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Transkript:

Grundversorgungsvertrag Strom Datenblatt zwischen dem SK-Baiersdorf, Am Anger 5, 91083 Baiersdorf und Adresse Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ / Ort Telefon Abnahmestelle Wohnung-Nr.... Straße, Haus-Nr... Messstellenbetreiber/-dienstleister während der Laufzeit des Vertrages ist das SK-Baiersdorf. Angaben zur Stromversorgung Preise Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.03.2017 Tarif HT: Tarif NT:...... ---------------------------------------------------------------------------------------- Grundversorgungsvertrag und Vertragsbestandteile Die in den Vertragsdaten bezeichnete Entnahmestelle wird während der Laufzeit dieses Vertrages (nachfolgend Vertrag genannt) gemäß den Bestimmungen des Vertrages nach den vom Versorger bekanntgegebenen Preisen, der StromGVV und den Ergänzenden Bedingungen des Versorgers mit Strom in der Grundversorgung beliefert. Eine Unterzeichnung des Vertrages durch den Versorger ist hierzu nicht erforderlich. Das Preisblatt (Anlage 1), die StromGVV (Anlage 2) sowie die Ergänzenden Bedingungen des Versorgers (Anlage 3) sind diesem Vertrag beigefügt und dessen Bestandteile. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Kunde, die vorgenannten Anlagen als wirksame Vertragsbestandteile anzuerkennen....... Kundennummer SK-Baiersdorf Zählernummer Zählerstand ET Ablesedatum Jahresverbrauch in kwh Vertragsbeginn: Neuanlage Kundenwechsel Tarifwechsel... Gewerbe + sonst. Bedarf Haushalt Landwirtschaft Lieferantenwechsel:. bisheriger Lieferant Monatlicher Abschlag ab...... einschl. 19 % MwSt. Abrechnungsturnus jährlich halbjährlich* vierteljährlich* monatlich*. *Wird vom Kunden eine unterjährige Abrechnung gewählt, kann dies vom Versorger gesondert berechnet werden. SEPA-Lastschriftverfahren Banküberweisung Kreditinstitut BIC DE IBAN Kontoinhaber Preise und Abrechnungsturnus Für die Grundversorgung und die Pauschalen nach der StromGVV gelten die im Preisblatt des Versorgers angegebenen Preise. Der Verbrauch wird vom Versorger in der Regel einmal im Jahr abgerechnet, sofern der Kunde keine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung wünscht. Angaben des Kunden Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zu Tatsachen berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sind die Angaben des Kunden zu Tatsachen nicht vollständig oder fehlerhaft, ist der Versorger berechtigt, den Kunden zur Ergänzung oder Berichtigung aufzufordern oder solche Angaben entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten selbst zu ergänzen oder zu berichtigen. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten. Lieferbeginn Der Beginn der Belieferung in der Grundversorgung ergibt sich aus den Vertragsdaten, wenn der Grundversorgungsvertrag nicht bereits vorher auf andere Weise zustande gekommen ist. Ist dem Versorger der in den Vertragsdaten genannte Lieferbeginn nicht möglich, so gilt als Lieferbeginn der nächstmögliche Termin. In diesem Fall wird der Kunde durch den Versorger unverzüglich nach dessen Kenntnis von diesem Umstand und den Beginn der Grundversorgung informiert. Versorgungsstörungen Ansprüche wegen Versorgungsstörungen kann der Kunde nur gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend machen. Widerrufsbelehrung Wenn der Verbraucher gemäß 13 BGB bin, also eine natürliche Person, die den Stromliefervertrag zu einem Zweck abschließt, der weder überwiegend einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt für den Kunden die folgende Widerrufsbelehrung (es folgt der gesetzliche Wortlaut der Belehrung über ein Widerrufsrecht): Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf AdöR Am Anger 5, 91083 Baiersdorf Telefonnummer: 09133 6045-0, Faxnummer: 09133 6045-20 E-Mail-Adresse: info@sk-baiersdorf.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebote- Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Baiersdorf Sitz des Unternehmens: Baiersdorf HR A 9026 Fürth Vorstand: Patrick Nass Bankverbindung: VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eg BIC: GENODEF1ER1 IBAN: DE62 7636 0033 0000 4025 75

ne, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gesetzliche Informationspflicht: Zur Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über die für sie verfügbaren Angebote durch Energiedienstleister, Energieaudits, die unabhängig von Energieunternehmen sind, und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen wird verwiesen auf die Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bafa.de) sowie deren Berichte nach 6 Abs. 1 EDL-G. Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden- Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sind zu erhalten bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (www.vzbv.de). Datenschutz Die Einwilligung des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz und in Werbung durch den Versorger lautet wie folgt: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) findet Anwendung. Regelungen hierzu sind in den ASH enthalten. Die widerrufliche Einwilligung nach 4 a BDSG erklärt der Kunde mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Der Kunde erklärt sich durch nachfolgende Unterschrift damit einverstanden, dass die vom Versorger über den Kunden erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und Programmdaten (Vor- und Nachlieferanten, Messstellenbetreiber bzw. -dienstleister) ausschließlich von diesem und unter Beachtung des BDSG zu Marktforschungs-, Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) dem Kunden gegenüber in Bezug über Stromlieferprodukte des Versorgers gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Auch in die telefonische Ansprache sowie in Werbung des Versorgers für dessen Stromprodukte an die Kunden E-Mail-, Fax- und SMS-Adresse willigt der Kunde hiermit ausdrücklich ein, ebenso dazu, dass die persönlichen Daten auch nach Ende des Vertrages für die vorbenannten Zwecke vom Versorger verarbeitet und genutzt werden können. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken durch den Versorger jederzeit telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Versorger widersprechen. Widerspricht der Kunde beim Versorger der Nutzung oder Übermittlung der Daten für einen der vorgenannten Zwecke, unterlässt er eine Nutzung oder Übermittlung der Daten für die Zwecke, denen der Kunde widersprochen hat.... Baiersdorf, SEPA-Lastschriftmandat Wenn Sie dem Versorger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, dann füllen Sie bitte den entsprechenden Abschnitt auf dem Datenblatt in Druckschrift vollständig aus. Der Kunde ermächtigt den Versorger Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weißt der Kunde sein Kreditinstitut an, die vom Versorger auf seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.... Erhalt der Anlagen Der Kunde bestätigt mit seiner nachfolgenden Unterschrift, vom Versorger die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen erhalten zu haben.... Beauftragung Der Kunde beauftragt das SK-Baiersdorf die im Datenblatt genannte Abnahmestelle gemäß Absatz Auftrag und Vertragsabschluss zu versorgen.... Abbuchungstermine der Abschläge im Jahr 2018: 31.01. 28.02. 03.04. 30.04. 01.06. 02.07. 31.07. 31.08. 01.10. 31.10. 30.11. die Gläubiger-ID des SK-Baiersdorf lautet DE22SK100000326075 Ihre Mandatsreferenz wird über Ihren Kontoauszug mitgeteilt Anlagen: Preisblatt (Anlage 1) StromGVV (Anlage 2) Ergänzende Bedingungen (Anlage 3) Widerrufsformular (Anlage 4) Stand: Februar 2016 Kanzlei für Energie- und Wirtschaftsrecht Lutz Freiherr von Hirschberg, Weiden i. d. OPf

Ergänzende Bedingungen des SK-Baiersdorf zur StromGVV III. Beendigung der Grundversorgung I. Versorgung 1. Preisänderungen (zu 5 StromGVV) Änderung Ihrer Preise in der Grundversorgung durch Ihren Grundversorger (nachfolgend nur Ihr Versorger genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage und unter Beachtung der StromGVV. Erhalten Sie eine neue Messoder Steuereinrichtung oder wird eine solche bei Ihnen ausgewechselt und werden Ihrem Versorger dafür vom Messstellenbetreiber neue oder höhere Entgelte in Rechnung gestellt wie bisher, kann Ihr Versorger dies an Sie weitergeben; im Fall einer Verringerung eines solchen Entgeltes ist Ihr Versorger zur zeitgleichen Weitergabe des entsprechenden Cent-Betrages an Sie verpflichtet. Die Billigkeit einer Preisänderung auf der Grundlage der StromGVV gilt von Ihnen als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe und brieflicher Mitteilung an Sie der Preisänderung in Textform widersprechen, Ihr Versorger bei der öffentlichen Bekanntgabe und brieflichen Mitteilung der Preisänderung Sie darauf hinweist, dass bei Ihrem nicht rechtzeitigem Widerspruch gegen die Preisänderung diese zwischen Ihrem Versorger und Ihnen zu dem angegebenen Zeitpunkt gilt, wenn Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiterhin Strom von Ihrem Versorger beziehen sowie 3 auf die Preisänderung folgende Abschlagszahlungen oder die erste auf die Preisänderung folgende Jahresabrechnung, in der auf die davor erfolgte Preisänderung hingewiesen ist, an Ihren Versorger bezahlen. 2. Erweiterung und Änderung von Anlagen sowie von Verbrauchsgeräten und Ihre Mitteilungspflichten (zu 7 StromGVV) Die preislichen Bemessungsgrößen ergeben sich aus den jeweils aktuell geltenden allgemeinen Stromtarifen bzw. Allgemeinen Strompreisen Ihres Versogers für Ihre Versorgung aus dem Niederspannungsnetz. Ändern oder erweitern Sie Ihre bestehende elektrischen Anlagen oder schließen Sie zusätzliche Verbrauchsgeräte an und ändert sich dadurch Ihr Stromverbrauch erheblich, so haben Sie dies Ihrem Versorger rechtzeitig vor Inbetriebnahme textlich mitzuteilen. II. Abrechnung der Energielieferung 1. Widerspruch des Kunden gegen eine Selbstablesung (zu 11 StromGVV) Liegt Ihrerseits kein berechtigter Widerspruch gegen eine Selbstablesung vor, kann Ihr Versorger für eine von diesem selbst vorgenommene oder an einen Dritten beauftragte Messung von Ihnen Erstattung der tatsächlich bei Ihrem Versorger angefallenen Kosten für die Ersatzablesung verlangen oder Ihnen hierfür eine Kostenpauschale nach dem Preisblatt Ihres Versorgers berechnen, die sich an vergleichbaren Fällen auszurichten hat und angemessen sein muss. 2. Abrechnung (zu 12 StromGVV) Machen Sie von Ihrem Recht nach 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangen Sie eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung Ihres Verbrauchs, sind Sie verpflichtet, hierfür an Ihren Versorger ein diesbezügliches Entgelt nach dem jeweils geltenden Preisblatt Ihres Versorgers zu bezahlen. 3. Abschlagszahlungen (zu 13 StromGVV) Macht Ihr Versorger von seinem Recht Gebrauch, von Ihnen Abschlagszahlungen zu verlangen, so haben Sie die Abschlagszahlungen in der von Ihrem Versorger festgelegten Höhe sowie Anzahl und zu den von Ihrem Versorger hierzu bestimmten Terminen zu leisten. 4. Vorauszahlungen (zu 14 StromGVV) Die Annahme, dass Sie einer Zahlungsverpflichtung Ihrem Versorger gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, ist insbesondere gegeben bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch Ihren Versorger im laufenden Vertragsverhältnis o- der bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zu Ihrem Versorger. Verlangt Ihr Versorger von Ihnen berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt Ihre Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn Sie sämtliche Rückstände einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig an Ihren Versorger gezahlt haben und Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen Ihrem Versorger gegenüber für einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllen. Ist Ihr Versorger berechtigt, von Ihnen Vorauszahlungen zu verlangen, sind Sie verpflichtet, die Vorauszahlungen monatlich vor oder zu Beginn des Abschlagszeitraums im Voraus an Ihren Versorger zu bezahlen. Im Fall von 14 Abs. 3 StromGVV (Vorkassensystem) ist Ihr Versorger berechtigt, die hierfür beim diesem anfallenden Kosten Ihnen gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen. 5. Zahlungsweisen (zu 17 StromGVV) Rechnungen und sonstige fällige Zahlungsverpflichtungen haben Sie an Ihren Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei Ihrem Versorger. Sie sind bei einem entsprechenden Eigenverschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschriften, die Ihrem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist Ihr Versorger berechtigt, Ihnen seinen diesbezüglichen Aufwand pauschal zu berechnen. 1. Beendigung der Grundversorgung (zu 19 StromGVV) Sind Sie trotz ordnungsgemäßer Termins- und Ersatzterminsankündigung für die Unterbrechung Ihrer Versorgung nicht angetroffen worden und konnten deshalb die zur Unterbrechung erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, oder scheitert die Unterbrechung aus einem anderen Grund, den Sie zu verantworten haben, kann Ihr Versorger die ihm hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten unter Beachtung der Grundsätze von 19 Abs. 4 Satz 2 bis 4 StromGVV und 315 BGB an Sie pauschal berechnen. 2. Kündigung (zu 20 StromGVV) Sie haben bei Ihrer Kündigung, die in Textform zu erfolgen hat, mindestens folgende Angaben zu machen: Kunden- und Verbrauchsstellennummer sowie Zählernummer. Bei einem Umzug haben Sie zusätzlich noch folgende Angaben gegenüber Ihrem Versorger zu machen: Ihres Auszuges, Zählerstand am Tag Ihres Auszuges, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters Ihrer bisherigen Wohnung und Ihre neue Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung. IV. Unterlassen Sie bei der Kündigung schuldhaft, die vorgenannten Angaben zu machen, oder sind diese falsch oder unvollständig, haben Sie die Ihrem Versorger hierdurch entstehenden Kosten diesem vollständig zu erstatten, insbesondere auch Kosten, die Ihrem Versorger durch Dritte zur Ermittlung dieser Angaben berechnet werden. Ihr Versorger ist berechtigt, Ihnen solche Kosten, sofern es sich nicht um Drittkosten handelt, pauschal zu berechnen, wobei 19 Abs. 4 Satz 2 bis 4 StromGVV entsprechend gelten. Sonstiges Änderung der Ergänzenden Bedingungen, Änderungen der Ergänzenden Bedingungen gelten von Ihnen als anerkannt, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe und brieflicher Mitteilung der Änderung an Sie dieser in Textform widersprechen, Ihr Versorger bei der öffentlichen Bekanntgabe und brieflichen Mitteilung der Änderung darauf hinweist, dass bei nicht rechtzeitigem Widerspruch Ihrerseits gegen die Änderung diese zwischen Ihnen und Ihrem Versorger zu dem angegebenen Zeitpunkt gilt, wenn Sie nach Ablauf der Widerspruchsfrist weiterhin Strom von Ihrem Versorger beziehen sowie 3 auf die Änderung folgende Abschlagszahlungen oder die erste auf die Änderung folgende Jahresabrechnung, in der auf die davor erfolgte Änderung hingewiesen ist, an Ihren Versorger bezahlen., Pauschalen Ist Ihr Versorger nach dem Vertrag, den Ergänzenden Bedingungen, dem Preisblatt oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Versorger berechtigt, Ihnen anstatt von tatsächlich angefallen Kosten oder einem Schaden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale die in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schäden oder Kosten oder die gewöhnlich eingetretene Wertminderung nicht übersteigen und es ist Ihnen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Kosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale. Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle, Ihr Versorger wird Ihre Beanstandungen, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen Ihres Versorgers, die die Versorgung mit Strom sowie, wenn Ihr Versorger auch Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, die Messung der von Ihnen verbrauchten Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei Ihrem Versorger an Sie beantworten, wenn Sie Verbraucher im Sinne des 13 des BGB sind. Wird Ihrer Verbraucherbeschwerde von Ihren Versorger nicht abgeholfen, wird Ihr Versorger Ihnen die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und Sie auf das Schlichtungsverfahren nach 111 b EnWG hinweisen. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Versorger über die Versorgung mit Strom sowie, wenn Ihr Versorger auch Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, die Messung von Strom, kann von Ihnen als Verbraucher die nachgenannte Schlichtungsstelle angerufen werden, wenn Ihr Versorger Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann von Ihnen dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern Sie eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragen, wird Ihr Versorger an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungssprüche sind für Sie und Ihren Versorger nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt. Die Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten: a) Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstrasse 133, 10117 Berlin, Tel: 030/27572400, Telefax: 030/275724069 Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E- Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

b) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon:. 030/22480-500 oder 01805-101000, Telefax: 030/22480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Datenschutz Alle Ihre im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden von Ihrem Versorger entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen in Hinblick auf Beratung und Betreuung der Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung von Ihrem Versorger erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Stand: Februar 2016 Kanzlei für Energie- und Wirtschaftsrecht Lutz Freiherr von Hirschberg, Weiden i. d. OPf.

Anlage 4 An das SK-Baiersdorf Am Anger 5 91083 Baiersdorf Fax SK-Baiersdorf: 09133 / 6045-20 E-Mailadresse SK-Baiersdorf: info@sk-baiersdorf.de Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Bezug von Strom und mache(n) dazu folgende Angaben: Bestellt am: Erhalten am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Straße, Postleitzahl, Ort Unterschrift des/der Verbraucher(s): : Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Baiersdorf Sitz des Unternehmens: Baiersdorf HR A 9026 Fürth Vorstand: Patrick Nass Bankverbindung: VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eg BIC: GENODEF1ER1 IBAN: DE62 7636 0033 0000 4025 75