AMTSBLATT Operation am Herzen Frankfurts. Vor 50 Jahren erschütterte der erste Rammschlag des U-Bahn-Baus die Frankfurter Hauptwache

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AMTSBLATT 3 3 4811 Amtsblatt für Frankfurt am Main 11. August 2015 Nr. 33 146. Jahrgang Operation am Herzen Frankfurts Vor 50 Jahren erschütterte der erste Rammschlag des U-Bahn-Baus die Frankfurter Hauptwache Frankfurt am Main (pia) Mittendrin im unterirdischen Geflecht aus S- und U-Bahn-Linien liegt die Hauptwache, Frankfurts zentraler Umsteigepunkt. Hier verkehren zu normalen Zeiten acht der neun S-Bahn-Linien, die das Rhein-Main-Gebiet von Ost nach West und von Nord nach Süd erschließen, sowie sechs der neun Frankfurter U-Bahn-Linien. Ausgerechnet wenn in den Ferien nun die S-Bahnen gekappt werden, jährt sich der Beginn der Untertunnelung dieses Frankfurter Nadelöhrs zum 50. Mal. Am 5. August 1965 wurde der erste Rammschlag an der Hauptwache zum Bau der Frankfurter U-Bahn feierlich begangen. Der heute 88-jährige Winfried Boss war damals im eigens geschaffenen Stadtbahnbauamt zuständig für die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Es waren zwar nicht ganz so viele Leute da wie beim ersten Abschnitt der A-Strecke an der Miquel/Adickesallee zwei Jahre früher. Die Stadtspitze mit Oberbürgermeister Willi Brundert und Verkehrsdezernent Walter Möller war aber vertreten, ebenso Hessens Ministerpräsident Georg-August Zinn. Der Rammschlag war der Auftakt zu einer 28-monatigen Großbaustelle, deren Entwicklung Boss fotografisch dokumentierte. Auch Vertreter anderer Stadtverwaltungen führte er dort herum. Gewaltige Investitionen Tatsächlich hatten zu diesem Zeitpunkt nur zwei deutsche Metropolen eine unterirdisch verlaufende Bahn: Berlin und Hamburg. Der stark anschwellende Autoverkehr brachte damals viele Städte ins Grübeln. Es gab riesige Diskussionen im Städtetag, erzählt Boss. Weithin herrschte die Überzeugung vor, dass eine U-Bahn nur in Städten ab einer Million Einwohner sinnvoll betrieben werden könne. Natürlich schreckte diese gewaltige Investition auch ab. Trotzdem traf die Frankfurter Stadtpolitik nach langen und emotionalen Debatten 1961 die Entscheidung zum Bau. Zu offensichtlich waren die Verkehrsprobleme in der Innenstadt. Lange war allerdings nicht klar, was für eine Art von Bahn es werden sollte. Die erste Überlegung war, einfach die Straßenbahn unter das Pflaster zu verlegen, so Boss. Neben der Stadtbahn, die in der City unter der Erde, aber außerhalb des Zentrums wieder mit dem Straßenbahnnetz verknüpft werden sollte, wurde eine noch ganz andere Variante diskutiert: Eine Hochbahn, die auf nur einer Schiene fahren sollte. Doch sie fand nach einer misslungenen Probefahrt keine Unterstützung mehr. Wie ein Dombau Die anschließende Untertunnelung der Innenstadt und der Bau der U-Bahn, die offiziell bis heute Stadtbahn heißt, ist die in der Summe wohl größte Investition der Mainmetropole im vergangenen Jahrhundert: Heute würde sich im Stadtparlament wahrscheinlich keiner mehr finden, der da zustimmt, glaubt er. Der damalige Oberbürgermeister Brundert sprach schon damals von einer Leistung, die mit dem Dombau vergleichbar sei. Tatsächlich wurde wie auch beim Dombau die Arbeit zwischenzeitlich unterbrochen, weil kein Geld mehr da war. Das war zum Beispiel 1966 so. Einen Kassensturz für den Bau der U-Bahn-Bau hat es in Frankfurt nie gegeben. Wo will man auch die Grenzen ziehen? Die U- Bahn ist kein Tunnel, sondern ein System, sagt Frank Nagel, erster Vorsitzender des Vereins Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt. An der Hauptwache sollten die von Nord nach Süd verlaufende A-Strecke, die ost-westlich verlaufende C-Strecke und die Trasse der S-Bahnen zusammenkommen. Ursprünglich wollten wir die A-Strecke in einem durch bauen, sagt Boss. Doch dagegen haben damals die Ladeninhaber aufbegehrt. Sie forderten die große Lösung, also die Fertigstellung der Station als Ganzes. Für Untertunnelung und Bau der drei Tiefebenen wurde der ganze Platz aufgerissen. Das Hauptwachen-Gebäude wurde abgetragen, um es nach Abschluss der Arbeiten wieder aufzubauen. Großes Zuschauer-Interesse Das große Interesse an dem Projekt zeigte sich auch 1968 bei der Eröffnung der ersten Teilstrecke, die mit einem zweitägigen Volksfest vorbereitet wurde. Damals strömten 10.000 Bürger herbei. Willi Brundert sprach von einem Jahrhundertereignis. Der Andrang auf die ersten Züge war so groß, dass die Stationen zweitweise geschlossen werden mussten. In den Folgejahren bis 1971 wurde die A-Strecke in Richtung Bad Homburg verlängert. Bis 1973 folgte der Tunnel von der Hauptwache zum Theaterplatz, dem heutigen Willy-Brandt-Platz. Ihren Abschluss fand die A-Strecke erst 1984 nach der Untertunnelung des Mains am Südbahnhof. Da hatte man an anderen Stellen längst weitergebaut: Vom Hauptbahnhof unter der Altstadt hindurch zur Konstablerwache und hin zur Rampe in der Friedberger Anlage, sowie entlang der Berger Straße bis zur Seckbacher Landstraße; außerdem entstand die Strecke vom Industriehof und Hausen über Bockenheim, Alte Oper, Westend, Haupt- und Konstablerwache, nach Ostbahnhof und Enkheim. Exorbitante Kosten Die Arbeiten rund um die Frankfurter U-Bahn waren im Laufe der Jahrzehnte immer wieder von Planänderungen gekennzeichnet. Manche geplanten Strecken nie vervollständigt: die Untertunnelung der Eschersheimer Landstraße etwa, oder eine zweite Mainquerung nach Niederrad. Eine U-Bahn ist Luxus, eine Straßenbahn ist wesentlich günstiger, sagt Boss. Andererseits bedeutet jedes Verkehrsmittel der Stadtgesellschaft einen Zusatznutzen für die Mobilität. Dass die Stadt gerade die Verlängerung der Linie U5 vom Hauptbahnhof ins Europaviertel absegnete, wundert Boss nicht. Mein Chef hat immer gesagt: Eine Stadt, die einmal mit dem U-Bahn- Bau beginnt, hört nie mehr damit auf. Stefan Röttele

Seite 822 / Amtsblatt 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Öffentliche Ausschreibungen Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Adickesallee Tiefbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 20-2015-00143 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-34 021 / - 44 644 Telefax: 069 / 212-9 734 021 / - 9 744 644 E-Mail: stefan.podhorny@stadt-frankfurt.de peter.brussel@stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 20-2015-00143 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch o Vergabeunterlagen werden auch elektronisch o Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: 60322 Frankfurt am Main, Adickesallee zwischen Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Schutzrohrverlegung in der Adickesallee Umfang der Leistung: Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) benötigt entlang der Adickesallee auf der Nordseite zwischen Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße eine neue Leitungstrasse mit sechs neuen Kabelschutzrohren (2x3). Weiterhin verläuft die Trasse auf der Ostseite der Eckenheimer Landstraße bis zum Eingang Hauptfriedhof mit 2x2 Rohren. Die Ausführung erfolgt in offener Bauweise und zwei Durchpressungen mit 6 und 21 m Länge. Die Baustrecke ist ca. 940 m lang. Es fallen im Wesentlichen folgende Leistungen an: ca. 720 m 2 ca. 820 m 3 Aushub und Wiederherstellung von Oberflächen Leitungsgräben und Baugruben 4 Stk. Kabelschächte 4 Stk. Abzweigkästen ca. 5.400 m Kabelschutzrohre g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Tiefbauarbeiten Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose: x Nein Trassenanschluss in der Adickesallee Nordseite Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 05.10.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 22.01.2016 weitere Fristen: Dauer der Leistungen 14 Wochen j) Nebenangebote: x zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen o nicht zugelassen

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 823 k) Anforderung der Vergabeunterlagen bis 27.08.2015, 00.00 Uhr bei: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Abt. 16.11 Herr Podhorny Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-34 021 Telefax: 069 / 212-9 734 021 E-Mail: stefan.podhorny@stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Kontonummer: 208 BLZ, Geldinstitut: 500 502 01 Frankfurter Sparkasse IBAN: DE3450 0502 0100 0000 0208 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungszweck: 20-2015-00143, Tiefbauarbeiten, Schutzrohrverlegung in der Adickesallee Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 03.09.2015, 10.30 Uhr Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: r) geforderte Sicherheiten: Sicherheitsleistung: 5 % Gewährleistung: 3 % s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 11.12.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabeprüfstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt Amt für Straßenbau und Erschließung Fußgängerbrücke über dem Mühlgraben Brückenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2015-00045 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main

Seite 824 / Amtsblatt Telefon: 069 / 212-33 308 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: werner.funke.amt66@stadt-frankfurt.de Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2015-00045 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Frankfurt am Main - Rödelheim, Mühlgraben f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Brückenbauarbeiten Umfang der Leistung: ca. 40 m 2 Holzbohlenbelag einschl. Unterkonstruktion ausbauen ca. 40 m Holzgeländer abbauen ca. 40 m Stahlgeländer einbauen ca. 3.500 kg Stahlkonstruktion einbauen ca. 35 m 2 RHD-Belag auf Stahlplatten herstellen Korrosionsschutzarbeiten Vermessung Verkehrssicherung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 05.10.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27.11.2015 j) Nebenangebote: o zugelassen 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-33 308 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: werner.funke.amt66@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Empfänger: Banküberweisung Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60 Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 0660.54870000, 66-2015-00045, 6B/15 Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-38 941 Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 825 p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 25.08.2015, 09.30 Uhr Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. Sowie MVAS-Nachweis(e), KOR-Schein und Nachweise, die im Anschreiben zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufgeführt sind. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 02.10.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Amt für Straßenbau und Erschließung Friedberger Warte Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2015-00046 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-48 957 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: mathias.geissler@stadt-frankfurt.de Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2015-00046 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: 60389 Frankfurt am Main Stadtteil Preungesheim Friedberger Warte f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Straßenbauarbeiten

Seite 826 / Amtsblatt Umfang der Leistung: ca. 4.075 m 2 ca. 1.720 m 2 ca. 6.070 m 3 ca. 5.150 m 2 ca. 3.100 t bitum. Befestigung bis 35 cm dick aufbrechen, verwerten Betonsteinpflaster und -platten aufnehmen, verwerten Boden lösen, entsorgen Erdplanum und Geogitter herstellen Grobschotter, 0/56-0/70 mm, einbauen ca. 1.750 m 3 Schottertragschichten 0/32 und 0/45 einbauen ca. 590 m ca. 2.495 m 2 ca. 2.685 m 2 ca. 1.250 Stk. ca. 102 Stk. ca. 1.420 t ca. 3.785 Stk. ca. 84 m 3 Bockstufen aus Beton mit Natursteinvorsatz einbauen Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz verlegen Großpflaster aus Basalt, D = 12 cm, einbauen Bodenindikatoren einbauen Betonfertigteile Rampen/ Stützwände einbauen Baumsubstrat einbauen Sträucher pflanzen Beton für Brunnenkammer einbauen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 16.11.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.08.2017 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Telefon: 069 / 212-48 957 Telefax: 069 / 212-35 106 E-Mail: mathias.geissler@stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 30,00 Euro Zahlungsweise: Empfänger: Banküberweisung Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Kontonummer: 2-609 BLZ, Geldinstitut: 500 100 60 Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungszweck: 0660.54870000, 66-2015-00046, Friedberger Warte - Platzgestaltung Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 01.09.2015, 11.30 Uhr Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: 1-5 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 827 s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. MVAS-Nachweis(e), Nennung eines Sige-Koordinators beim Einsatz von Nachunternehmern, Nachweis Eintragung Handwerksrolle Straßenbau /IHK sowie Nachweise gem. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 13.11.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Amt für Straßenbau und Erschließung De-Bary-Straße Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 92H-2015-00051 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698-186 Telefax: 069 / 2 698-367 E-Mail: a.drmic@faag.abg-fh.de Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 92H-2015-00051 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: 60320 Frankfurt am Main - Dornbusch, De-Bary-Straße f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Straßenbauarbeiten, Deckenerneuerung Umfang der Leistung: ca. 250 m 2 Großpflasteraufbruch (im Rinnenbereich) ca. 2.050 m 2 Asphalt fräsen ca. 300 m 3 Bodenausbau ca. 15 Stk. Straßenablaufausbau ca. 18 Stk. Straßenablaufeinbau ca. 260 t Schottertragschichteinbau (im Rinnenbereich) ca. 110 t Asphalttragschichteinbau (im Rinnenbereich) ca. 50 t Asphaltbindereinbau (im Rinnenbereich)

Seite 828 / Amtsblatt ca. 100 t Asphaltbindereinbau ca. 2.050 m 2 Asphaltdeckeneinbau ca. 750 m Gussasphaltrinneneinbau ca. 380 m 2 Betonpflastereinbau ca. 250 m 2 Betonpflasterumlegung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 19.10.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27.11.2015 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: FAAG Technik GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698-321 Telefax: 069 / 2 698-367 E-Mail: ausschreibungen-faagtechnik@ faag.abg-fh.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: FAAG Technik GmbH Kontonummer: 2000 39 059 BLZ, Geldinstitut: 500 502 01 Frankfurter Sparkasse IBAN: DE06 5005 0201 0200 0390 59 BIC-Code: Verwendungszweck: HELADEF1822 92H-2015-00051, De-Bary-Straße, Deckenerneuerung Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: FAAG Zentrale Submissionsstelle Zimmer B 003 Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 18.08.2015, 11.00 Uhr FAAG Zentrale Submissionsstelle Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Zimmer: B 003 / A 007 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 829 Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt sowie MVAS-Nachweis und Nachweise, die im Anschreiben zur Afforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 16.10.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Amt für Straßenbau und Erschließung Bushaltestellen Praunheim, Niederursel, Westend-Nord Straßenbauarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 92H-2015-00053 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698-220 Telefax: 069 / 2 698-367 E-Mail: s.klein@faag.abg-fh.de Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 92H-2015-00053 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch x Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: 60488 Frankfurt am Main - Praunheim, 60439 Frankfurt am Main - Niederursel (Niederurseler Landstraße und Gerhart- Hauptmann-Ring), 60320 Frankfurt am Main - Westend-Nord (Miquelallee) f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Straßenbauarbeiten, Decken- und Grunderneuerung Umfang der Leistung: ca. 190 m 2 Asphaltaufbruch ca. 260 m 2 Asphalt fräsen ca. 190 m 2 bel. Asphalt fräsen ca. 125 m 3 Boden, Klasse 3-5, lösen und verwerten ca. 200 m 2 Asphalttragschicht einbauen ca. 650 m 2 hochstandfeste Asphaltbinderschicht einbauen ca. 650 m 2 Asphaltdeckschicht einbauen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 19.10.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 27.11.2015 j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen

Seite 830 / Amtsblatt k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: FAAG Technik GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 2 698-220 Telefax: 069 / 2 698-367 E-Mail: ausschreibungen-faagtechnik@ faag.abg-fh.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: FAAG Technik GmbH Kontonummer: 2000 39 059 BLZ, Geldinstitut: 500 502 01 Frankfurter Sparkasse IBAN: DE06 5005 0201 0200 0390 59 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungszweck: 92H-2015-00053, Bushaltestellen Praunheim - Niederursel - Westend-Nord Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: FAAG Technik GmbH Zentrale Submissionsstelle Zimmer B 003 Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 19.08.2015, 11.00 Uhr FAAG Technik GmbH Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Zimmer: B 003 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt sowie MVAS-Nachweis und Nachweise, die im Anschreiben zur Afforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 16.10.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 831 Stadtentwässerung Frankfurt am Main ARA Sindlingen, Roter Weg 4 Rahmenvertrag Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Öffentliche Ausschreibung Nr. 68-2015-00051 nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-32 485 Telefax: 069 / 212-32 421 E-Mail: stephan.buss@stadt-frankfurt.de Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 68-2015-00051 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: o Vergabeunterlagen werden nur elektronisch x Vergabeunterlagen werden auch elektronisch o Es werden elektronische Angebote akzeptiert o kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags: x Ausführung von Bauleistungen o Planung und Ausführung von Bauleistungen o Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung: Stadtentwässerung Frankfurt am Main ARA/SEVA Sindlingen Roter Weg 4 65931 Frankfurt am Main f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Rahmenvertrag über Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Feuerfestausmauerung der 4 Verbrennungsöfen, einschl. Materiallieferung für die KJ 2016/2017 mit einer Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre. Umfang der Leistung: Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten Arbeiten einschl. zum Teil Materiallieferungen im Zuge von mind. 2 planmäßigen Revisionen pro Jahr an der feuerfesten Ausmauerung der Verbrennungsöfen als Wirbelschichtöfen mit Verbennungsetagen, einschließlich Nebeneinrichtungen. Bei den Ofenstraßen handelt es sich um 4 baugleiche Systeme wo jährlich 2 Stillstände erfolgen. Im Zuge der Stillstände erfolgt eine entsprechende Anlagenbegehung mit entsprechender Berichterstattung. Bei der Ausführung handelt es sich um einen Rahmenvertrag der alle erforderlichen Bauteile, Formstücke, Formsteine sowie sonstige Verbrauchsmaterialien enthält. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: h) Aufteilung in Lose: x Nein Ja, Angebote sind möglich: o nur für ein Los o für ein oder mehrere Lose o nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 04.01.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 29.12.2017 weitere Fristen: Die Zwischenfristen der jeweiligen planmäßigen Revisionen werden gesondert festgelegt. Es besteht eine Option der Verlängerung um zwei weitere Kalenderjahre. j) Nebenangebote: o zugelassen o nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen x nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Abt. 68.42 Goldsteinstraße 160 65931 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212-32 485 Telefax: 069 / 212-32 421 E-Mail: stephan.buss@stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de

Seite 832 / Amtsblatt p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung: Ort: am 22.09.2015, 09.30 Uhr Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. v) Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: 15.12.2015 w) Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt

11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. Amtsblatt / Seite 833 Richtlinien für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Frankfurt am Main (Aufbruchrichtlinie) A. Allgemeines 1. Geltungsbereich 1.1 Die Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Frankfurt am Main gilt sowohl für alle Arbeiten derjenigen Dienststellen und Gesellschaften, die der Allgemeinheit dienende Versorgungsleitungen bauen, verlegen und unterhalten, als auch für sonstige Arbeiten Dritter in öffentlichen Verkehrsflächen. 2. Geltende Vorschriften 2.1 Bei Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Grabungen, etc.) sind insbesondere nachstehende Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Zusätzliche Technische Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: StVO (Straßenverkehrsordnung) HessStrG (Hessisches Straßengesetz) VOB Teil C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ZTV A-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen) ZTV E-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) ZTV SoB-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau) ZTV Asphalt-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt) ZTV Pflaster-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen) ZTV Ew-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen an Straßen) ZTV BEA-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen Asphaltbauweise) ZTV LW-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege) ZTV Beton-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton) ZTV BEB-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen Betonbauweise) ZTV Fug-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen) ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) M SNAR (Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Randausbildungen von Verkehrsflächen aus Asphalt) TL BuB E-StB (Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaues) TL (G) SoB-StB (Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, einschl. Teil: Güteüberwachung) TL Gestein-StB (Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau) EF Gestein/HE (Ergänzende Festlegungen Gestein/Hessen) RuA-StB (Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau) RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Brücken (Überwachung und Prüfung) DIN 18920 Aufgrabungsarbeiten im Bereich von Bäumen RAS-LP4 Baumschutz auf Baustellen RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)

Seite 834 / Amtsblatt 11.08.2015 / Nr. 33, 146. Jhg. 3. Genehmigungspflicht 3.1 Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen einer straßenrechtlichen Genehmigung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (nachfolgend: ASE) als Baulastträger und einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch das Straßenverkehrsamt. 4. Anträge 4.1 Anträge auf Aufbruchgenehmigung gemäß 16 Abs. 4 HessStrG sind unter Angabe der Rechtsgrundlage (Gestattungsvertrag, Konzessionsvertrag, etc.) für jede Baustelle gesondert spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn der Arbeiten beim ASE Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum einzureichen. Der Antragsteller hat dem schriftlichen Antrag auf Aufbruchgenehmigung aktuelle Lagepläne der betroffenen Wegeflächen, aus denen mindestens die Bordsteinführung, die Gehweghinterkante und die angrenzende Bebauung hervorgeht, im Maßstab M 1:250 auf Grundlage der aktuellen Stadtgrundkarte mit genauen Angaben zu Lage und Abmessungen des geplanten Aufbruchs in jeweils 3-facher Ausfertigung beizufügen. In begründeten Fällen kann ausnahmsweise nach Absprache ein anderer Maßstab gestattet werden. Mit dem Antrag sind, falls erforderlich, die Unterlagen gemäß Ziffer 13.3 einzureichen. 4.2 Für Anträge auf Trassen- und Aufbruchgenehmigung gemäß 16 Abs. 4 HessStG bzw. Trassenzustimmung gemäß 68 Abs. 3 TKG gilt 4.1 entsprechend. Der Antrag ist jedoch spätestens vier Wochen vor geplantem Baubeginn der Arbeiten einzureichen. Der Lageplan mit genauen Angaben zu Art, Lage und Abmessungen der geplanten Trasse, Schächte und sonstigen Betriebseinrichtungen ist in jeweils 3-facher Ausfertigung beizufügen, ebenso, falls erforderlich, die Unterlagen gemäß Ziffer 13.3. Lage und Art aller weiteren Einbauten wie Fahrbahnteiler, Straßeneinläufe, Verkehrszeichen und Maste, Bäume, etc. sind durch einen Ortsvergleich zu ergänzen. Vorhandene, zu ändernde, neu zu verlegende oder aufzuhebende Leitungen und Betriebseinrichtungen anderer Trassenbetreiber sind nach Abstimmung mit diesen im Einzelnen maßstäblich in dem Plan darzustellen. Hierzu ist das Laufscheinverfahren durchzuführen und/oder durch einen dokumentierten Suchschlitz die Lage der Fremdleitungen nachzuweisen. Die bauausführenden Firmen sind vor der Bauausführung zu benennen und der Nachweis der fachlichen Qualifikation vorzulegen. Mit der Genehmigung/Zustimmung übernimmt die Stadt Frankfurt am Main keine Gewähr dafür, dass die zugewiesene Trasse frei von anderen Trassen ist. Alle Planangaben sind vor Ort zu prüfen. Ist die zugewiesene Trasse tatsächlich nicht frei von anderen Trassen, wird die vorhandene Trassenzuweisung nach Vorlage von Alternativtrassen entsprechend geändert und neu beantragt. Für größere Baumaßnahmen mit Auswirkung auf die öffentlichen Verkehrsflächen können Trassengenehmigungen/Zustimmungen und Aufbruchgenehmigungen von der Vorlage eines freigegebenen Gesamtleitungstrassenplanes abhängig gemacht werden. 5. Erteilung der Aufbruchgenehmigung 5.1 Die Zustimmung zur Vornahme der beantragten Arbeiten an den öffentlichen Verkehrsflächen wird durch Aushändigung der Aufbruchgenehmigung mit Auflagen erteilt. 5.2 Die Aufbruchgenehmigung und die verkehrsrechtliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist auf der Baustelle vorzuhalten und jederzeit auf Anfrage vorzuzeigen. 5.3 Für die über den unmittelbaren Aufbruchsbereich hinausgehenden Beeinträchtigungen der Verkehrsflächen während der Bauzeit ist eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Dies gilt insbesondere für: Lagerung von Baustoffen Abstellen von Containern Inanspruchnahme von Verkehrsflächen für Baustelleneinrichtungen Die Sondernutzungserlaubnis ist vor Baubeginn beim ASE Sachgebiet Sondernutzung von Straßenraum zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis bezieht sich nicht auf die Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Grünflächenamt erforderlich. 5.4 Die genehmigte Ausführungszeit (Baubeginn und -ende) ist einzuhalten. Die Aufbruchgenehmigung ist für die im Bescheid angegebene 3-Monatsfrist gültig. Wurde nach Ablauf dieser Zeit nicht mit den Arbeiten begonnen, erlischt diese Aufbruchgenehmigung und ein Neuantrag ist zu stellen. 6. Beginn der Arbeiten 6.1 Vor Durchführung von Aufgrabungen in den öffentlichen Verkehrsflächen ist dem zuständigen Baubezirk des ASE unter Angabe des Aktenzeichens der Aufbruchgenehmigung eine Baubeginnanzeige bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Baubeginn und umgehend nach Beendigung der Maßnahme eine Bauendeanzeige zu zusenden (die zu verwendenden Formulare sind dem Genehmigungsbescheid beigefügt). Die verkehrsrechtliche Anordnung gemäß 45(1), 45(6) der Straßenverkehrsordnung sowie weitere erforderliche Genehmigungen und Bescheide werden von der Aufbruchgenehmigung nicht berührt.