Bachelor Plus- Übersetzungswissenschaft Spanisch Häufig gestellte Fragen Ausschreibung

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Transkript:

Bachelor Plus- Übersetzungswissenschaft Spanisch 2017-2018 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Übersetzen und Dolmetschen Plöck 57a - 69117 Heidelberg Tel. +49(0)6221-547249 Fax: 0049-(0)6221-547561 baplus.spanisch@iued.uni-heidelberg.de

HÁUFIG GESTELLTE FRAGEN 1. ALLGEMEINES ZUM BACHELOR PLUS... 3 1.1. Was ist das Bachelor Plus?... 3 1.2. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Bachelor Plus und dem regulären Bachelor- Studiengang?... 3 1.3. Wann sollte ich das Auslandsjahr absolvieren und welche Bewerbungsfristen sind dabei zu beachten?... 3 1.4. Wie kann ich mich bewerben?... 3 1.5. Welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten erfüllen?... 3 1.6. Was ist der Unterschied zwischen einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Bachelor Plus und einem Erasmus-Auslandsaufenthalt?... 4 2. ALLGEMEINES ZUM AUSLANDSJAHR IM RAHMEN DES BACHELOR PLUS... 5 2.1. Welche Partnerhochschulen im Ausland stehen mir zur Auswahl?... 5 2.2. Wie ist das Auslandjahr im Rahmen des Bachelor Plus aufgebaut?... 5 2.3. Muss ich auch während des Auslandsjahres in der Universität Heidelberg eingeschrieben sein?... 5 2.4. Muss ich während des Bachelor Plus-Auslandsjahres Studiengebühren bezahlen?... 5 2.5. Benötige ich eine eigene Unfallversicherung?... 5 3. NÄHERES ZUM AUSLANDSSTUDIUM... 5 3.1. Muss ich an der Partneruniversität Studiengebühren zahlen?... 5 3.2. Was für Kurse können im Ausland belegt werden?... 6 3.3. Was ist ein Learning Agreement?... 6 3.4. Wann muss ich das endgültige Learning Agreement einreichen?... 6 3.5. Meine ausländische Hochschule hat verschiedene Credits-Systeme. Wie kann ich berechnen, wie vielen Leistungspunkten jede Veranstaltung entspricht?... 6 3.6. Muss ich alle Kurse bestehen, die ich belege?... 6 3.7. Kann ich mir Kurse von der Partneruniversität als IUED-Kurse anrechnen lassen?... 6 3.8. Wie werden die Noten der im Ausland belegten Veranstaltungen im Abschlusszeugnis berechnet?... 6 4. NÄHERES ZUM AUSLANDSPRAKTIKUM... 8 4.1. Wie ist das Auslandspraktikum im Rahmen des Bachelor Plus konzipiert?... 8 4.2. Werden Auslandspraktika vergütet?... 8 4.3. Befreit das Bachelor Plus-Auslandspraktikum vom im regulären B.A.-Studiengang vorgesehenen sechswöchigen Praktikum?... 8 4.4. Wie wird das Praktikumssemester in Spanien bewertet?... 9 2

1. ALLGEMEINES ZUM BACHELOR PLUS 1.1. Was ist das Bachelor Plus? Der Bachelor Plus-Übersetzungswissenschaft Spanisch ist eine Verlaufsvariante des bestehenden Studiengangs B.A.-Übersetzungswissenschaft am Institut für Übersetzen und Dolmetschen der Universität Heidelberg. Es handelt sich um ein vierjähriges Bachelorstudiengang, in dessen Rahmen deutsche Studierende ein Auslandsjahr: als zweisemestrigen Studienaufenthalt an einer Partneruniversitäten in Spanien, oder als eine Kombination aus einem einsemestrigen Studium und einem Praxissemester absolvieren. 1.2. Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Bachelor Plus und dem regulären Bachelor- Studiengang? Die neue, international ausgerichtete, vierjährige Verlaufsvariante Bachelor Plus-Übersetzungswissenschaft Spanisch setzt sich aus dem regulären Studiengang B.A.-Übersetzungswissenschaft und einem einjährigen Auslandsaufenthalt in Spanien zusammen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede im Überblick: BACHELOR-STUDIENGANG BACHELOR PLUS-VERLAUFSVARIANTE Leistungspunkte 180 LP (30 LP/Semester) 240 LP (30 LP/Semester) Studiendauer Drei Jahre (sechs Semester) Vier Jahre (acht Semester) Auslandsjahr Möglich Obligatorisch Neben dem für das reguläre B.A.-Studium vorgesehenen sechswöchigen Praktikum haben Studierende des Praktikum Bachelor Plus-Übersetzungswissenschaft Spanisch die Ja. Möglichkeit, ein Praxissemester (Mindestdauer: 20 Mindestdauer: 6 Wochen Wochen, siehe neue Prüfungsordnung + schriftliche Arbeit [3 LP]) in einer Forschungseinrichtung, einer Institution oder einem Unternehmen zu absolvieren. 1.3. Wann sollte ich das Auslandsjahr absolvieren und welche Bewerbungsfristen sind dabei zu beachten? Das Auslandsjahr empfiehlt sich besonders im 5. und 6. Semester, kann aber auch in Rücksprache mit den Programmverantwortlichen in früheren bzw. späteren Semestern absolviert werden. In jedem Fall muss die Bewerbung im Frühjahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes eingegangen sein. 1.4. Wie kann ich mich bewerben? Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen: Begleit- oder Motivationsschreiben mit einer Darstellung des Studienvorhabens und Begründung der Bewerbung (Spanisch oder Deutsch) Lebenslauf Kopie des Semesternachweises ggf. Sprach- und Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht per E-Mail an baplus.spanisch@iued.uni-heidelberg.de zu senden. Wir bitten Sie, auf den Postweg zu verzichten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-heidelberg.de/sued_baplus_spanisch 1.5. Welche Voraussetzungen müssen die Kandidaten erfüllen? Studierende, die die Bachelor Plus-Verlaufsvariante in Anspruch nehmen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Spanisch als B- oder C-Sprache im B.A.-Übersetzungswissenschaft überdurchschnittliche akademische Qualifikation persönliche Eignung für den Auslandaufenthalt Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen an der ausländischen Partnerhochschule gute Spanischkenntnisse 3

1.6. Was ist der Unterschied zwischen einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Bachelor Plus und einem Erasmus-Auslandsaufenthalt? ERASMUS BACHELOR PLUS Länder EU Spanien Dauer 1-2 Semester 2 Semester (konsekutiv, im gleichen Hochschuljahr) Studiengebührenpflicht Nein Nein (siehe 2.3) Finanzielle Unterstützung Immer (EU) Möglich (DAAD) Kurse Mögliche Anerkennung Zusatzqualifikation (keine Anerkennung) 4

2. ALLGEMEINES ZUM AUSLANDSJAHR IM RAHMEN DES BACHELOR PLUS 2.1. Welche Partnerhochschulen im Ausland stehen mir zur Auswahl? Hier finden Sie die aktuelle Liste unserer Bachelor Plus-Partneruniversitäten: Plätze Universität Studiengang 2 Universidad Autónoma de Barcelona Traducción e Interpretación 5 Universidad de Cádiz Lingüística General / Lingüística Aplicada 1 Universidad Jaume I (Castellón) Traducción e Interpretación 2 Universidad de Córdoba Filología Hispánica / Traducción e Interpretación 2 Universidad de Granada Traducción e Interpretación 1 Universidad Pompeu Fabra (Barcelona) Traducción e Interpretación 2 Universidad de Salamanca Traducción e Interpretación 1 Universidad de Valencia Filología, Traducción y Comunicación / Estudios Hispánicos 2.2. Wie ist das Auslandjahr im Rahmen des Bachelor Plus aufgebaut? Die Auslandsmodule des Bachelor Plus-Übersetzungswissenschaft Spanisch können in zwei Optionen absolviert werden: Als zweisemestriger Studienaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten in Spanien (60 LP im Jahr), oder Als eine Kombination aus einem einsemestrigen Studienaufenthalt (30 LP) und einem Praxissemester (30 LP). Welches Semester als erstes gewählt wird das Praxis- oder das Studiensemester wird von den Studierenden im Beratungsgespräch mit der Programmkoordinatorin überlassen. 2.3. Muss ich auch während des Auslandsjahres in der Universität Heidelberg eingeschrieben sein? Dieser Punkt ändert sich im Vergleich zu früheren en mit Inkrattretten der neuen Prüfungsordnung. Detaillierte Informationen werden Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt in einem Informationstreffen von den Bachelor Plus-Programmverantwortlichen nahegelegt. Die Programmkoordinatorin wird den Termin zeitnah bekanntgeben. 2.4. Muss ich während des Bachelor Plus-Auslandsjahres Studiengebühren bezahlen? Nein. Bereits mit Wirkung auf das SoSe 2012 ist die Entrichtung von Studiengebühren an der Universität Heidelberg entfallen. 2.5. Benötige ich eine eigene Unfallversicherung? Ja. Es besteht kein Unfallversicherungsschutz seitens der Universität. Es empfiehlt sich deshalb dringend die private Unfallversicherung zu erweitern bzw. ein privates Paket für das Ausland abzuschließen. 3. NÄHERES ZUM AUSLANDSSTUDIUM 3.1. Muss ich an der Partneruniversität Studiengebühren zahlen? Nein. Bachelor Plus-Studierende werden an den Bachelor Plus-Partneruniversitäten von der Studiengebührenpflicht entbunden. 5

3.2. Welche Kurse können im Ausland belegt werden? Die während des Auslandsjahres an der Partnerhochschule zu belegenden Kurse hängen vom jeweiligen Studienangebot ab und müssen aus den folgenden Bereichen stammen: - Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaften - angewandte Sprachwissenschaft - spanische Sprache und spanischsprachige Literatur und Kultur Die Kurse müssen in spanischer Sprache abgehalten werden und/oder einen eindeutigen Bezug zur spanischen Sprache und Kultur haben. Die Bachelor Plus-Projektverantwortlichen beraten Studierende in individuellen Gesprächen über die Fächerauswahl an der Partneruniversität. Die Auswahl soll a) dem Studierenden eine interdisziplinäre Ausbildung verleihen; b) seinem akademischen Profil entsprechen; c) das Curriculum des B.A.-Übersetzungswissenschaft am IÜD komplementieren soll. 3.3. Was ist ein Learning Agreement? Ein Learning Agreement ist ein Dokument, in dem die an der spanischen Partnerhochschule zu absolvierenden Kurse festzuhalten sind. Wird ein Studierender für das Bachelor Plus-Übersetzungswissenschaft ausgewählt, wird ein provisorisches Learning Agreement noch vor dem Auslandsaufenthalt in Rücksprache mit dem Bachelor Plus- Projektverantwortlichen und der Koordinatorin erstellt. 3.4. Wann muss ich das endgültige Learning Agreement einreichen? Das Learning Agreement (LA) ist einmal pro Auslandssemester einzureichen. Teilnehmende Studierende haben ab Vorlesungsbeginn in Spanien einen Monat Zeit, um alle nötigen Änderungen am provisorischen Learning Agreement vorzunehmen, bevor sie die endgültige Version abgeben. Eventuelle Änderungen im LA werden in Rücksprache mit der Koordinatorin des Bachelor Plus-Programms erfolgen, die den Studierenden für die Studienplanung im Auslandsjahr beratend zur Seite steht. Nach Begutachtung und Genehmigung der endgültigen Kursauswahl von den Projektverantwortlichen am IÜD ist das Learning Agreement mit der Unterschrift und des Stempels des Austauschkoordinators der ausländischen Partneruniversität an die Bachelor Plus-Koordinatorin des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen zu übermitteln. 3.5. Meine ausländische Hochschule hat verschiedene Credits-Systeme. Wie kann ich berechnen, wie vielen Leistungspunkten jede Veranstaltung entspricht? Im European Credit Transfer System (ECTS) entsprechen 60 Credit Points/Leistungspunkte dem Arbeitspensum von 40 Wochen, was umgerechnet 1600 Lern- und Arbeitsstunden für den Studierenden entspricht. Folglich bedeutet jeder Leistungspunkt einen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. 3.6. Muss ich alle Kurse bestehen, die ich belege? Für den ordnungsgemäßen Abschluss des Auslandsstudiums ist der Nachweis zu erbringen, dass die im Learning Agreement festgelegten Kurse an den jeweiligen Partnerhochschulen erfolgreich abgeschlossen worden sind. Die Wiederholungsmöglichkeit der Prüfungsleistungen, die an den Partneruniversitäten nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Partneruniversitäten ab. 3.7. Kann ich mir Kurse von der Partneruniversität als IUED-Kurse anrechnen lassen? NEIN. Bachelor Plus-Kurse stellen eine Zusatzqualifikation im Studienplan des Studierenden dar und können nicht auf andere Kurse angerechnet werden. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Bachelor Plus-Auslandsjahr von einem Erasmus-Aufenthalt. 3.8. Wie werden die Noten der im Ausland belegten Veranstaltungen im Abschlusszeugnis berechnet? Die Noten der in Spanien erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen werden gemäss folgender Umrechnungstabelle berechnet und in die Gesamtnote einbezogen. Die Gewichtung der Noten entspricht proportional der Anzahl der für den Kurs zu erbringenden Leistungspunkte. 6

Spanien Deutschland 9,8-10 1 sobresaliente 9,2-9,7 1,3 sehr gut 8,6-9,1 1,7 8,1-8,5 2 gut notable 7,5-8,0 2,3 7,0-7,4 2,7 6,5-6,9 3 befriedigend 5,9-6,4 3,3 aprobado 5,3-5,8 3,7 ausreichend 5,0-5,2 4 0-4,9 suspenso 5 nicht ausreichend 7

4. NÄHERES ZUM AUSLANDSPRAKTIKUM 4.1. Wie ist das Auslandspraktikum im Rahmen des Bachelor Plus konzipiert? Im Rahmen des Bachelor Plus können Studierende ein einsemestriges Praktikum in Spanien absolvieren, welches zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen muss: - Bezug zu den Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaften, zur Kulturmittlung oder zur Hispanistik - Mindestdauer: 20 Wochen (27 LP) - Schriftliche Abschlussarbeit auf Spanisch (3 LP). Näheres hierzu wird in dem Informationstreffen erläutert. Es ist die Aufgabe des Studierenden, sich um einen geeigneten Praktikumsplatz in einer beliebigen spanischen Stadt zu kümmern. Die Bachelor Plus-Koordinatorin, als Betreuerin während des Auslandsjahres, und das Praktika-Center des IÜD sind hier die ersten Anlaufstellen. Das Praktika-Center verfügt über eine hervorragende Praktikumsbörse und kann für den Studierenden ein seinem Profil und seinen Präferenzen entsprechendes Praktikumsangebot auswählen. Das Praxissemester gestaltet sich gemäß eines dreigliedrigen Systems, so dass unterschiedliche Studierendenprofile gefördert werden: - Praktika in spanischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen - Praktika in spanischen Institutionen und Ämtern - Praktika in spanischen Unternehen (KMU sowie Konzerne) Noch vor der Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Unternehmen muss der Studierende zunächst die Bachelor Plus-Koordinatorin über seine Präferenzen bzw. seine Wahl informieren. Erfüllt die Praktikumsstelle die Voraussetzungen für das Bachelor Plus-Praxissemester, so nimmt die Koordinatorin Kontakt mit dem Unternehmen oder Institution auf und der Studierende bewirbt sich um die vakante Stelle. Wird der Studierende angenommen, werden alle weiteren Formalitäten von der Bachelor Plus-Koordinatorin mit dem Zuständigen im Unternehmen/in der Einrichtung abgewickelt. Ein Praktikumsabkommen wird geschlossen und vom Bachelor Plus-Projektleiter, vom Verantwortlichen innerhalb des Unternehmens und vom Studierenden unterschrieben. 4.2. Werden Auslandspraktika vergütet? Häufig ja, wobei dies von den einzelnen Einrichtungen abhängt. Erhält ein Studierender für seine Arbeit im Rahmen des Auslandspraktikums eine finanzielle Vergütung, so hat er dies der BA Plus-Koordinatorin unverzüglich anzuzeigen. 4.3. Befreit das Bachelor Plus-Auslandspraktikum vom im regulären B.A.-Studiengang vorgesehenen sechswöchigen Praktikum? Nein. Auslandspraktika werden nach ihrer Dauer angerechnet und anerkannt. Wer z. B. ein 20-wöchiges Praktikum in Spanien absolviert, erfüllt damit ausschließlich die Voraussetzungen für des Bachelor Plus- Wahlpflichtmoduls 2: Fachsprachenkompetenz (Praxissemester). Wer jedoch mindestens 26 Wochen in Spanien arbeitet (20+6), kann sich sein Auslandspflichtpraktikum (betrifft nur Studierenden mit Spanisch als B-Sprache) außerdem für den regulären B.A.-Studiengang anrechnen lassen. Studierende mit Spanisch als C-Sprache können unter Umständen auch die Hospitationswoche am Bachelor Plus-Praxissemester anschließen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie dafür Rücksprache mit der IÜD- Koordinatorin für Hospitationen halten müssen und die eventuelle Anerkennung der zusätzlichen Praktikumswoche von ihrer Genehmigung abhängt. Weder der Bachelor Plus-Leiter noch die Bachelor Plus-Koordinatorin können Fragen zur Anerkennung von Pflichtpraktika oder Hospitationen beantworten. Bitte wenden Sie sich hierzu an den jeweiligen Beauftragten am IÜD. 8

4.4. Wie wird das Praktikumssemester in Spanien bewertet? Der Studierende hat der Bachelor Plus-Koordinatorin das Datum seines letzten Praktikumstages mitzuteilen, sowie die Kontaktdaten seines Betreuers innerhalb der Praktikumseinrichtung. Sobald das Praxissemester abgeschlossen ist, erhält dieser einen Evaluierungsbogen von der Bachelor Plus-Koordinatorin ein Evaluierungsbogen zur Bewertung der vom Studierenden erbrachten Leistungen. Zudem muss vom Studierenden eine schriftliche Abschlussarbeit auf Spanisch angefertigt, für die 3 LP verliehen werden. Diese wird am IÜD korrigiert und benotet. Die endgültige Semesternote des Studierenden wird anteilig anhand des Evaluierungsbogens (27 LP) und der Arbeitsnote (3LP) ermittelt. noch Fragen? www.uni-heidelberg.de/sued_baplus_spanisch baplus.spanisch@iued.uni-heidelberg.de 9