Exposition nationale Paires, Marin-Epagnier

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Transkript:

Exposition nationale Paires, Marin-Epagnier Vom 17. bis 19. November 2017, besucht am 18. November 2017 Dieser Pflaumenkopfsittich fand nur teilweise Sichtschutz hinter dem Bewertungsblatt. I. Allgemeines Allgemeine Hinweise zur Messe Die Exposition nationale Paires fand in einer Halle auf dem Espace Perrier statt. Die Aussteller präsentierten diverse kleine bis mittelgrosse Papageien, Tauben, Wachteln, Prachtfinken und Finken, darunter auch mehrere einheimische Finkenarten. Insgesamt wurden rund 550 Vögel ausgestellt. Die Vögel an der Exposition nationale Paires wurden gerichtet; dies geschah aber bevor die Ausstellung für das Publikum geöffnet wurde. Wie sich das Handling und die Präsentation der Vögel für das Richten gestaltete, konnte der STS demzufolge nicht beurteilen. Während der Ausstellung selbst wurden weder zu Demonstrationszwecken noch zum Streicheln Vögel aus den Käfigen genommen. Soweit ersichtlich, waren auch keine Vögel zum Verkauf ausgeschrieben. Am Besuchstag herrschte in der Ausstellungshalle Raumtemperatur (ca. 20 C), Zugluft war nicht vorhanden. Da sich der Besucherzustrom in Grenzen hielt, konnte die Lärmbelastung als unbedenklich eingestuft werden. 1

Hinweise zur Tierhaltung Die Haltung der Vögel erfolgte paarweise, wobei auch Männchen-Männchen- oder Weibchen-Weibchen-Kombinationen vorkamen. Bei den Käfigen handelte es sich um herkömmliche Leuenberger- Ausstellungskäfige aus Holz in vier verschiedenen Käfiggrössen. Die Kanarien und manche Prachtfinken (Zebrafinken, Gouldamadinen) wurden in den kleinsten Käfigen (ca. 45 x 25 x 36 cm) gehalten. Die Mehrheit der Prachtfinken sowie kleinere Papageienarten (Wellensittiche, Agaporniden, Bourkesittiche, Neophemen) bewohnten die mittleren Käfige (ca. 60 x 30 x 40 cm). Die Nymphensittiche, verschiedene Wachtelarten sowie kleinere Taubenarten (z. B. Sperlings- und Diamanttäubchen, Lachtaube) waren in mittelgrossen Käfigen à ca. 60 x 40 x 50 cm untergebracht. Für mittlere bis mittelgrosse Papageien (z. B. Schildsittiche, Halsbandsittiche, Pflaumenkopfsittiche) sowie Brieftauben kamen schliesslich die grössten Käfige à ca. 100 x 50 x 80 cm zum Einsatz. Die in der Tierschutzverordnung (TSchV) deklarierten Mindestvorschriften für die Haltung von Vögeln wurden leider mehrheitlich nicht eingehalten. Die Vorder- sowie Oberseiten der Käfige waren aus Metallgitter und folglich einsehbar. Die Käfigeinrichtung gestaltete sich karg. Sie bestand zumeist aus einem auswechselbaren Boden (Papier oder Karton), zwei fest installierten Holzsitzstangen, einer Futterschale und einer Tränke. Den Wachtelarten stand Einstreu zur Verfügung. Federnde Sitzgelegenheiten waren nicht vorhanden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen fehlten auch Badestellen sowie adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten. Rückzugsmöglichkeiten waren nur dort in reduziertem Masse vorhanden, wo das Bewertungsblatt einen Teil des Käfigs verdeckte. Die Käfige waren in mehreren Reihen auf Tischen platziert. Insbesondere bei den kleinen Käfigen bestand dadurch die Möglichkeit, sich über die Käfige zu beugen; lediglich einzelne Züchter deckten die Käfigoberseite mit einem Blatt Papier ab. Da von oben kommende Bewegungen dem Fluchttier Vogel einen sich nähernden Beutegreifer suggerieren, sollten Käfige aus Sicht des STS nie von oben einsehbar sein. Auch sollten die Besucher stets auf Distanz zu den Käfigen gehalten werden, damit die Vögel nicht in Angst versetzt werden. Dies war allerdings nicht der Fall, die Käfigreihen waren eng beieinander platziert und Absperrungen nicht vorhanden. Die Besucher kamen sehr nah an die Käfige heran oder berührten diese sogar, wenn sie sich beim Betrachten der Käfige gegenseitig ausweichen mussten. 2 Die Käfige waren aneinandergereiht auf Tischen platziert. Eine Absperrung zum Besucher hin war nicht vorhanden.

Standard-Käfigeinrichtungen bei gerichteten Ausstellungen. Die Platzverhältnisse waren äusserst beschränkt, die Einrichtung gestaltete sich karg. Diese zwei Bourkesittiche hatten immerhin noch etwas Kolbenhirse zur Beschäftigung ein «Luxus», welcher vielen Vögeln verwehrt blieb. Hinweise zum Verhalten der Vögel an der Ausstellung Aufgrund der fehlenden Absperrung und den engen Käfigreihen konnten sich die Besucher den Käfigen ungehindert nähern. Die Vögel indessen erhielten infolge der kleinen Käfige und fehlenden Versteckmöglichkeiten keinerlei Gelegenheit, sich den Blicken der Besucher zu entziehen oder zumindest räumliche Distanz zu schaffen. Dies führte bei verschiedenen Vögeln zu Stressbelastung, wobei die Belastungen im Verlaufe des Nachmittags mit ansteigendem Besucherstrom zunahmen. Insbesondere die einheimischen Wildvögel (u. a. Distelfink, Gimpel, Bluthänfling), aber auch zahlreiche «domestiziertere» Arten (z. B. Kanarien, Schwarzköpfchen) zeigten Angst- und Stresssymptome wie Ducken, Verstecken hinter dem Partner, Flügelzittern oder Schnabelatmung. Mehrere Vögel führten stereotype oder stereotypieähnliche Verhaltensweisen aus, indem sie beispielsweise am Käfigboden hin- und herrannten oder repetitive Flugmuster vollführten. Stereotypien sind Verhaltensstörungen und deuten auf ungenügende Haltungsbedingungen und Belastungen hin. Einzelne Vögel, konstant frustriert durch die erfolglosen Fluchtversuche, wechselten gar zu einer Strategie des apathischen Stillsitzens am Boden. Dieses Verhalten wird «learned helplessness» genannt: Das Tier hat aufgegeben, es kann mit all seinen Bewältigungsversuchen nichts ausrichten; ein Zustand der kompletten Frustration und des stummen Leidens. II. Was uns seitens Tierschutz an der Ausstellung gefallen hat Die Vögel wurden paarweise gehalten. Den Wachteln sowie den chinesischen Zwergwachteln stand Einstreu zwecks Beschäftigung sowie Staubbaden zur Verfügung. Einzelne Züchter deckten die Käfigoberseite mit einem Papier ab, um den Tieren zumindest zur Käfigoberseite hin Deckung zu geben. Die Lautstärke im Raum war angenehm, auf Durchsagen wurde verzichtet, und auch der Restaurantbetrieb war ausserhalb des Tierraums platziert. 3

Im Gegensatz zur SWISSBird, an der die Vögel einzeln gehalten wurden, verfügten die Tiere an der Exposition nationale Paires über Sozialkontakte. 4 Die Wachteln und die chinesischen Zwergwachteln verfügten löblicherweise über Einstreu und somit eine Staubbademöglichkeit aber leider fehlte der für die scheuen Tiere notwendige Rückzug.

III. Was sich im Vergleich zur letzten vom STS besuchten Vogelausstellung verbessert hat Die «Exposition Paires» wurde erstmals vom STS besucht, daher können keine Vergleiche zu den Vorjahren gezogen werden. Verglichen mit der nationalen Vogelausstellung SWISSBird, bei welcher ähnliche Bedingungen vorherrschten, hoben sich hier insbesondere die paarweise Haltung sowie der räumlich abgetrennte Restaurantbetrieb positiv hervor. Auch wurde auf die ganz kleinen Käfigtypen verzichtet, und es wurden keine verletzten Vögel beobachtet. IV. Was dem STS an der Ausstellung nicht gefallen hat und verbessert werden muss Verglichen mit der nationalen Vogelausstellung SWISSBird fiel die Exposition nationale Paires in folgenden Punkten schlechter aus: Absperrungen vor den Käfigen fehlten; die Besucher erhielten ungehindert Zugang zu den Käfigen und nutzten dies auch aus (bei der SWISSBird waren 2015 immerhin bei einem Teil der Käfige Absperrungen vorhanden). Die Käfige waren vergleichsweise niedrig platziert, mangels Absperrungen konnten sich die Besucher insbesondere über die kleinen Käfigtypen beugen oder von oben fotografieren. Da Vögel Fluchttiere sind, in den kleinen Käfigen aber keine Möglichkeit zur Flucht oder zum Rückzug hatten, entstand für die ausgestellten Tiere eine erhebliche Belastung. Adäquate Rückzugsmöglichkeiten fehlten auch bei der Exposition nationale Paires. Die Käfige entsprachen nicht den Bedürfnissen der Vögel. Die Einrichtung präsentierte sich karg und auf das Nötigste beschränkt. Die Platzverhältnisse waren gering, die überwiegende Mehrheit der Käfige unterschritt die Mindestvorschriften der TSchV. Im Gegensatz zur SWISSBird fehlten Schauvolieren, welche den Besuchern eine tierfreundliche, bedürfnisgerechte Haltung aufzeigen und den Unterschied zu Haltungsbedingungen bei prämierten Ausstellungen verdeutlichen würden. Aufsichtspersonal war zwar vorhanden, es griff jedoch während der Anwesenheit des STS nicht ein, wenn sich Besucher zu nahe an die Käfige bewegten oder Kinder herumrannten. Zahlreiche Vögel zeigten Belastungsanzeichen: -- Schnabelatmung: z. B. Distelfinken, Kanarien-Distelfinken-Hybriden, Frisé-Kanarien, Farbkanarien -- Ducken hinter dem Partner oder am Boden: z. B. Rostkappenpapagei, Blaugenicksperlingspapagei -- Stereotype Bewegungsabläufe: z. B. Bluthänfling, Birkenzeisig, Feinsittich, Gimpel -- Learned helplessness: regungsloses Verharren am Boden bei Fein- und Glanzsittichen Insbesondere bei den Kanarien wurden verschiedene Zuchtformen mit Abweichungen im natürlichen Aussehen ausgestellt: Nebst verschiedenen Farbzuchten, u. a. bei Kanarien und Agaporniden, waren auch Vögel mit Gefiederabnormitäten präsent. Es handelte sich hierbei um Frisé-Kanarien, deren Brust-, Rücken- und Schulterfedern stark gekräuselt waren, sowie haubentragende Schauwellensittiche und Kanarien. Insbesondere Letztere sahen teilweise kaum mehr unter den Federhauben hervor. Der STS sieht solche Zuchtformen kritisch, denn die Tiere verfügen über ein eingeschränktes Sehvermögen und folglich eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit auf Umweltreize. Der STS ist der Ansicht, dass solche Vögel stark belastet sind und mit solchen Extremmerkmalen nicht gezüchtet werden sollten. Auch an der Exposition nationale Paires wurden diverse bewilligungspflichtige Wildvogelarten sowie Hybriden zwischen Wild- und Ziervögeln präsentiert: Gimpel, Fichtenkreuzschnabel, Distelfink, Erlenzeisig, Birkenzeisig, Bluthänfling sowie Hybriden zwischen Distelfink und Kanarienvogel. Auf die Bewilligungspflicht wurde allerdings nicht hingewiesen, was der STS kritisiert. Da Wildvögel aufgrund der kürzeren Domestikationszeit in der Regel eine höhere Fluchtbereitschaft haben und scheuer sind, sind sie an Ausstellungen grösseren Belastungen ausgesetzt. 5

Diese beiden Feinsittiche verharrten während der Anwesenheit des STS mehrheitlich regungslos am Boden, zeitweise rannte einer der Vögel stereotyp hin- und her. Auch diese beiden Glanzsittiche verbrachten den Nachmittag regungslos am Boden sitzend. 6

Mehrere Vögel zeigten Schnabelatmung, so auch diese Kreuzung zwischen Kanarien und Distelfinken. Diese Bluthänflinge zeigten stereotype Flugmuster, indem sie immer wieder von einer Sitzstange gegen die Decke, wieder auf eine Sitzstange, auf den Boden und anschliessend wieder auf eine Sitzstange flogen. 7

Absperrungen fehlten, dementsprechend näherten sich die Besucher den Käfigen auf kurze Distanz. Diese Besucherin fiel mehrmals negativ auf, indem sie nahe am Käfig fotografierte. Die Schwarzköpfchen im Bild reagierten auf ihr Näherkommen mit einem erfolglosen Fluchtversuch. 8 Manche Besucher platzierten dreist ihr Handy auf dem Käfig. Die Aufsichtspersonen korrigierten dieses Verhalten nicht.

V. Fazit Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt gesetzliche Mindestanforderungen für die Tierhaltung vor, auch für die Haltung von Vögeln. Für Ausstellungen können die Kantone aber auf Gesuch der Veranstalter Ausnahmebewilligungen erstellen und so Unterschreitungen der Mindestmasse erlauben. Der Schweizer Tierschutz STS verfolgt hier einen anderen Ansatz, aus seiner Sicht haben Tierausstellungen immer eine Vorbildfunktion. Die Mindestanforderungen der TSchV sollten bei Tierausstellungen immer eingehalten und wann immer möglich zu Gunsten des Tierwohls übertroffen werden. Das interessierte Publikum kann sich so über tierfreundliche Haltungsbedingungen informieren, die Beispiele mit nach Hause nehmen und nachleben. Gerade an gerichteten Ausstellungen wären Schauvolieren mit grosszügigen Platzverhältnissen und artgerechter Strukturierung ein pädagogisch wertvolles Hilfsmittel, auch, um den Besuchern die Unterschiede zwischen tierfreundlichen Haltungsbedingungen und den kargen Verhältnissen bei prämierten Ausstellungen aufzuzeigen. Bei den Besuchern darf keinesfalls der Eindruck entstehen, die Vögel könnten zu Hause in derart kleinen und karg eingerichteten Käfigen gehalten werden! Die Haltung an der Exposition nationale Paires war abgesehen von der Tatsache, dass keine einzelnen Vögel präsentiert wurden, wenig tierfreundlich. Da überdies keine Absperrungen zu den Käfigen vorhanden waren und auch die Aufsichtspflicht nicht ausreichend wahrgenommen wurde, wurden diverse Vögel durch die Ausstellungssituation stark belastet und in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert. Diese Vögel litten höchstwahrscheinlich stark unter den vorherrschenden Bedingungen. Aus Sicht des STS sind Ausstellungen nur dann gerechtfertigt, wenn sie für die Tiere nicht mit Leiden verbunden sind. Es sollten daher an Vogelausstellungen nur Arten und Individuen ausgestellt werden, die mit der Ausstellungssituation verhältnismässig gut zurechtkommen. Der STS fordert die Aussteller ferner auf, zukünftig Absperrungen vor den Käfigen zu installieren, damit die Besucher auf Distanz zu den Käfigen gehalten werden. Auch sollten die Besucher ermahnt werden, die Käfige nicht zu berühren, keine Kameras an die Käfige zu halten und beispielsweise die Bewertungsblätter an den Käfigen nicht beiseite zu schieben (so mehrmals geschehen und von der Aufsicht toleriert). Aus Sicht des STS sollten die Aussteller den Vögeln zudem ein Minimum an Rückzug zugestehen. Das Bewertungsblatt, welches bei manchen Käfigen für einen reduzierten Sichtschutz sorgte, ist hierfür nicht ausreichend, insbesondere für grössere Vögel. Aus Sicht des STS sollte eine effizientere Form des Sichtschutzes (z. B. Karton, Holzbrett oder Kunststoffplatte) angebracht werden. An der Exposition nationale Paires wurden mehrere nachgezüchtete einheimische Singvogelarten gezeigt. Gemäss Art. 7 Jagdgesetz (JSG) gelten alle einheimischen Vögel (ausser die als jagdbares Wild deklarierten Arten) als geschützt, und es bedarf einer kantonalen Bewilligung nach Art. 10 JSG für ihre Haltung. Aus Sicht des STS sollten solche Vögel an Ausstellungen höchstens dann gezeigt werden, wenn explizit auf die Bewilligungspflicht hingewiesen wird; dies war nicht der Fall. Zu beachten ist auch, dass Wildvögel aufgrund der kürzeren Domestikationszeit in der Regel scheuer und anfälliger für Stressbelastungen sind als schon lange in Menschenobhut gezüchtete Arten. Der STS steht ihrer Ausstellung daher kritisch gegenüber. sts@tierschutz.com www.tierschutz.com 9