Örtliche Verfahren Local Procedures Der Bewerb wird in Anlehnung an Annex A zum FAI Sporting Code Teil 3, aktuelle Fassung durchgeführt. A EINZELHEITEN ZUR MEISTERSCHAFT Name der Veranstaltung 26. Alpe Adria Segelflugcup 2018 Veranstalter und Durchführung Österreichischen Aero-Club, Landesverband Kärnten, 9560 Feldkirchen, Seitenberg 14 Ort der Veranstaltung Flugplatz Feldkirchen/Ossiachersee (ICAO-Kennung: LOKF) 46 42 31 N, 14 04 35 E (WGS84) 520 m (MSL) Zeitplan Termin für vorläufige Anmeldungen ab 20.10.2017 Termin für endgültige Anmeldungen 24.05.2018 Schlusstermin für die Zulassung neuer GNSS 24.05.2018 Schlusstermin für Klassenwechsel 24.05.2018, 08.00 Uhr Schlusstermin für Wechsel in der Konfiguration 24.05.2018, 08.00 Uhr Inoffizielles Training 24.05. 25.05.2018 Offizielles Training 24.05. 25.05.2018 Registrierungsperiode 25.05.2018, 09-17 Uhr loc. Eröffnungsfeier 25.05.2018, 19 Uhr Flugplatz Erstes offizielles Briefing 26.05.2018, 09.00 Uhr Meisterschaftsflüge 26.05.2018 02.06.2018 Abschlussfeier und Siegerehrung 02.06.2018, 19:30 Uhr Ersatztag 03.06.2018
Namen und Funktionen des Ausrichterpersonals Direktor (Wettbewerbsleiter) der Meisterschaft Stellvertreter des Direktors Tasksetting: Meteorologie: Verantwortlicher für die Auswertung Internet Martin Huber Richard Huschka Martin Huber Gerhard Hohenwarter Richard Huschka Markus Prossegger Jury Die Jury wird von der Wettbewerbsleitung bis zum Beginn des Wettbewerbes nominiert. Die Jury besteht aus dem Präsidenten und 2 Mitgliedern. Die Jurymitglieder dürfen nicht als Pilot teilnehmen oder der Wettbewerbsleitung angehören. Adressen für Schriftverkehr und Teilnehmermeldungen Österreichischer Aero Club Landesverband Kärnten Martin Huber Seitenberg 14, 9560 Feldkirchen Telefon +43 664 8910281 email: aac@lokf.at Homepage aac.lokf.at Anmeldung: Markus Prossegger Telefon: +43 660 4639346 email: aac@lokf.at B ALLGEMEINES 1.1 Zusätzliche Ziele der Meisterschaft 1.2 Die Ermittlung des Kärntner Landesmeister im Segelflug 1.3 Der Wettbewerb wird nur als solcher gewertet, wenn in der jeweiligen Klasse am ersten Tag mindestens 6 Piloten teilgenommen haben und 3 gültige Wertungstage absolviert werden. Bei einer Wertung als Kärntner Landesmeister müssen 4 Piloten die dem Kärntner Landesverband zugehörig sind, teilnehmen. 1.3.1 Wertungsklassen Offene Klasse: Flugzeuge mit Index gemäß aktueller BGA- Indexliste größer als 106 106er Klasse: Flugzeuge mit Index max. 106 und darunter gemäß aktueller BGA-Indexliste, wobei als niedrigster Index 94 angenommen wird Sind in einer Klasse weniger als 15 Teilnehmer genannt, behält sich der Veranstalter die Zusammenlegung von Klassen bzw. eine Veränderung der Klassenstruktur vor. Es können für beide Klassen dieselben Aufgaben gestellt werden. 1.4.2 Zusätzliche Sicherheitsregeln Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen oder abzubrechen, sofern unvorhersehbare Umstände dies notwendig machen. Seite 2
Der Veranstalter anerkennt keine, wie auch immer geartete Ersatzansprüche von Teilnehmern, die mit der Durchführung, der Absage oder einem Abbruch zusammenhängen. Die offizielle Sprache im Rahmen des Wettbewerbes ist Deutsch. Die offizielle Wettbewerbskarte ist die gültige ICAO-Karte oder Segelflugkarte von Österreich, diese sind von den Piloten mitzubringen. Der Sicherheitsausschuss besteht aus mindestens einem Vertreter des Ausrichterpersonals und den Pilotensprechern. Die Pilotensprecher (für jede Klasse ein Pilotensprecher) werden beim ersten Briefing gewählt. Die Aufgabe der Pilotensprecher ist es, die Interessen von Piloten und Helfern wahrzunehmen. Die Pilotensprecher können bei der Aufgabenstellung beratend hinzugezogen zu werden. 1.4.3 Nationale Forderungen für Dopingtest Weitere Informationen unter: http://www.nada.at/de/menu_2/medizin/ausnahmegenehmigung Anmerkung: Alkohol Grenzwert P1. ALKOHOL Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Feststellung erfolgt durch Atem- und/oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Dopingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l. 1.4.5.3 Verbotener Luftraum Das Meisterschaftsgebiet wird beim Eröffnungsbriefing festgelegt. Die Grenzen des Meisterschaftsgebietes sind in der Luftraum-Datei definiert, die vor Beginn des Wettbewerbes veröffentlicht wird. C Nationale Mannschaften bzw. Nennungen 3.4.1 Mit der Anmeldung zum Bewerb erklärt sich der Pilot mit dem Örtlichen Verfahren einverstanden, weiter stimmt er für sich und seinem Helfer der Veröffentlichung allfälliger Photo-/Filmaufnahmen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu. 3.4.2 Nenngebühr Das Nenngeld beträgt bei Nennungen EURO 170,-- Österreichische Junioren zahlen kein Nenngeld. Es beinhaltet folgende Leistungen: Organisation des Wettbewerbes Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare Laufende Information über Wetter und Ergebnisse Bankverbindung: Sparkasse Feldkirchen: BIC : SPFNAT21 IBAN: AT07 2070 2000 0004 2770 3.4.2.1 Das Nenngeld bis spätestens eine Woche nach Abgabe der Nennung zu überweisen. Verspätete Nennungen können nur berücksichtigt werden, wenn Startplätze verfügbar sind. Bei Zurückziehung der Nennung bis spätestens eine Woche vor Wettbewerbsbeginn wird des Nenngeldes rückerstattet. Bei späterer Absage verfällt das Nenngeld zugunsten des Ausrichters. Seite 3
3.4.3 b Erlaubte Höchstteilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl von in- und ausländischer Teilnehmer ist mit 45 begrenzt 3.5.4 a Zusätzlich verlangte Dokumentation gültiger Eintragungsschein oder permit to fly Verwendungsbescheinigung (bei OE Registrierung) gültige Nachprüfungsbescheinigung Bewilligungsbescheid für das Funkgerät, Transponder und ELT 3.5.4 b Dokumente die an Bord mitgeführt werden müssen gültiger Segelflugschein gültiges Funksprechzeugnis gültiger Eintragungsschein Verwendungsbescheinigung (bei OE Registrierung) gültige Nachprüfungsbescheinigung gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis oder permit to fly Haftpflichtversicherung (gültig auch für Wettbewerbe) und Bewilligungsbescheid für das Funkgerät, Transponder und ELT Ausländische Teilnehmer müssen gegebenenfalls die Anerkennung ihrer Dokumente vorlegen. 3.6.1 Verlangte Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung Jedes teilnehmende Segelflugzeug muss eine Haftpflichtversicherung mit Wettbewerbseinschluss mit einer Deckungssumme von: (MTOM = maximales Abfluggewicht) bei einem MTOM von weniger als 500 kg... 750 000 SZR; bei einem MTOM von weniger als 1 000 kg... 1 500 000 SZR; nachweisen. Für Doppelsitzer ist eine abgeschlossene Luftfahrt-Unfallversicherung für den Fluggastsitzplatz in Höhe von 100 000 SZR nachzuweisen. D Technische Erfordernisse 4.1.1 c Vorgeschriebene zusätzliche Ausrüstung An Bord mitzuführen sind: Ein betriebstüchtiger Fallschirm Ein ELT mit zugelassener Batterie Antikollisionsgeräte, wie FLARM Ein IGC GNSS Flugdatenschreiber (bei Motorseglern mit Motorsensor) Backup IGC GNSS Flugdatenschreiber sind erlaubt (bei Motorseglern mit Motorsensor), müssen aber vorher bekannt gegeben werden. Ein Funkgerät Die Verwendung von Gurten und Fallschirm ist zwingend vorgeschrieben. Antikollisionsgeräte (FLARM) dürfen während des Wettbewerbsfluges nicht ausgeschaltet werden. Seite 4
4.1.1.d Markierungen zur besseren Erkennbarkeit Eine Warnlackierung am Ende der Tragflächen, Winglets oder auf der Rumpfspitze ist verpflichtend. Flugzeuge ohne Warnlackierung müssen mit Leuchtfolien beklebt werden. Jeder Pilot soll während der gesamten Dauer des Wettbewerbes über Helfer verfügen. Mitarbeiter des Ausrichters dürfen nicht als Helfer herangezogen werden. Während des Startvorgangs muss jeder Pilot über mindestens einen Helfer verfügen. 4.1.2 Instrumente die ausgebaut werden müssen Instrumente für das Fliegen ohne Bodensicht müssen ausgebaut bzw. deaktiviert werden. Dazu gehören insbesondere künstlicher Horizont, Wendezeiger sowie Bohli, Schanz oder KT1 Kompass. 4.2.2 Wiegeverfahren für Segelflugzeuge Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Flugzeuge einzeln oder in Gruppen vor der jeweiligen Tagesaufgaben jederzeit auf ihr Abfluggewicht nachzuwiegen. 4.3.2 Wettbewerbskennzeichen Das Wettbewerbskennzeichen besteht aus max. drei Zeichen (Buchstaben oder Zahlen. Kombination ist möglich) und ist beidseitig am Seitenleitwerk in gut sichtbarer Größe anzubringen. 4.3.3 Wird das gleiche Wettbewerbskennzeichen zweifach genannt, so muss jener Pilot, der kein in Österreich eingetragenes Wettbewerbskennzeichen besitzt, sein Zeichen verändern, bzw. der Pilot, dessen Nennung später eingetroffen ist. E Allgemeine Flugverfahren 5.3.1 c Funkfrequenzen für die Meisterschaft Offizielle Wettbewerbs-Funkfrequenz: 122,70 MHz. Weitere, für den Ablauf des Wettbewerbs erforderliche Funkfrequenzen (Frequenzen für Start, Abflug, Zielkreis, Landung, für die einzelnen Klassen, etc.) werden spätestens beim Eröffnungsbriefing bekanntgegeben. Aufgaben 6.1 Aufgaben die gestellt werden Rennaufgabe mit festgelegten Punkten Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Gebieten (Racing Task) (Assigned Area Speed Task) F 7.1.e Meisterschaftsverfahren Vorschriften für das Ablassen von Wasserballast vor dem Start Wasserballast darf am Grid abgelassen werden. 7.2.2 Grenzen des Meisterschaftsflugplatzes Als Grenzen des Meisterschaftsflugplatzes gilt die eingezeichnete Fläche. Seite 5
7.2.2.a Das Rücklandefeld befindet sich wenn möglich auf der Piste ansonst im Außenlandefeld (160 x 40 m) im südöstlich der Hauptpiste. 7.2.2.b: Eine Landung bzw. Motorinbetriebnahme außerhalb der Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes berechtig nicht zu einem Neustart. 7.3.1 Startverfahen Jeder Wettbewerbsteilnehmer hat drei Starts zur Verfügung. Segelflugzeuge und nicht eigenstartfähige Motorsegler werden geschleppt. Die Schlepphöhe und der Ausklinkpunkt werden beim Briefing bekannt gegeben. Ein frühzeitiges Ausklinken ist nur aus Sicherheitsgründen erlaubt. 7.3.2 Startverfahren für Motorsegler Für selbst startende Motorsegler wird das Startverfahren (Startkurs und Ort für das Abstellen des Antriebes) beim Briefing verlautbart. Motorsegler, die sich schleppen lassen, müssen den Nachweis über die ENL Loggeraufzeichnung mit Abgabe des ersten Loggerfiles (1. Wettbewerbstag) erbringen. 7.3.2.b Wiederstart eines Motorseglers Abweichend vom SC3A-2016a: Eigenstartfähige Motorsegelflugzeuge und Turbo s brauchen bei einem nochmaligen Start nicht zu landen. Die Anstartphase ihres Triebwerkes hat bei einem Überflug über dem Flugplatz LOKF in einem Höhenband von 200 bis 300 Meter über Platz zu erfolgen. Die Wettbewerbsleitung muss vor dem Anstarten über Funk informiert werden. 7.4.3 Arten und Definitionen der Abflüge die genützt werden sollen 7.4.3 a Gerade Abfluglinie mit einer Länge von 10 km (= 5 km Radius) 7.4.5 a Funkverfahren für den Abflug Die Öffnung der Abfluglinie wird auf der Wettbewerbsfrequenz allen Teilnehmern bekannt gegeben. Seite 6
Sprachregelung: Die Startlinie der xx (z.b15m) Klasse wird in 10 min, 5 min eröffnet. (muss nicht bestätigt werden.) Die Startlinie der xx (z.b. 15m) Klasse ist geöffnet. 7.4.5 b Höhenverfahren bei den Abflügen Die maximale Abflughöhe wird beim täglichen Briefing bekannt gegeben. Tiefere Abflughöhen können durch die Wettbewerbsleitung festgesetzt werden. 7.6.1 a Instruktionen für wirkliche Außenlandungen Bei einer wirklichen Außenlandung ist unverzüglich telefonisch die Wettbewerbsleitung in Kenntnis zu setzen. Das Hochladen der Flugwegdatei hat wie im Punkt 7.10 beschrieben, zu erfolgen. 7.6.3 Vorkehrungen und Erfordernisse für Rückholung per F-Schlepp Rückschlepps von Flugfeldern sind gestattet. 7.7.2 Arten und Definitionen der Zielüberflüge, die genutzt werden sollen Die Ziellinie mit Zentrum im Flugplatzbezugspunkt hat eine Länge von 1000 m und verläuft in Pistenrichtung (Pistenmitte). 7.7.2 b Minimale Flughöhe über der Ziellinie minimale Flughöhe: 25 m maximale Flughöhe: 500 m Ein plötzliches Hochziehen wird wie gefährliches Fliegen bestraft. Die Unterschreitung der Mindesthöhe wird mit einem Strafpunkt pro Meter bestraft. 7.7.4 Verfahren für den Zielüberflug Zehn Kilometer und fünf Kilometer vor Anflug der Ziellinie ist auf der Wettbewerbsfrequenz der Überflug unter Nennung des Wettbewerbskennzeichens anzukündigen. Das Wettbewerbsteam bestätigt die Anmeldung, nicht aber den Überflug. Sprachregelung: Wettbewerbsleitung, xx (Wettbewerbskennzeichen) 10 km bzw. 5 km vor der Ziellinie. Nähere Informationen werden beim Eröffnungsbriefing erteilt. 7.9 Verfahren für die Landung Das Landeverfahren wird beim Briefing erläutert. Auf der Flugbetriebsfrequenz werden zusätzliche Weisungen gegeben. Nach der Landung ist das Landefeld schleunigst zu räumen. Den Vorgaben der Flugbetriebs- bzw. Startleitung ist unbedingt Folge zu leisten. 7.10 Abgabe der Flugdokumentation Flugwegdateien sind so bald als möglich, spätestens aber 30 Minuten nach der Landung, auf die beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben Webseite hochzuladen (Upload). G Punktewertung 8.1 Art des Wertungssystems Die Wertung aller Aufgaben erfolgt nach dem 1000 Punkte Wertungssystem. Seite 7
8.4 Liste der Handicap-Faktoren Die aktuelle BGA-Indexliste wird verwendet H Beschwerden und Proteste 9.1 Beschwerden 9.1.1 Der Zweck einer Beschwerde ist es, ohne die Notwendigkeit eines Protestes eine Korrektur herbeizuführen. 9.1.3 Jederzeit während des Bewerbes darf der Wettbewerbsteilnehmer dem Direktor der Meisterschaft oder dessen Stellvertreter eine Beschwerde einreichen. Eine solche Beschwerde muss unverzüglich behandelt werden. 9.2 Proteste Wird die Beschwerde abgewiesen, so kann der Wettbewerbsteilnehmer Protest einreichen. 9.2.1 Ein Protest welcher sich auf den Code Sportiv oder auf Örtliche Verfahren ( Local Procedures ) bezieht, ist unzulässig. (SC Allgemeiner Teil) 9.2.3 Die Höhe der Protestgebühr beträgt 100,- und verfällt, wenn dem Protest nicht vollständig stattgegeben wird. 9.2.4 b Ein Protest gegen die Entscheidung über die Beschwerde muss mit der Protestgebühr innerhalb von 14 Stunden (zwei Stunden am letzten Tag) dem zuständigen Funktionär in schriftlicher Form übergeben werden. 9.3. Behandlung der Proteste 9.3.a 9.3.b 9.3.c Der Direktor muss den Protest unverzüglich dem Jurypräsidenten zuleiten Der Präsident der Jury muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Protestes vom Wettbewerbsdirektor (am letzten Tag so schnell wie möglich) eine Sitzung der Jury einberufen und einen Beschluss verfassen. Der Wettbewerbsleiter ist an die Beschlüsse der Jury gebunden. 9.4 Rechtsmittel Gegen die Entscheidung der Jury ist eine Berufung an die Oberste Nationale Segelflugbehörde (ONF Segelflug) möglich. Die Entscheidung der ONF-Segelflug ist endgültig ÖAEC - ONF-Fachdelegierte Martin Huber Wettbewerbsdirektor Feldkirchen, am 10. November 2017 Seite 8