheitseinrichtungen / Mess- und Kontrolleinrichtungen (Leckageerkennung Betriebsmittelkreislauf, Wasserzähler, Thermometer, Standsanzeiger am Schluckbrunnen). Die folgenden Unterlagen sind mit dem Antrag in 3-facher Ausfertigung einzureichen: Brunnenausbaupläne Maßstäbliche und vermasste Schnittzeichnung mit Darstellung des Brunnenausbaus (Brunnenabschlussbauwerk Abdichtungsstrecken, Vollrohrstrecken, Filterstrecken, Angabe der Ausbaumaterialien, Höhenangaben in m NN, Lage der Pumpe) und des angetroffenen Ruhewasserspiegels; Angaben und Bemessungen sind für jeden Brunnen (auch Rückgabebrunnen) erforderlich. Sofern als Rückgabeeinheit kein Brunnen vorgesehen ist, ist diese entsprechend mit Grundriss und Schnitt zu erläutern. Leistungsdaten der Brunnen Auswertungsdaten des Pumpversuchs gemäß DVGW W 111 und ggf. des Schluckversuchs. Schichtenverzeichnisse Beprobung gemäß DIN 4021, Probenahme alle Meter, mindestens jedoch alle 2 Meter, Aufnahme der Schichtenfolge gemäß EN ISO 14689-1, EN ISO 22475-1 (ehem. DIN 4022), Darstellung der Schichtenfolge gemäß DIN 4023, geologische Gliederung des Bohrprofils. Analysenergebnisse des Grundwassers Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, ph-wert, Sauerstoffgehalt, Eisen, Mangan Hydrogeologisches Gutachten o Kenndaten des Aquifers Mächtigkeit des Aquifers, Durchlässigkeit (k f -Wert), Grundwasserstand (Ruhewasserspiegel) mit Datum, Grundwasserfließrichtung, Grundwassergefälle. o Temperaturfeldberechnungen für die mittlere Jahresentnahme sowie für die Spitzenlast. Die Temperaturfelder sollten für Anlagen mit einem Energieentzug bis zirka 45.000 kwh pro Jahr gemäß der Arbeitshilfe zum Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen vom Umweltministerium Baden-Württemberg errechnet werden (http//www.um.baden-württemberg.de/de/erneuerbareenergien/geothermie/). Die Temperaturanomalien für Anlagen mit einem Energieentzug größer 45.000 kwh müssen mit einem numerischen Verfahren/Grundwassermodellierung gerechnet werden. Das Modelprogramm sollte die saisonale verstärkte Nutzung im Winterbetrieb bzw. Sommerbetrieb, die geologischen Gegebenheiten sowie eventuelle tiefendifferenzierte Entnahme- bzw. Wiedereinleitungshöhen darstellen können.

Das Ergebnis der Modellierung ist in Papierform und als georeferenzierte ESRI- Shape-Datei an wasserwirtschaft-boden@ortenaukreis.de zusenden. (Im Betreff ist die Projektbezeichnung mit dem Zusatz Temperaturfahnen und die Lage des Vorhabens zu nennen z. B. Temperaturfahnen Herr Muster Mustermann, Gemarkung Musterhausen, Flst. 1234.) o Berechnung des niedersten und höchsten Grundwasserstandes bei maximalem Betrieb. o Maximale Größe und Reichweite der Absenkung und der Aufhöhung. o Gutachterliche Aussage zu Auswirkungen der Grundwasserabsenkung und Grundwasseraufhöhung auf die Umgebung (insbesondere bauliche Anlagen) Lagepläne o Übersichtspan (Einordnung in den überörtlichen Raum) o Lageplan/Automatisierte Liegenschaftskarte mit Eintragung der genauen Lage der Anlagenteile (Entnahme- und Schluckbrunnen, Wärmepumpe). o Je ein Lageplan/Automatisierte Liegenschaftskarte mit Eintrag der berechneten Temperaturfelder für den Lastfall Jahresmittelwert, Winterbetrieb und ggf. Sommerbetrieb. Prüfung der Umweltverträglichkeit Nach dem Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen von 5.000 bis weniger als 100.000 m³ Wasser, wenn durch die Gewässerbenutzung grundwasserabhängige Ökosysteme betroffen sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vom Vorhabensträger durchzuführen. Diese ist den Antragsunterlagen beizulegen. Hiernach entscheidet sich, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das wasserrechtliche Verfahren erforderlich ist. Der Umfang/ die Kriterien der Prüfung ergeben sich aus Anlage 2 des LUVPG. Die Vorprüfung ist auch bei Neuerteilungen von wasserrechtlichen Erlaubnissen erforderlich. Qualifikationsnachweis der Brunnenbaufirma Bescheinigung nach DVGW W 120-1 Antragsteller

Bohrfirma Fachgutachter Fachplaner