MENSCHENRECHTSBEIRAT. Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

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STELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT

Transkript:

MENSCHENRECHTSBEIRAT DER VOLKSANWALTSCHAFT Leichte Sprache Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Informationen über den Text: Der Menschen rechts beirat hat diesen Bericht geschrieben. In dem Bericht geht es um Gewalt vorfälle in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Manche Wörter sind unterstrichen. Zu diesen Wörtern gibt es auf den letzten Seiten eine Erklärung.

In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen gab es mehrere Gewalt vorfälle. Diese Vorfälle passierten 2014 und 2016 in Nieder österreich. Betreute Klientinnen und Klienten waren gewalt tätig. Die Opfer waren andere Klientinnen und Klienten und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2 Die Volks anwaltschaft stellte zu den Vorfällen vier Fragen. Der Menschen rechts beirat hat sich mit diesen vier Fragen beschäftigt: Wie werden die Rechte aller Menschen in diesen Einrichtungen geschützt? Wie gehen die Einrichtungen mit Gewalt um? Wie kann Gewalt in diesen Einrichtungen verhindert werden? Wie kann den Opfern von Gewalt geholfen werden?

Inhalt 1. Schutz und Sicherheit 2. Was können Einrichtungen gegen Gewalt vorfälle tun? 3. Welche Maß nahmen können Gewalt verhindern? 4. Bei Gewalt vorfällen 5. Nach Gewalt vorfällen 6. Opferhilfe 7. Ergebnisse 3

1. Schutz und Sicherheit Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt es Gewalt. 4 Die betreuten Menschen in solchen Einrichtungen sind meist besonders verletzlich. Sie sind oft abhängig von anderen Menschen. Sie können sich weniger schützen. Sie können sich bei Gewalt weniger Hilfe holen. Deswegen müssen diese Menschen besonders geschützt werden. Schutz und Sicherheit muss es für alle Menschen in diesen Einrichtungen geben. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für die gewalt tätigen Menschen.

Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Menschen müssen ohne Gewalt dort leben können. Dafür müssen die Einrichtungen sorgen. Sie sollten zum Beispiel: alles tun, was Aggressionen vermeidet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbilden Opfer von Gewalt unterstützen 5 Alle Menschen in diesen Einrichtungen haben dieselben Rechte. Sie haben alle das Recht, in einer sicheren Einrichtung zu leben und zu arbeiten.

6 Die Fragen sind also: Eine Einrichtung betreut gewalt ausübende Menschen. Gleichzeitig muss man die anderen Klientinnen und Klienten vor Gewalt schützen. Wie kann das gelingen? Wie kann man Gewalt verhindern? Wie geht man mit den gewalt tätigen Menschen um? Wie hilft man den Opfern von Gewalt?

2. Was können Einrichtungen gegen Gewalt vorfälle tun? Es soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klare Anweisungen geben, was bei Gewalt zu tun ist. In manchen Bundes ländern gibt es bereits solche Regeln. Diese Regeln sollten in allen Bundes ländern gelten. Folgende Maß nahmen werden empfohlen: Im Notfall: Krisen gespräche möglich machen. Das kann telefonisch oder persönlich geschehen. Kurse: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Kurse besuchen, zum Beispiel in Selbst verteidigung. Sie sollen Gewalt verhindern können. Sie sollen eine Gewalt situation beruhigen können. 7

8 Hilfe von außen: Ärztinnen und Ärzte, Polizei oder Krankenhäuser können manchmal besser helfen. Änderungen für Betroffene: Manchmal möchten Betroffene frei nehmen oder in einem anderen Bereich arbeiten. Manchmal möchten sie zu zweit arbeiten. Hilfe durch Vorgesetzte: Team leiterinnen und Team leiter oder die Geschäfts führung sollen helfen. Beratung: Betroffene sollen den Gewalt vorfall besprechen können, zum Beispiel im Team mit anderen Kolleginnen und Kollegen.

Manchmal helfen Gespräche mit Beraterinnen und Beratern. Die Leiterinnen und Leiter in der Einrichtung müssen etwas gegen Gewalt tun: Es muss in der Einrichtung klar sein: Niemand will Gewalt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihren Bereich voll zuständig. Folgende Fragen helfen dabei: Wer erledigt welche Aufgaben? Wer ist für welche Klientinnen und Klienten zuständig? Wer darf was genau tun? Und was darf sie oder er nicht tun? 9 Es muss in der Einrichtung Pläne zur Beruhigung einer Gewalt situation geben. Es muss Pläne für die Sicherheit geben. Die Einrichtung darf gewalt tätige Klientinnen und Klienten nur aufnehmen, wenn sie gut vorbereitet ist.

Im Plan zur Beruhigung stehen verschiedene Maß nahmen: Wie verhindert man aggressives und gewalt tätiges Verhalten? Wie geht man mit gewalt tätigen Klientinnen und Klienten um? Wie reagiert man nach einem Gewalt vorfall? 10 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen diesen Plan kennen und danach handeln. Bei allen Tätigkeiten und Planungen soll die Sicherheit berücksichtigt werden.

3. Welche Maß nahmen können Gewalt verhindern? Aggressives Verhalten soll am besten verhindert werden. Gelingen kann das so: Manche Umstände können das Risiko für Gewalt vorfälle senken. Zum Beispiel: Zwei gewalt bereite Klienten sind weit weg voneinander untergebracht. Die Umgebung soll beruhigen. Das betrifft zum Beispiel Räume, Licht, klare Regeln oder den Kontakt zu Betreuungs personen. Ein Plan zur Beruhigung und ein Sicherheits plan werden in der Einrichtung festgelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen Kurse und Schulungen. Klientinnen und Klienten werden von so genannten Peer-Beraterinnen und Peer- Beratern unterstützt. 11

Die Leitung soll die persönlichen Eindrücke von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ernst nehmen, zum Beispiel: Angst vor bestimmten Personen Unsicherheit bei der Betreuung Zu große körperliche Nähe: manche Personen kommen zu nah 12 Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschließt die Leitung klare Maß nahmen und Hilfen für Gewalt situationen. Damit sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden. Die Leitung steuert diese Maß nahmen und beschreibt sie.

Die Reihenfolge dieser Maß nahmen soll festgelegt sein: Situation beschreiben, Beteiligte benennen Klare Hilfe festlegen Zeitablauf festlegen Die Hilfen prüfen Die Hilfen beschreiben Die Leitung handelt Vorgesetzte werden informiert 13

4. Bei Gewalt vorfällen Bei Gewalt vorfällen oder bei Aggression von einer Klientin oder einem Klienten ist Beruhigung das Wichtigste. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten die gefährliche Situation beruhigen. Das soll möglichst ohne Zwang geschehen. 14

Die Beteiligten sollen in jeder Lage handeln können. Auch in einer Gewalt situation. Dabei hilft ein genauer Plan zur Beruhigung. Dabei wird festgelegt: Wer informiert die Leitung über den Gewalt vorfall? Wie schnell und wann genau muss das geschehen? Wer darf was genau entscheiden? 15 So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell handeln. Sie sollen genau wissen, was zu tun ist. Sie sollen auch genau wissen, wann sie handeln müssen.

5. Nach Gewalt vorfällen Der Gewalt vorfall ist geschehen. Es wurde gegen das Gesetz verstoßen. Darüber muss die Geschäfts führung der Einrichtung informiert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine Anzeige bei der Polizei machen. Sie müssen Informationen darüber bekommen. 16 Zum Beispiel: Wie macht man eine Anzeige? Eine Anzeige ist kostenlos. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden. Die Zeit bei der Polizei oder bei Gericht gilt als Dienstzeit. Nach dem Vorfall untersuchen die Leitung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Situation.

Dadurch sollen die Beteiligten auf neue Gewalt vorfälle besser vorbereitet sein. Alle Beteiligten am Gewalt vorfall sollen gut betreut werden: in Gesprächen und durch Beratung von Kolleginnen und Kollegen. Die Leitung der Einrichtung soll klare Informationen für alle Beteiligten bereitstellen. Für die Opfer von Gewalt vorfällen soll klar sein, was genau geschieht. Sie sollen über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Zum Beispiel über: Opfer rechte Begleitung bei einem Prozess Wie macht man eine Anzeige? Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung, zum Beispiel Schmerzens geld? 17

Die Betroffenen sollen rechtzeitig und barrierefrei diese Informationen bekommen. Sie sollen auch einen barrierefreien Zugang zu Opfer schutz vereinen oder Gewalt schutz zentren haben. 18 Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch klare Abläufe entlastet werden: Wer muss bei Gewalt informiert werden? Wie muss die Information sein? Schriftlich oder mündlich?

6. Opferhilfe Opfer von Gewalt sollen schnell und einfach Hilfe bekommen. Diese Maß nahmen helfen dabei. Für Klientinnen und Klienten: Es gibt einen klaren Plan zur Beruhigung bei Gewalt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bei diesem Plan mithelfen. Klientinnen und Klienten können Hilfe auch von außerhalb bekommen. Zum Beispiel beim Opfer schutz verein Der weisse Ring oder bei den Gewalt schutz zentren. Sie müssen von unbeteiligten Personen dorthin begleitet werden. Informationen in Leichter Sprache müssen in der Einrichtung vorliegen. Bei einem Gewalt vorfall müssen die betroffenen Menschen diese Informationen erhalten. 19

Peer-Beraterinnen und Peer-Berater können oft besser helfen. Auch in der Einrichtung selbst sollen Klientinnen und Klienten in Peer-Beratung ausgebildet werden. Opfer schutz einrichtungen müssen auch für Menschen mit Behinderung gut erreichbar sein. Manchmal brauchen Opfer eine Therapie. Das soll in der Einrichtung möglich sein. 20 Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: In der Einrichtung sollen gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gespräche mit den Opfern führen können. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Umgang mit gewalt bereiten Klientinnen und Klienten ausgebildet werden.

Sie sollen Beratung und Unterstützung durch Expertinnen und Experten bekommen. Für gewalt tätige Klientinnen und Klienten: Diese Klientinnen und Klienten müssen genau über die Folgen ihrer Gewalt Bescheid wissen. Die Leitung muss das klar und in einer leicht verständlichen Sprache beschreiben. 21 Sie müssen auch Zugang zu einer Therapie bekommen.

7. Ergebnisse Jede Einrichtung für Menschen mit Behinderungen muss einen Plan zur Beruhigung und zur Sicherheit erstellen. Das soll auch in den Gesetzen festgeschrieben werden. Viele Maß nahmen helfen Opfern und Täterinnen und Tätern. 22 Diese Maß nahmen kosten Geld. Dieses Geld muss von den Betreibern und vom Staat zur Verfügung gestellt werden.

Erklärungen Anzeige Eine strafbare Handlung ist eine Tat, die gegen das Gesetz verstößt. Mit einer Anzeige wird eine solche Tat bei der Polizei bekannt gemacht. Eine Anzeige bei der Polizei können alle Personen machen. Eine Polizistin oder ein Polizist schreibt die Anzeige auf. Dann beginnen die Unter suchungen zu der angezeigten Tat. 23 Entschädigung Eine Entschädigung ist eine Leistung, zum Beispiel Geld. Eine Entschädigung soll einen Nachteil oder einen Schaden ausgleichen. Ein anderes Wort ist: Schaden ersatz.

Ein Beispiel für Schaden ersatz: Herr N. macht das Fahrrad von Frau S. kaputt. Er muss ihr als Entschädigung ein neues Fahrrad kaufen. Menschen rechts beirat 24 Der Menschen rechts beirat besteht aus 18 Personen. Sie sind Expertinnen und Experten für Menschen rechte. Sie kommen von verschiedenen Einrichtungen, zum Beispiel: Ministerien, Bundes länder, private Einrichtungen wie Amnesty International, Caritas, Gewalt schutz zentren, Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich. Diese Expertinnen und Experten beraten die Volks anwaltschaft bei Fragen zu den Menschen rechten.

Peer-Beratung Peer bedeutet: gleich artig oder gleich rangig. Peer-Beratung ist eine Hilfe durch Menschen in ähnlichen Situationen. Eine Peer-Beraterin oder ein Peer- Berater kann sich oft sehr gut einfühlen. Oft hat sie oder er schon ähnliche Lebens situationen erlebt. Opfer rechte Ein Opfer von Gewalt oder einer Straftat hat fest geschriebene Rechte vor dem Gesetz. Das sind zum Beispiel: Recht auf Schutz der Persönlichkeit: Die persönliche Würde muss geachtet werden. Recht auf Information Recht auf Entschädigung Recht auf Prozess begleitung 25

Opfer schutz verein 26 Opfer von Gewalt können Hilfe bei einem Opfer schutz verein bekommen. Die Beraterinnen und Berater helfen Opfern von Gewalt bei allen Fragen. Auch bei einem Prozess werden die Opfer von Gewalt begleitet. Ein Opfer schutz verein ist zum Beispiel Der weisse Ring. Dort können Opfer von Gewalt anrufen und Hilfe bekommen. Die Notruf-Nummer ist: 0800 112 112. Prozess Ein Prozess oder ein Gerichts verfahren ist die Untersuchung eines Falles vor Gericht. Meistens wird der Prozess durch eine Anzeige eingeleitet. Eine Richterin oder ein Richter leitet die Untersuchung und fällt am Ende ein Urteil.

Schmerzens geld Schmerzens geld ist eine Form von Entschädigung. Ein körperlicher oder seelischer Schaden soll durch Geld entschädigt werden. Therapie Eine Therapie soll Verletzungen heilen helfen. Die Verletzungen können körperlich oder seelisch sein. Eine Psycho therapie hilft bei seelischen oder psychischen Verletzungen. 27

Impressum: Volksanwaltschaft Singerstraße 17 1015 Wien