IQ- Schutzbrief. Garantie

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Jahre Garantie IQ- Schutzbrief 3 Jahre Garantie & Gewährleistung inkl. 3 Jahre Vollschutz ab 35, Einmalzahlung für 3 Jahre 5 Jahre Garantie & Gewährleistung inkl. 5 Jahre Vollschutz ab 43, Einmalzahlung für 5 Jahre

Volle Deckung für Sie: Die telering-vollschutz-produkte Die telering-vollschutz-produkte bieten einen umfassenden Hardware-Schutz für alle Geräte, die beim Kauf mit einem solchen Vollschutz versehen werden. Sie sichern sich durch den zusätzlichen Kauf eines Vollschutz-Produktes Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinausgehen. Die 3 bzw. 5 Jahre Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Hardware-Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch den Vollschutz ebenfalls abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern. Der Preis für das jeweilige Vollschutz-Produkt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist daraufhin 3 bzw. 5 Jahre lang gültig. Durch die Kooperation mit internationalen Versicherungsanstalten bietet der telering-vollschutz zusätzlich Schutz gegen weitere, unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Hardware, unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltsregelung: Deckungstabelle: Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Fehlbedienung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt unter Ausschluss von Schäden durch nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung, Benutzung etc. Mechanisch einwirkende Gewalt durch Gegenstände aller Art ohne Eigen- oder Fremdverschulden Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck Wasser oder Feuchtigkeit durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch etc.) Elementarschäden wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie Schäden durch Feuerlöschung Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung Indirekter Blitzschlag Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc. Material- und Herstellungsfehler nach der Herstellergarantie Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung Sie haben dadurch den Vorteil, dass Schäden wie defekte Notebook-Bildschirme oder Netzteile, indirekter Blitzschlag etc. keine Reparaturkosten verursachen. Lediglich bei Ungeschicklichkeit ergeben sich je nach Vollschutz-Produkt später angeführte Selbstbehalte. Im Totalschadensfall (z. B. Brand, unwirtschaftliche Reparaturkosten etc.) innerhalb der 3 bzw. 5 Jahre Laufzeit, haben Sie durch die telering-vollschutz-produkte das Recht auf ein Neugerät wie auf den folgenden Seiten beschrieben. Selbst ein Herstellerwechsel ist möglich. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne gegen einen Aufpreis durch Ihren telering-fachhändler erhalten. Da sich der telering-vollschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, können Sie Ihr Gerät ohne weiteres innerhalb der Laufzeit verkaufen, der Vollschutz bleibt aufrechterhalten, solange sich der neue Besitzer über die Rechte und Pflichten aus den Vollschutz-Produkten informiert (Informationsbroschüre) und diese anerkennt. 2

Für jedes Produkt den passenden Vollschutz! Vollschutz Je nach Warenwert und -gruppe ergeben sich unterschiedliche telering-vollschutz-produkte. Vollschutz heißt: 3 bzw. 5 Jahre Garantie und Gewährleistung inklusive 3 bzw. 5 Jahre Vollschutz laut Deckungstabelle mit Selbstbehalt bei Schäden durch Ungeschicklichkeit. telering-vollschutz Auswahl: Für alle Geräte der Kategorien Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Mobiltelefon, Computer und Zubehör können Vollschutz-Pakete erworben werden. Bitte beachten Sie beim Kauf eines der Vollschutz-Produkte den Preis des zu schützenden Gerätes sowie die gewünschte Laufzeit. Je nachdem wählen Sie dann den entsprechenden Vollschutz aus. Egal welches Produkt Sie wählen, Sie haben auf jeden Fall 3 bzw. 5 Jahre Garantie und Gewährleistung für Ihr gekauftes Gerät und das ab 35, als Einmalzahlung für 3 Jahre. Vollschutz Preisgruppe Verkaufspreis bis 3 Jahre 5 Jahre Bemerkungen Details siehe unten 1 500 35, 43, 2 1.000 55, 75, B1 3 1.500 67, 105, 4 2.500 125, 165, B2 5 5.000 210, 305, B1 Für Notebooks können die Vollschutz-Pakete generell erst ab Preisgruppe 2 erworben werden, auch wenn der Verkaufspreis unter 500, liegt. B2 PC-Sets können nur bis zu einem Verkaufspreis von 2.500, geschützt werden, wobei nur Vollschutz-Pakete der Preisgruppe 4 verwendet werden dürfen, auch wenn der Verkaufspreis des PC-Sets darunter liegen würde. Alle Werteangaben verstehen sich als Verkaufspreise inkl. MwSt. Alle Preise gelten als Einmalzahlung für 3 bzw. 5 Jahre. Selbstbehalte: Selbstbehalte werden grundsätzlich auf Basis der Reparaturkosten bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadensfall berechnet. Vollschutz: Selbstbehalt von 25 %, jedoch mindestens 30, inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten (Audio, HiFi, DVD, PC etc.), nur für gedeckte Schäden, die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind. Selbstbehalt von 33 %, jedoch mindestens 90, inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-HiFi etc.), nur für gedeckte Schäden, die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind. 3

Ein Schaden? So können wir Ihnen helfen. Grundsätzlich gilt der telering-vollschutz unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz. Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte daher neben dem defekten Gerät unbedingt auch den originalen Kassenbeleg sowie diese Broschüre zu Ihrem telering-fachhändler mit. Es gibt eine grundsätzliche Unterscheidung der möglichen Schadensfälle, die laut der angeführten Deckungstabelle in Deckung stehen. A/Material- und Herstellungsfehler Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch des geschützten Gerätes entstanden sind. Als Beispiel gelten hier defekte Netzteile oder Platinen von Desktop-Computern etc. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem telering-fachhändler. Dort wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Falls es sich um einen Hardware-Schaden aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 3 bzw. 5 Jahre Laufzeit des telering-vollschutzes keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, vereinbaren Sie die weitere Vorgehensweise mit Ihrem telering-fachhändler. Bei einem Gerätetausch Vor-Ort durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern, behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche. B/Schäden durch Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers Diese Schäden entstehen durch Fehlbedienung (z. B. Abbruch der CD-Lade), Sturz- und Bruchschäden sowie Schäden durch Flüssigkeiten bzw. Feuchtigkeit. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem telering-fachhändler und füllen Sie das aufliegende Schadensformular aus. Nach der Freigabe wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Im Falle von Schäden durch Ungeschicklichkeit wird von Ihrem telering-fachhändler ein Selbstbehalt auf Basis der Reparaturkosten bzw. des Neugerätewertes verrechnet. Dies gilt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse des Reparatur-Centers als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen. Bitte beachten Sie auch, dass Zerkratzen und Verschrammen nicht als Schäden gelten, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben, abzüglich des Selbstbehaltes. Bei Schäden an Geräten, die laut Konsumentenschutzgesetz eine Vor-Ort-Reparatur bedingen, vereinbaren Sie die weitere Vorgangsweise mit Ihrem telering-fachhändler. C/Alle anderen Schäden Schäden durch andere Ursachen als A oder B werden in ähnlicher Form abgewickelt. Bringen Sie daher Ihr defektes Gerät zu Ihrem telering-fachhändler. Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) bringen Sie bitte auch die entsprechende Bestätigung mit. Ihr Gerät wird entweder repariert, oder Sie kommen in den Genuss eines Neugerätewert-Ersatzes wie unten beschrieben. Dies gilt auch bei Totalverlust des Gerätes. Ein Selbstbehalt ist für diese Schäden nicht vorgesehen. 4

Neugerätewert-Ersatz: Wann gibt s ein neues Gerät? Neugerätewert-Ersatz bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihr altes, defektes Gerät ein Neugerät erhalten, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass das alte Gerät inkl. aller Original-Zubehörteile in den Besitz Ihres telering-fachhändlers übergeht und der zugehörige telering-vollschutz als erloschen gilt. Bringen Sie daher bei einem Ersatz des Gerätes alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung (Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse etc.) in die Filiale mit. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne gegen einen Aufpreis durch Ihren telering-fachhändler erhalten. Ablöse Eine Ablöse der Schäden in Bargeld ist, auch bei Totalschäden, nicht möglich. Geltungsbereich Bei der Bauart nach stationären Geräten gilt die Betriebsstätte des Endverbrauchers. Bei Endverbrauchern mit mehreren Betriebsstätten ist das Gerät an jeweils der Betriebsstätte in Schutz genommen, an der das Schadensereignis eintritt, soweit sich diese auf dem Gebiet der EU befindet. Bei der Bauart nach transportablen Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinne, exklusive GUS-Staaten. Leistungs-Beginn und -Ende Als Leistungsbeginn für die einzelnen Vollschutz-Produkte gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 3 bzw. 5 Jahre nach Geräte-Rechnungsdatum. Bei Ersatz eines Gerätes nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur etc.) gilt der zugehörige Vollschutz als erloschen. Für das Neugerät kann selbstverständlich wieder ein neuer telering-vollschutz erworben werden. 5

Lesen Sie auch das Kleingedruckte! Grundsätzlich gilt Der telering-vollschutz ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien). Voraussetzung für die Vollschutz-Produkte ist, dass die geschützten Geräte (bewegliche Geräte wie Notebooks, Fotogeräte etc.) ihrer Bauart nach für einen Transport geeignet sowie während des Transportes/Tragens ordnungsgemäß gesichert und laufend beaufsichtigt sind. Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Die Geräteinhaber oder deren Bevollmächtigte sind für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und deren Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich. Daten- und Softwarebestandsverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software- und Betriebssystem, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt. Verbrauchsmaterial und Verschleißteile wie Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Trommeln, Keilriemen, Kohlebürsten, Lampen etc. sind nicht gedeckt. Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist. Geräte, die einer gewerblichen Nutzung unterliegen gelten nur dann als geschützt, wenn sie auf Grund der Herstellerangaben auch für eine solche geeignet sind. Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Geräte. Tastaturen und Mäuse sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung mit dem Hauptgerät gedeckt. Modulare Geräte sind nur im Rahmen einer Original- Herstellerverpackung als Set gedeckt. Durch telering definierte Angebot-Bundles (PC + Drucker + Scanner etc.) gelten als ein Gerät. Die Deckung für Handys bezieht sich immer auf den theoretischen Verkaufswert (ohne Stützungen). Garantien der Gerätehersteller sind vorrangig leistungspflichtig sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter. Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Allfällig bestehende Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Geräteinhaber sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Eventuelle Differenzen hierbei (Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den Vollschutz gedeckt. Teile und Geräte-Garantie/Gewährleistungen sind wie sonst auch vorrangig zu ziehen. Bei gedeckten Totalschäden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen, z. B. Netzteile) geht, nach Ersatzleistung, das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen etc.) in den Besitz Ihres telering-fachhändlers über. Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als gedeckte Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiterhin sind Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt. Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung. Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet (auch nicht für weiteres Zubehör wie Autoeinbausätze, verbliebene Toner, Patronen etc.). Schäden durch normale, übliche Abnützung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt. Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Gerätes (z. B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt. Schäden durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen sind nicht gedeckt. Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind oder sich nachträglich als keine Hardwareschäden erweisen, sind nicht gedeckt. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt (z. B. Unterwassergehäuse). Kalkschäden jeder Art gelten als unsachgerechter Gebrauch der Geräte bzw. als Verschleiß und sind nicht gedeckt. Falls in der Laufzeit der Vollschutz-Produkte das geschützte Gerät getauscht wurde (Garantietausch durch Hersteller etc.), müssen bei Einforderung einer Leistung aus dem Vollschutz auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden. Angemeldete Schäden ohne genauer Schadenhergangs-Beschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt. Bei jeglicher Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Geräteinhaber oder dessen Bevollmächtigter ist für das geschützte Gerät verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadensfall bei dem die, dem Geräteinhaber zumutbare, Sorgfalt ausser Acht gelassen wurde, findet keine Deckung. 6

Bitte hier Ihre Rechnung einheften: Geschütztes Gerät und eventuell Seriennummer eintragen Verkäufer Rechnungsnummer Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand 1.8.2007 7

telering Marketing GmbH & Co. KG Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Telefon 0 61 31-2 88 81 12 Fax 0 61 31-2 88 81 84 E-Mail info@telering.de info@markenprofi.de www.telering.de www.markenprofi.de