Die Ministerin. Bericht über die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen

Ähnliche Dokumente
Frauen in Pflegeberufen Fachkräftesicherung in einem frauenspezifischen Berufsfeld

Abteilung Soziales Antrag der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH auf einen Sitz in der Pflegekonferenz

l..8, November 2014 An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Das Ausgleichsverfahren

Datum2~.. September 2017

Reform der Pflegeausbildung. Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Pflege

Gesetzentwurf. Drucksache 17/3557. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Erforderlichkeit des Ausgleichsverfahrens zum 1. Juli gemäß 17 Abs. 1 AltPflAusglVO

Antwort. Drucksache 16/7980. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Al.. Januar An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ November 2012; Schriftlicher Bericht des. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter "Neurologische Frührehabilitation"

16/653. J-~-- 4/~~ Barbara Steffens. 1'1. Februar 2013

Baustellen in der Pflege

Die Ministerin. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben. zur Weiterentwicklung der

Evaluierungsbericht zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH)

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Handlungsbedarfe aus Sicht der Landesregierung NRW

A n t w o r t auf die Kleine Anfrage Nr. 17/10248 vom 24. Februar 2012 über Wie steht es um den Nachwuchs in der Altenpflege?

Hat die geplante Reform der Pflegeausbildung Auswirkungen auf die Anzahl und Zusammensetzung

Herzlich willkommen. 9. BLGS Fachtagung und Landesversammlung Dortmund - Die generalistische Pflegeausbildung im Diskurs

Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Die Ministerin. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 08. Februar 2017

An die Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf. entwicklungsgesetz (GBWEG)

Die Ministerin. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Be- richt

VORLAGE 16/ 802. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am. Anlage. 1 r April Düsseldorf. 11. April 2013 gebeten worden.

Bildungsangebote der. Bonn e.v. DRK-Schwesternschaft. Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege. Monika Cremer-Biermann

Pflegebildung. Zahlen, Daten, Fakten. für Pflegebildungseinrichtungen. Bildungsorientiertes Qualitätsmanagement

V.F~LAGE 16/2660. ,-d'-~ct '#~7'-? ;"~ ']. Februar 2015

FAQ s Pflegeberufsgesetz

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

far G0!liundheit. Em~mzipatio.n, und Alter des landes NOfdrheln~W0stf~len. Die Ministerin

Entschließungsantrag. Drucksache 16/7611. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode

HERZLICH WILLKOMMEN ZUM O7.OP-AN PFLEGETAG & 12. STERI-FACH-FORUM

Altenpflegeausbildung in Teilzeit in NRW

HESSISCHER LANDTAG. Näheres können Sie hierzu in der Anlage 1 "Qualifikation der beschäftigten hauptamtlichen Lehrkräfte" nachlesen.

Die Ministerin. Sitzung des Ausschusses tür Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24. September 2014 Bericht über die CrystalMeth-Szene in NRW

8. BLGS-Fachtagung 23. Oktober 2013 Mülheim a.d.ruhr

Die Pflegeberufe der Zukunft

Impulsvortrag zu den Regionalkonferenzen zur Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen NRW 2017

EINE NEUE AUSBILDUNG FÜR DIE PFLEGEBERUFE

Umsetzung der BestandschutzregelUng nach 1418GB XI im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

17 VORLAGE 17/1987 A01

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

~. September 2017 Seite 1 von 1

Die Pflegeberufe der Zukunft

~ Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bericht über den Stand der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter

Al.. September ~6_~ß~~ 16/2187

Landespflegekongress Sep in Rostock

die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, "'"ur""_"'_"',";"r'%';l1,,:e~"i';z'-c":"d:::'~" ~

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

ZJ.september 2016 Seite 1 von 1

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 12. Dezember 2018 folgendes Gesetz beschlossen:

Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

8. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 25. Januar 2018

Herzlich Willkommen. Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in der Pflege in NRW Regierungsbezirk Köln 03. November 2015

Staatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen und Altenpflegern

Z6. September An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

Landespflegekongress M-V 2016 Reform der Pflegeausbildung. Dr. Sibylle Scriba Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

6: April 2017 Seite 1 von 1

Die Ministerin. Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, DüsselrlAl;ji l ':t~~:~ein.wesifalen 16. WAHLPERlODE

Herzlich Willkommen. Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in der Pflege in NRW Regierungsbezirk Detmold 09. September 2015

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Pflege in Hessen Neue Ergebnisse des Hessischen Pflegemonitors

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

11. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen am 7. Juni 2018

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Der Minister LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE 1 /80. - Ag

Herzlich Willkommen. Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in der Pflege in NRW Regierungsbezirk Arnsberg 10. November 2015

Der Minister 16/ Unterrichtung aufgrund der Entschließung des Landtags vom (Drucksache 11/7703)

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

V~6--~ Barbara Steffens 16/4151. An die Präsidentin des Landtags Norc;frhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1.

Stellungnahme. des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB)

I S. I i1. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202

Eckpunkte der Pflegeberufereform

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Pflegeausbildung im Wandel - Der neue Beruf Pflegefachfrau/mann ab 2020

Herzlich Willkommen. Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in der Pflege in NRW Regierungsbezirk Düsseldorf 10.

Herzlich Willkommen. Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in der Pflege in NRW Regierungsbezirk Münster 1. Dezember 2015

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Verkürzung der Ausbildung für Pflegehelfer ein nicht akzeptables Risiko

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

REGIONALDOSSIER ZUM PFLEGEARBEITSMARKT

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am TOP 7 - Mögliche Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke

Die Ministerin. Tagesordnungspunkt "Wann gibt die Regierung den bereits veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 2017 auch dem Landtag zur Kenntnis?

Daten der Bundespflegestatistik für den Kreis Wesel

Transkript:

Ministerium for Gesundheit, Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhei n-westfaleri Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 1ft! März 2016 Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bericht über die Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen in NRW Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, mit Schreiben vom 29.02.2016 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 09. März 2016 um einen schriftlichen Bericht zur Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen in NRW gebeten. Dieser Bitte entsprechend übersende ich den beigefügten Bericht Für die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wäre ich dankbar. Mit freundlichen' Grüßen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf www.mgepa.nrw.de Telefon +49211 8618-4300 Telefax +49 211 8618-4550 barbara,steffens@mgep~.nrw,de Barbara Steffens Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

Sachstand Entwicklung der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufenin NRW Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 09. März 2016 Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen Aktuell werden in Nordrhein-Westfalen an rd. 350 Pflegeschulen, in rd. 3.900 ambulanten Diensten und Pflegeeinrichtungen sowie rd. 370 Krankenhäusern ca; 40.000 Schülerinnen und -schüler in den drei Pflegefachkraftausbildungen Alten pflege:, G'esundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits:' und Kinderkrankenpflege ausgebildet. Darüber hinaus sind derzeit an fünf Modellhochschulen in Nordrhein-Westfalen 709 Pflegestudierende eingeschrieben. Davon entfallen auf die Gesundhei~s- und Krankenpflege 609 Studierende, die Altenpflege 55 Studierende und auf die Gesundheitsund Kinderkrankenpflege 45 Studierende. Neben dem jeweiligen Berufsabschluss erwerben die Studierenden den hochschulischen Bachelor-Abschluss. In der Altenpflege wurde mit einer breiten Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Verbänden und Politik zum 1. Juli 2012 die Altenpflegeumlage eingeführt und der Wettbewerbsnachteil ausbildender Einrichtungen beseitigt. Gerade ambulante.einrichtungen haben seither ihr Ausbildungsplatzangebot ausgebaut. So bilden derzeit rd. 1.700 ambulante Dienste und 2.200 Pflegeeinrichtungen Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege aus. Die ausbildend~n Einrichtungen können über das Umlageverfahren die Ausbildungsvergütungen der Altenpflegeschülerinnen und -schüler zu 100 Prozent refinanzieren. Die Zahl der Altenpflegeschülerinnen und -schüler stieg durch die Einführung der Umlage in den letzten vier Jahren um mehr als 75 Prozent von rd. 10.000 im Dezember 2011 auf rd. 17.500 (davon etwa 5000 im ambulanten Bereich) im Dezember 2015 an. Die Ausbildungsumlage ist damit ein wichtiger und erfolgreicher Meilenstein im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Im Jahr 2015 wurde zudem die vorher freiwillige Förderung der Fachseminare für Altenpflege gesetzlich verpflichtend ausgestaltet. Durch die Einführung einer.gesetzlichen Schulkostenpauschale von 280 Euro pro Schülerin bzw. Schüler pro Monat haben die Fachsemi-. nare. für Altenpflege mehr Planungssicherheit erhalten. In der Gesundheits- und Krankenpflege gibtes derzeit rd. 15.000 (in. 2014 lag die Zahl noch bei 16.000) und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 2.100 Schülerinnen und - schüler. In den pflegeberuflichen Hilfe- und Assistenzberufen werden in Nordrhein-Westfalen zwei jeweils einjährige Ausbildungen angeboten. Dies sind die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz. In der Altenpfle- 1

gehilfe werden derzeit rd. 1.600 und in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz rd. 650 Schülerinnen und -schüler ausgebildet. Trotz der erzielten Erfolge gibt es jedoch auch in Nordrhein-Westfalen Fachkräftemangel. Nach dem Ergebnis d~r Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2013 fehlen hochgerechnet im Jahr 2014 rd. 4.200 Absolventinnen und Absolventen einer Pflegefachkraftausbildung, davon 1.580 in der Altenpflege, 2.~00 in der Gesundheits- und Krankenpflege und 232 in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Aufgrund der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird der Fachkräf-. tebedarf weiter zunehmen. Die Pflegeberufe stellen traditionen eine Domäne der Frauenerwerbstätigkeit dar. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 zeigt sich sowohl in den dreijährigen Fachkraftausbildungen als auch in den einjährigen Hilfe- und Assistenzausbildungen in NRW ein stabiler weiblicher Anteil. In der Alten pflege und der Gesundheits- und Krankenpflege liegt der Anteil der Schülerinnen demnach bei rd. 77 Prozent, in der Altenpflegehilfe bei rd. 78 Prozent, in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bei rd. 79 Prozent. Davon gelöst beträgt der Anteil der Schülerinnen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege über 93 Prozent. Datengrundlage für diese Berichtslegung sind die jährlichen Erhebungen des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) im Rahmen des kontinuierlichen Fachkräftemonitorings zu den Pflege- und Gesundheitsberufen in. NRW. Für die Altenpflegeausbildung werden für diesen Bericht die Zahlen der MGEPA Förderdatenbank afp-web verwendet. In der Förderdatenbank afp-web werden von den Bezirksregierungen die Schülerinnen und -schüler an den Fachseminaren für Altenpflege in NRW erfasst. 1. Wie hoch sind derzeit die Ausbildungskapazitäten in NRW in der Altenpflege, der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege? Altenpflege ln der Altenpflegeausbildung gibt es keine staatlich festgesetzten Ausbildungskapazitäten an den Fachseminaren für Altenpflege. Jede Altenpflegeschülerin bzw. jeder Altenpflegeschüler, der einen praktischen Ausbildungsplatz bei einem ambulanten Pflegedienst oder einer Pflegeeinrichtung hat, bekommt einen Schul- platz an einem Fachseminar für Altenpflege. Durch die gesetzliche Schulkostenpauschale wird dies seit 2015 garantiert. Eine Bedarfsplanung wie im Krankenhausbereich und regionale Planungsverfahren gibt es nicht. Die Fachseminare für Altenpflege müssen durch die Bezirksregierung staatlich anerkannt sein. Die Anzahl der staatlich anerkannten Fachseminare für Altenpflege ist von Dezember 2011 bis Dezember 2014 um 21 Prozent von 138 auf 167 gestiegen (siehe auch Vorlage 16/3227). 2

Gesundheits- und Krankenpflege In der Gesundheits- und Krankenpflege bestand im Jahr 2015 eine Ausbildungsplatzkapazität von 17.302 Plätzen, von denen jedoch ledig.lich 14.988 Ausbildungsplätze belegt waren. Die Differenz zwischen Ausbildungskapazität und be-. legten Ausbildungsplätzeri beträgt demnach 2.314 Plätze. Diese Ausbildungsplätze haben demnach zur Verfügung gestanden, wurden aber nicht mit Auszubildenden besetzt. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bestand im Jahr 2015 eine Ausbildungsplatzkapazität von 2416 Plätzen. Belegt waren 2.053 Ausbildungsplätze. Die Differenz zwischen Kapazität und belegten Ausbildungsplätzen beträgt 363 Plätze. Diese Ausbildungsplätze haben ebenfalls zur Verfügung gestanden, wurden aber nicht mit Auszubildenden besetzt. 2. Wie haben sich die Ausbildungszahlen jeweils in diesen drei Bereichen der Pflege seit 2010 entwickelt? Datengrundlage Altenpflege 1 In der Förderdatenbank afp-web werden durch die Bezirksregierungen die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an den Fachseminaren für Altenpflege erfasst. Anzahl Auszubildende (gerundet) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Altenpflege (landesgeförderte Plätze - Stand jeweils Dezember) 9.270 10.000 12.000 14.500 16.600 17.500 davon weiblich 7.150 7.760 9.400 11.200 12.750 13.400 Altenpflege {Umschulungen) 2.210 2.530 2.700 1.900 2.100 2.700 davon weiblich 1.560 1.800 1.940 1.450 1.550 2.000 Gesundheit- und (Kinder-)Krankenpflege 2 Die Anzahl der Auszubildenden in beiden Berufen ist seit 2010 weitgehend unverändert. Die aktuellen Zahlen von 2015 zeigen jedoch insbesondere in der Gesundheits- und Krankenpflege derzeit eine rückläufige Tendenz um rd. 1000 Schülerinnen bzw. -schüler. 1 Förderdatenbank afp-web 2 Statistik it.nrw ' 3

Anzahl Auszubildende 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ges.- und Krankenpflege 15.422 15.136 15.533 15.551 15.984 14.988 davon weiblich 12.137 11.743 12.032 1-2.031 12.382 11.661 Ges.- u. Kinderkrankenpflege 1.978 1.887 1.903 1.997 2.072 2.053 davon weiblich 1.886 1.795 1.788 1.874 1.944 1.911 3.. Welche Bedarfsbemessung liegt der Planung für die Ausbildungsstätten in den Krankenhäusern zu Grunde und wie ist diese derzeit umgesetzt? Die derzeitigen Rahmenvorgaben für den Ausbildungsstätten- und Ausbildungs: platzbedarf der Ausbildungen in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege werden durch den Runderlass zur Krankenhausplanung vom 12. Juli 2004 festgelegt. Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben dieses Runderlasses teilen die Bezirksregierungen den ausbildenden Krankenhäusern in einem Feststellungsbescheid ein Kontingent an Ausbildungsplätzen zu. Dieses bildet die Grundlage für die Finanzierung der Ausbildung durch die Krankenkassen: Die Krankenkassen finanzieren maximal die Anzahl der Ausbildungsplätze, die dem ausbildenden Krankenhaus von der Bezirksregierung zugewiesen wurde. Die Anzahl der zugeteilten Ausbildungsplätze korrespondiert nicht immer mit den tatsächlichen Ausbildungsplatzkapazitäten der Schulen und Krankenhäuser, die durch die staatliche Anerkennung der Schule markiert werden. Die tatsächlichen Ausbildungsplatzkapazitäten können höher liegen als die im Feststellungsbescheid zugewiesenen Ausbildungsplätze. Um auch in diesem Fall die Finanzierung jedes tatsächlich zu vergebenden Ausbildungsplatzes zu ermöglichen, muss das KrankenhauS bei der Bezirksregierung die Erhöhung der zugeteilten Ausbildungsplätze beantragen. In einem Planverfahren wird dann das Einvernehmen über die Erhöhung unter den Kostenträgern und den umliegenden konkurrierenden Krankenhäusern hergestellt. Diese haben die Möglichkeit, die Erhöhung der Ausbildungsplätze. abzulehnen und so das Planverfahren scheitern zu lassen' oder aber erheblich zu verzögern. Zur Überprüfung des Änderungsbedarfs führt das MGEPA zudem in regelmäßigen Abständen ein Fachkräftemonitoring durch und fasst dessen Ergebnis in der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe zusammen. Durch die jeweils aktuellen Kennzahlen des Fachkräftemonitorings in der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe konnten in abgestimmten Verfahren durch die Bezirksregierungen die ursprünglichen Rahmenvorgaben aus dem Jahr 2004 erhöht werden. Die Erhöhung der Rahmenvorgaben hat allerdings allein nicht bewirkt, dass die Ausbildungszahlen in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege maßgeblich gestiegen sind (siehe Frage 2). 4

Das Planverfahren führt faktisch zu einer Deckelung der Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege. Das MGEPA ist aktuell damit befasst, einen neuen Runderlass abzustimmen, der dem notwendigen Aufwuchs in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege angemessener entspricht. Geprüft wird, ob auf das aufwändige Planungsverfahren ggfs. verzichtet werden kann, um ei-' nen Impuls für zusätzliche Ausbildungsplätze zu setzen. 4. Welche Entwicklung ist bei den Ausbildungszahlenfür Krankenpflegeassistenz und Altenpflegeassistenz zu verzeichnen? Die Daten werden nach den gesetzlichen Berufsbezeichnungen erfasst und ausgewiesen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die einjährige Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz sowie die einjährige Altenpflegehilfeausbildung. Altenpflegehilfe Die Ausbildungszahlen in der Altenpflegehilfe sind seit dem Jahr 2010 rückläufig. Die Anzahl der Auszubildenden ist von 1.875 im Jahr 2010 um 307 Schülerinnen und -schüler auf 1.568 im Jahr 2015 gesunken (rd. 16 Prozent). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert jährlich bis zu 660 Ausbildungsplätze in der Altenpflegehilfe. Anzahl Auszubildende. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Altenpflegehilfe 1.875 1.753 1.869 1.724 1.649 1.568 davon weiblich' 1.489 1.386 1.469 1.350 1.313 1.267 Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz Im Zeitraum von 2010 bis zum Jahr 2013 ist die Zahl der Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz zunächst von 579 um 217 auf 796 Auszubildende gestiegen (rd. 37 Prozent). Im Jahr 2015 ist die Anzahl der Auszubildenden gegenüber 2013 dann um 151 auf 645 gesunken (rd. 19 Prozent). Anzahl Auszubildende 2010 2011 2012 2013 2014 Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz 579 648 748 796 725 davon weiblich 460 510 611 643 593 2015 645 499 5

5. Wie vielen qualifizierten Pflegeassistentinnen und Pflegeassisten,ten sowohl in der Krankenpflege als auch, in der Altenpflege gelingt der Übergang aus der Pflegehilfetätigkeit in eine Ausbildung zur Kranken- oder Altenpflegekraft? Die einjährige Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz und die einjährig~ Altenpflegehilfeausbildung werden von it.nrw zusammen erfasst. Erhoben wird die Anzahl von Schülerinnen und -schüler im ersten Ausbildungsjahr, die mit einer der Helferinnen/Helfer-Vorbildung zum Stichtag 15. Oktober 2015 eine dreijährigeausbildung aufgenommen haben: Demnach haben 162 Schülerinnen und -schüler mit Helferinnen/Helfer-Vorbildung (davon weiblich: 128) die dreijährige Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege aufgenommen. Die Altenpflegeausbildung haben entsprechend 393 Schülerinnen und -schüler (davon weiblich: 305) aufgenommen. Zu den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für beide o'.g. dreijährige Pflegeausbildungen gehören u.a. der Hauptschulabschluss in Kombination mit einer der einjährigen Helferinnen/Helfer-Ausbildung ( 6 Altenpflegegesetz; 5 Krankenpflegegesetz). Die Altenpflegeausbildung kann nach Abschluss einer. einjährigen Helferinnen/Helfer-Ausbildung um bis zu ein Jahr verkürzt werden. Für,diese Fälle der Verkürzung gilt, dass Altenpflegehelferinnen und Altenpfleger mit einer sehr guten oder guten Gesamtleistung bei der bestandenen Abschlussprüfung, eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildung u"!1 ein Jahr gewährt werden kann. Altenpflegehelferinnen und Altenpfleger mit einer befriedigenden Gesamtleistung kann mit einem entsprechenden Votum des aufnehmenden Fachseminars, eine Verkürzung von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Eine Verkürzung mit ausreichender Gesamtleistung ist nicht möglich. Lt. Angaben von IT.NRW haben 13 Schülerinnen und -schüler (davon weiblich: 11) eine verkürzte Altenpflegeausbildung begonnen. Aufgrundvonweiteren Verkürzungstatbeständen (z.b. Durchführung eines Kompetenzfeststellungsverfahrens mit einer Verkürzungsmöglichkeit von einem Jahr) kann davon ausgegangen werden, dass in der Altenpflege die Anzahl der verkürzten Ausbildungen wesentlich höher liegt. Bei den dreijährigen Ausbildungen in der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege kann gemäß 6 Krankenpflegegesetz auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung angerechnet werden. Über die Anzahl aller verkürzten Ausbildungen liegen derzeit keine verlässlichen Zahlen vor. Um in Zukunft verlässliche und differenzierte Zahlen zur verkürzten Fachkraftausbildung in der Alten- und Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege zu erhalten, werden derzeit die Erhebungsmerkmale bei IT.NRW für die nächste Befragung angepasst. 6

6. Werden die in den Feststellungsbescheiden der Pflegeschulen ausgewiesenen Ausbildungskapazitäten erreicht? An welchen Pflegeschulen bzw. in welchen Regionen werden die Kapazitäten unterschritten und wo werden sie sogar überschritten? Liegen dem Ministerium Hinweise vor, die diese möglichen unterschiedlichen Entwicklungen in der Kapazitätsausschöpfung begründen? Die in den Feststellungsbescheiden der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeschulen ausgewiesenen Ausbildungskapazitäten werden flächendeckend nicht erreicht. In allen Regierungsbezirken werden die Kapazitäten in der Gesundheitsund Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege unterschritten. Dies betrifft mit über 600 Schülerinnen und -schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege und mit über 300 Schülerinnen und -schüler in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege insbesondere den Regierungsbezirk Düsseldorf. Eine Überschreitung der Ausbildungsstätten-Kapazitäten ist nicht möglich, weil das staatliche Anerken.nungsverfahren einer Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeschule an Qualitätskriterien (Räume, Ausstattung, Lehrpersonal) gekoppelt ist. Ein Ausbau der Ausbildungsstätten-Kapazitäten geht daher mit einer Genehmigung einher, es kann nicht mehr ausgebildet werden als staatlich anerkannte Ausbildungskapazitäten vorhanden sind. Bezi'rksregierung Ges.- und Krankenpflege Ges.- und Kinderkranken- - pflege Differenz zwischen Aus- - Differenz zwischen bildungskapazität 'und Ausbildungskapazität und belegten Plätzen belegten Plätzen Arnsberg 270 44 Detmold 137 44 Düsseldorf 681 365 Münster 174 19 Köln 313 32 G'esamt 1575 504 7

7. Wie hoch liegen die Abbruchquoten in den jeweiligen Bereichen? Gibt es. Indikatoren oder Hinweise darauf, welche Gründe zum Abbruch der Ausbildung führen? Die Abbruchquote erfasst Auszubildende, die ihre dreijährige Ausbildung vorzeitig beenden und sich damit zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen nicht mehr in der Ausbildung befinden. Demgegenüber steht die Erfolgsquote in den Fachkraftausbildungen, die erfasst, wie viele Auszubildende, die ihre Abschlüssprüfung antreten, diese auch erfolgreich abschließen. Die Erfolgsquote liegt im Jahr 2015 in der Altenpflege bei 89 Prozent, in der Gesundheits- und Krankenpflege bei 87 Prozent und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bei 89 Prozent. Die Abbruchquote in den dreijährigen Ausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege liegt durchschnittlich bei rd. 7 Prozent. Demgegenüber liegen die Abbruchquoten sowohl in der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung als auch in der einjährigen Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeassistenzbei rd. 20 Prozent. Gesicherte Indikatoren oder Hinweise, welche Gründe zum Abbruch der Ausbildung führen, liegen nicht vor. Allerdings ist ein augenscheinlicher Zusammenhang. zwischen dem allgemeinbildenden Schulabschluss und der Abbruchquote erkennbar, der im Folgenden näher dargestellt wird. Bei den einjährigen Ausbildungen ist der Anteil der Schülerinnen und -schüler mit Hauptschulabschluss teilweise hoch. In der Altenpflegehilfe liegt der Anteil bei rd.. 66 Prozent, in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz allerdings nur bei rd. 35 Prozent. In der dreijährigen Altenpflegeausbildung liegt der Anteil der Schülerinnen und - schüler mit Hauptschulabschluss bei rd. 31 Prozent, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung nur bei rd. 2 Prozent. In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden keine Schülerinnen und -schüler mit Hauptschulabschluss ausgewiesen. Demgegenüber ist der Anteil der Schülerinnen. und -schüler mit (Fach )Hochschulreife in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit rd. 81 Prozent am höchsten. In der Gesundheits- und Krankenpflege beträgt der Anteil rd. 62 Prozent, in der Altenpflege 14 Prozent. In der Altenpfleghilfe liegt der Anteil bei rd. 4 Prozent, in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bei rd. 9 Prozent (vgl. Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2013, 96 ff.). 8

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die berufsspezifischen Abbruchquoten. Neben der Gesamtzahl aller Schülerinnen und -schüler Werden die Anzahl aller vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse und die entsprechende Abbruchquote in Prozent ausgewiesen. Ergänzend dazu wird jeweils der Anteil der Schülerinnen aufgeführt.. Die Zahlen zeigen, dass in Relation zur Abbruchquote aller Auszubildenden die Anzahl der Schülerinnen die eine Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben, geringer ist. als bei männlichen Auszubildenden. Altenpflege Tab. Übersicht Abbruchquoten Altenpflege (IT. NRW) Jahr Gesamtzahl aller davon Anzahl aller vorzei- davon Abbruch- Abbruch- Schülerlinnen weib!. tig gelösten Ausbil- weib!. bruch- bruch- Altenpflege dungsverhältnisse quote quote gesamt. weib!. gerundet 2010 11.053 8.570 750 552 7%> 6% 2011 12.487 9.612 937 665 7,5%> 7% 2012 14.337 11.046 997 709 7 % 6 % 2013 15.290. 11.842 1.190 874 80/0 7% 2014, 17.268 13.392 1.565 1.136 9 % 8% 2015 18.238 13.896 1.635 1.188 9 % 9%> Altenpflegehilfe Tab. Übersicht Abbruchquoten Altenpflegehilfe (IT. NRW) Jahr Gesamtzahl aller davon Anzahl aller vorzei- davon Abbruch- Abbruch- Schüler/innen weib!. tig gelösten Ausbil- weib!. bruch- bruch- Altenpflegeh i1fe dungsverhältnisse quote quote., gesamt weib!. gerundet 2010 1.875 1.489. 319 238 17% 16 % 2011 1.753 1.386 349 260 19 % 19% 2012 1.869 1.469 365 261 20% 18% 2013 1.724 1.350 353 244 20 % '180/0 2014 1.649 1.313 361 270 22 % 20 % 2015 1.568 1.267 356 262 23% ' 210/0 I 9

Gesundheits- und Krankenpflege Tab. Übersicht Abbruchquoten Gesundheits- und Krankenpflege (IT. NRW) Jahr Gesamtzahl aller davon Anzahl aller vorzei- davon Abbruch- Abbruch- Schüler/innen weibl. tig gelösten Ausbil- weibl bruch- bruch- Gesundheits- dungsverhältnisse quote quote und Kranken- gesamt weib!. pflege gerundet 2010 15.422 12.137 1.152 836. 70/0 7% 2011 15.136 11.743 1.108 798 7%). 7% 2012 15.533 12.032 1.223 868 8% 7% 2013 15.551 12.031 1.222 912 80/0 8 % 2014 15.948 12.382 1:207 862 8 % 7 % 2015 14.988 11.661 1.127 808 8% 7% Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Tab. Übersicht Abbruchquoten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (IT. NRW) Jahr Gesamtzahl aller davon Anzahl aller vorzei- davon Abbruch- Abbruch- Schüler/innen weibl. tig gelösten Ausbil- weib!. bruch- bruch- Gesundheits- dungsverhältnisse quote. quote und Kinderkran- gesamt weib1. kehpflege gerundet 2010 1.978 1.886 132 122 70/0 6 % 2011 1.887 1.795 120 108 6 % 6% 2012 1.903 1.788 131 121 7 % 7% 2013 1.997 1.874 107 97 50/0 50/0 2014 2.072 1.944 114 107. 6% 6% 2015 2.053 1.911 130 116 6 % 6%)' Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz Tab. Übersicht Abbruchquoten Gesundheits- u. Krankenpflegeassistenz (IT. NRW) Jahr Gesamtzahl aller davon Anzahl aller vorzei- davon Abbruch- Abbruch- Schüler/innen weib!. tig gelösten Ausbil- weib!. bruch- bruch- Gesundheits- dungsverhältnisse quote quote und Kranken- gesamt weib!. pflegeassistenz gerundet 2010 579 460 127 90 21 % 20 % 2011 648 510 117 87 180/0 17% 2012 748 611 168 121 220/0 20% 2013 796 643 171 123 21 % 190/0 2014 725 593 159 117 210/0 20% 2015 645 499 151 117 23% 230/0 10

8. Zusammenfassung Die Entwicklungen in der Altenpflege zeigen einen erheblichen Aufwuchs der Auszubildenden, 'der durch das Umlageverfahren in NRW mit der 100 Prozent Erstattung der Ausbildungsvergütung erreicht werden konnte. Damit wurde auch gezeigt, dass entsprechende Anreize dem Fachkraftmang~1 deutlich entgegenwirken können. Ausbildungsträger werben aktiv für den Beruf und bilden z.t. sogar weit über den eigenen Bedarf aus. Gerade ambulante Dienste beteiligen sich aufgrund des Wegfalls des Wettbewerbsnachteils massiv an der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Die verpflichtende Zahlung der Schulkostenpauschale hat ebenfalls auf der Seite der Ausbildungsstätten zu diesem Erfolg beigetragen. In der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege zeigt sich hingegen kein Anstieg der Ausbildungszahlen, hier belegt die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe eine allmähliche Verschärfung des Fachkräftemangels. Während in der Gesundheitsund Krankenpflege die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe (2011) noch einen Mangel an 427 Vollzeitkräften darstellt, gehen die Berechnungen im Jahr 2013 hier bereits von einem Mangel von 2.392 Vollzeitkräften aus. In der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege lag die Berechnung im Jahr 2011 bei 87 fehlenden Vollzeit-. stellen. In 2013 ist dieser Fachkräftemangel auf 232 Vollzeitkräfte angestiegen. Einen wichtigen Impuls zur Steigerung der Ausbildungszahlen in der Gesundheitsund (Kinder-) Krankenpflege erwartet das MGEPA von der Novellierung des Runderlasses zur Krankenhausplanung, der sich allerdings noch in Abstimmungsprozessen befindet. Der Runderlass zur Krankenhausplanung soll die Voraussetzungen dafür schaffen,' dass Ausbildungsstätten und Krankenhäuser ihre tatsächlichen Ausbildungskapazitäten vollständig nutzen und jeden vorhandenen Ausbildungsplatz zeitnah besetzen können. Gerade vor dem Hintergrund des deutlichen Rückgangs der tatsächlich belegten Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenpflege von rd. 1.6.000 im Jahr 2014 auf rd, 15.000 im Jahr 2015 ist es dringend erforderlich, einen Anreiz für mehr Ausbildung zu' schaffen. Es wird deshalb geprüft, ob auf das aufwendige Planungsverfahren in der Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflege im Runderlass zur Krankenhausplanung verzichtet werden kann. Das durch den Bund entwickelte Pflegeberufereformgesetz, in dem die drei Fachkraftberufe zusammengeführt werden sollen, wird nach Einschätzung des MGEPA. den Fachkraftmangel erheblich verschärfen (siehe Vorlage des MGEPA vom 15.01.2016; Vorlage 16/3617). 11