Antrag auf Sportförderung (nach Sportförderrichtlinie ab 01.01.2018, Kap. 4.1 4.4 + 4.7) - Antragsfrist 1. April jeden hres - Antragsjahr: Verein: Name der vertretungsberechtigten Person: Anschrift: Funktion: Tel: Fax: Bankinstitut, IBAN, BIC: E-Mail: 1. Feststellung der Antragsberechtigung 1.1 Mitgliedschaften Ist Ihr Verein seit 3 hren mit Sitz in Schwäbisch Hall im Vereinsregister registriert? Ist Ihr Verein Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.v. (WLSB)? Mitgliedsnummer: Ist Ihr Verein Mitglied im Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.v.? 1.2 Mitgliedsbeiträge Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge für aktive Mitglieder nachfolgender Personengruppen im Antragsjahr? Erwachsene: Kinder und Jugendliche: Sonstige Beiträge:
1.3 Jugendordnung Kann Ihr Verein eine Jugendordnung vorweisen?, liegt dem Antrag bei., liegt dem Sportbüro bereits vor.. 1.4 Insolvenz Befindet sich Ihr Verein in einem Insolvenzverfahren? Wurde die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt? 1.5 Bereitstellung eigener Einrichtungen Wir verpflichten uns, unsere Einrichtungen bei städtischem oder schulischem Bedarf sowie Bedarf eines anderen Vereins unter angemessenen Konditionen, sofern Kapazitäten verfügbar sind, zur Verfügung zu stellen. 2. Antrag auf Sportförderung 2.1 Sockelbetrag Jeder antragsberechtigte Sportverein erhält einen jährlichen Sockelbetrag von 100,00. Wir beantragen den jährlichen Sockelbetrag. 2.2 Förderung der Jugendarbeit Jeder antragsberechtigte Sportverein erhält entsprechend folgender Rechnung einen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit. Anzahl der Mitglieder zwischen 3-18 hren x 60 Euro/Mitglied Wie viele Mitglieder zwischen 3-18 hren (vollendetes 19. Lebensjahr) hat Ihr Verein? (Bitte legen Sie einen Nachweis in Form der WLSB-Bestandserhebung bei!) 2.3 Förderung Übungsleiter Eine Förderung nach 2.3.1 und 2.3.2 ist nur für in Schwäbisch Hall geleistete Stunden für Mitgliederinnen und Mitglieder Haller Sportvereine möglich.
2.3.1 Förderung von lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern Die Stadt Schwäbisch Hall gewährt Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Übungsleiterlizensen entsprechend den Zuschüssen, die der WLSB an seine Mitglieder gewährt. Wie viele ehrenamtliche Stunden wurden geleistet? (max. 200 Stunden anrechenbar; Nachweis beilegen!) Name, Übungsleiterin oder Übungsleiter: Stunden Vorhandene Lizenz: Weitere ehrenamtliche Übungsleiterinnen oder Übungsleiter mit Angabe der geleisteten Stunden und der Lizenz bitte auf einem gesonderten Blatt beifügen. 2.3.2 Förderung des Erwerbs und Verlängerung einer Übungsleiterlizens Die Stadt Schwäbisch Hall gewährt Zuschüsse für den Erwerb und die Verlängerung von Übungsleiterlizensen. Ein Zuschuss beläuft sich auf 50% der Kosten, jedoch maximal 250. Lizensverlängerung Kosten für Ausbildung oder Verlängerung: (Nachweise über Lehrgangsgebühren und die Lizensbescheinigung bitte beilegen!) Ausbildung zur Überungsleiterin/zum Übungsleiter Name, Übungsleiterin oder Übungsleiter: Lizenz: Weitere Personen die eine Lizenz erworben oder verlängert haben, bitte mit den o.g. Angaben auf einem gesonderten Blatt beifügen. 2.4 Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Schwäbisch Hall gewährt Zuschüsse zur Unterhaltung von vereinseigenen oder vom Verein von Dritten gepachtete Sportanlagen. Aus den Sportförderrichtlinien und den darin enthaltenen Förderbedingungen ergeben sich folgende Rechnungen: 1) 350,00 pro Tennisplatz (nur Freiplätze) X Anzahl 2) 1000,00 pro Golfplatz (mind. 18 Loch) X Anzahl 3) 50,00 pro Schießstand (Schützenstand) X Anzahl Wenn 1), 2) oder 3) zutrifft: Wir bestätigen, dass mind. zwei aktive Mannschaften und davon mind. eine Jugendmannschaft am Spielbetrieb des Verbandes teilnehmen. 4) 1000,00 pauschal Reitplatz (mind. 800 m²) Wir bestätigen, dass Jugendliche des Vereins an Verbandsturnieren teilnehmen. 5) 5,00 pro m² für ausschließlich sportlich genutzter Hallen (außer Tennis- und Multifunktionshallen) X Anzahl Name der Halle Größe m² Für alle Angaben über die Anzahl bitte einmalig einen Nachweis beilegen! 2.5 Personalkostenzuschuss Vereine mit mehr als 1000 Mitglieder erhalten pro hr auf Antrag einen Personalkostenzuschuss für hauptamtliches Verwaltungspersonal.
Anzahl der Vereinsmitglieder: (WLSB-Bestandserhebung beilegen!) Vereine die weniger als 1000 Mitglieder haben, können durch eine Vereinskooperation ebenfalls einen Personalkostenzuschuss für eine gemeinsam genutzte hauptamtliche Verwaltungskraft beantragen. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass die Vereinskooperation zusammen mehr als 1000 Mitglieder umfasst. Außerdem müssen alle teilnehmenden Vereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen. Sind sie Teil einer Vereinskooperation? Wenn ja, dann nennen Sie bitte die teilnehmenden Vereine: Name des Vereins: Anzahl der Mitglieder: Fügen Sie bitte die Kooperationsvereinbarung bei! Name, Anschrift und Geburtsdatum der beschäftigten Person: Welche Aufgaben hat die Person? (kurze Beschreibung!) In welchem Umfang ist diese Person beschäftigt? (Nachweis beilegen z.b. Arbeitsvertrag!) Vollzeit Teilzeit 450-Euro-Kraft Stundenumfang von Wochenstunden Stundenumfang von Wochenstunden; Arbeitszeit in %: Stundenumfang von Wochenstunden; Arbeitszeit in %: Wir bestätigen die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben. Falsche Angaben lösen eine Rückerstattungspflicht aus. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Rückmeldung: Stadt Schwäbisch Hall Sportbüro Gymnasiumstraße 2 74523 Schwäbisch Hall
sport@schwaebischhall.de Tel. 0791 / 751 366 Fax. 0791 / 751 362 (auszufüllen vom Sportbüro!) Förderbetrag aus: 2.1 2.2 2.3.1 2.3.2 2.4 2.5 Gesamt: Geprüft am: HZ: