19./20. Juni 2018 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen.

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Transkript:

19./20. Juni 2018 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen

Ein Erfolgsmodell für alle! Die FKT wird alles dafür tun. Ihr FKT-Vorstand

Organisation: FKT in aktiver Zusammenarbeit mit den Fördernden Mitgliedern Aussteller 90-120 Rund um das Gesundheitswesen Keine Produktbeschränkung Standgröße ca. 3 x 2 m

FKT Leistungsportfolio : übernimmt die Organisation wird die Werbetrommel über die Mitglieder und Mitgliedsverbände, bundesweit, rühren!!!! erstellt einen Messereport wird in dem Zeitraum keine Tagungen durchführen

Fördernde Mitglieder Leistungsportfolio : Kostenloser Eintritt für die Besucher Fördernde Mitglieder 2.800,- pro Stand / Frühbucher bis 31.12.2017 zahlen 2.400,- Externe Aussteller 3.800,- / Frühbucher bis 31.12.2017 zahlen 3.200,- Neu-Aufnahme in FKT-Fachverband = reduzierter Fördermitglieder-Preis! Aussteller laden potentielle Kunden auf die Messe ein, aktive Werbung Teilnehmerzahl ist auch abhängig von der eigenen Werbetrommel / Kundenakquise (Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)

Ablaufplan: Mit-mach-Messe! = Firmen sprechen Partnerfirmen/Zulieferer an Begleitprogramm ergänzend zur Messe!! Vorstandsstammtisch für Sponsoren Integration der FKT-Bundesfachtagung und der Jahreshauptversammlung

Wo findet die Messe statt: Munscheidstraße 14 45886 Gelsenkirchen Der offizielle Parkplatz des Wissenschaftsparks befindet sich am Cramerweg.

Veranstalter: Fachvereinigung Krankenhaustechnik e. V. (FKT) Ihre Präsidenten: Horst Träger (Präsident ) Wolfgang E. Siewert (Vizepräsident) Hermann-Löns-Str. 31, 53919 Weilerswist Telefon: (+49) (0) 2254 8347880 Telefax: (+49) (0) 2254 8347888 E-Mail: fkt(at)fkt.de

Anmeldung/Organisation: I.O.E. WISSEN GMBH AP: Dagmar Shenouda & Alexander Steinmetz fkt-messe@ioe-wissen.de Telefon +49 2254 8466080

Messereport: Auch in diesem Jahr informiert der FKT-Messereport im Vorfeld über die Veranstaltung und führt die Besucher mit wichtigen Hinweisen und Tipps durch die FKT-Messe und die BuFaTa. Aussteller haben die Möglichkeit, hier mit Anzeigen und/oder PR auf ihre Exponate und Dienstleistungen hinzuweisen. Der Messereport erscheint am 29. Mai 2018 Anzeigenschluss ist der 4. Mai 2018 Redaktion: Maria Thalmayr maria@treffendetexte.eu Tel.: 08193/99853 Anzeigenberatung: Imke Ridder verlagsservice@imke-ridder.de Tel.: 08194/207735

Aussteller Anmeldung: Verbindliche Anmeldung als Aussteller der 3. FKT-Messe zum Frühbucherpreis bis 31.12.2017 danach zum regulären Preis Wir buchen das Standard-Paket zu 3.200,00 / regulären Preis 3.800,00 Wir buchen ein FKT-Mitglieder-Paket zu 2.400,00 / regulären Preis 2.800,00 (alle Preise zzgl. ges. MwSt.) Firma: Strasse: PLZ, Ort: Ansprechpartner: E-Mail-Adresse Ansprechpartner: Telefonnummer Ansprechpartner: Ansprechpartner vor Ort: Rechnungsanschrift falls abweichend: Datum, Unterschrift: Bitte senden Sie die Anmeldung per Fax an: 02254-8466084 oder per Post an: Organisationsbüro Fachmesse Krankenhaus Technologie c/o I.O.E. WISSEN GMBH, Hermann-Löns-Straße 31, 53919 Weilerswist

AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN: 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Ausstellungsbedingungen gelten für alle Arten von Veranstaltungen die von der I.O.E. WISSEN GMBH (im Folgenden I.O.E.) organisiert werden, unabhängig davon, ob diese auch Veranstalter ist. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars werden die Ausstellungsbedingungen sowie die AGBs und sonstigen Bedingungen des Veranstaltungsortes anerkannt. 2. Zulassung zur Ausstellung Die Zulassung zur Ausstellung kann nur erfolgen, wenn das umseitige Formblatt ausgefüllt und bis spätestens 7 Tage vor dem Kongress an die unten angegebene Adresse (Organisationsbüro) zurückgeschickt wurde. Die Anmeldung als solche begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausstellung und Zuteilung eines Standplatzes, da die endgültige Zulassung nur im Rahmen der jeweiligen Platzverhältnisse erfolgen kann und deshalb erst mittels schriftlicher Bestätigung erfolgt. 3. Rücktritt bzw. Nichtteilnahme Wird die Anmeldung zur Ausstellung bis 90 Tage vor der Veranstaltung zurückgezogen, ist das Organisationsbüro berechtigt, 50% der berechneten Standmiete einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Erfolgt eine Stornierung später, wird die Standmiete sofort in voller Höhe fällig. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme nach einer Anmeldung. Ein Ersatzaussteller kann jedoch gestellt werden. 4. Auf- und Abbau, Standbetreuung Die Aussteller verpflichten sich, den Stand während der angegebenen Zeiten durchgängig besetzt zu halten. Die vorgesehenen Auf und Abbauzeiten sind einzuhalten. Während der offiziellen Öffnungszeiten der Ausstellung sind Auf- und Abbaumaßnahmen nicht zulässig und berechtigen den Veranstalter bzw. Organisator der Ausstellung den Aussteller bei voller Zahlungsverpflichtung der beauftragten Leistungen von der Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen. Die Aussteller nehmen an der Veranstaltung auf eigenes wirtschaftliches Risiko teil, da für zu erwartende Besucherzahlen und entsprechende Geschäftsabschlüsse nicht garantiert werden kann. 5. Reklamationen, Beanstandungen Beanstandungen sind in der Regel am Veranstaltungstag dem Personal von I.O.E. vorzutragen. Sollte dies aus tatsachlichen Gründen, insbesondere weil der Ausstellungsorganisator nicht erreichbar ist, nicht möglich sein, ist die Beanstandung im Laufe des nächsten Werktages nachzuholen. 6. Standmiete und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis je angefangenem m 2 Standflache ist dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen und berechnet sich nach der zugelassenen Standfläche zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe auf den Gesamtbetrag. Er beinhaltet nur die Überlassung der reinen Ausstellungsfläche. Überschreitet die tatsachlich belegte Fläche die zugelassene Fläche, ist I.O.E. berechtigt, die zusätzlich belegte Fläche nachträglich in Rechnung zu stellen. Eine Minderbelegung der zugelassenen Fläche berechtigt nicht zur Rückerstattung. Sofern am Aufbautag ein Zahlungseingang nicht erfolgt ist oder die Zahlung nicht nachgewiesen werden kann, ist I.O.E. berechtigt, den Standaufbau abzulehnen. Rechnungen über sonstige Leistungen (Strom, Reinigung, Bewachung) werden ggf. nach Aufwand/ Verbrauch berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. 7. Geltendmachung von Ansprüchen Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und solche, die mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Erfolgt auf die Anmeldung des Anspruchs innerhalb von zwei Wochen keine Stellungnahme der Gegenpartei, so gilt dieser als anerkannt. Der Ausstellungsorganisator verpflichtet sich, die andere Vertragspartei bei Anspruchsstellung darauf hinzuweisen, dass die Frist zur Stellungnahme mit der Geltendmachung des Anspruchs beginnt. 8. Technische und sonstige Leistungen Der Veranstalter sorgt im Rahmen der Möglichkeiten des Tagungsortes für Heizung und Beleuchtung. Die technischen Installationen innerhalb der Stände nach den geltenden Richtlinien werden ggf. von Mitarbeitern des Veranstaltungshauses vorgenommen. Außerdem übernimmt der Veranstalter nur die Kosten für eine Vorreinigung der Ausstellungsfläche. Das Entfernen zurückgelassenen Verpackungs-materials wird den Ausstellern nach Aufwand in Rechnung gestellt. 9. Bewachung und Haftung Die Bewachung erfolgt im Rahmen der üblichen Sicherheitsmaßnahmen der Tagungsstätte. Die Aussteller können auf eigene Rechnung eine eigene Standbewachung bestellen. Die Aussteller haften für alle von ihnen oder durch beauftragte Personen verursachte Schäden an Gebäuden und Einrichtungen. Die Versicherung der eingebrachten Gegenstände ist Sache des Ausstellers. Die AGBs und die besonderen Ausstellungsbedingungen des Tagungsortes sind zu beachten. 10. Catering Bedingungen Die Aussteller haben darüber Kenntnis, dass der Caterer im Tagungsort über die Exklusivrechte bzgl. der gastronomischen Versorgung verfügt. Wenn die Aussteller die Versorgung des Standes und die Bewirtung der teilnehmenden Besucher selbst vornehmen, werden sie an den Caterer ein individuell vereinbartes Tassen- und Korkengeld entrichten. 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mögliche unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. 11. Stillschweigen bzgl. Vertragsinhalte Die FKT e.v. als Veranstalter, die I.O.E. WISSEN GMBH als Organisationsbüro und der Aussteller werden über den Inhalt, Umfang und die Kondition dieser Vereinbarung absolutes Stillschweigen bewahren, dies gilt auch nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit.