Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät



Ähnliche Dokumente
Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Studienplan 2014 für die deutschsprachigen Studiengänge im Departement für Medien- und Kommunikationswissenschaft

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

Bachelor of Arts (BA) und Master of Arts (MA) in Kommunikationswissenschaft und Medienforschung

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts)

LEITFADEN CURRICULUM KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Software Engineering Curriculum im Informatik-Bachelor- und -Master-Studium an der Universität Bonn

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik

/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

Erfolgreich studieren.

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Übersicht zum Studiengang Recht der Europäischen Integration Universität Leipzig :: Juristenfakultät

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Ordnung für das Bachelorstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Institut für Ethnologie

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Wirtschaft und Recht

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Minuten [1, 4 ] Mathematische

IPMZ Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung Masterprogramme am IPMZ

Hier findet ihr alle Informationen rund um s Studium in den Sozialwissenschaften: Prüfungsordnung:

Nebenfachregelungen 1

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Informationen und Empfehlungen zum Strecken des Studiums BA Bildung und Erziehung in der Kindheit


27 Master-Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik

Universität Zürich. Philosophische Fakultät. Archäologisches Institut. Rämistr. 73 CH-8006 Zürich Tel.:

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

Das VWL-Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin

Wegleitung zum Soziologiestudium

Bachelor Deutsche Philologie

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung


Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig

Fachspezifische Anlage: Soziologie

geändert durch Satzungen vom 1. September Juni November März Februar 2014

Anlage 1: Fachprüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplom- Vorprüfung

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre. Vom 25. April 2013

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B14: Soziologie. Vom 30.

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Transkript:

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Teil B Haupt- und Nebenfachprogramme der Institute und Seminare

Philosophische Fakultät Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung Studienprogramme Bachelorstudium - (120 ) - (0 ) Masterstudium - (90 ) - (30 ) Versionen HS 2008 bis FS 2009 (ersetzt durch Version HS 2009) HS 2009 bis FS 2010 (ersetzt durch Version HS 2010) HS 2010 bis FS 2011 (ersetzt durch Version HS 2011) HS2011 bis FS 2013 (ersetzt durch Version HS 2013) HS 2013

Legende zu den Tabellen 5.a) und 5.b) Die folgenden Abkürzungen werden in allen Tabellen zur Übersicht über die Module (5.a) und zum Mustercurriculum (5.b) verwendet: Veranstaltungsarten (=Modulelemente) Leistungsnachweise (LN) Ergänzende Angaben zu Modulen - B25.3 - VL Vorlesung PR Prüfung P Pflichtmodul SE Seminar MA aktive Mitarbeit WP Wahlpflichtmodul UE Übung RE Referat W Wahlmodul KO Kolloquium SU schriftliche Übung 1-sem 1-semestriges Modul PK Praktikum SA schriftliche Arbeit 2-sem 2-semestriges Modul EX Exkursion TV thematische Varianten desselben Moduls werden angeboten TT Thematisches Tutorat U Modul wird unregelmässig angeboten QO Qualifikationsarbeit ohne Veranstaltung HS bzw. FS Modul wird nur im HS oder FS angeboten Fremdanbieter (innerhalb oder ausserhalb PhF) fr PO Prüfung ohne Veranstaltung na durch Anbieter definiert B Bachelorarbeit m geeignet als vorgezogenes Mastermodul SWS Semesterwochenstunden M Masterarbeit / «oder» + «und»

(120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaft 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Bachelorstudium im Hauptfachprogramm (120 ) bietet relevantes theoretisches Grundlagenwissen und Forschungsergebnisse der sowie vertiefte empirischmethodische Qualifikationen der Sozialwissenschaften. Diese breit und vertieft vermittelten Theorie-, Methoden-, Vermittlungs- und Organisationskompetenzen qualifizieren für anwendungsorientierte und operative Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Kommunikation wie a) die angewandte Medien-, Kommunikations-, Markt- & Meinungsforschung, b) die Evaluation von Kommunikationsleistungen und Medienkampagnen, c) Organisationskommunikation und Public Relations, d) Medienmanagement und f) die Fortund Weiterbildung im Kommunikations- und Medienbereich. 2. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. B25. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen im Hauptfachprogramm (120 ) kann nicht mit dem Studienprogramm kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester, wobei der Beginn im Herbstsemester empfohlen wird. Das Studium gliedert sich in ein zweisemestriges Assessmentstudium und ein anschliessendes viersemestriges Aufbaustudium (Qualifikationsphase). b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete In der Qualifikationsphase werden drei Schwerpunkte der öffentlichen Kommunikation angeboten: Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte Nutzung, Rezeption, Wirkung Details zur Modulwahl der Schwerpunkte siehe.d) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B25.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) Assessmenstudium 8 x Grundlagen der PuK I + II VL (2, )+VL (2, ) PR P, 1-sem x Grundlagen der PuK III VL (2, ) PR P, 1-sem LN Weitere Angaben zu den Modulen

(120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaft benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen 1 x Methodengrundlagen (Empirische Methoden I; Empirische Methoden II + Übung; Statistik I + Übung) VL (2, )+VL (2, )+ UE (2, 2)+VL (2, )+ UE (2, 2) SU/PR P, 2-sem best Wissenschaftliches Arbeiten VL (1, 2)+UE (1, 2) SU/PR P, 1-sem x Wahlpflicht-Vorlesung VL (2, ) PR WP, 1-sem, TV Aufbaustudium/Qualifikationsphase x Schwerpunkt-Vorlesung Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Vorlesung Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Vorlesung Nutzung, Rezeption, Wirkung VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Kurs Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Kurs Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Kurs Nutzung, Rezeption, Wirkung UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Seminar Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft SE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Seminar Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte SE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Seminar Nutzung, Rezeption, Wirkung SE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft SE (2, )+SE (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte SE (2, )+SE (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Nutzung, Rezeption, Wirkung SE (2, )+SE (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV x Statistik II VL+UE (2, ) SU/PR P, 1-sem x Vorlesung VL (2, ) PR WP, 1-sem, TV x Bachelorarbeit B (0, ) SA P, 1-sem 10 na Studium generale na na na B25.5 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Bachelorstudiums. Semester 1 2 3 Module Grundlagen der PuK I + II Wissenschaftliches Arbeiten Methodengrundlagen (Empirische Methoden I) Wahlpflicht-Vorlesung (1 von 2) Grundlagen der PuK III Methodengrundlagen (Statistik I) Methodengrundlagen (Empirische Methoden II) Wahlpflicht-Vorlesung (2 von 2) 3 Schwerpunkt-Vorlesungen Statistik II Vorlesung (1 von ) 8 12 Kommentar

(120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaft Semester 5 Module 1 Schwerpunkt-Seminar (1-semestrig) 1 Schwerpunkt-Kurs Vorlesung (2-3 von ) 1 Schwerpunkt-Forschungsseminar (2-semestrig, 1. Teil) Vorlesung (- von ) 1 Schwerpunkt-Forschungsseminar (2-semestrig, 2. Teil) Bachelorarbeit Studium generale 8-12 12 10 Kommentar 120 Summe. Regeln a) zum Assessment-Studium Das Assessmentstudium beginnt im Herbstsemester. B25. b) zu den Studienphasen Module der Qualifikationsphase können erst nach Abschluss des Assessmentstudiums absolviert werden. Ausgenommen hiervon sind die Module «Vorlesung». c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Es müssen 2 Wahlpflicht-Vorlesungen (Assessmentstudium) und Vorlesungen (Aufbaustudium) absolviert werden. In einem Schwerpunkt (Definition der drei Schwerpunkte siehe unter.b).) müssen die Schwerpunkt-Vorlesung (HS) und ein Kurs (FS), in einem weiteren Schwerpunkt müssen die Schwerpunkt-Vorlesung (HS) und ein Seminar (FS) und im dritten Schwerpunkt müssen die Schwerpunkt-Vorlesung (HS) und ein zweisemestriges Forschungsseminar (HS und FS) absolviert werden. Die Bachelorarbeit wird im Themenbereich des Forschungsseminars verfasst. In welchem Schwerpunkt welche dieser Modulvarianten absolviert wird, ist frei wählbar. e) zu Abfolgen Die Schwerpunkt-Vorlesung und die «Statistik II» sind Voraussetzung für den Besuch der entsprechenden Schwerpunkt-Kurse, -Seminare, -Forschungsseminare. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Bachelorstudium Für die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Hauptfach des Lizenziatsstudiums werden im Hauptfachprogramm (120 ) des Bachelorstudiums 0 angerechnet. h) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.

(0 ) Bachelorstudium 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Bachelorstudium im Nebenfachprogramm (0 ) bietet relevantes theoretisches Grundlagenwissen und Forschungsergebnisse der sowie vertiefte empirischmethodische Qualifikationen der Sozialwissenschaften. Diese breit und vertieft vermittelten Theorie-, Methoden-, Vermittlungs- und Organisationskompetenzen qualifizieren für anwendungsorientierte und operative Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Kommunikation wie a) die angewandte Medien-, Kommunikations-, Markt- & Meinungsforschung, b) die Evaluation von Kommunikationsleistungen und Medienkampagnen, c) Organisationskommunikation und Public Relations, d) Medienmanagement und f) die Fortund Weiterbildung im Kommunikations- und Medienbereich. 2. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. B25.7 Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen im Nebenfachprogramm (0 ) kann nicht mit dem Studienprogramm kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester, wobei der Beginn im Herbstsemester empfohlen wird. Das Studium gliedert sich in eine Einstiegsphase und eine Qualifikationsphase. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete In der Qualifikationsphase werden drei Schwerpunkte der öffentlichen Kommunikation angeboten: Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte Nutzung, Rezeption, Wirkung Details zur Modulwahl der Schwerpunkte siehe.d) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B25.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) Einstiegssphase 8 x Grundlagen der PuK I + II VL (2, )+VL (2, ) PR P, 1-sem x Grundlagen der PuK III VL (2, ) PR P, 1-sem x Methodengrundlagen (Empirische Methoden I) VL (2, ) PR P, 1-sem LN Weitere Angaben zu den Modulen

(0 ) Bachelorstudium benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen na Studium generale na na na Qualifikationsphase x Schwerpunkt-Vorlesung Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft VL (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Vorlesung Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte VL (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Vorlesung Nutzung, Rezeption, Wirkung VL (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Schwerpunkt-Kurs Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Kurs Kommunikatoren, Prozesse, Inhalte UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Schwerpunkt-Kurs Nutzung, Rezeption, Wirkung UE (2, ) RE/SA WP, 1-sem, TV, FS x Vorlesung VL (2, ) PR WP, 1-sem, TV B25.8 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Bachelorstudiums. Semester 1 2 3 5 Module Grundlagen der PuK I + II Methodengrundlagen (Empirische Methoden I) Vorlesung (1 von ) Grundlagen der PuK III 1 Schwerpunkt-Vorlesung Vorlesung (2-3 von ) 1 Schwerpunkt-Kurs Vorlesung ( von ) 1 Schwerpunkt-Vorlesung Studium generale Vorlesung (5 von ) 1 Schwerpunkt-Kurs Vorlesung ( von ) 8 8 Kommentar 0 Summe. Regeln a) zum Assessment-Studium Entfallen gemäss Abschnitt. b) zu den Studienphasen Module der Qualifikationsphase können erst nach Abschluss der Einstiegsphase absolviert werden. Ausgenommen hiervon sind die Module «Vorlesung». c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung.

(0 ) Bachelorstudium d) zur Wahl der Module Es müssen Vorlesungen absolviert werden. In zwei Schwerpunkten (Definition der drei Schwerpunkte siehe unter.b).) müssen je eine Vorlesung (HS) und ein Kurs (FS) absolviert werden. e) zu Abfolgen Die Schwerpunkt-Vorlesung ist Voraussetzung für den Besuch der entsprechenden Schwerpunkt-Kurse. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. B25.9 g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Bachelorstudium Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums Publizistikwissenschaft absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier» gemäss den im Anhang 2 der Rahmenordnung genannten Punktzahlen. Maximal können 20 angerechnet werden. h) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.

(90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaft 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Masterstudium im Hauptfachprogramm (90 ) bietet vertieftes theoretisches Grundlagenwissen und Forschungsergebnisse der sowie umfassende und vertiefte empirisch-methodische Qualifikationen der Sozialwissenschaften. Diese befähigen, empirische Forschung selbständig zu planen und durchzuführen. Die vertieft vermittelten Theorie-, Methoden-, Vermittlungs- und Organisationskompetenzen, aber auch Analyse- und Reflexionskompetenzen qualifizieren für dispositive, evaluative und organisierende Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Kommunikation wie a) die angewandte Medien-, Kommunikations-, Markt- & Meinungsforschung, b) die Evaluation von Kommunikationsleistungen und Medienkampagnen, c) Organisationskommunikation und Public Relations, d) Medienmanagement und f) die Fort- und Weiterbildung im Kommunikations- und Medienbereich. 2. Voraussetzungen Das Hauptfachprogramm (90 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studienprogramm Publizistikund Kommunikationswissenschaft (120 ). Mit der Studienrichtung Kommunikations- und Medienwissenschaft, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen (RVO 8, Abs. 2). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen im Hauptfachprogramm (90 ) kann nicht mit dem Studienprogramm kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester, wobei der Beginn im Herbstsemester empfohlen wird. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. B25.10 b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Die folgenden forschungsorientierten Schwerpunkte werden in der Regel parallel angeboten: Politische Kommunikation & Medienpolitik Medienökonomie & neue Medien Massenkommunikation & Effekte Strategische Kommunikation & Medienleistungen Details zur Modulwahl der Schwerpunkte siehe.c)

(90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaft 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B25.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Multivariate Statistik+Übungen VL (2, )+UE (2, 2) SU/PR P, 1-sem, m x Wissenschaftstheorie/Forschungslogik VL (2, ) SU/PR P, 1-sem, m x Schwerpunkt-Vorlesung Politische Kommunikation & Medienpolitik VL (2, ) PR WP, 1-sem x Schwerpunkt-Vorlesung Medienökonomie & neue Medien VL (2, ) PR WP, 1-sem x Schwerpunkt-Vorlesung Massenkommunikation & Effekte VL (2, ) PR WP, 1-sem x Schwerpunkt-Vorlesung Strategische Kommunikation & Medienleistungen VL (2, ) PR WP, 1-sem 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Politische Kommunikation & Medienpolitik SE (2, )+SE (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Medienökonomie & neue Medien SE (2, )+SE (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Massenkommunikation & Effekte SE (2, )+FS (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV 12 x Schwerpunkt-Forschungsseminar Strategische Kommunikation & Medienleistungen SE (2, )+FS (2, ) RE/MA/SA WP, 2-sem, TV best Abschlusskolloquium KO (2, ) RE/MA P, 1-sem x Vorlesung VL (2, ) PR WP, 1-sem, TV, m 9 x Seminar SE (2, 9) RE/SA WP, 1-sem, TV 30 x Masterarbeit M (0, 30) SA P, 1-/2-sem B25.11 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester 1 2 3 Module 1 Vorlesung Multivariate Statistik+Übungen Seminar Schwerpunkt-Vorlesung 1 Vorlesung 1 Schwerpunkt-Forschungsseminar (2-semestrig, 1. Teil) 1 Seminar Wissenschaftstheorie/Forschungslogik 1 Schwerpunkt-Forschungsseminar (2-semestrig, 2. Teil) 1 Vorlesung 1 Abschlusskolloquium Masterarbeit (1. Teil) 9-9 12 - Masterarbeit (2. Teil) 30 Kommentar 90 Summe

(90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaft. Regeln a) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen ein Modul «Schwerpunkt-Vorlesung» und das entsprechende Modul «Schwerpunkt-Forschungsseminar», zwei Module «Seminar» und drei Module «Vorlesung» absolviert werden. d) zu Abfolgen Die Module «Multivariate Statistik+Übungen» sowie «Wissenschaftstheorie/Forschungslogik» müssen im 1. und 2. Semester absolviert werden. Das Modul «Schwerpunkt-Forschungsseminar» setzt das Modul «Multivariate Statistik+Übungen» sowie die entsprechende Schwerpunkt-Vorlesung voraus. e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. B25.12 f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.

(30 ) Masterstudium 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Vertiefte publizistik-/kommunikationswissenschaftliche Ausbildung mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt. Interdisziplinäre Verbreiterung in Publizistik-/Kommunikationswissenschaft. Vermittlung von Analyseund Reflexionskompetenzen. 2. Voraussetzungen Das Nebenfachprogramm (30 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studienprogramm Publizistikund Kommunikationswissenschaft (0 ). Mit der Studienrichtung Kommunikations- und Medienwissenschaft, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen (RVO 8, Abs. 2). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B25.13 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen im Nebenfachprogramm (30 ) kann nicht mit dem Studienprogramm kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester, wobei der Beginn im Herbstsemester empfohlen wird. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Die folgenden forschungsorientierten Schwerpunkte werden in der Regel parallel angeboten: Politische Kommunikation & Medienpolitik Medienökonomie & neue Medien Massenkommunikation & Effekte Strategische Kommunikation & Medienleistungen Details zur Modulwahl der Schwerpunkte siehe.c) 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B25.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen 9 x 9 x 9 x Seminar zum Schwerpunkt Politische Kommunikation & Medienpolitik Seminar zum Schwerpunkt Medienökonomie & neue Medien Seminar zum Schwerpunkt Massenkommunikation & Effekte SE (2, 9) RE/SA WP, 1-sem, TV SE (2, 9) RE/SA WP, 1-sem, TV SE (2, 9) RE/SA WP, 1-sem, TV

(30 ) Masterstudium benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen 9 x Seminar zum Schwerpunkt strategische Kommunikation & Medienleistungen SE (2, 9) RE/SA WP, 1-sem, TV x Vorlesung VL (2, ) PR WP, 1-sem, TV, m b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester Module 1 2 Vorlesungen 8 Kommentar B25.1 2 1 Seminar in einem der Schwerpunkte 9 3 1 Seminar in einem der Schwerpunkte 9 1 Vorlesung 30 Summe. Regeln a) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen zwei Seminare in unterschiedlichen Schwerpunkten und drei Vorlesungen absolviert werden. d) zu Abfolgen Keine. e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.

Impressum 2012 Universität Zürich Herausgeberin: Universität Zürich Philosophische Fakultät Redaktion: Philosophische Fakultät