- Verbandsjugendausschuss / Spielbetrieb -

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Transkript:

- Verbandsjugendausschuss / Spielbetrieb - Ausschreibung des Verbandsjugendausschusses zur Ermittlung der Landesmeister und Staffelsieger der Landesligen. Die Auf- und Abstiegsregelung des Spieljahres 2015/16 Alle Fußballspiele auf Landesebene werden auf der Grundlage der gültigen Satzung und Ordnungen des FSA durchgeführt. Darüber hinaus sind Anweisungen und Hinweise der spielleitenden Stelle (VJA) und den amtlichen Mitteilungen verbindlich. I. Allgemeiner Teil 1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb des FSA Für den Spielbetrieb auf Landesebene sind nur diejenigen Spielplätze zugelassen, die durch die Territorial, zuständige, Spielleitenden Stelle (Kreisspielausschüsse) abgenommen wurden. Sie müssen der Fußballregel 1 sowie den Festlegungen der 29 und 30 SpO des FSA entsprechen. Flutlicht: Die Durchführung von Pflichtspielen unter Flutlicht bedarf der Genehmigung. Sie sind nur gestattet, wenn die Flutlichtanlage den Anforderungen des 21 der SpO des FSA entsprechen. 2. Stichtage für das Spieljahr 2015 / 2016 Altersklasseneinteilung: A- Junioren: 01.01.1997 und jünger B- Junioren: 01.01.1999 C- Junioren: 01.01.2001 Juniorinnen 01.01.2000 D- Junioren: 01.01.2003 Juniorinnen 01.01.2002 E-Junioren: 01.01.2005 Juniorinnen 01.01.2004 3. Die Spielansetzungen des Verbandsspielbetriebes des Spieljahr es 2015/16 werden im DFBnet veröffentlicht und gelten als amtliche Ansetzungen.

4. Meldungen 4.1 Mannschaftsmeldung/Spielbericht Jeder Verein der sich entsprechend seiner Qualifikation für den Pflichtspielbetrieb auf Landesebene qualifiziert hat meldet seine Mannschaft bis einschließlich 30.06.2015 dem Verbandsjugendausschuss per Vereinsmeldebogen. Für die Mannschaften der Verbands- und Landesliga A- bis C- Junioren sowie derer die sich am Wettbewerb Landespokal beteiligen, ist für das Spieljahr 2015/2016 die Nutzung des elektronischen Spielberichtes zwingend. Für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes ist das Erstellen einer Spielberechtigungsliste bis zum 20.08.2015 im DFBnet erforderlich und vom zuständigen Staffelleiter (Punktspielbetrieb) zu bestätigen (Fixierung). Weitere Anmeldung von Spielern auf die Spielberechtigungsliste sind rechtzeitig, schriftlich beim zuständigen Staffelleiter zu beantragen (siehe SpO 4,2 a). Der Einsatz von Spielern kann nur erfolgen, sofern diese zum Zeitpunkt der Spieldurchführung in die Spielberechtigungsliste dieser Mannschaft eingetragen sind. Verstöße hiergegen können zu einem Einspruch gegen die Spielwertung führen und sportgerichtliche Konsequenzen für den betroffenen Verein und den Spieler nach sich ziehen. Treten technische Probleme auf, die die Nutzung des ESB unmöglich machen, bzw. treten Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des ESB auf, welche keine korrekte Ausführung des ESB bzw. Teile dessen ermöglichen, muss der Spielbericht Handschriftlich in Papierform Anwendung finden. Ein entsprechender Ersatzspielbericht wird über die Homepage des FSA als Download bereitgestellt. 4.2 Freundschaftsspiele und Turniere Die Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren sind gemäß der SpO 27 der spielleitenden Stelle meldepflichtig und werden in das DFBnet eingetragen. 4.3 Meldetermine - Hallenkreismeister Futsal : 17.01.2016 - A: B, C, D - Junioren Vorab Meldung bis 21.12.2015 - Namentliche Meldung der Mannschaft: bis 14.01.2016 - Ansetzungswünsche für das Spieljahr 2016/2017 bis 01.06.2016 - Kreismeister B- bis E- Junioren bis 20.06.2016 - Kreispokalsieger A- bis D-Junioren bis 30.06.2016 - Meldung zur Teilnahme am Punktspielbetrieb der A-Junioren-Landesliga bis 30.06.2016 Alle Meldungen sind unter Angabe der Kontaktperson (Name- Anschrift- Tel.) an die Geschäftsstelle des FSA zu richten (Meldebogen). 5. Spielbericht Für die Mannschaften der Verbandsliga, der Landesliga A- bis C- Junioren ist für das Spieljahr 2015/2016 der elektronische Spielbericht zwingend. Geforderte Unterschriften im elektronischen Spielbericht können nach SR-Freigabe durch Eintragung der Vereinskennung ebenfalls elektronisch fixiert werden. Bei Ausfall des DFBnet ist der Ersatzspielbericht (siehe Homepage FSA) zu nutzen. Auswechslungen und Torschützen sind vom Schiedsrichter nach Spielende einzutragen.

Vorkommnisse und alle gezeigten Karten sind von dem betreffenden Vereinsvertreter durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Nachträgliche Berichte durch den Schiedsrichter sind im Spielbericht anzukündigen. Bei Anfertigung eines Ersatzspielberichtes ist der gastgebende Verein verpflichtet dem Schiedsrichter einen an den Staffelleiter adressierten und frankierten Briefumschlag zu übergeben. Der Schiedsrichter ist für die unverzügliche Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Spielberichtes verantwortlich (SpO 28,6). 6. Kostenregelung Bei Pflichtspielen tragen die Vereine die Reisekosten. Die Schiedsrichterkosten trägt der Gastgeber. Die Kostenregelung bei Spielausfällen erfolgt nach 15 der Finanzordnung des FSA. Spielverlegungen aus gesellschaftlicher Notwendigkeit und schriftlichem Nachweis (Klassenfahrten, Jugendweihe, Konfirmation, Schulferien) erfolgen ohne Entrichtung einer Verlegungsgebühr. Sie sind bis spätestens 14 Tage im Voraus beim Staffelleiter zu beantragen. Für später eingehende Anträge sind Bearbeitungsgebühren zu entrichten. 7. Proteste/ Einsprüche gegen Spielwertungen Proteste, Einsprüche sowie Fristen und Gebühren regeln die Ordnungen des FSA. 8. Spielgemeinschaften Gemäß dem 12 der Jugendordnung können zur Aufrechterhaltung des Nachwuchsspielbetriebes in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen Spielgemeinschaften gebildet werden. Eine Antragsstellung hierzu ist zwingend (Siehe dazu 12 der JO). Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht in die NOFV Regionalliga. Eine Spielgemeinschaft umfasst immer die gesamte Altersklasse des Vereins. 9. Gastspielgenehmigung gemäß dem 4 d.2 der SpO Juniorinnen und Junioren ist das Mitwirken in Pflichtspielen in einem anderen Verein als Gastspieler möglich. - Voraussetzung ist, dass Juniorinnen und Junioren in ihrem Stammverein in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit haben. Der aufnehmende Verein, für den die Gastspielgenehmigung wirksam wird, beantragt beim Verbandsjugendausschuss des FSA bzw. Jugendausschuss des KFV die Gastspielgenehmigung (Vordruck Homepage FSA) für die jeweilige Juniorin/Junior. Diese ist in Schriftform zu erteilen. Sie ist altersklassenabhängig und für ein Spieljahr gültig. Weiterhin sind die jährlichen Festlegungen in den Ausschreibungen/Durchführungsbestimmungen der zuständigen spielleitenden Organe zu beachten. Einheitliche Regelung für alle Vereine: Mannschaften welche auf Verbandsebene spielen, beantragen die Gastspielgenehmigung in der Geschäftsstelle des FSA. Mannschaften welche auf Kreisebene spielen beantragen diese beim zuständigen Kreisjugendausschuss - Die Erteilung einer Gastspielgenehmigung ist pro Saison nur für einen Verein möglich. - Der Einsatz in einem Spiel ist erst möglich, nachdem die erteilte Genehmigung vorliegt. - Eine im Nachhinein eingeholte Gastspielgenehmigung ist unzulässig und führt zum Punktverlust (unberechtigtes Mitwirken)

- Die Gastspielgenehmigung ist bei der Passkontrolle unaufgefordert vorzulegen (entfällt bei Nutzung Elektr. Spielbericht). - Eine Begrenzung der zum Einsatz kommenden Gastspieler in einer Mannschaft sowie beteiligte Vereine werden nicht festgelegt. - Sollte sich die Mannschaft, welche die Gastspielgenehmigung beantragt hat, vom Spielbetrieb der laufenden Saison zurückziehen, entscheidet in diesen Fällen der Jugendausschuss, ob das Spielrecht ggf. auf einen dritten Verein übergeht. - Stehen die letzten 4 Spieltage, wie im gültigen Rahmenterminplan festgehalten, bevor, wird keine Gastspielgenehmigung mehr erteilt. - Mit der erteilten Gastspielgenehmigung wird das Spielrecht für reine Mannschaften in den Stammverein nicht eingeschränkt. Das Spielrecht gemäß 4. 1 der JO des FSA wird nicht eingeschränkt soweit es im Stammverein in der entsprechenden Altersklasse keine Mannschaft gibt. Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Tag nur ein Spiel bestreiten unter Beachtung: JO 15 (4). Ein planmäßig angesetztes Pflichtspiel einer Mannschaft darf jedoch nicht ausfallen, weil dem Staffelleiter gemeldete Spieler in einer anderen Mannschaft eingesetzt werden. Verstöße dieser Art gelten als unsportliches Verhalten. Ein Verfahren beim JSG kann durch den betreffenden Verein beantragt werden. 10. Persönliche Strafen Die Wertung der persönlichen Strafen erfolgt entsprechend dem 16 und 16a der Spielordnung des FSA. Dazu sind die Festlegungen der RuVO (Verwaltungsstrafen) zu beachten. Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler (Rote Karte) kann dem Staffelleiter unaufgefordert eine persönliche Stellungnahme innerhalb von 5 Tagen zu seinem Vergehen übersenden (Mitarbeit zur besseren Klärung der Schuldfrage). Durch die Nutzung des elektronischen Spielberichtes werden gesperrte Spieler in der Spielberechtigungsliste durch ein Schloss angezeigt und dürfen nicht eingesetzt werden. Das gilt auch bei einem Vergehen welches im Seniorenbereich erfolgte. 11. Ordnungsdienst Jede Heimmannschaft hat entsprechend der Rahmenrichtlinie für Ordnungsdienste für die Sicherheit aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen ziehen ein Verfahren beim Jugendsportgericht nach sich. Ein Nachweis über den Einsatz des Ordnungsdienstes ist für den Veranstalter Pflicht. Der schriftliche Nachweis des Einsatzes von Ordner ist für das gesamte Spieljahr nachzuweisen. Jeder der am Spiel beteiligten Vereine hat bei unsportlichen Verhaltensweisen seiner Zuschauer Eltern und Fan sofort einzuschreiten und gegebenenfalls diese vom Platz zu verweisen. Ein entsprechender Bericht ist dem Staffelleiter zu übersenden. 12. Kunstrasenplätze Die generelle Nutzung von Kunstrasenplätzen als Haupt- oder Ausweichplatz ist gestattet. Der Mannschaftsmeldung ist beizufügen, mit welchem Schuhwerk auf dem Kunstrasen gespielt werden darf (siehe SpO 30, Ziffer 2)

13. Spielausfälle Fällt ein Spiel, aus welchen Gründen auch immer aus, so sind innerhalb einer Woche die dafür maßgeblichen Gründe durch den verantwortlichen Verein dem Staffelleiter schriftlich nachzuweisen (SpO 20, Ziffer 12). 14. Spielverlegungen. 13.1 Spielverlegungen sind entsprechend der SpO des FSA 18.2 möglich. Dazu ist der Vordruck auf der Homepage des FSA zu nutzen. II. Meisterschaft und Abstiegsregelung 1. Verbandsliga A- Junioren Meisterschaft : Die Verbandsliga ist mit 2 Staffeln je 12 Mannschaften konzipiert. Die Staffelsieger erspielen in einen Hin- und Rückspiel den Landesmeister. Der Landesmeister besitzt automatisch das Recht Aufstiegsspiele zur Regionalliga des NOFV zu bestreiten sofern dieser die Festlegungen der Rahmenrichtlinie des DFB für die Junioren-Regionalligen erfüllt. Sollte der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichten, was bis zum 01.06. der laufenden Serie anzuzeigen ist ( 22 SpO FSA), kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Verzichtet auch dieser, entscheidet über die weitere Verfahrensweise der Verbandsjugendausschuss. Abstieg: Die Mannschaften welche am Ende des Spieljahres die Plätze 10,11 und 12 einnehmen, steigen in die Landesliga ab. 2. Verbandsliga B- und C- Junioren Die Verbandsliga B- und C-Junioren spielen in je einer Staffel bis maximal 14 Mannschaften. Der Landesmeister der B- Junioren besitzt automatisch das Recht Aufstiegsspiele zur Regionalliga des NOFV zu bestreiten sofern dieser die Festlegungen der Rahmenrichtlinien des DFB für die Junioren-Regionalligen erfüllt. Sollte der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichten, was bis zum 01.06. der laufenden Serie anzuzeigen ist ( 22 SpO FSA), kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Verzichtet auch dieser, entscheidet über die weitere Verfahrensweise der Verbandsjugendausschuss. Für die C- Junioren endet der Wettbewerb mit den Gewinn der Landesmeisterschaft. Abstieg: Die Mannschaften der B- und C- Junioren welche am Ende des Spieljahres die Plätze 13 und 14 einnehmen, steigen in die Landesliga ab. 3. Aufstiegsregelung zur Verbandsliga A- Junioren: Die Staffelsieger der A- Junioren (LL) qualifizieren sich durch Aufstiegsspiele sofern erforderlich den Aufstieg für die Verbandsliga. Sollte ein Staffelsieger auf sein Aufstiegsrecht verzichten, kann an dessen Stelle die nächstqualifizierte Mannschaft dieser Staffel, auf Antrag diesen Platz einnehmen. Bei den B- und C- Junioren steigen die 3 bestplatzierten Mannschaften jeder Staffel in die Verbandsliga (2 stafflig) auf.

Verzichtet eine qualifizierte Mannschaft auf das Aufstiegsrecht so kann auf Antrag beim Jugendausschuss, dieser, der nächstplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht erteilen. 4. Abstiegsregelung der B- bis C- Junioren aus der Landesliga: Absteiger aus der Landesliga Junioren sind die Mannschaften, welche nach Beendigung der Punktspiele 2015/16 die Plätze 10,11, 12 und 13 einnehmen. In der Altersklasse D- Junioren steigen die Mannschaften in die Kreisliga ab, welche die Plätze 9 und 10 einnehmen. 5. Aufstieg der B- und C- Junioren zur Landesliga Alle, durch den jeweiligen Kreisjugendausschuss termingerecht gemeldeten, aufstiegsberechtigten Mannschaften, die sich in ihren Altersklassen im Bereich des KFV oder einer Spielunion, im Punktspielbetrieb qualifiziert haben, können in die Landesliga aufsteigen. In der Altersklasse D- Junioren steigen die Kreismeister Anhalt und Harz direkt in die Landesliga auf. Alle weiteren Kreismeister können sich durch Qualifikationsspiele (1 Hin- und Rückspiel) den Aufstieg in die Landesliga D- Junioren erspielen. Folgende Ansetzungen werden festgelegt: Altmark-West - Jerichower Land Bördekreis - Altmark-Ost Ost Magdeburg - Anhalt Bitterfeld Wittenberg - Salzland Mansfeld-Südharz - Halle Saalekreis - Burgenland 6. Staffeleinteilung Die Staffeleinteilung für die A- Junioren Landesliga erfolgt entsprechend der Mannschaftsmeldungen nach territorialen und ökonomischen Grundsätzen. Eine Staffelstärke wird nicht begründet. Der Punktspielbetrieb der Landesliga wird bei den B- bis C- Junioren in 4 Staffeln bis zu 12 Mannschaften durchgeführt. Die Altersklasse bei den D- Junioren werden in 4 Staffeln zu 10 Mannschaften nach territorialen Gesichtspunkten eingeteilt. 7. Ermittlung des Landesmeisters D- Junioren Gespielt wird nach den Kleinfeldregeln des FSA (siehe Homepage). Die Staffelsieger ermitteln in Turnierform "Jeder gegen Jeden", Spielzeit durchgehend 25 Minuten den Landesmeister. Das Turnier findet bei einem Staffelsieger (Bewerbung bis 15.05.2016) statt. 8. Landesturnier (Bestenermittlung) LM für E-Junioren Die Kreisbesten E-Junioren spielen in einem Turnier nach den Hammes-Model fünf Spielrunden mit verkürzter Spielzeit (12 Min durchgehend). Die jeweiligen Spielpaarungen ergeben sich aus den Ergebnissen nach jeder gespielten Runde. Eine Durchführungsbestimmung hierzu wird erlassen. Von den Teilnehmenden Mannschaften ist ein Startgeld in Höhe von 15,- zu entrichten. Gespielt wird nach den Kleinfeldregeln des FSA (siehe Homepage). Hinweis für Absteiger: Sollten Vereine ihre Mannschaften während der Spielserie zurückziehen bzw. auf eine weitere Teilnahme im folgenden Spieljahr verzichten (Verzichtserklärung muss schriftlich

bis zum 01.06.2016 dem Staffelleiter vorliegen) gelten sie als erste bzw. weitere Absteiger. Wird dieser Termin nicht eingehalten zählt eine Mannschaft als zurückgezogen, unabhängig davon welchen Tabellenplatz diese am Ende des Spieljahres einnimmt. Wird das Aufstiegsrecht von Mannschaften der KFV/SFV nicht wahrgenommen, so kann sich die Zahl der Absteiger, sofern weniger als 12 Mannschaften gemeldet werden, aus den Landesligen verringern. Ein Antrag einer abstiegsbedrohten Mannschaft auf Verbleib in der Landesliga ist bis zum 01.06. des laufenden Spieljahres beim Jugendausschuss zwingend. Die Mannschaft mit dem besten sportlichen Ergebnis erhält den Zuschlag. Die Entscheidung des Jugendausschusses ist endgültig und nicht anfechtbar. Erhält eine Mannschaft durch ein Jugendsportgerichtsurteil Punkte zugesprochen und ist am Ende des Spieljahres mit einem Aufstiegs- bzw. Abstiegskandidaten punktgleich, erhält diese Mannschaft das Recht auf ein Ausscheidungsspiel mit der ebenfalls punktgleichen Mannschaft, sofern dieser Mannschaft nicht ebenfalls durch das Jugendportgericht Punkte zugesprochen wurden. Gleiches gilt für solche Mannschaften, welche am Ende der Punktspiele punktgleich mit einer anderen Mannschaft ist, deren Torverhältnis durch ein Sportgerichtsurteil begünstigt wurde.