Factsheet 88 Nichtraucherschutz in der in Gastronomie? der Gastronomie? Hintergründe und steirische Fakten



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Transkript:

Factsheet 88 Nichtraucherschutz in der in Gastronomie? der Gastronomie? Dieses Factsheet stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte rund um das Thema Rauchen / Nichtrauchen in der Gastronomie dar und erhebt keinen Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Warum gibt es überhaupt eine Diskussion über das Rauchverhalten in der Gastronomie? Das Tabakgesetz regelt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen. Darin ist bestimmt, dass Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen verboten ist, wobei unter einem öffentlichen Ort lt. Tabakgesetz jeder Ort zu verstehen ist, der durch einen nicht von vorneherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann. Bis 2009 galten jedoch das Gastgewerbe und gastgewerbeähnliche Einrichtungen wie beispielsweise Buschenschänke, Schutzhütten, Privatzimmervermietungen sowie in Tankstellen befindliche Gastronomiebereiche als explizit von diesen Regelungen ausgenommen. Aufgrund der Tabakgesetznovelle 2008 gilt seit 1. Jänner 2009 in gastronomischen Betrieben jeglicher Art wie Speiselokale oder Bars ein grundsätzliches Rauchverbot, von dem es allerdings zahlreiche Ausnahmen gibt. (Quelle: BMGFJ, 2007) Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Gastronomische Betriebe mit mehr als einem Gastraum: Sofern 50% der Plätze als Nichtraucherbereich deklariert sind und kein Tabakrauch in den Nichtraucherbereich eindringen kann, dürfen Raucherzimmer eingerichtet werden. Gastronomische Betriebe mit einem Gastraum: Ist der Gastraum hier kleiner als 50 m 2, kann der/die InhaberIn selbst entscheiden, ob das gesamte Lokal ein Nichtraucher- oder ein Raucherlokal wird. Dieselbe Regelung gilt für Einraumbetriebe zwischen 50 und 80 m 2, bei denen die Behörde entscheidet, dass eine räumliche Trennung zur Schaffung eines gesonderten Raucherzimmers aufgrund baulicher, feuerpolizeilicher oder denkmalschutzrechtlicher Bedenken nicht möglich ist. Für gastronomische Betriebe die größer als 80 m 2 sind und Betriebe zwischen 50 und 80 m 2 bei denen laut Behörde eine Trennung zumutbar ist, gilt grundsätzlich Rauchverbot. Allerdings kann hier durch eine Teilung des Gastraums ein Raucherzimmer geschaffen werden. (Quelle: WKO Fachverband Gastronomie - http://www.diegastronomie.at /aktuelles zum Tabakgesetz,2008) Gibt es international ein vergleichbares Modell? Ja, in Spanien wurde 2006 ein vergleichbares Modell eingeführt, in welchem sich Gaststätten unter 100m 2 entscheiden dürfen, ob sie zu Raucher- oder Nichtraucherlokalen werden und in Betrieben über 100m 2 separate Raucherzimmer eingerichtet werden können. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Bestimmungen wurde die Einhaltung des Rauchverbotes von der Verbraucherschutzorganisation OCU an knapp 1000 Einrichtungen geprüft. Es zeigte sich, dass nur in jedem zehnten Kleinbetrieb das Rauchen verboten war. Dies ist vor allem deshalb bedeutsam, weil ca. 80% der gastronomischen Betriebe Spaniens unter diese Kategorie fallen. In den größeren Gaststätten zeigte sich, dass häufig gegen die Bestimmungen zu separaten Raucherzimmern verstoßen wurde. Geprüft wurde auch die Passivrauchbelastung. In denjenigen Kleinbetrieben die komplett rauchfrei geworden waren, war die Belastung der Atemluft mit Passivrauch um 94% zurückgegangen. In den größeren Betrieben ließ sich trotz strenger Vorschriften zur Abtrennung von Raucherräumen kein signifikanter Unterschied feststellen. (Quelle: http://www.tabakkontrolle.de/pdf/adwfp_das_spanische_modell.pdf, 2008) Gehen alle Gastronomiebetriebe pleite, wenn sie rauchfrei werden? Es gibt keine unabhängige Studie die belegt, dass mittelfristig Umsatzeinbußen für die Gastronomie zu erwarten sind. Ganz im Gegenteil konnten eine Vielzahl von Studien aus Nordamerika, Australien, Neuseeland und Europa keine Veränderung bzw. sogar eine Steigerung des Umsatzes feststellen. (Quelle: dkfz, 2006a; Scollo, et. al 2003; Glantz, 2000) 1

Gibt es Beispiele für die Entwicklung der Einnahmen der Gastronomie aus Ländern, die bereits ein Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt haben? Ja. Es gibt eine große Anzahl von Studien, die in verschiedensten Ländern und kulturellen Kontexten keine oder nur kurzfristige Verschlechterungen in der Umsatzentwicklung der Gastronomiebetriebe festgestellt haben. Beispiele: Irland In Irland wurde 2004 ein Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt. Nach der Einführung blieben die Umsätze stabil. Eine erst kürzlich erschiene Studie weist darauf hin, dass in Irland aufgrund des 2004 eingeführten Rauchverbotes, sich die Gesundheit der Gastronomiemitarbeiter/innen deutlich verbessert hat. Nicht nur die Lungenfunktion der nichtrauchenden Mitarbeiter hat sich deutlich verbessert, sondern auch Beschwerden wie gerötete Augen, Reizungen des Rachenraumes und Husten am Morgen gingen zurück. Auch die rauchenden Mitarbeiter leiden weniger unter Augenreizungen und Rachenbeschwerden. (Quelle: dkfz, 2007) USA In Kalifornien konnten nach der Einführung rauchfreier Restaurants (1995) und rauchfreier Bars (1998) bis zum Jahr 2005 rund 245.000 neue Arbeitsplätze in der Gastronomie geschaffen werden) In einer kalifonischen Studie kommt der Autor Stanton Glantz sogar zu dem Schluss, dass die Einführung eines Rauchverbotes sich positiv auf die Entwicklung der Restaurants und Beherbergungsbetriebe ausgewirkt hat. (Quellen: dkfz, 2006a, Glantz, 2000) Norwegen In Norwegen konnte nach der Einführung eines Rauchverbotes ein Umsatzeinbruch um 6-9% festgestellt werden. Nach 9 Monaten waren die Umsätze jedoch wieder auf dem Ausgangsniveau vor der Einführung. Im Bereich der Beschäftigung konnten in diesem Zeitraum keine Verschiebungen bzw. Entlassungen festgestellt werden. (Quelle: Lund, 2006) Wie stark ist die Feinstaubbelastung in Lokalen? Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in deutschen Gastronomiebetrieben, in denen Rauchen erlaubt ist, belegen eine durchschnittliche Konzentration lungengängiger Partikel von über 200 µg/m 3. Besonders hoch belastet sind Diskotheken mit einer durchschnittlichen Konzentration von über 600 µg/m 3. Der zulässige Jahresmittelwert für Feinstaub wurde in der EU mit 40 µg/m³ festgelegt (in den USA gilt dieser Wert bereits als gesundheitsgefährdend für Kinder und ältere Personen). Zusätzlich darf ein Tagesmittelwert von 50 µg/m³ nur 35 Mal im Jahr überschritten werden. Daher ist nur ein vollständiges Rauchverbot im Gastgewerbe und in den gastgewerbeähnlichen Einrichtungen der wirksamste Schutz. (Quelle: dkfz,2006b; Umweltbundesamt - http://www.umweltbundesamt.at/presse/lastnews/newsarchiv_2005/news050531/; Rees, et. al 2006) Wie viel bringt gutes Lüften bzw. bringen Lüftungsanlagen? Lüftungsanlagen in Lokalen beseitigen meist nur die sichtbaren Rauchschwaden. Trotz Luftfilter bleiben aber die winzigen hochgiftigen Gase des Tabakrauchs in der Luft enthalten. Um diese auch zu entfernen, müsste in den Räumen eine laufende Luftumwälzung stattfinden, die mit einem Sturm vergleichbar ist (Luftwechselzahlen von 50 m³/sec). (Quelle: Österreichische Krebshilfe,2005/2006; Initiative Ärzte gegen Raucherschäden, 2007) 2

Was schützt nun wirklich vor den Auswirkungen des Passivrauchs? Da es sich bei den im Rauch enthaltenen Stoffen um sehr kleine Partikel handelt, sind sie in der Raumluft, aber auch in Polstern, Vorhängen, Tapeten, Wänden, Böden, Kleidung, vorhanden und lagern sich auch dort ab. Diese Partikelträger geben die Partikel ständig wieder ab, auch wenn aktuell nicht geraucht wird. Auch die Abtrennung von Raucherzonen ist eine mehr als unzureichende Lösung, da diese häufig nur durch Aufkleber oder Tischaufsteller gekennzeichnet sind. Eine bauliche Abtrennung ist zumeist nicht oder nur durch erhebliche Kosten umsetzbar. Jedoch ist auch die bauliche Trennung keine zufrieden stellende Lösung, da zwischen den Räumen die Luft zirkulieren kann. Einen wirklichen Schutz vor den negativen Auswirkungen durch Passivrauch kann nur dadurch gewährleistet werden, dass nicht geraucht wird und sich damit keine Stoffe ablagern können. (Quelle: Österreichische Krebshilfe, 2005/2006; Initiative Ärzte gegen Raucherschäden, 2007, dkfz, 2006) Wie steht die Bevölkerung zu rauchfreien Lokalen? Laut einer Erhebung der EU 2006 steht die Mehrheit der Europäer klar hinter der Idee von rauchfreien Restaurants. Vor allem ist auffallend, dass in Ländern mit einem bestehenden Rauchverbot die Zustimmung zu diesem sehr hoch ausfällt (Bsp.: Irland 94 %, Italien 91 %). Der europäische Durchschnitt liegt bei rund 78 % Zustimmung zu einem Rauchverbot in der Gastronomie. (Quelle: dkfz 2006a; European Comission, Eurobarometer 239, 2006, S. 27 ff) Wie steht die steirische Bevölkerung zu rauchfreien Lokalen? Über 70 % der gesamten steirischen Bevölkerung befürworten rauchfreie Lokale. Dieser Punkt ist für 41,2 % sehr wichtig und für 32,9 % wichtig. Für unter 10 % der Bevölkerung ist dies gar nicht wichtig. In diesem Punkt hält sich die Zustimmung und die Ablehnung der Raucher in etwa die Waage. Rund 50 % stimmen diesem Punkt als wichtig zu und rund 50 % lehnen ihn als nicht wichtig ab. Allerdings sind rauchfreie Lokale für 23 % der Raucher gar nicht wichtig. Eindeutig für rauchfreie Lokale sind jedoch ehemalige Raucher (ist wichtig sagen 70 %) und Nie- Raucher (ist wichtig sagen 83 %). (Quelle: VIVID, 2007, Alter 15+ J.; N=3023) Glauben die Steirer und Steirerinnen dass ein Rauchverbot in Restaurants, Cafés, Diskotheken und anderen Lokalen dazu führt, dass Raucher weniger und Nichtraucher häufiger ausgehen? Mehr als die Hälfte der Steirer und Steirerinnen glaubt nicht, dass Raucher aufgrund eines Rauchverbots weniger häufig ausgehen werden und ca. 40 % meinen, dass Nichtraucher sogar häufiger die Gastronomiebetriebe besuchen werden. (Quelle: VIVID, 2007, Alter 15+ J.; N=3023, eigene Berechnungen) 3

Welche Auswirkungen erwartet sich die steirische Bevölkerung durch ein Rauchverbot in Restaurants, Cafés, Diskos und anderen Lokalen? Die Steirische Bevölkerung erwartet sich von einem Rauchverbot in den angegebenen Lokalen am ehesten, dass Raucher in ihren Aufhörversuchen unterstützt werden und dass junge Menschen seltener zu rauchen beginnen. Durch ein solches Verbot wird nicht erwartet, das Raucher weniger ausgehen bzw. das Raucher zum aufhören motiviert werden. (Quelle: VIVID,2007, Alter 15+ J.; N=3023) Fazit Der Schutz der Angestellten als auch der nichtrauchenden Gäste (darunter auch Schwangere, Säuglinge und Kinder) durch die freiwillige Selbstverpflichtung muss derzeit als unzureichend bezeichnet werden. Weder der Einbau von Lüftungsanlagen noch die bauliche Abtrennung, sondern nur ein völliges Rauchverbot bietet ausreichenden Schutz vor den schädigenden Wirkungen des Passivrauchs. Ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie führt entgegen der Vermutungen nicht zu einem Rückgang der Umsätze die Mehrheit der steirischen Bevölkerung befürwortet ein vollständiges Rauchverbot und es wird nicht erwartet, dass Raucher weniger ausgehen würden. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ); Informationsblatt Nichtraucherschutz im Gastgewerbe; http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/9/9/8/ch0031/cms1157723700705/informationsblatt nichtraucherschutz_im_gas tgewerbe_1.pdf Stand: 16.04.2007 Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz) (Hrsg.): Stabile Umsätze und gesicherte Arbeitsplätze nach Einführung der rauchfreien Gastronomie, Heidelberg, 2006a Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz) (Hrsg.): Tabakrauchbelastungen in deutschen Gastronomiebetrieben und in Fernreisezügen, Heidelberg, 2006b Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz): Gesundheit von Kneipenmitarbeitern in Irland deutlich verbessert nach Einführung der rauchfreien Gastronomie, www.tabakkontrolle.de, Heidelberg, 19.03.2007 Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz): Das spanische Modell des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie: Eine Bilanz des Scheiterns, www.tabakkontrolle.de, Heidelberg, 19.01.2009 European Comission (Hrsg.): Attitudes of Europeans towards tobacco. European Commission, Special Eurobarometer 239, 2006 Glantz Stanton A.: Effect of smokefree bar law on bar revenues in California; In: Tobacco Control 2000; 9:111-112 Initiative Ärzte gegen Raucherschäden ('Austrian Council on Smoking and Health'): www.aerzteinitiative.at 2007 Lund K.E..: Economic effects of smokefree hospitality business in Norway, Referat vorgestellt bei der 13 th World Conference on Tobacco OR Health 2006 Österreichische Krebshilfe (Hrsg.): Passivrauchen kann tödlich sein, Wien, 2005/2006 Österreich, oe24.at http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/article125422.ece (Stand: 25.04.2007) Rees V.W. et al: Measuring Air Quality to Protect Children from Secondhand Smoke in Cars, in: Amercan Journal of Preventive Medicine, 31 (5) 2006 Scollo M., Lal A., Hyland A. and Glantz S.: Review of the quality of studies on the economic effects of smoke-free policies on the hospitality industry In: Tobacco Control 2003;12:13-20 Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Fachverband Gastronomie; http://www.diegastronomie.at/vereinbarung.pdf Stand: 16.04.2007 Standard http://derstandard.at/?url=/?id=2753183%26sap=2%26_pid=6070976 (02. Februar 2007) und http://derstandard.at/?url=/?id=2829365 (10. April 2007) Stand: 25.04.2007 VIVID, Fachstelle für Suchtprävention: Tabakpräventionsstrategie Steiermark Jahresbericht 2007, Graz. (unveröffentlicht). Umweltbundesamt, Feinstaub in Österreich, http://www.umweltbundesamt.at/presse/lastnews/newsarchiv_2005/news050531/ Stand: 25.04.2007 4

Impressum 2008 VIVID, Fachstelle für Suchtprävention, Graz Autoren: MMag. Andrea Koller, Mag. Jakob Schweighofer Zitierweise: VIVID, Fachstelle für Suchtprävention (Hrsg.): Factsheet 2 Nichtraucherschutz., 2008 Verantwortlich für den Inhalt: Tabakpräventionsstrategie Steiermark Koordinationsstelle c/o VIVID Fachstelle für Suchtprävention Hans-Sachs-Gasse 12/II 8010 Graz Umgesetzt durch: Im Auftrag von: 5