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Transkript:

Informationspflichten gegenüber Patienten der Moritz Klinik GmbH & Co. KG Hermann-Sachse-Straße 46 07639 Bad Klosterlausnitz Tel.: 036601 / 49 0 * zentrale@moritz-klinik.de auf Grundlage der Artikel 12 ff DS-GVO bei der Erhebung personenbezogener Daten Die Information steht im Internet auf den Seiten der Klinik zur Verfügung (www.moritz-klinik.de unter Kontakte / Datenschutzbeauftragter) Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, im Rahmen Ihrer Behandlung bzw. Versorgung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unserer Klinik als auch im Zusammenspiel mit weiteren an Ihrer Behandlung beteiligten Personen / Institutionen des Gesundheitswesens nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie die nachfolgenden Informationen zusammengestellt: Zwecke, für die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden: Im Rahmen Ihrer Behandlung werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, erfasst, gespeichert, verarbeitet, abgefragt, genutzt, übermittelt. Insgesamt spricht man von der Verarbeitung Ihrer Daten. Dieser Begriff der Verarbeitung bildet den Oberbegriff über all diese Tätigkeiten. Die Verarbeitung von Patientendaten in Kliniken ist aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorschreibt bzw. erlaubt und Sie als Patient/-in hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Für Ihre patientenbezogene Versorgung sprich Behandlung notwendig sind dabei insbesondere die Verarbeitung Ihrer Daten aus präventiven, diagnostischen, therapeutischen, kurativen und auch nachsorgenden Gründen. Ebenso erfolgen Verarbeitungen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung im Hinblick auf interdisziplinäre Konferenzen zur Analyse und Erörterung von Diagnostik und Therapie zur Vor- Mit- und Weiterversorgung bezüglich Diagnostik, Therapie, Befunden sowie Krankheits- u. Vitalstatus. Daneben werden Arztbriefe / Berichte geschrieben und es erfolgen Verarbeitung aus Qualitätssicherungsgründen sowie zum Erkennen und Bekämpfen von Krankheitsinfektionen sowie zur seelsorgerischen und sozialen Betreuung und zum Entlassungsmanagement. Neben diesen patientenbezogenen Bearbeitungen bedarf es auch einer verwaltungsmäßigen Abwicklung Ihrer Behandlung. Diese bedingt im Wesentlichen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Abrechnung Ihrer Behandlung, aus Gründen des Controllings / der Rechnungsprüfung, zur Geltendmachung, Ausübung sowie Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ferner erfolgen Datenverbreitungen zu Zwecken der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und von Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens, zur Forschung oder zur gesetzlich Seite 1 von 7

vorgesehenen Meldepflicht z.b. an die Polizei aufgrund des Melderechts, an staatliche Gesundheitsämter aufgrund des Infektionsschutzgesetztes an Krebsregister... sowie nicht zuletzt aus Gründen der Betreuung und Wartung von IT Systemen und Anwendungen. Von wem erhalten wir Ihre Daten? Entsprechende Daten erheben wir grundsätzlich sofern möglich bei Ihnen selbst, teilweise kann es jedoch auch vorkommen, dass wir von anderen Krankenhäusern, Sozialleitungsträgern wie Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Sozialämtern, Fürsorgestellen... die etwa Ihre Erst-, Vorbehandlung durchgeführt haben bzw. Ihre Rehabilitationsmaßnahme in unserem Hause genehmigt haben, von niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, medizinischen Versorgungszentren sogenannten MVZ usw., die Sie betreffende personenbezogene Daten erhalten. Diese werden in unserem Krankenhaus, im Sinne einer einheitlichen Dokumentation mit Ihren übrigen Daten zusammen geführt. Wer hat Zugriff auf Ihre Daten? Die an Ihrer Behandlung beteiligten Personen haben Zugriff auf Ihre Daten, wozu auch Ärzte anderer Abteilungen zählen, die an einer fachübergreifenden Behandlung teilnehmen oder die Verwaltung, die die Abrechnung Ihrer Behandlung vornimmt. Weitere Mitarbeiter im Hause sind die Terminierung, die eine Planung Ihrer Therapieeinheiten und sonstigen Maßnahmen im Hause organisieren. Ihre Daten werden vom Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet. Dieses Fachpersonal unterliegt entweder dem sogenannten Berufsgeheimnis oder einer Geheimhaltungspflicht. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten wird gewährleistet! Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten durch den Träger der Klinik Die Grundlage dafür, dass der Klinikträger oder der Rehabilitationsträger Ihre Daten datenschutzrechtlich verarbeiten darf, ergibt sich hauptsächlich daraus, dass der Träger der Reha- Klinik für die Versorgung und Behandlung von Patienten zuständig ist. Auf dieser Grundlage gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die der Klinik, dem Träger der Reha-Klinik eine Verarbeitung der Daten erlauben. Genannt sei hier insbesondere die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DS DVO), z.b. Artikel 6, 9 DS-GVO, die auch in Deutschland gilt und ausdrücklich regelt, dass Daten von Patienten verarbeitet werden dürfen. Daneben finden sich Grundlagen im deutschen Recht, etwa in den Sozialgesetzbüchern, hier im fünften Buch (SGB V) z.b. 301 SGB V, in den Bundesdatenschutzgesetz BDSG insbesondere 22 BDSG und dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in den 630 ff. die eine Verarbeitung Ihrer Daten voraussetzen. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung seien hier beispielhaft genannt: Ø Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung sowie der Dokumentation des Behandlungsgeschehens einschließlich des innerärztlichen und interprofessionellen Austausches in der Klinik über den Patienten für die Behandlung (Art. 9 Abs. 2 h, Absatz 3 u. 4 DS-GVO in Verbindung mit 630a ff, 630f BGB in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sofern vorhanden). Seite 2 von 7

Ø Datenermittlung an Externe im Sinne einer gemeinsamen Behandlung (im Team), Zuziehung externer Konsiliarärzte z.b. Labor, Telemedizin sowie Zuziehung externer Therapeuten (Artikel 9 Abs. 2 H, Abs. 3, Abs. 4 DS-GVO in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sofern vorhanden). Ø Datenübermittlung an die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder sonstigen Sozialleistungsträgern zum Zwecke der Abrechnung (Artikel 9 Abs. 2h, Abs. 3 Abs. 4 DS-GVO in Verbindung mit 301 SGB V), Ø Datenübermittlung zu Zwecken der Qualitätssicherung (Art. 9 Abs. 2i DS-GVO in Verbindung mit 299 SGB V in Verbindung mit 136 SGB V bzw. den Richtlinien des G-BA). Daneben sind Verarbeitungen auch in Fällen zulässig, in denen Sie uns Ihre Einwilligung schriftlich erklärt haben. Notwendigkeit der Angabe Ihrer Personalien Die ordnungsgemäße administrative Abwicklung Ihrer Behandlung bedingt die Aufnahme Ihrer Personalien. Mögliche Empfänger Ihrer Daten Ihre Daten werden im Rahmen Ihrer Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen bzw. vorliegender Einwilligungserklärung erhoben und ggf. an Dritte übermittelt. Als derartige Dritte kommen insbesondere in Betracht: gesetzliche Krankenkassen sofern Sie gesetzlich versichert sind, private Krankenversicherungen sofern Sie privat versichert, Unfallversicherungsträger / Rentenversicherungsträger Hausärzte weiter-, nach- bzw. mitbehandelnde Ärzte, externe Apotheken, Labore und spezialisierte Labore Therapeuten sowie weiteres med. Hilfspersonal. andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung, Rehabilitationseinrichtungen, vor- und nachbehandelnde Krankenhäuser/Kliniken Pflegeeinrichtungen externe Datenverarbeiter (sog. Auftragsverarbeiter) sowie Seelsorger Welche Daten werden im Einzelnen übermittelt? Sofern Daten übermittelt hängt es im Einzelfall vom jeweiligen Empfänger ab, welche Daten dies sind. Bei einer Übermittlung entsprechend 301 SGB V an Ihre Krankenversicherung sprich Berufsgenossenschaft / Rentenversicherung handelt es sich z.b. um folgende Daten: 1. Name des Versicherten, Seite 3 von 7

2. Geburtsdatum, 3. Anschrift, 4. Krankenversichertennummer, 5. Versicherungsstatus, 6. Den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen die voraussichtliche Dauer der Klinikbehandlung sowie falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse/ Rentenversicherung/ Berufsgenossenschaft die medizinische Begründung sowie die relevanten Nebendiagnosen. 7. Datum und Art der jeweiligen in der Klinik durchgeführten Maßnahmen, Operationen und sonstigen Prozeduren. 8. Den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung sowie die für die Klinikbehandlung maßgeblichen Haupt- und Nebendiagnosen 9. Angabe über die in der jeweiligen Klinik durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen. Datenschutzrecht bei externen Leistungsanbietern wie Labore / Apotheken / Konsilarärzte Nach 9 Abs. 4 MBO-Ä sind z.b. Ärzte untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als sie gleichzeitig oder nacheinander denselben Patienten untersuchen oder behandeln und das Einverständnis des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist. Bei der Erteilung von z.b. Laboraufträgen an den externen Dienstleister handelt es sich nicht um eine Auftrags(daten)verarbeitung, weil es sich bei der angenommenen laborärztlichen Tätigkeit um eine Tätigkeit höherer Art handelt, die der strengen Weisungsgebundenheit der Auftragsdatenverarbeitung fremd ist. Trotzdem informieren wir Sie als Patient der Klinik datenschutzrechtlich, dass es zur Ergänzung Ihrer Reha-Maßnahme notwendig werden kann, Probenentnahmen (z.b. Blut) für diagnostische Zwecke durchzuführen. Diese Proben werden durch die Klinik nicht selbst durchgeführt. Im Regelfall übertragen wir im Auftrag des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor. Dieses Labor ist berechtigt, Spezialuntersuchungen, die es selbst nicht durchführt, an ein spezialisiertes Labor weiterzuleiten. Behandlung aufgrund ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings Für den Fall, dass eine Krankheit vorliegt, für die der Verdacht besteht, dass die Folgen einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist, muss auch diesbezüglich eine Meldung an den Sozialleistungsträger erfolgen. Seite 4 von 7

Widerruf erteilter Einwilligungen Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht, die Sie dem Krankenhausträger gegenüber erklärt haben, dann steht Ihnen das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diese Erklärung können Sie schriftlich / per Email / per Fax an den Klinikträger richten. Eine Angabe von Gründen bedarf es dafür nicht. Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung der Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig. Wahrnehmung berechtigter Interessen des Krankenhausträgers Sofern der Klinikträger zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Sie selbst oder Ihrer Krankenkasse gezwungen ist, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die vom Krankenhausträger gestellt Rechnung nicht beglichen wird, muss der Klinikträger zu Zwecken der Rechteverfolgung die dafür notwendigen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung offenbaren. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Der Klinikträger ist gemäß 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über Ihre Behandlung zu führen. Diese Verpflichtung kann der Klinikträger in Form einer in Papierform oder elektronisch geführten Patientenakte nachkommen. Diese Patientendokumentation wird nach Abschluss Ihrer Behandlung für lange Zeit im Krankenhaus verwahrt. Auch dazu ist der Klinikträger gesetzlich verpflichtet. Mit der Frage, wie lange die Dokumente im Einzelnen von der Klinik aufzubewahren sind, beschäftigen sich viele spezielle gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind etwa hier die Röntgenverordnung (RöV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), das Transfusionsgesetz (TFG) und viele mehr. Diese gesetzlichen Regelungen schreiben unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vor. Daneben ist zu beachten, dass die Klinikträger Patientenakten auch aus Gründen der Beweissicherung bis zu 30 Jahre lang aufbewahren. Dies folgt daraus, dass Schadensersatzansprüche die Patienten gegenüber der Klinik geltend machen, gemäß 199 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spätestens in 30 Jahren verjähren. Ein Haftungsprozess könnte also erst Jahrzehnte nach Beendigung der Behandlung gegen den Klinikträger anhängig gemacht werden. Würde die Klinik mit der Schadensersatzforderung eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert und wären die entsprechenden Krankenunterlagen inzwischen vernichtet, könnte dies zu erheblichen prozessualen Nachteilen für das Krankenhaus führen. Aus diesem Grunde wird Ihre Patientenakte bis zu 30 Jahren lang aufbewahrt. Von Seiten der Sozialleistungsträger werden in der Rehabilitation verschiedene Aufbewahrungsfristen vorgegeben. Für den Bereich der Anschlussrehabilitationsmaßnahme, Heilverfahren durch die Renten- und Krankenversicherung wird eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für den Bereich der Berufsgenossenschaften eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren sowie für die Behandlung im Seite 5 von 7

Krankenhaus (neurologische Frührehabilitation der Phase B) bis zu 30 Jahren vorgegeben bzw. empfohlen und umgesetzt. Ihre Akten werden im entsprechenden Zeitraum gelagert und nach den genannten Fristen zeitnah durch ein zertifiziertes Unternehmen aufbewahrt bzw. vernichtet. Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw. Ihnen stehen sogenannte Betroffenenrechte zu, d.h. Rechte, die Sie als im einzelfallbetroffene Person ausüben können. Dieses Recht können Sie gegenüber dem Klinikträger geltend machen. Sie ergeben sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung, die auch in Deutschland gilt. Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Sie haben das Recht, auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung, Art 16 DS-GVO Wenn Sie feststellen, das unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung verlangen. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem Sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht aber gekennzeichnet werden, um Ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21DS-GVO Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen Unabhängig davon, dass es Ihnen auch frei steht die gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, haben Sie das Recht einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig sind. Dies ergibt sich aus Art. 77 EU- Datenschutz-Grundverordnung. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann formlos erfolgen. Datenschutzbeauftragter der Klinik Der Klinikträger hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Seine Kontaktdaten lauten wie folgt: bits GmbH Herr Oliver Baldner Detmolder Str. 204 Seite 6 von 7

33100 Paderborn www.bits-eu.de Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Geschäftsführung Moritz Klinik GmbH & Co. KG Tel.: +49 36601 49 0 www.moritz-klinik.de Bitte auch die Anlage F-VL-MOK-VL-043 beachten Seite 7 von 7