23. Thüringer Landesmeisterschaft im Streckensegelflug vom bis Rudolstadt - Groschwitz AUSSCHREIBUNG

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1 23. Thüringer Landesmeisterschaft im Streckensegelflug vom bis Rudolstadt - Groschwitz 1. Zweck der Landesmeisterschaft AUSSCHREIBUNG Ermittlung der Landesmeister im Streckensegelflug des Landes Thüringen in der Kleinen Club-Klasse, der Großen Club-Klasse und der Allgemeinen Klasse. Förderung des Streckensegelfluges Förderung der Frauen und der Junioren, insbesondere der D-Kader im Streckensegelflug. Sonderwertungen in den Klassen - Frauen ( bei mindestens 5 Teilnehmerinnen) - Junioren ( bei mindestens 5 Teilnehmern/innen bis 25 Jahre) - Doppelsitzer ( bei mindestens 5 Doppelsitzermannschaften) Eine Qualifikation zu höherwertigen Meisterschaften(nationale oder Internationale) ist durch die Teilnehmer an den Thüringer Meisterschaften nicht möglich. Jedoch findet das Ergebnis bei der Erstellung der Deutschen Rangliste gemäß Anlage D zur SWO Berücksichtigung, soweit kein Pilotenwechsel stattfand. 2. Veranstalter / Ausrichter 2.1. Veranstalter Luftsportverband Thüringen e.v. Sportfachgruppe Segelflug 2.2 Ausrichter Flugsportverein Otto Lilienthal Rudolstadt e.v. 3. Ort und Ablaufplan 3.1. Austragungsort: Verkehrslandeplatz Rudolstadt Groschwitz (EDOK) 3.2 Termine: Do ab15.00 Uhr Anreise und Dokumentenkontrolle Fr Uhr Eröffnung, Briefing, anschl. 1. Wertungstag an den Wettbewerbstagen 10:00 Uhr erstes Briefing Sa Uhr Abschlussveranstaltung So Uhr Siegerehrung Ab dem besteht Trainingsmöglichkeit. Die Teilnahme an der Dokumentenkontrolle, dem Eröffnungsbriefing und der Siegerehrung sind Pflicht!

2 4. Grundlagen, Sport- und Betriebsregeln 4.1 Es sind die aktuellen Wettbewerbsordnungen der DMSt (Deutsche Meisterschaft im Streckensegelflug) und des OLC (Online Logger Contest des Aerokurier) zu beachten. Somit können die Flüge auch für die Deutsche Meisterschaft im Streckensegelflug sowie im OLC eingereicht werden. Bezugsquellen: und Weiterhin gelten alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für den Luftverkehr, die die Meisterschaft betreffen, sowie die Satzung des DAeC und die S.B.O. (Segelflugbetriebsordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die Flugplatzordnung des Verkehrslandeplatzes Rudolstadt - Groschwitz und der Code Sportiv, Sektion 3, Klasse D, der FAI aktuelle Ausgabe. Es gilt die aktuelle Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften des DAeC Ausgabe 2013 AN3. Motorsegler dürfen uneingeschränkt in der Klasse lt. Klassendefinition( Pkt. 5 ) teilnehmen, die Motorlaufzeit wird mittels Logger dokumentiert. Alle Klassen starten im F-Schlepp, Windenschlepp oder Eigenstart. Die Ausführungsbestimmungen werden vom Ausrichter in Zusammenarbeit mit der Sportfachgruppe Segelflug des LSV Thüringens erlassen und spätestens zum Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im Eröffnungsbriefing, die für den gesamten Wettbewerb gelten, sowie die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im täglichen Briefing sind für alle Piloten verbindlich. Die Zeitkontrolle der Abflüge und Anflüge sowie die Wendepunktnachweise erfolgen ausschließlich durch zugelassene GNSS - Rekorder (Logger). Das Mitführen von Wasserballast in der kleinen und großen Clubklasse ist nicht zulässig, ansonsten liegt es im Ermessen des Piloten, wobei auf die Einhaltung der Zuladungsgrenzen des jeweiligen Flugzeuges zu achten ist. Stichprobenartige Kontrollen behält sich der Ausrichter aus Sicherheitsgründen vor. Der Wettbewerbsraum ist das Land Thüringen und der angrenzende Luftraum der benachbarten Bundesländer. Dies entspricht den Gafor- Gebieten 10, 16, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 43, 46, 47, 54, 55, 56, 63. Navigatorische Hilfsmittel sind: - gültige ICAO-Karten 1: GPS und Logger dürfen nur in Verbindung mit den gültigen ICAO-Karten zur Navigation eingesetzt werden. Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit des Gerätes, für das Vorhandensein der gesetzlichen und vom Ausrichter geforderten Unterlagen und Dokumente und die Einhaltung der Klassenmerkmale liegt beim Piloten. Juryentscheidungen sind endgültig. Der Wettbewerb ist n i c h t ö f f e n t l i c h! 5. Wettbewerbsklassen 5.1 Kleine Clubklasse: Alle ein- und doppelsitzigen Segelflugzeuge mit Index bis einschließlich 96. Doppelsitzer dürfen mit wechselnden Copiloten fliegen, der verantwortliche Pilot fliegt während des gesamten Wettbewerbes.

3 5.2. Große Clubklasse: Alle ein- und doppelsitzigen Segelflugzeuge mit Index 97 bis einschließlich Allgemeine Klasse: Alle ein- und doppelsitzigen Segelflugzeuge mit Index über 106 Es gilt die aktuell gültigen Indexliste des DAeC. Ein Klassenwechsel eines Piloten während des Wettbewerbes ist nicht zulässig! 6. Teilnehmer und Wertung Teilnehmer müssen Mitglied in einem DAeC - Landesverband sein, Inhaber einer gültigen PPL-C Lizenz und Inhaber der Silber-C sein. Über Ausnahmen entscheidet die Wettbewerbsleitung. Die Teilnehmerzahl für diesen Wettbewerb wird aus Flugsicherheitsgründen auf 40 Segelflugzeuge begrenzt. Wird diese Anzahl überschritten, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Anmeldungen. Der Ausrichter behält sich ein Entscheidungsrecht für Ausnahmen vor. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss das Meldeformular auch vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Eine Wertung je Klasse kommt zustande, wenn mindestens 2 gültige Wertungstage je Klasse erreicht wurden. Die eigene Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Luftfahrzeugführer und Helfer nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben durch die Sportregelungen und Vorgaben der Wettbewerbsleitung unberührt. 7. Anmeldung Meldeschluss ist der Die Anmeldung erfolgt mittels Meldeformular (im Anhang) an den Ausrichter per . Die Anmeldung mit den Originalunterschriften ist im Rahmen der Dokumentenkontrolle abzugeben. Dem Meldeformular sind bei Anmeldung beizulegen: Kopie des Einzahlungsbeleges Enthaftungserklärung Bescheinigung über Berechtigung für ermäßigte Wettbewerbsgebühren 8. Wettbewerbsgebühren 8.1 Die Meldegebühr je verantwortlichen Luftfahrzeugführer beträgt 120, Für Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende beträgt die Meldegebühr 90,00. Die Meldegebühr ist bis spätestens auf das folgende Konto der Wettbewerbsorganisation zu überweisen: BIC: HELADEF1SAR IBAN: DE Bitte angeben: Meldegeb. TM 2014 / Name / Kennzeichen

4 8.3 Die überwiesene Meldegebühr gilt als Anmeldebestätigung und wird auch bei Nichtteilnahme nicht zurückgezahlt. 8.4 Schleppgebühren: Ein F- Schlepp auf 600m wird mit voraussichtlich (entsprechend der Benzinpreisentwicklung) 35,- in Rechnung gestellt. 9. Unterkunft: Je Mannschaft, bestehend aus 1 Pilot und max. 2 Helfern (bzw. Copiloten), beträgt die Campinggebühr 60,00 Die Campinggebühr ist bei der Anreise zu entrichten. Hinweise zu anderweitiger Unterkunft, z.b. in Pensionen in der Nähe des Flugplatzes sind auf der Homepage des Ausrichters zu finden. Schriftwechsel: Jeder Schriftwechsel zur Meisterschaft ist zu richten an: Michael Krökel An der Bärenleite Pößneck Tel Fax Mobil mikroekel@aol.com 10. Wettbewerbsleitung und Jury Wettbewerbsleiter: Michael Krökel Sportleiter: Dr. Klaus-Peter Voigt Meteorologe: Michael Krannich Auswertung: Gabi Hampe Die Jury wird aus 3 erfahrenen Segelfliegern des Luftsportverbandes Thüringen e.v. gebildet, die selbst nicht an dem Wettbewerb teilnehmen und spätestens im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben werden. Ausführungsbestimmungen gem. Anlage

5 Haftung und Rechtsweg Der Teilnehmer (verantwortlicher Luftfahrzeugführer) gibt zusammen mit seiner Anmeldung auf beiliegendem Formular eine Enthaftungserklärung ab. Erst mit dieser Erklärung wird die Anmeldung vollständig und verbindlich. Jeder Teilnehmer ist für seine fliegerische Tätigkeit eigenverantwortlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Michael Krökel Wettbewerbsleiter Dr. Klaus Peter Voigt Sporttleiter

6 Meldeformular zur Thüringer Landesmeisterschaft im Streckensegelflug vom bis am Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz (EDOK) Flugzeugführer Name, Vorname: Anschrift: (vom Piloten in Blockschrift vollständig auszufüllen) Telefon: privat: Handy: Geburtsdatum: Verein: 2. Segelflugzeug - Motorseglermuster Muster: Kleine Clubklasse Große Clubklasse Allg. Klasse Kennzeichen: Wettbewerbskennzeichen: Eigentümer: Index lt. aktueller Indexliste des DAeC : Flugrekorder- Typ: Sn.-Nr.: Ort, Datum Unterschrift des verantwortlichen Luftfahrzeugführers ggf. des gesetzlichen Vertreters Bescheinigung des Vereins: Der o.g. Luftfahrzeugführer ist lt. Ausschreibung für die Thüringer Landesmeisterschaft qualifiziert Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Vereins Kopie des Einzahlungsbeleges, Enthaftungserklärung, Bescheinigung bei ermäßigter Gebühr.

7 Enthaftungserklärung Der Teilnehmer an der Thüringer Landesmeisterschaft im Streckensegelflug erklärt mit Abgabe der Anmeldung, dass er, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Ausschreibung, die Ausführungsbestimmungen, die Anweisungen der Wettbewerbsleitung und die Entscheidungen der Jury anerkennt. Sofern der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehendem Luftfahrzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Luftfahrzeuges, dass er mit den Haftungsbeschränkungen für Ansprüche wegen eines möglichen Schadens an seinem Luftfahrzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ort, Datum Name, Vorname des Teilnehmers (Druckschrift) Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen LFZ- Muster und Kennzeichen Eigentümer des Luftfahrzeuges Unterschrift des Lfzg - Eigentümers

8 Ausführungsbestimmungen 1. Regeln Grundlagen und Regeln für die Thüringer Landesmeisterschaft im Streckensegelflug 2014 sind der Code Sportiv Sektion 3, Klasse D und die Wettbewerbsordnung des DAeC, Ausgabe 2013, gültig ab Die Auflagen der Bundesanstalt für Flugsicherung und der für den Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz zuständigen Behörde sind zu beachten. Die Auswertung erfolgt nach der gültigen Fassung der DAeC- Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften. Im Radius von 5 km um den Flugplatz Rudolstadt-Groschwitz ist generell links zu kreisen. 2. Segelflugzeuge/ Selbststarter und Ausrüstung Zur Anmeldung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: Eintragungsschein des Luftfahrzeuges Lufttüchtigkeitszeugnis Gültiger Nachprüfschein Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle Haftpflichtversicherungsnachweis Fallschirmdokument mit Packnachweis PPL-C, SPL oder LAPL S mit eingetragener Startart F-Schlepp, Winde, bzw. Eigenstart Nachweis über Silber C (soweit keine Urkunde vorliegt, Bestätigung durch Günther Lange, Mühlhausen). 3. Das Luftfahrzeug muss ausgerüstet sein mit: zugelassenem Rettungsschirm// Funkgerät// Flugrekorder(Logger)// Wettbewerbskennzeichen // FLARM. 4. Beurkundungsverfahren Zur Auswertung der Flüge wird ein von der IGC anerkannter GNSS Flugrekorder zur Beurkundung anerkannt. Dieses Verfahren ist für den gesamten Flug anzuwenden. Als Backup- System ist nur ein gleichartiges System zulässig, dazu gehören auch IGC - zugelassene auslesbare GPS Systeme, Software und Kabel sind dazu mitzuliefern. Abflug, Anflug und Umrundung erfolgt nach den Koordinaten der für den Wettbewerb erstellten Koordinaten-Datei. Es darf ohne Höhenbegrenzung abgeflogen werden, beliebig viele Abflüge sind innerhalb des festgelegten Abflugzeitfensters möglich. Es gibt keine Mindestzeit zwischen zwei Abflügen. Der Abflug hat still durch Überfliegen einer 10 km breiten Überfluglinie zu erfolgen. Ein Wendepunkt gilt als umrundet, wenn in einen Zylinder mit einem Radius von 0,5 km bzw. 90 Grad - Sektor (r<= 3km) eingeflogen wird. Für Flächenaufgaben werden zum jeweiligen Tagesbriefing gesonderte Festlegungen getroffen und bekannt gegeben. Zielankunft: Die Überflugzeit wird anhand der GNSS- Auswertung ermittelt. 5. Briefing Das erste Tagesbriefing findet jeweils um 10:00 Uhr im Briefingraum statt. Die Wettbewerbsleitung gibt gesondert bekannt, wenn auf Grund der Wetterlage der

9 Startaufbau vor dem Briefing zu erfolgen hat oder das Briefing zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet. 6. Startdurchführung Es wird im F-Schlepp bzw. Eigenstart gestartet. Die Segelflugzeuge werden in einen festgelegten Ausklinkraum auf 600 Meter geschleppt, Eigenstarter steigen auf max. 700 Meter und schalten den Motor im Ausklinkraum ab. Die Abflugfreigabe erfolgt frühestens 15 Minuten nach dem Start des letzten Piloten einer jeden Klasse über Funk und wird vom jeweiligen Klassensprecher quittiert. Bei Landung eines Teilnehmers auf dem Flugplatz Rudolstadt-Groschwitz vor dem Schließen des Startfensters dürfen zwei weitere Starts durchgeführt werden. Dazu hat sich der Pilot am Ende seiner Klasse in die Startaufstellung wieder einzuordnen. Landungen außerhalb des Startgeländes gelten als Außenlandung und haben den Abschluss der Tageswertung für den betroffenen Piloten zur Folge. Die Startreihenfolge wird durch die Wettbewerbsleitung festgelegt und zum Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. 7. Zielanflug Der Zielanflug ist mindestens 10 km vor dem Überflug auf der Platzfrequenz 118,325 MHz anzumelden. Diese Frequenz bleibt während der Landung und dem Abtransport des Segelflugzeuges von der Landefläche gerastet (Hörbereitschaft). Die Ziellinie liegt an der Schwelle der Bahn, aus der der Anflug zu erfolgen hat (06 oder 24). Die Ziellinie hat eine Breite von 1 km (500m rechts und links).die Ziellinie wird entweder direkt im Landeanflug überquert oder es erfolgt ein Überflug der Ziellinie in mind. 200m über Grund. Die Geschwindigkeit darf 130 km/h nicht überschreiten. Weitere Einzelheiten, die Richtung des Überfluges und das Landeverfahren werden beim Eröffnungsbriefing vorgestellt und beim Tagesbriefing präzisiert. Funkbetrieb: Platzfrequenz EDOK (Rudolstadt INFO) 118,325 MHz Für den Start, den Zielanflug und im Umkreis von 10 km um den Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz ist diese Frequenz vorgeschrieben. Während des restlichen Fluges dürfen andere genehmigte Frequenzen benutzt werden. Es ist auf die Einhaltung der Funkdisziplin zu achten. 8. Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Bereiche der ICAO-Karten Nürnberg, Berlin und Frankfurt/ M. Der Wendepunktkatalog wird auf der Homepage des Ausrichters zum runterladen zur Verfügung gestellt. Die Daten werden bei Bedarf auf den Logger überspielt. 9. Außenlandungen Außenlandungen sind ausschließlich unter Verwendung des von der Wettbewerbsleitung zur Verfügung gestellten Formblattes telefonisch an die auf dem Formblatt angegebenen Telefonnummern zu übermitteln. Der Landeort wird in GPS- Koordinaten angegeben oder nach der Generalkarte 1: ermittelt. Benutzung des Motors bei Motorseglern nach dem Abstellen im Ausklinkraum und vor dem Überfliegen der Ziellinie zählt als Außenlandung am Ort des Einschaltens (durch Loggerschrieb nachzuweisen!). Wird der Motor vor Schließung des Abflugfensters vor der Abfluglinie eingeschaltet, gilt dies als Neustart und muss über Funk gemeldet werden, eine Landung zum Zwecke des Neustarts ist nicht zwingend erforderlich. Sofort nach Rückkehr zum Flugplatz sind Landemeldung und Logger bei der Auswertung

10 abzugeben. Bei Rückkehr nach Uhr zum Flugplatz sind diese Unterlagen bis spätestens 8:00 Uhr des Folgetages vorzulegen. Die Wettbewerbsleitung ist vor Abfahrt des Rückholers über die Außenlandung zu informieren. Jeder Pilot ist für den Rücktransport seines Flugzeuges nach einer Außenlandung selbst verantwortlich. 10. Wettbewerbsleitung Wettbewerbsleiter: Sportleiter: Finanzen : Auswertung: Schleppflugzeuge: Michael Krökel Dr. Klaus-Peter Voigt Harald Hampe Gabi Hampe Walter Braun Michael Krökel Wettbewerbsleiter Dr. Klaus-Peter Voigt Sportleiter

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