Erklärung der Verkehrsminister zu internationalen Notfallmaßnahmen auf den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer

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Transkript:

Erklärung der Verkehrsminister zu internationalen Notfallmaßnahmen auf den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer 23. Mai 2018 Einführung Von allen Schienengüterverkehrskorridoren in der EU weist der Schienengüterverkehrskorridor Rhein- Alpen das höchste Verkehrsaufkommen auf, auch ist er eine tragende Säule des Schienengüterverkehrs zwischen wichtigen Wirtschaftszentren in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, der Schweiz und Italien. Als ein wichtiger Abschnitt dieses Korridors zählt die Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel zu den meistbefahrenen Eisenbahnstrecken Europas mit bis zu 200 Güterzügen täglich neben einer großen Anzahl von grenzüberschreitenden Fernverkehrszügen und regionalen Nahverkehrszügen. Die Sperrung der Strecke bei Rastatt zwischen dem 12. August und dem 1. Oktober 2017 aufgrund einer Gleisabsenkung im Zuge der Bauarbeiten zum viergleisigen Ausbau dieser Strecke, um zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterverkehr freizusetzen, hatte daher erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr und die Bahnkunden in den an den Korridor angrenzenden Regionen. Während der siebenwöchigen Sperrung gingen die alpenquerenden Gütertransporte auf der Schiene auf diesem Korridor um fast ein Drittel zurück, insbesondere jene zwischen den Nordseehäfen und Zielorten in der Schweiz und Norditalien, wie im Jahresbericht 2017 des RFC Rhein-Alpen eingehend erläutert wird. Eine umfassende Prüfung zusammen mit den Interessenträgern hat ergeben, dass eine der Ursachen für den Verkehrsrückgang darin zu sehen ist, dass nicht alle Ausweichstrecken die gleichen technischen Parameter erfüllten und keine ausreichende Anzahl sowohl an Lokführern als auch an zugelassenen Lokomotiven für die Ausweichstrecken zur Verfügung stand. Während der Streckensperrung nahm die Nutzung von Ausweichstrecken durch umgeleitete Güterzüge in Verlauf der ersten fünf Wochen nach dem Störfall zu und flachte danach ab. Dies zeigt, dass mehrere begrenzende Faktoren vorlagen, darunter auch das internationale Managements des Vorfalls. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung erkennen die Minister die gemeinsamen Bemühungen aller Beteiligten an, insbesondere der Infrastrukturbetreiber, der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der (intermodalen) Betreiber: Wir danken ihnen dafür, dass während dieser Zeit eine erhebliche Anzahl der auf dieser Strecke verkehrenden internationalen Güterzüge ihre Zielorte erreichten und so die Bedürfnisse ihrer Kunden bedient wurden. 1

Der Vorfall in Rastatt hat gezeigt, dass der Eisenbahnsektor für Ereignisse dieser Art keine Übersetzung ausreichenden Vorkehrungen getroffen hatte. Daher sind zusätzliche und geeignete Maßnahmen notwendig, insbesondere die Festlegung eines angemessenen Notfallmanagementprozesses, um die Betriebsfähigkeit unter solchen Umständen sicherzustellen und um eine Wiederholung der während des Vorfalls von Rastatt eingetretenen Situation zu vermeiden. Es sind Anstrengungen erforderlich, um das Ansehen des Schienengüterverkehrs wieder zu verbessern. Die während des Vorfalls von Rastatt gewonnenen Erfahrungen sollen dazu beitragen, die internationalen Störfallmanagementverfahren in Europa im Allgemeinen zu verbessern. Auf europäischer Ebene und auf der Grundlage eines Vorschlags des Schienengüterverkehrskorridors Rhein-Alpen (RFC RALP) haben alle europäischen Infrastrukturbetreiber ein Handbuch zum internationalen Notfallmanagement erarbeitet. Ein erster Entwurf des Handbuchs wurde der Europäischen Kommission vorgelegt, und eine überarbeitete Fassung einschließlich der Rückmeldungen des gesamten Sektors wurde während der Generalversammlung von RailNetEurope am 16. Mai 2018 angenommen. Die Infrastrukturbetreiber der Schienengüterverkehrskorridore Rhein- Alpen und Nordsee-Mittelmeer werden das Handbuch in ihre Vorgehensweisen gegenüber den Eisenbahnunternehmen aufnehmen, indem sie in den betreffenden Korridor-Informationsdokumenten und den entsprechenden Schienennetz-Nutzungsbedingungen darauf verweisen. Die Erklärung begründet für die einzelnen Parteien keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen. Wir, die Verkehrsminister der an den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer beteiligten Länder unterstreichen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern und den maßgeblichen Interessenträgern im Fall eines schwerwiegenden Ereignisses auf diesen Korridoren. Wir 1. bestätigen, dass die bestehenden Korridorstellen, die gemäß Verordnung 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 eingerichtet wurden, die geeigneten Gremien darstellen, um diese Beteiligung sicherzustellen; 2. würdigen den Inhalt und die Zielsetzungen der Rotterdamer Erklärung über Schienenverkehrskorridore zur Förderung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, welche die EU-Minister plus Norwegen und die Schweiz am 21. Juni 2016 abgegeben haben, sowie die Erklärung des Eisenbahnsektors Förderung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs und ihre Prioritäten; 3. bestätigen, dass die Steuerung eines Ereignisses dieser Größenordnung aufgrund seiner erheblichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr nicht allein auf nationaler Ebene erfolgen kann, sondern stattdessen die Unterstützung aller betroffenen Länder und Infrastrukturbetreiber sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen bei der Organisation von Umleitungen erforderlich sind; 4. erkennen an, dass die betrieblichen Verknüpfungen zwischen dem Rhein-Alpen-Korridor und dem Nordsee-Mittelmeer-Korridor verbessert werden müssen, und dass dies eine engere und regelmäßigere Zusammenarbeit als bisher auf allen Ebenen der beiden Korridore notwendig 2

macht, um auf diese Weise sicherzustellen, dass Strecken nach Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt so schnell wie möglich wieder vollständig oder teilweise nutzbar werden; 5. sind bestrebt, die Interoperabilität zwischen den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein- Alpen und Nordsee-Mittelmeer zu verbessern, einschließlich der Untersuchung von Verbesserungen bei den relevanten Infrastrukturparametern auf den entsprechenden Ausweichstrecken; 6. bestätigen, dass im Fall von Sperrungen aufgrund eines Zwischenfalls das internationale Störfallmanagement durch die führenden Infrastrukturbetreiber schnelle Entscheidungen über Notfallmaßnahmen erfordert. Wir fordern, dass die gesamten nationalen und internationalen Auswirkungen auf den Schienengüterverkehrsmarkt so weit wie möglich in diesen Prozess einbezogen werden. Wir erkennen weiter an, dass dieser Informationsaustausch durch die bestehenden Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer mittels der im Handbuch über das internationale Notfallmanagement festgelegten Abläufe erleichtert werden sollte. Wir, die Verkehrsminister unterstützen die laufenden Bemühungen der Infrastrukturbetreiber seit dem Vorfall von Rastatt innerhalb des organisatorischen Rahmens der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer, um das Verkehrsmanagement bei Störungen zu verbessern und somit die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der europäischen Schienengüterverkehrskorridore und ihrer Akteure zu steigern, und 7. unterstützen daher die Erarbeitung der gemeinsamen Bestimmungen zur Anwendung des Handbuchs über das internationale Notfallmanagement in seiner am 16. Mai 2018 durch die Generalversammlung der Europäischen Infrastrukturbetreiber verabschiedeten Fassung, welche im Rahmen von RailNetEurope auf nationaler Ebene zusammenarbeiten, sehen es als wesentliches Element zur Verbesserung des internationalen Notfallmanagements und sind bestrebt, die Rahmenbedingungen festzulegen, um klare Regeln zu erarbeiten für die Zuweisung von Kapazitäten für die verfügbaren Zugtrassen im Falle eines Vorkommnisses sowie für die diskriminierungsfreie Zuweisung von Kapazitäten zwischen den Eisenbahnunternehmen und den umgeleiteten Verkehrsdiensten und den Verkehrsdiensten, denen im normalen Fahrplan Zugtrassen auf der Ausweichstrecke zugewiesen sind; 8. unterstützen die laufenden Bemühungen der Infrastrukturbetreiber und von RailNetEurope, um die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Verkehrsmanagements im Fall einer Unterbrechung zu verbessern und damit die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des europäischen Schienengüterverkehrs zu steigern; 9. verweisen in dieser Hinsicht auf die Bedeutung, die einer Stärkung des digitalen Datenaustauschs in der Logistikkette zukommt, sowie auf die diesbezügliche Empfehlung des Netzwerks der Exekutivräte vom 7. Februar 2018; 10. unterstützen die erstmalige Erstellung von Umleitungsübersichten und Umleitungsszenarien durch die Infrastrukturbetreiber der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer bis Ende 2018 zusammen mit einer umfassenden Korridorumleitungsübersicht, die allen Nutzern des Korridors für den Fall geplanter sowie 3

unvorhergesehener Streckensperrungen für alle Abschnitte beider Schienengüterverkehrskorridore zur Verfügung gestellt werden und in denen Strecken für die Umleitung von Güterzügen des Korridors festgelegt sind. Diese Umleitungsübersicht muss den Eisenbahnverkehrsunternehmen basierend auf europäischen Normen detaillierte Informationen zu den Betriebsparametern der Ausweichstrecken an die Hand geben, wie zum Beispiel Zugbeeinflussungssysteme, Stromversorgungssysteme, Ladeprofile, Angabe von Kapazitäten, maximale Zuglängen und theoretische Fahrzeiten. 11. fordern die Eisenbahnverkehrsunternehmen auf, die von den Infrastrukturbetreibern erstellten Umleitungsübersichten zu prüfen und eventuell Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, wobei sie gebeten werden, diese Umleitungsübersichten dazu zu nutzen, ihre eigenen grenzübergreifenden Notfallmanagementpläne zu verbessern; 12. unterstützen die fortlaufenden Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Betriebsvorschriften und zur Entwicklung konkreter Fahrzeugzulassungsbedingungen im Einklang mit dem europäischen Rahmenwerk für den Fall von Vorkommnissen auf den Umleitungsstrecken gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, wie sie in der Umleitungsübersicht von den Verkehrsministerien zusammen mit den nationalen Sicherheitsbehörden, und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Eisenbahnagentur, den Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen festgelegt wurden; 13. begrüßen die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Eisenbahnagentur vorgeschlagenen Initiativen zur Erzielung von Fortschritten bei grenzübergreifenden Themen des Betriebs und der Interoperabilität; 14. setzen uns zum Ziel, standardisierte Zugbeeinflussungssysteme (Bordrechner), Betriebsvorschriften für die Steuerung des Zugverkehrs und die standardisierte Produktion für Eisenbahnverkehrsunternehmen einzuführen, unter Einhaltung der Fristen des Europäischen Einführungsplans für ERMTS von Januar 2017 und der nationalen Umsetzungspläne; 15. fordern die Europäische Kommission auf, im Einvernehmen mit den Interessenvertretern der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer eine Analyse durchzuführen, um bei gleichzeitiger Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus zu einer größeren Flexibilität bei den Anforderungen an die Betriebssprache der Triebfahrzeugführer zu gelangen, und Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung möglicher Ausnahmen, die bereits von der Richtlinie abgedeckt sind, zu unterstützen und in die Wege zu leiten; 16. unterstützen in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern die Überprüfung der Betriebsvorschriften sowohl für die Bremszettel als auch für die Zugschlusssignale auf den Korridorstrecken, sowie für die in der Umleitungsübersicht aufgeführten Ausweichstrecken, um die Effizienz der Betriebsabläufe zu verbessern; 17. vereinfachen die Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Vorgehen der Infrastrukturbetreiber bei der Planung und Terminierung von Bauarbeiten entlang den Korridoren, gemäß Anlage VII 2012/34/EU in ihrer geänderten Fassung sowie gemäß 4

Verordnung 913/2010 in enger Zusammenarbeit mit den Kunden, insbesondere bei der Durchführung von Arbeiten bei laufendem Betrieb; 18. empfehlen, dass die Exekutivräte der Korridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer die in Punkt 7 bis 17 dieser Erklärung aufgeführten Entwicklungen im Rahmen der bestehenden Berichterstattungsaktivitäten, z.b. der Jahresberichte, überwachen; 19. bekräftigen, dass die Umsetzung der Zielsetzungen der Rotterdamer Erklärung vom 21. Juni 2016 Schienenverkehrskorridore zur Förderung des internationalen Güterverkehrs fortgeführt wird und damit ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Europa geleistet wird, wobei der gegenwärtige Schwerpunkt auf dem Pilotprozess der Fahrplanüberprüfung, der Harmonisierung der Betriebsvorschriften und technischen Anforderungen der Schienengüterverkehrskorridore, dem sensiblen Umgang mit digitalen Daten zur Verbesserung der Produktionsprozesse und der Förderung von Entwicklungszielen, einschließlich Leistungskennzahlen für die Schienengüterverkehrskorridore, liegt. 5